Beiträge von Autogenix

    In Israel ist Delta ja gerade groß im Kommen; zum Einen sind "nur" 60% voll geimpft, zum Anderen schützt Biontech wohl nicht zuverlässig gegen eine Infektion. Deutschland hat gerade mal 40% voll geimpft und ich mutmaße, dass es hier mehr Impfgegner als in Israel gibt.

    Gegen schwere Verläufe helfen die Impfungen wohl trotzdem noch.

    Glaube ich nicht, denn in Israel sind ultraorthodoxe Juden eher nicht so besonders positiv der Wissenschaft gegenüber eingestellt und damit sind da viele Impfgegner, da wird der Anteil sicher bei 30-50% liegen. Und mit einem Anteil von 20-25% in der Bevölkerung vertreten. Dazu kommen dann noch die "normalen" Impfgegner, auch wenn der Islam selber solchen Sachen positiv gegenübersteht, auch hier gibts ja auch religiöse Auswüchse.

    Hab in der SZ gelesen, das sich über 30% in Israel nicht impfen lassen wollen, die Zahlen zeigen ähnliches, über 60% Erstimpfungen hatte Israel schon Anfang/Mitte April. Seit dem gehts wohl recht zäh.

    Wenn ich mich richtig erinnern kann war die damals relativ schnell, also innerhalb von 2 Wochen in den Status "in Bearbeitung" gerutscht.

    Seit dem verharrt sie aber beharrlich indem selbigen.

    Von den Meldungen, die ich gemacht habe, sind 58 "in Bearbeitung", 8 "unbearbeitet", 1 ist "erledigt"

    Ist in FFB ein extrem erfolgreiches Tool, da sind die StVB und Gemienden mit Feuereifer dabei.

    Lustiges zum Portal, gestern kam eine Email, bitte auf das Datum achten:

    Die Meldung damals war übrigens. immerhin inzwischen 2 Bestätigungen

    Zitat
    Allgemeine Angaben
    nächstgelegene Adresse:Herrenweg, 82256 Fürstenfeldbruck, Deutschland
    Bearbeitungsstatus:in Bearbeitung
    Kommentar:Permanent ist übertrieben, aber am Abend wird schon gerne der Radweg halb zugeparkt, wegen der Verkehrsinsel.
    Bestätigungen:2

    Auch wenns draußen ist, gerade bei so etwas wie Wochenmarkt, wo einem irgendwelche Nasen von hinten in die Hacke treten werd ich die Maske noch auflassen. Gerade weil es spannend ist ob die nächsten 2 Wochen der EM-Peak kommt. Wenns in 3-4 Wochen noch ruhig ist, dann vielleicht.

    Na, dann fährt man halt deutlich vorher auf die Fahrbahn, reißt seinen Arm hoch, und, natürlich mit entsprechenden Blicken zurück, ordnet sich in die Mitte der Fahrbahn ein, bremst ab und wartet auf eine Lücke im Gegenverkehr. Dann fährt man rüber. So schwer ist das gar nicht.

    ist wohl so etwas wie der ADFC.

    Mit Autoberührungen muss man vorsichtig sein. Schon zartes Klopfen gegen die Scheibe ist kritisch.

    Mit richtigem Integralhelm wäre ihm auch bei einem Kinnhaken deutlich weniger passiert also immer schön so etwas tragen:

    integral

    oder so etwas

    Visierhelm


    Bestimmt wird da nix draus und der Audifahrer bekommt eine Runde Mitleid vom Amt, fürs Auto , und eine Einstellung der Verfahren wegen berechtigtem spontanem Kontrollverlust.

    Die Frage ist doch, ob ggf. eine Verkehrsbehörde eine Ampel mit Kombi-Streuscheibe aufstellen darf oder vielleicht sogar aufstellen muss, weil es sich bei einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe um eine "Radverkehrsanlage" handelt. Oder ob die Verwaltung keinesfalls eine Ampel mit Kombi-Streuscheibe aufstellen darf, weil es sich bei einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe eben grundsätzlich nicht um eine "Radverkehrsanlage" handelt.

    Es fiel ihm wie Schuppen von den Haaren, äh, Augen.

    Ob man da jetzt fahren darf auf der kurzen Stück Straße ist doch wurscht. Warum ach nicht, wenn man vorher auf dem Gehweg darf.

    Es geht eher darum:

    Zitat

    §37 (2) Nr. 6
    1Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. 2Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Die Frage ist also, ist ein freigegebener Gehweg eine "Radverkehrsführung"?

    Imho nein, ein [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ist ein Gehweg, sonst würde ja [Zeichen 240] hängen.

    Die Kombi-Streuscheibe impliziert aber > Radverkehr muss auf Gehweg fahren.

    Macht es unnötig kompliziert und kann zu Missverständnissen führen, unter anderem weil unterschiedliche lange Grünphasen, Abbiegespuren etc.

    Das eigentliche Problem: für unsere StVB ist ganz offensichtlich ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] eine vollwertige Radverkehrsanlage.

    Für mich nicht.

    Nach einem Tipp von einer Freundin, dass in einem westlichen Münchner Stadtteil frei geimpft wird zwischen 14-17 Uhr, bin ich heute Nachmittag mit dem Radl auf gut Glück auf Menzing gefahren. Die hatte am Vormittag Ihre 14-jähringe Tochter ebendort impfen lassen, mit Biontech.

    Und tatsächlich gabs in einer Scheune, die gerade zu einem Corona-Testzentrum aufgestiegen ist, nicht nur einen relativ unauffälligen Zettel an der Tür, man könne hier auch Corona-Impftermine ausmachen, sondern an der Anmeldung die Auskunft, ja, kein Problem, Arzt anwesend.

    Zur Auswahl gabs für meine Altersgruppe & Geschlecht dann Astra oder Johnson. Nachdem mir mein Gedächtnis vorgegaukelt hat, zu wissen,dass Johnson bei den Thrombosen etwas seltener vertreten ist, die Wirksamkeit aber trotz nur einer Impfung etwas höher, hab ich mich für ein mögliches Gerinnsel von Johnson entschieden, auch weil es mit einer Impfung dann rum ist,wer will schon ständig nach München radln.

    Bis jetzt hab ich mir es verkniffen nun irgendwelche Statistiken zu suchen um mein angebliches Wissen zu stützen.

    Aufklärungsgespräch -> nein (hat meine Frau im Impfzentrum auch nicht bekommen)

    Zettel mit Unterschrift -> musste man abgeben (dito)

    Eintrag ins Impfbuch -> ja (dito)

    Ich bin dann, nach der Impfung, der Aufforderung danach 15 Minuten vor dem Impfzentrum zu warten, ob ich vom Bankerl kipp, nachgekommen und wieder heim geradelt. Weitere Hinweise. 2 Tage keinen Sport und keinen Alkohol. Gut das Alltagsradln kein Sport ist, und Bier kein Alkohol.

    So nun hoffe ich ob dem Ambiente (ob das nun im Brucker Impfzentrum so viel anders gewesen wäre, keine Ahnung), dass das auch Impfstoff war, und kein Wasser, und bin nun sozusagen 2.-Klasse geimpft. Der letzte in meinem Bekanntenkreis, der auch Impfwillig war.

    Servus,

    da hier ja einiges Rechtsverständnis versammelt ist. Kurze Frage:

    Wenn man den StVB , Ordnungsämtern, (flüssigen-)Radverkehrsbeauftragten-Verhinderern nicht unbekannt ist.

    Kann man dann für seine minderjährigen Kinder gegen RW-BNP klagen, auch wenn man den Zustand selber dokumentiert schon länger als ein Jahr kennt, zum Beispiel weil der Junior die Strecke demnächst fahren muss, oder gerade gefahren ist. So als gesetzlicher Vertreter?

    Oder können Kinder nicht gegen so etwas vorgehen.

    Frage für einen Freund.

    Da steht aber einiges Interessantes drin, was den Radverkehr angeht, sowohl am Anfang, wie auch ganz am Schluß:

    Zitat

    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: a) die jeweils einzuhaltenden Überholabstände zu Verkehrsteilnehmenden darzustellen, die die in der VwV zu § 2 Absatz 4 StVO genannten Rad-verkehrsanlagen befahren; b) in diesem Zusammenhang auch Festlegungen zu treffen, wann ein Überho-len vorliegt.Begründung: Es bestehen mittlerweile eine Vielzahl von möglichen Radverkehrsanlagen, die den Radfahrenden einen eigenen Verkehrsraum zuweisen und deren Verkehrs-sicherheit erhöhen. Hinsichtlich der einzuhaltenden Überholabstände, bezogen auf diese Radverkehrsanlagen, besteht keine ausreichende Rechtssicherheit. Dies kann sich auch auf die Sanktionierbarkeit entsprechender Verstöße aus-wirken. In diesem Zusammenhang erscheint es sachgerecht zudem klarstellende Aus-führungen zu tätigen, in welcher Konstellation es sich um ein Überholen im Sinne des § 5 Absatz 4 StVO handelt.

    Immerhin scheint es bei der erleichterten Anordnung nur um Schmutzstreifen und Radfahrstreifen zu gehen, nicht um Radwege.