Eben, da hast Du einen guten Punkt, wenn ich durch München gurke mit dem Radl, dann ist genau das der Fall, auf den Radwegen ist jetzt schon zu wenig Platz. Wen m an bedenkt, wie viele Radler mehr fahren sollen, angeblich, haut das hinten und vorne nicht hin. Wer steigt schon aufs Rad, wenn er dann genauso im Stau steht wie mit dem MIV.
Beiträge von Autogenix
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Und warum? Weil wir Radler uns nie an die Verkehrsregeln halten. Und, normalweise, immer so davonkommen.
Im Gegensatz zu den armen Autofahrern, die mit Blitzern terrorisiert werden, von Zettelhexen verfolgt und Führerscheinstellen drangsaliert werden.
Welcher Staatsanwalt kann davon kein Liedchen trällern aus persönlicher Erfahrung!
Deswegen.
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eben.
Abwarten und wenn nichts passiert weiter drücken. Müsstest Du jetzt sowieso. Kann nur besser werden.
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Ich würde das auch nicht so pessimistisch sehen. Kann sein, dass da plötzlich ganz viel passiert. Hatten wir in Bruck schon mal.
Ein neuer Bürgermeister und die Verwaltung konnte gar nicht so schnell bremsen, wie sich da was bewegt hat.
War leider nur ein kurzes Gastspiel.
Im schlimmsten Fall ist so wie vorher.
Also abwarten und positiv sehen.
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Ich glaube nicht, das da überhaupt was passiert. Richter sind ja nicht die Twitter oder Facebook-Blase.
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Na ja, nach dem Abbiegeunfall halt dann doch.
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ok, erstaunlich ruhige Reaktion der Radfahrer auf den 2. Teil der Geschichte.
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Auch wenn Spekulation, die Wahrscheinlichkeit ist durchaus gegeben, dass der Radler knapp schräg vor dem LKW war und nach dem Spurwechsel von hinten überrollt wurde. . Ein toter Winkel Assistent also gar nicht zuständig war. Und ein Kollisionswarnsystem nicht, oder zu spät.
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Danke, versucht zu verbessern.
Aber als Hamburger doch gar nicht möglich??
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Kleine Umfrage, nachdem hier ja wohl schon einige Kilometer Radfahren zusammenkommen im Forum.
Irgendwie fehlt bei der Umfrage Anzahl
Hintergrund, auf Twitter sagt ein Radfahrer er hätte schon 5 Unfälle im Längsverkehr gehabt (von hinten angefahren in verschiedenen Situationen), nur 2 auf Radwegen (Art unbestimmt)
Ich kenne nur einen Radfahrer persönlich, der an einer roten Ampel von hinten dant genommen wurde. Auch nur 3 Motorradfahrer, dabei 2 von anderen Motorradfahrer beim Gruppen-Ausflug, von Rennstrecke mal abgesehen.
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So müsste man das halt dann auch hier ändern, aber das wäre wohl ein ziemlich großer Eingriff in unserer Rechtsprinzip.
Vielleicht wars ja auch Absicht mit den Strafen und Punkten, weil dabei so wieso nicht wirklich was passiert. Und deswegen der "Fehler", um die Strafen bei den Geschwindigkeitsübertretungen zu mindern, während die für den ruhenden Verkehr gar nicht zur Diskussion standen, soweit ich das überhaupt mitbekommen habe.
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Stand momentan ist imho:
Fahrender Verkehr -> Fahrerhaftung
Ruhender Verkehr -> Halterhaftung
im Gegensatz zu Österreich z. B. Deswegen ist in vielen europäischen Ländern das Blitzfoto von hinten ausreichend, hier im Land wird eben von vorne geblitzt zur Fahrerfeststellung. Sonst wirds schwierig und genau deswegen kann man EU-Auslands-Geschwindigkeitsverstöße relativ relaxt sehn, solange es kein Bild von vorne gibt oder vor Ort der Fahrer festgestellt wurde. Die können in Deutschland zwar ab 75€ meine ich, vollstreckt werden, aber ohne Angabe zum Fahrer problematisch, weil nicht dem hiesigen Recht entsprechend. Deswegen kostet Falschparken in Italien als Nicht-Italinier automatisch über 75€. Ausnahme Österreich, die haben schon lange ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland, da weiß ich, das schon kleinere Beträge vorllstreckt werden + Gebühren.
Prinzipiell hat der private Halter hier immer die Möglichkeit, die Fahrerauskunft zu verweigern. Man muss z. B. keine Familienmitglieder belasten. Oder er weiß nicht, wer gefahren ist, weil mehrere Personen Zugriff auf den Wagen haben. Antwort auf die Weigerung kann die Fahrtenbuchauflage sein.
Großer Wurf wäre, die Halterhaftung für den ruhenden Verkehr zu ändern, nicht zu erwarten.
Ob es groß Fahrtenbuch-Auflagen geben wird, leibt wiederum abzuwarten. Aber es wird sich relativ schnell herumsprechen, das man nicht schlau ist, wenn man de Fahrer bei derartigen Delikten angibt.
Sind Österreicher oder Schweizer hier? Wie siehts da aus im ruhenden Verkehr?
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Irgendwo meine ich hätt ich es schon mal vorgestellt, aber finds nicht, also kommt es hier rein.
Auf meinem Weg zur Arbeit habe ich die Auswahl, vom Brucker Gewerbegebiet Hasenheide auf der Ortsumgehung zu fahren, oder auf der alten Verbindungsstraße, die sinnigerweise "Alte Brucker Straße" heißt.
Hier ist der Begin des Gehwegs, bzw. Ende der alten "Alten BRucker Straße"
Fährt man also außerorts auf der "Alten Brucker Straße" Richtung Maisach, die seit einiger Zeit ein Geh/Radweg ist, trifft man an der Ortsgrenze von Maisach auf die Zufahrt zur neuen Umgehungstrasse und auf der linken Seite ist ein Gehweg, der wohl als zweiseitiger
gewidmet ist.
Bis jetzt ist das nicht ersichtlich, ich selber würde nie auf die Idee kommen, dass das Wegerl, das an der verlinkten Stelle beginnt, etwas anderes ist als ein
, das
an der nächsten Kreuzung lässt aber anderes vermuten.
Jetzt hatte ich dazu mit der Gemeinde schon das eine oder andere Gespräch über diese Strecke. Nun hat sich vor einer Woche etwas getan. Von Maisach Richtung Bruck sieht das ganze nun so aus: (blaues Schild steht dort wo ein rotes Dreieck eingezeichnet ist)
Ich fände es ja gut, wenn der Gehweg einfach ein Gehweg bleibe würde, in beide Richtungen und da, wo das
seht, ein
mit Mofa Frei stehen würde. Das habe ich auch schon so vorgeschlagen.
Der Verdacht liegt nun nicht ganz fern, das Schild wurde entweder gleich falsch herum aufgehängt oder um 180° verdreht.
Beides ist möglich. Kommt in der Gemeinde öfters vor, es ist also der Schilder-Aufhänger entweder nicht besonders schlau, oder ein Spaßvogel, oder jemand ist deutlich handgreiflicher bei den Schildern als ich (nicht, dass ich mir ein umdrehen bzw. umsortieren der Schilder nicht schon überlegt hätte) Manche Schilder hängen dann >5 Jahre verkehrt. Verdreht wäre es dann praktisch direkt nach dem Aufhängen, Montag morgens war es noch nicht da, Abends schon so herum.
Die Frage ist nun:
1. Der Gemeinde gratulieren und auf VwV zu §39 hinweisen, dass das
unsinnig ist und ein
reiche würde.
2. der Gemeinde gratulieren zu der Tat, darauf Hinweisen, dass Radfahrer und Mofafahrer den Radweg hier nicht legal erreichen können und diese mit einem Tausch von
gegen
schnell behoben wäre, mit "Mofa Frei".
3. Der Gemeine gratulieren, weil nun auch Besucher des Sportplatzes wissen, das sie nicht auf der Geh/Radweg parken dürfen (was regelmäßig passiert)
4. der Gemeinde gratulieren und darauf Hinweisen, die Sondergenehmigung gilt nur bis
, ist also Nutzlos?
Oder 1-4, wobei ich mir bei Punkt 4 nicht sicher bin
Oder nix, weil die Gemeinde wahrscheinlich dann das Schild umdreht.
Am wichtisten: Ist das Aufhängen dieses Schildes ein Verwaltungsakt? Um 180° gedreht wäre ja nur eine Verdeutlichung, es hätte sich ja nicht viel geändert, aber so herum ist es ja schon eine deutliche Änderung zu vorher.
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Auch wenn Spekulation, der Lage des Fahrrads und dem Standort des LKW nach ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass der LKW den Radler von hinten überfahren hat.
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Wie ich das raushören konnte, ist es bei uns im LK durchaus Absicht und die StVB hat mich eben mit der Nase darauf gestoßen, dass die 205er da hin müssen. Auf die Antwort meiner Frage, warum es dann auch 205er innerorts und bei nicht abgesetzten Wegen gibt, warte ich noch heute.
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Deswegen werden ja außerorts die Geh/Radwege nicht Fahrbahn-begleitend gestaltet, sondern an Kreuzungen besonders abseits geführt. Und dann entsprechend beschildert, nämlich mit einem kleinen
für die Radfahrer. Typisches Beispiel einer zweitklassigen Staatsstraße als Ortsumgehung, in eine reine Anwohnerstraße, abbiegende Fahrzeuge am Tag vielleicht 100. Fahrradfahrer im Sommer am Tag geschätzt 2-4x so viele.
VwV sagt zwar imho nix zur normalen Kreuzungsgestaltung außerorts, aber zumindest zu Kreisverkehren:
Zu Zeichen 215:
VI. Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen. VII. Zur Anordnung von Fußgängerüberwegen auf den Zufahrten vgl. R-FGÜ. Muss bekennen, die R-FGÜ kenn ich nicht.
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Für Fußgänger ist
bedeutungslos.
Abbiegende Fahrzeuge müssen den Fußgänger passieren lassen. Theoretisch.
Innerorts auf jeden Fall, aber so wie Straßen, Kreuzungen und Kreisverkehre gestaltet sind, (VwV) ist der Gesetzgeber allerdings der Meinung, KFZ-Verkehr
hat außerorts immer Vorrang.
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grob in Richtung Soltau mit einer nicht unerheblichen Steigung aus der Stadt heraus
so etwas heißt bei Euch schon Steigung?
Das Problem ist, das
auf Bild 3 werden wohl viele Autler eher als Fahrbahn-Radlverbot interpretieren, nicht als Gehweg-Radlverbot. Finde ich auch nicht so eindeutig.
Bein deinen Erzählungen kommt einem so vor, als ob die Lünebürger hinterm Steuer besonders unentspannt wären. Normalerweise sind die Nordlichter doch relaxt? Nicht, das ich mir nicht ständig was anhören müsste, aber bei deinen Erzählungen hab ich das Gefühl, das ist schon viel mehr, obwohl ich sehr viel weniger Regeltreu bin und wahrscheinlich deutlich mehr "fahrbahnradl". Und unsere Beschilderung sicher nicht besser ist.
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Warum überhaupt? Scheint ja nicht viel los zu sein. Zwei Mapillary- Fotos, kaum Autos, Tempo 30, nicht mal ein Radstreifenparker.
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Bei der ERA fehlt noch die Einteilung in:
- Hunde/h
- Kinder/Skateboard/Roller/Kettcar /h
(bei beiden >0 keine gemeinsame Nutzung möglich)
- Gehwegparker/Tag (>0 = +2,5m breite)