Sie fuhr aber wohl falsch rum laut Artikel, was dort, wenn ich den richtigen Kreisel (ALDI?) identifiziert habe, nicht erlaubt wäre für Radfahrer.
Entweder war sie als Radfahrerin (mit 8 darf man schon "richtig" radeln, muss abe rnoch nicht) verbotswidrig unterwegs, oder sie war als Ghewegradlerin (mit 8 darf man noch) "richtig rum" unterwegs, weil es da m.W.n. keine Richtungsvorgabe gibt, ist aber nicht abgestiegen, wie es dieser Passus vorschreibt (und die ALDI-Ausfahrt scheint als "richtige Straße" gebaut zu sein, nicht als Grundstücksausfahrt). Da ist also durchaus Raum für Diskussionen, vor allem wenn es um das Strafmaß gibt, Mitschuld und so, auch wenn die bei Kindern eher gering ausfallen sollte, wenn überhaupt eine angesetzt werden kann, Strafmündigkeit und so ... Aber das überhaupt nix zu diskutieren wäre, kann man so nicht sagen ...
Das Kind ist 8 Jahre alt und darf auf dem Gehweg in jedwede Richtung fahren.