Beiträge von Autogenix

    Stadtradeln wird erfolgreich als Alibi-Veranstaltung von denjenigen genutzt, die für die Misere verantwortlich sind. 3 Wochen im Jahr verstärkt auf den illegalen Holperwegen rumradeln - und schon ist alles gut. Wenn die "Verbände" diese 3 Wochen wenigstens nutzen würden, um die Strassenverkehrsbehörden ordentlich bloßzustellen, "Radwege" als illegal kennzeichnen würden, zum Boykott aufrufen würden ...

    Die Behörden sollten sich vor dem Stadtradeln fürchten müssen, die "Radverkehrsbeauftragten" sollten sich vor Angst 3 Wochen unterm Bett verkriechen müssen.

    Apropos, CM während der Mobilitätswoche im Herbst, ich geh davon aus, Du bist dabei.

    Vorher auf dem Weg zum Kindergarten haben wir Ihnen natürlich lang und breit erklärt, dass sie nicht, auf keinen Fall, auf die Fahrbahn dürfen, um dann alle 200m doch das Kind auf die Straße zu holen, weil leider ein Auto auf dem Gehweg steht.

    Und wir haben Ihnen erklärt nur über den Zebrastreifen zu gehen, weil sie da Vorgang haben, aber leider nur theoretisch, und deswegen bitte zu warten haben, bis die Autos auch wirklich stehen geblieben sind, oder sie sich 3x vergewissert haben, das rechts und links etwa 2km freie Sicht ohne Autos ist.

    Aber was ist zu weit links?

    Meine Fahrweise deckt sich bei etwas breiter angelegten Schutzstreifen wie hier in der Wedekindstraße in etwa mit der Fahrradfahrerin im hellblauen Pullover, während der Radfahrer mit dem dunkelblauen Pullover meines Erachtens bereits gefährlich weit rechts außen fährt (Dooring-Gefahr), zumal das SUV nicht korrekt geparkt wurde, sondern die halbe Gosse einnimmt.

    Bei so einem Schmutzstreifen fahre ich mit den Rädern sich nicht mehr drin. Schon alleine um mir die Engüberholerei zu sparen.

    Fährt man weit links, aber in dem Streifen, ist die Wahrscheinlichkeit viel größer, als wenn man außerhalb fährt.

    Sie fuhr aber wohl falsch rum laut Artikel, was dort, wenn ich den richtigen Kreisel (ALDI?) identifiziert habe, nicht erlaubt wäre für Radfahrer.

    Entweder war sie als Radfahrerin (mit 8 darf man schon "richtig" radeln, muss abe rnoch nicht) verbotswidrig unterwegs, oder sie war als Ghewegradlerin (mit 8 darf man noch) "richtig rum" unterwegs, weil es da m.W.n. keine Richtungsvorgabe gibt, ist aber nicht abgestiegen, wie es dieser Passus vorschreibt (und die ALDI-Ausfahrt scheint als "richtige Straße" gebaut zu sein, nicht als Grundstücksausfahrt). Da ist also durchaus Raum für Diskussionen, vor allem wenn es um das Strafmaß gibt, Mitschuld und so, auch wenn die bei Kindern eher gering ausfallen sollte, wenn überhaupt eine angesetzt werden kann, Strafmündigkeit und so ... Aber das überhaupt nix zu diskutieren wäre, kann man so nicht sagen ...

    Das Kind ist 8 Jahre alt und darf auf dem Gehweg in jedwede Richtung fahren.

    Also beim Umbau der Augsburger wird es auf dem Teilstück "Am Ährenfeld" bis zum Kreisverkehr Hasenheide:

    - stadteinwärts einen Schmutzstreifen geben,

    - stadtauswärts könnte es weiterhin RWBP geben. Oder auch Schmutzstreifen

    Aber solange will ich glaube ich nicht mehr warten.

    Aktuell im Sinne von gerade.

    Zu Neu offensichtlich im Sinne der Verwaltung. Es gab späte Reaktionen auf die Änderung mit Kombistreuscheiben KP Münchner-Straße/Oskar von Miller und KP Schöngeisinger/Fürstenfelder. Das wars im Stadtgebiet glaube ich schon und ist wahrscheinlich einer Intervention in schriftlicher Form vom Alf geschuldet.

    Ansonsten sind mir bis jetzt auch keine im Landkreis aufgefallen, vielleicht gibts noch welche in Germering, da bin ich praktisch nie.

    Aber ich behaupte mal die Änderung §37 (6) ist ähnlich spurlos an den StVB hier vorübergegangen wie die Radnovelle 1997

    Bei uns gibts keine Radverkehrsanlagen mit eigener Ampel, im ganzen Landkreis nicht. Selten Kombistreuscheiben in Fußgängersignalen.

    Wüsste aber auch nicht, warum es keine RVAgeben sollte, wo man rechts abbiegen kann.

    Die aktuellen Regeln von StVO 37.6 sind glaube ich nur nebulös bekannt bei den StVB.

    Hab im Internet was gefunden, scheint zumindest in der Versuchsphase so gewesen zu sein .

    Was ich aus der VwV herauslese, hat es die Regel aber nicht da rein geschafft. Lustig, wenn das Ordnungsamt im Internet recherchiert und nicht einfach in die VwV schaut.

    Es gilt imho alles für KFZ, mit Ausnahme §37 Xi e (Zweirichtungs-Radweg)

    Ausgeschlossen wenn:

    - Unzureichende Sicht

    - Kreuzungen mit Schienenverkehr

    - Abbiegen mit mehreren Fahrspuren

    - Nicht bei Schulwegen & Kreuzungen mit anderen schwachen Verkehrsteilnehmern (Altenheim, Blinde,...)

    - Nicht bei Kreuzungen, an der andere Ampeln mit Richtungspfeilen den Verkehr freigeben, der in Konflikt mit dem VZ271-Verkehr geraten könnte

    - Indirektes abbiegen für Radler

    Zusätzlich:

    - hohes Radaufkommen geradeaus

    - [Zeichen 240] oder [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] , weil unnötig

    - ungenügende Warteflächen für Fußgänger

    Servus, ich war heute, aus Anlass, beim Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau des Stadtrats in FFB.

    Es ging unter anderem um Grünpfeile für Radler, VZ271. [Zeichen 720] [Zusatzzeichen 1022-10]

    Die Dame von Ordnungsamt hat in einem Vortrag behauptet, das Kennzeichen kann nur angeordnet werden, wenn es auf der Straße ein Schutzstreifen, Radstreifen oder Radweg besteht und das mit der VWV begründet.

    Ich kenn jetzt nur die aus dem Internet und habe schon immer den Verdacht, dass es in Bayern eine eigene gibt, wo Dinge drinstehen und vor allem weggelassen werden, die für Radfahrer positiv wären.

    Kann jemand die Sichtweise vom Ordnungsamt bestätigen? Ist das Hauptargument, warum diese in FFB praktisch nie angeordnet werden können.