Beiträge von Autogenix

    Mir reicht schon, dass ich an Wahlplakaten mit seinem Antlitz vorbeifahren muss.

    Wenn er irgendwas skandalöses sagt, wird darüber berichtet werden. Ansonsten ist's doch egal was der heute sagt. Morgen macht der eh wieder was ganz anderes.


    Auch wenns bei einem nicht sehr wahrscheinlich ist meinte ich beide.


    Hab mich dagegen entschieden, schätze die Quintessenz kann man auch in 10 Minuten in der Zeitung lesen.

    Tja, soll man sich den Schmarrn heute Abend anschauen oder nicht?


    Wählen würde ich so oder so beide nicht. Immerhin kann man sich auf jeden Fall den Kanzler der letzten Legislatur ansehen, was in der Regel nicht besonders spannend ist, und mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den nächsten Kanzler.


    Bin noch unschlüssig

    Der Fußverkehr darf immer die Fahrbahn nutzen, wenn für ihn keine entsprechenden Flächen vorhanden sind. Nur bei [Zeichen 259] darf er nicht.

    Es dürfen gar keine Flächen exclusiv für den Radverkehr vorbehalten sein, wenn nicht ausreichend Platz ist für den Fußverkehr.

    zu §2 Änderung

    Zitat


    I.
    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) , oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 kommen inhaltlich auch zur Anwendung, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße „oder einer Straße mit vorfahrtgebendem Zeichen 301“ ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.


    Es ändert sich also da nix. Scheint nur eine Klarstellung nötig gewesen zu sein.

    oha, direkt der Einstieg geht ja gut los mit dem Schutzstreifen:

    Damit kann jetzt auch auf ultra-schmalen Fahrbahnen überall Farbe hingekleistert werden. :rolleyes:

    Dazu steht hinten:

    Zitat


    Zu Buchstabe b Derzeit sehen sowohl die VwV-StVO als auch die einschlägigen technischen Regewerke (RASt 2006, Kapitel 6.1.7.3, Seite 83; ERA, Kapitel 3.2, Seite 23) vor, dass für die Einrichtung von Schutzstreifen eine Kernfahrbahnbreite verbleiben muss, bei der sich zwei Pkw begegnen können. Aktuelle verkehrswissenschaftliche Erkenntnisse sprechen dafür, dass es unter bestimmten Randbedingungen sinnvoll sein kann, auch bei schmaleren Kernfahrbahnen Schutzstreifen einzurichten. Die vorgesehenen Streichungen in der VwV-StVO sollen es ermöglichen, die Vorgaben der technischen Regelwerke insoweit entsprechend dem Stand der verkehrswissenschaftlichen Erkenntnisse fortzuentwickeln.


    Sind sakrisch interessante Sachen drin:

    zu §45 Absatz I

    bb) Nach Nummer VI wird folgende Nummer VII eingefügt: „14a VII.

    dann kommt viel mit wann darf wegen Umwelt und Sicherheit .....

    und dann dieses hier


    Zitat

    14e 5. Zur Bereitstellung von Flächen für den Rad- und Fußverkehr zählen Anordnungen von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradzonen, verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1), Fußgängerzonen sowie alle übrigen Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, durch die Flächen auf öffentlichen Straßen alleine oder vorrangig dem Fuß- oder Radverkehr zugewiesen werden. Nicht zur Bereitstellung angemessener Flächen für den Radverkehr zählt die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht für bauliche Radwege mit den Zeichen 237, 240 oder 241. Der Vorbehalt des Straßenrechts, insbesondere das ggf. bestehende Erfordernis einer straßenrechtlichen Teileinziehung (vgl. unten Nummer XIII, Randnummer 45a), ist zu beachten. Flächen für den Rad- und Fußverkehr sind grundsätzlich angemessen, wenn sie den einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen. Die Bereitstellung angemessener Flächen kann auch ergänzende Anordnungen zur Sicherstellung der Funktion der Verkehrsfläche umfassen (z.B. zum Vorrang an Knotenpunkten, beim Queren oder zum Schutz vor dem Befahren oder Beparken durch Kraftfahrzeuge; nicht aber streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zeichen 274).

    So ganz klar komme ich ja nicht mit der Beschreibung des Vorgangs.

    Aber wie man sich wohl fühlt, wenn man ein 7-jähriges Kind verklagt, weil man ja vorher sein Vorfshrtsrecht mittels Hupe durchgesetzt hat, statt einfach zu bremsen?

    Und wie ein dermaßen großer Schaden an dem Auto entstanden sein kann? Dafür bekommt man mind. eine komplett neue Tür oder 2-3 Kotflügel getauscht.

    auf jeden fall sollte sich dieses Land Gedanken machen, wie die Menschen hier behandelt werden und ob man tatsächlich Leute absichtlich aus dem sozialen Leben und dem Arbeitsleben fernhalten sollte, oder ob es nicht besser wäre, die Leute von vornherein ins Arbeitsleben zu lassen.

    Und was mit den Leuten in Gasa werden wird und ob Irael sich da nicht über Generationen neue Probleme geschaffen hat, wird die Zukunft zeigen. Für die Gegend wirds mir echt bang.

    https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/a…ender-us-markt/

    Das müssen die viel zitierten Ingenieur*innen sein, die all unsere Probleme durch Innovation lösen. Ein weiterhin überdimensioniertes Fahrzeug mit Zusatzgewicht gegen Reichweitenangst X/


    Na, aber wenigstens ein Verbrenner, das ist innovative Technik, den deutsche Ingenieure können.

    Wobei, weil USA wirds ein Benziner, ob VW so etwas noch kann?

    Mobilitätsatlas RLP geht auch nur bis 2021. Aber der dürfte ja auch auf den gleichen Zahlen basieren.

    In dem Portal von Bayern für die Verkehrszählung steht drin, dass der Bund die bundesweite Straßenverkehrszählung (SVZ) nur alle 5 Jahre macht. Bayern macht jährliches Verkehrsmonitoring, aber Daten von der Autobahn findet man nicht im Portal. Nur Bundes-, Staats-, und Kreisstraßen.

    Im Statistikportal des Bundes findet man nur die Unfallzahlen zu RLP unter Verkehr.

    Insofern ist die nächste richtige Zählung vielleicht erst 2026 vom Bund.

    Kann mir aber kaum vorstellen, dass auf Autobahnen nicht ständig automatisch gezählt wird.
    Vielleicht ist die Ampel Schuld?


    Da bin ich noch drüber gestolpert