Beiträge von Autogenix

    Hab ich im Forum schon mal beschreiben. Werdegang der Fahrradstraße Starenweg:

    Früher gab es neben der B2 einen Geh-/Radweg. Im Zuge der Erschließung eines neuen Wohn- und Gewerbegebietes wurde eine Kreuzung zum Kreisel um und eine kurze Erschließungsstraße gebaut. Dabei kam man wohl auf die Idee, auf den Geh-Radweg zu verzichten und die Starenstraße wurde [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] . Anlieger sind unter anderem ein Fitness-Studio, ein Würth-Laden und eine Gastankstelle. Also ein Verkehrsaufkommen, bei dem in FFB normalerweise Radler mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] von der Straße gescheucht werden.

    Dem Fitness-Studio wurde eine Tiefgarage erlassen, so stand es im Bebauungsplan, wegen der Kosten. Was zu relativ viel Parkverkehr geführt hat im Starenweg. Auf meinen Hinweis an die Stadt, dass parken auf einem [Zeichen 240] nicht erlaubt sein kann, und wenn die Stadt da (illegale) Radwegpflichten aufstellt, sie dann auch dafür sorgen soll, das der dann gut und gefahrlos befahren werden kann, kam dann [Zeichen 244] .

    So bin ich zufrieden, weil ich nun legal auf der B2 radeln kann und die Stadt hat Parkbereich markiert. Um Fußgänger scheißt sich keiner was, die huschen halt demütig den Weg entlang.

    Da gebe ich Dir völlig recht, ein [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] wäre für Radler im Ergebnis und Auswirkung das gleiche wie eine Fahrradstraße.

    Aber die Fahrradstraße ist ja auch, vieleicht sogar hauptsächlich ein politisches Konstrukt, da gehts ja nicht (nur) darum, etwas für den Radverkehr zu tun, sondern es ist ein sichtbares Statement, etwas getan zu haben. Selbst wenn es den gemeinen Radler gar nicht weiterbringt, weil meisten für KFZ-Verkehr freigeben.

    Bei uns wurde ein [Zeichen 240] sogar zur [Zeichen 244] , damit KFZ dort legal parken können.

    Was ich mich bei der Gehwegbenutzung von unter 10-jährigen frage, ist, ob die Fahrtrichtung eigentlich generell egal ist. Dürfen Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auch regelmäßig als "Gehweg-Geisterradler" unterwegs sein? Ist das legal bzw. egal?

    Sie zählen ja als "Fußgänger", genauso wie Rollatorfahrer:innen, Kettcar-Fahrer:innen, Skateboardfahrer:innen, Rollschuhfahrer:innen, Snakeboardfahrer:innen,.....

    Warum sollen die nicht in jeder Richtung unterwegs sein dürfen?

    Ist das bei euch noch so? Wenn ich richtig informiert bin, steht bei meinem Arzt an der Tür, dass man mit Erkältungssymptonen die Praxis bitte nicht betreten möge.

    Bei uns haben die Haus-Ärzte "Corona-Sprechstunde", für Leute mit Symptomen. Manche organisieren das auch draußen, mit Zelt.

    Bei Symptomen steht es Dir selbstverständlich frei, einen Arzt aufzusuchen. Wie bei einer normalen Krankheit auch, bzw. vielleicht hast Du dann ja auch einfach eine Grippe oder einen Schnupfen.

    Aber in Bayern ist es seit einer Woche tatsächlich so, als geboosterte, frisch geimpfte oder genesene Kontaktperson muss man nicht mehr in Quarantäne.

    Mit der roten Kachel, hatte ich bis jetzt selten. Denke damit will man die Anzahl der PCR-Test-haben-wollenden verringern, damit mit mehr Kapazitäten für Krankenhauspersonal, Schulen etc übrig bleibt. Bei uns wars bis jetzt aber einfach, wenn rot dann damit zum Testzentrum, und denen unter die Nase gehalten, hat gereicht.

    wie schon oben geschrieben, scheint es ein Provisorium zu sein.

    In Bayern wäre es wohl immer nötig, echte Fahrradstraßen sind mir noch nicht begegnet. Glaube nicht dass KFZ-Lenker eine Ahnung haben, was das Schild wirklich bedeutet. Freund von mir wohnt in einer, hat auch nur rudimentär wissen darùber.

    Allerdings frage ich mich gerade, ob denn Zeichen Zeichen 260, Verbot für Kraft­fahrzeuge [Zeichen 260], das richtige Schild an dieser Stelle ist, oder ob da nicht vielmehr ein Zeichen 267 [Zeichen 267]+ [Zusatzzeichen 1022-10] , Verbot der Einfahrt+ Fahrräder frei, da hingehört?

    Ist doch nicht ungewöhnlich, dass es eine zeitlich begrenzte Beschilderung gibt, wenn sich etwas ändert. Das passiert ja auch, wenn an Kreuzungen RvL gilt, wo vorher die Vorfahrt mit Schildern geregelt war. Dann steht zumindest bei uns oft ein [Zeichen 101] mit "Vorfahrt geändert" drunter.

    Bei einer [Zeichen 244] , die vorher auch für andere Verkehrsarten freigegeben war, merkt das sonst sicher Jahrelang keiner, dass das geändert ist.

    Ist ja auch nur provisorisch, wie man am Fuß erkennen kann.

    [Zeichen 267] wäre nur richtig, wenn von der anderen Seite für KFZ freigegeben ist. Sonst ist [Zeichen 260] das richtige.

    Heißt also: wenn ein Zweijähriger sich nicht an bestimmte Regeln hält, hält der drauf und fährt so weit vor, bis die Vorderfront auf Handbreit dran ist?

    Klingt nach MPU.

    Nein, der wollte einfach durchfahren. Da wir da schon an die 2 Minuten standen wars mir zu blöd, will ja auch irgendwann am Kindergarten ankommen und bin einen halben Schritt vor und mein Radl (saß ich nicht drauf) stand halt deutlich auf dem ZS, und er musste bremsen. Danach gab es eine nur halb entspannte Diskussion von beiden Seiten durchs geöffnete Beifahrer-Fenster.

    Er meinte ich habe ihn genötigt und solange das Kind auf dem Laufrad sitzt, hat er Vorfahrt.

    Könnte von mir sein. Zumindest, wenn es unbegleitet ist (was mich bei 2 Jahren überrascht). Gegenüber Kindern fahre ich immer vorsichtig, so dass ich sie keinesfalls überfahre. Aber ich lasse sie nicht vor, wenn sie nicht berechtigt sind. Denn genau so wünsche ich es mir bei meinen eigenen Kindern von anderen Autofahrern.

    Kinder sind schon genug damit beschäftigt, die Verkehrsregeln überhaupt zu verstehen. Freiwillig anhaltende und winkende Autofahrer machen es nur komplizierter. Und es besteht die Gefahr, dass sie in der nächsten Situation die falschen Schlüsse ziehen. Außerdem setzt so ein Winken unter Druck und provoziert Fehler im Verhältnis zu anderen Vorfahrtberechtigten.

    Ich glaube nicht, das ein 2 Jähriges Kind bei einem Zebrastreifen nicht Vorgangsberechtigt ist, egal ob es mit oder ohne Laufrad läuft.

    Und natürlich war er nicht unbegleitet, sonst hätte ich ja nicht diskutiert ;)

    Der Vater, also ich, war übrigens zu Fuß unterwegs und wäre auf jeden Fall vorgangsberechtigt gewesen, und habe mich ja auch durchgesetzt. Die Argumentation des KFZ-Lenkers war nur, mein Sohn hätte eben erst absteigen müssen, bevor er uns Vorgang einräumen hätte müssen.

    Mal abgesehen von der Frage, wie man Krieg bewertet, welche Kosten man dazu einpreist, die Umweltverschmutzung, die das bringt.

    Mir gehts gar nicht um den Preis im Sinne des Monitären, sondern im den Preis, den andere und wir bezahlen werden, dafür das wir uns erpressbar machen.

    Im Sinne der Umwelt ist es ja gar nicht schlecht, wenn der Gaspreis um 100% steigt.

    Aber brennende Öl- und Gasquellen und Krieg?

    Zum Beispiel die Konflikte im Nahen Osten. (Erster), zweiter und dritter Golfkrieg, Besetzung des Irak. Auch das Engagement im Syrien-Konflikt von Russland und der USA hat zumindest in Teilen mit der Kontrolle (Pipelines) für brennbare Rohstoffe zu tun.

    Da dürfe wir lange auf dem Fahrrad strampeln, um die Umweltbelastungen auszugleichen.

    Wohin soll denn das führen, wenn die Länder alle nach größtmöglicher Autarkie streben? E

    Erst einmal wäre es gut, wenn wir nicht erst wegen so einem Konflikt anfangen würden, uns über die Umwelt Gedanken zu machen.

    Zweitens wäre es sehr wohl nicht schlecht, wenn die Energieversorgung in Europa nicht von Partnern wie RUS, Aserbaidschan, Saudi-Arabien, Irak, Iran und USA abhängig wäre.

    Das heißt nicht, das man mit Russland keinen Handel betreiben soll, aber bei so wichtigen Dingen sollte es zumindest ein gewisses Maß auf einen Fall übersteigen. Sonst hat man de Salat, bzw. jetzt hat ihn erst einmal die Ukraine. RUS hat die Gaslieferungen aber schon deutlich gedrosselt, -> Gasspeicher ziemlich leer -> schnell ein Problem. Warum fängt Putin den Hände wohl im WInter an.