Beiträge von Autogenix

    ok, das ist dann tatsächlich ein Novum.

    [Zeichen 237][Zeichen 239][Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 244][Zeichen 242] mit KFz Freigabe kann man ja überall bewundern.


    Aber [Zeichen 237] mit "Fußgänger frei" ist mir noch nicht begegnet. Gibts auch imho nicht im VzKat der VwV.

    Hannover wird also etwas erfinden müssen.

    Wenn ich mir das Foto so ansehe, wahrscheinlich wäre [Zeichen 237] abhängen vielleicht ja das Angebrachteste?

    Aber, ÖPNV-Busse und Radlers auf einer Fahrbahn, das ist natürlich gefährlich.

    Also beim ersten Fall geht es imho nicht um das Thema Benutzungspflicht und eigenständiger Weg, sondern um ein Liegerad und die generelle Benutzung, wobei explizit gesagt wird, der Kläger ist dann nicht verpflichtet, wenn der Radweg nicht geeignet oder zumutbar ist.


    Im zweiten Urteil stützt sich das straßenbegleitend darauf, das, bis auf die eine verschwenkte Kreuzung, der Radweg offensichtlich fahrbahnnah geführt wird. Habs mir nicht angesehen, ob das wirklich so ist. Dazu kommt ja eine LSA. Trotzdem wird mehrfach betont, das der Radweg an dieser Kreuzung eben erkennbar nicht mehr fahrbahnbegleitend sei, und deswegen die Radler das VZ205, auch im Falle eines Ausfalls der LSA, nicht ignorieren werden. Insofern sehe ich auch keinen Grund, das Radfahrer die ortskundig sind, die Radwegpflicht ignorieren, weil sie wissen, das der Radweg eben nicht durchgehend straßenbegleitend ist.

    Die StVB nimmt ja als Beispiel auch die "Muster-Lösung" der außerörtlichen Radwege, wo ein VZ205 per VwV Standardlösung ist. Jetzt gehe ich tatsächlich aus, das etwa 99% der Amts und Verwaltungsgerichte der gleichen Meinung ist, außerorts ist ein ausgeschilderter Radweg benutzungspflichtig, egal wie geführt, weil sonst, zumindest bei uns, wären 99% der Radwege außerorts eben nicht benutzungspflichtig.

    Da ich die VwV ja nicht kenne und nur nach Augenschein gehen kann, ist mir das egal. Ein nicht durchgängiger Radweg, der Regeln nach §10 StVO andient, ist eben kein durchgängiger Radweg.

    Ja hat was, diese Radinfra, dazu in Straßen, die den Titel Weg haben. Immerhin mit Kombi-Scheibe in der Fußgänger-Ampel auf der anderen Seite und extra keine Aufstellfläche.

    Glaubt man der allgemeinen Fahrradbubble-Argumentation müssen in Lüneburg 80% mit dem Radl unterwegs sein, bei so viel Pflicht-Radwegen.

    So generell hatte ich nicht den Eindruck, Natenom war für "Überall Radwege", eher für Gleichberechtigung.

    Das er sicher unverwechselbar unterwegs war, und sicher nicht unbekannt, macht es imho schlimmer, wenn die Leute es nicht schaffen sich korrekt zu Verhalten. Deswegen ist eigentlich auf dem Land besser weil man sich ja kennt.

    Es fehlt dann nämlich das Sicherheitsgefühl, das viele im KFz haben.

    Jeder von uns kennt das wahrscheinlich, wenn man bewusst auf dem Rad geschnitten/engüberholt/ angepöpelt/ angehupt wird, der Autler feststellen muss, dass man leider doch an der nächsten Ampel oder beim Supermarkt-Parkplatz wieder nebeneinander steht und er gar nicht so sicher in seinem Bürgerkäfig ist wie gedacht. Und Nummernschild ist auch noch dran.

    Ich hab hier drüben ein paar Fotos hochgeladen und die (für eine Fahrraddemonstration meines Erachtens beinahe schon üblichen) Erlebnisse geschildert:

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    Du schreibst über eine Diskussion mit einem Autler. ich geh mal davon aus, dass du kein Ordner warst, wie hast Du denn so einen intensiven Austausch geschafft?