Beiträge von Autogenix

    Relativ unbemerkt hat der Bundesrat eine neue Fassung der StVO durchgewunken am 5.7.

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/321-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Dabe gibts einige Änderungen beim Radverkehr in Anlage 2 zur StVO. Leier sind die Fassungen der Anlage 2 im Internet irgendwie nicht passend zu den Änderungen durchnummeriert. Unter anderem ist gleich das erste, das VZ 230 (Ladezone) unter 15.1 erwähnt, das ist aber nicht vorhanden in den Anlagen 2.

    Zu VZ240 kommt der Satz:

    Dabei ist auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr
    darf weder gefährdet noch behindert werden. Erforderlichenfalls ist die
    Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen.“ ‘
    Begründung
    In der StVO ist bislang nicht geregelt, wie sich Radverkehr und Fußverkehr auf
    gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240) gegenseitig zu verhalten haben. Insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs sollte daher die Verhaltensvorschrift in die StVO aufgenommen werden, dass der Radverkehr auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen und seine Geschwindigkeit gegebenenfalls anzupassen hat. Die in Spalte 3 unter Nummer 3 aufgeführte Vorschrift zur Rücksichtnahme ist im Hinblick auf den Schutz des Fußverkehrs unzureichend, da sie allein auf andere Verkehrsarten abstellt, die durch Zusatzzeichen zugelassen werden.

    Insofern brauchen wir uns nicht mehr zu streiten über VZ239 und langsamfahren, das trifft jetzt auch auf den gemeinsamen Fuß-/Radweg zu.

    Wobei imho Parkwarntafeln eigentlich nur für Anhänger und LKW zugelassen sind.

    Ein auf der Fahrbahn abgestelltes Rad oder Motorrad müsste eine eigene Leuchte haben, da reicht der Reflektor wohl nicht.

    Dürfte vielleicht der meistignorierte § der StVO sein, aber Nachts schlafen die Ordnungsämter ja auch.

    Es ist durchaus anzunehmen, dass Radwegfurten, die nicht rot markiert sind, oft gar nicht als solche wahrgenommen werden. Ich verstehe aber auch nicht, warum sich diese vergleichsweise billige Maßnahme so sehr zieht – das man bekannte Unfallorte priorisiert, ist klar; allerdings sollte das sehr schnell zu "einfach überall" übergehen und wenn ein neuer unmarkierter Unfallort auftritt, dieser nur in der sowieso permanent laufenden Arbeit vorgezogen werden.

    IMHO auch eng mit dem Grund verbunden, warum tödliche Abbiege-Unfälle mit Radwegen außerorts viel seltener sind: Wenn da ein fahrbahnbegleitender Weg ist, ist der IMMER ein Radweg; die Idee von "hier kommen eh nur Fußgänger" kommt einem da nicht in den Sinn.


    Bei uns ist inzwischen auch ziemlich viel rot, der Stadtrat hat beschlossen alle (neue) Radinfra rot anzumalen.

    Ich kann zu vorher keinen Unterschied feststellen, weder werden Schmutzstreifen weniger benutzt durch KFz, noch werden die roten Furten bei Radwegen freigehalten an Kreuzungen. Lustigerweise habe ich schon mehrmals Autofahrer gesehen, die ihr Auto an Kreuzungen mit Schmutzstreifen auf der Fahrbahn bis zum weißen Strich vorfahren, also diesen blockieren. Mag Zufall sein, oder war früher genauso, kann mich an so etwas aber nicht erinnern.

    Keine Ahnung wie in den Bundesland Unfallschwerpunkt definiert ist, aber ist schon erstaunlich, wenn die Kreuzung die üblichen Hürden nicht reißen würde über die letzten Jahre. Bei 150m Strecke ist ja sogar ein Toter dabei.

    Das rote Farbe irgendwas helfen würde, ist das mal untersucht worden?

    Imho wirds mit roter Farbe eher schlimmer.

    Ja nachdem, wann und wo kann die Vorwarnzeit zwischen 2 Wochen, ein paar Stunden oder gar nicht betragen.

    Es gab auch schon unterschiedliche Meinungen von Besitzer und Stadt, was eine "Leiche" ist. In zumindest einem Fall bei mir in der buckligen Verwandschaft war die vermeintliche Leiche ein völlig verkehrssicheres Bahnhofsrad, dass der Bauhof dann erst mal auch nicht mehr rausrücken wollte. Nach zweifachen Vorsprechen wurde schon ernsthaft überlegt, ob die Ersteigerung des eignen Rades nicht einfach und weniger nervenaufreibend sein könnte.

    Welche Behörde sich da vor den Karren spannen lässt. Wenn das Jemand selber macht, dann macht er sich ja strafbar und das mit Vorsatz...

    Keine Ahnung wie es woanders ist, aber bei uns sind Städte und Gemeinden bei Fahrrädern wenig zimperlich. Im Gegensatz zu KFz.

    Da klebt kein oranger Punkt für 4-8 Wochen am Radl.

    um es deutlich zu sagen: ja, für das "Gefühl" ist es uncool. Aber realistisch ist jeder hier in der Lage, sauber geradeaus zu fahren.

    Da passiert auch bei 1m Abstand eben nichts. heutzutage nichtmal "Sog"


    Also nicht beim überholen, aber gerade bei LKW finde ich immer sehr gut/entspannend, wenn die aO an einem vorbeifahren, dann zieht einen das schon einige Sekunden. Gerade bei ordentlich Gegenwind ist der Effekt nicht zu verachten.

    Da 1m Überholabstand ja eher Standard ist, finde ich das eigentlich schon ok. Ab etwa unter 50cm finde ich es unangenehm, auch, weil man dann schon konzentriert in den kleinen Spiegel schauen muss, um zu sehen, ob man besser über die Leitplanke springt oder ob es noch passt.