§5 StVO, (6) besagt, zumindest nicht in der allgemeinen Auslegung, dass man immer wenn sich von hinten ein schnelleres Fahrzeug nähert, rechts rangefahren werden muss, sondern man soll/muss, an geeigneter Stelle, ein Überholen ermöglichen, wenn sich hinter einem nach einiger Zeit, also mehrere Minuten, Fahrzeuge angesammelt haben.
Nun ist ein Überholen eines Radls sowieso selten 5 Minuten am Stück nicht möglich, insofern erübrigt sich das bis auf allerseltenste Fälle mit einem max. 1m breiten Einspurfahrzeug mit diesem §.
Wenn ich mit dem Traktor unterwegs bin, dann sieht das anders aus, aber auch da muss ich nicht ständig in den Straßengraben fahren, sondern mach das, eben bei geeigneter Stelle, ab und an, dass ich die Kolonne vorbeilasse.