So, ich greif das hier noch mal auf, weil ich mir noch mal dazu Gedanken gemacht habe (ja, fällt mir schwer, aber geht manchmal)
So, wie auf Pepschmiers Bild gut zu sehen, eigentlich gehts darum, dass Radler von der Pucher Straße mit
in die Hauptstraße einbiegen können. Nur, noch mal zur Festlegung.
Argument StVB: oben bei dem roten Pfeil auf der Karte wird die komplette Kreuzung per
freigegeben, deswegen kann es keinen Grünpfeil für Radler an der Pucher Straße geben.
Nun hat ja DMHH richtig festgestellt, hat ein Fußgänger, der eine Fahrbahn überquert, auch bei einer abknickenden Vorfahrt Vorrang. (Interpretation von StVO §9 (3). So hab ich das auch in der Fahrschule gelernt, ob das heute noch gilt??
Nun ist die Kreuzung ja
.
Nach der ersten abknickenden Vorfahrt gibt es eine Fußgängerampel, die dafür sorgt, dass der Autoverkehr "Fußgängerfrei" abbiegen kann.
Aber gerade für den zweiten Teil mit der Pucher Straße gilt das nicht, dort gibt es nämlich keine Fußgänger-Ampel.
D. h. der
kann nicht für die Kreuzung Pucher Straße gelten.
Insofern gilt auch nicht das Argument, bei der Pucher Straße kann man keinen
montieren, weil KFz durch
auf freie Fahrt hoffen dürfen.
Ich hoffe, ich hab Euch genug verwirrt.