Es ist aber ein Griff ins Klo, weil auch hier neben dem Zebra eine extra Radfurt hin müsste, um den Anforderungen der R-FGÜ gerecht zu werden, die (Nur-)Zebras im Zuge von gemein(sam)en Geh- und Radwegen verbietet.
Bist Du sicher? Kenne nur eine relativ alte Fassung des R-FGÜ, da sind FGÜ bei
untersagt.
Nachtrag, beim AGFK Bayern: https://agfk-bayern.de/wie-koennen-si…ngelegt-werden/