Die ERA ist die verbindliche Norm in der BRD, ob man es glauben mag oder nicht.
Die VG orientieren sich z. B. daran und die StVB und Bauämter müssten es.
Die VwV lässt die Sicherheitsräume leider außen vor.
Die ERA ist die verbindliche Norm in der BRD, ob man es glauben mag oder nicht.
Die VG orientieren sich z. B. daran und die StVB und Bauämter müssten es.
Die VwV lässt die Sicherheitsräume leider außen vor.
Die Gemeinden haben halt das Problem LRA, und, aus eigener Erfahrung, deswegen habe ich ja irgendwo geschrieben dass es so etwas wie Dienstanweisungen geben muss, die kennen nur KFz-Verkehr.
Da müsste es eine Gemeinde halt mal drauf ankommen lassen und notfalls den Rechtsstreit suchen.
In BW scheint es gerade dank Geräuschemission und entsprechendem Urteil deutlich aufwärts zu gehen mit T30. Bei Bundesstraßen T30 und 100m weiter steht der fest installierte Blitzer.
So schauts aus. Aber wieso interessiert das niemanden?
Offensichtlich zumindest nicht viele. Der ADFC und der VCD haben manchmal lichte Momente. Es gibt Foren, da wird darüber diskutiert.
Die ERA gibt Mindestanforderungen vor und, wenn auch zum Teil (sehr) verbesserungswürdig, hat bei Routenführung etc auch die Sicherheit im Blick. Sichtfelder, Sichtbarkeit, Abstände, ....
Da es aber den StVB gar nicht um die Sicherheit der Radfahrer geht, ist ihnen das egal, weil meist ist eh kein Platz, oder eine gescheite Radführung würde den "KFz"-Fahrbahnen Platz wegnehmen. Und genau das ist ja, was die verhindern sollen. Es geht um möglichst viel ungestörten Platz fürs Auto.
Bayern muss eine eigene ERA haben. Oder eine Vorgängerversion aus den 70ern.
Selbst in München, Nürnberg oder Augsburg findet man kaum etwas, das der ERA entspricht.
also ich bin kein perfekter Verkehrsteilnehmer. Ich begehe täglich OWis.
Gibts ja schon länger vom ADFC, und die Änderung wurde ja mit von ihm iniziiert: "Gute Straße für Alle-Gesetz"
Da die Nutzeranzahl im Forum in der Schnittmenge zu mind. 90% = Wohnsitz BRD ist, dürfte bei ~80Mio Verkehrsteilnehmern in diesem Land also etwa 0,0005% oder so von diesen im Forum vertreten sein, man kann also wohl durchaus von sehr vereinzelt perfekten Verkehrsteilnehmern ausgehen.
Gut, die Schlussfolgerung: ich kann mein Auto da abstellen, wo ich will. Bekomme ich eine OWI, lege ich Einspruch ein und das wars dann?
Trotz Halterhaftung, wenn ich nicht zufällig bein Ein- oder Aussteigen erwischt werde, bzw. dies dokumentiert wird (Sie dürfen mich nicht fotografieren, ..) ist alles Mumpitz?
Finds grad nicht, hast Du vielleicht ein Aktenzeichen?
Kannst ja mal schauen, was Dich erwarten könnte:
LK FFB Radverkehr
Haben sich viel Mühe gegeben. Punkt 7, die Gefahrenstellen, sind aber noch nahezu komplett vorhanden. Aber die Schilder, die hängen und weisen einem den Weg, das muss man sagen.
He, die waren doch gar nicht im LK FFB?
Anhänger = Fahrbahn.
Bis auf an einer Schreinerhand abzählbare Ausnahmen gibts bei uns im LK keinen RW, auf dem ich mit dem Hänger rumfahren wollen würde.
Sieht bissl aus aus wie bei uns vor 5-6 Jahren.
Einmal so lässig auf dem Radl sitzen wie die CSU-Granden ......
Da merkt man gleich, das ist ihr natürliches Hapitat
Es gibt inzwischen nicht wenige Lenker mit bis zu 80cm Breite, MTB, SUV-E-Bikes ....
Göttingen stimmt für Radentscheid Nr. I
Bei uns sind zweiseitige auch über längere Strecken bis 1,8m nicht unüblich, als Zuckerl oft eine Seite Zaun, andere Seite Stauden, auch im Mischverkehr mit den armen Fußgängern.
Insofern kannst Du wahrscheinlich Bayern zu deiner Aufzählung einfach dazufügen.