Beiträge von Autogenix
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Gut, die Schlussfolgerung: ich kann mein Auto da abstellen, wo ich will. Bekomme ich eine OWI, lege ich Einspruch ein und das wars dann?
Trotz Halterhaftung, wenn ich nicht zufällig bein Ein- oder Aussteigen erwischt werde, bzw. dies dokumentiert wird (Sie dürfen mich nicht fotografieren, ..) ist alles Mumpitz?
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Finds grad nicht, hast Du vielleicht ein Aktenzeichen?
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Kannst ja mal schauen, was Dich erwarten könnte:
LK FFB Radverkehr
Haben sich viel Mühe gegeben. Punkt 7, die Gefahrenstellen, sind aber noch nahezu komplett vorhanden. Aber die Schilder, die hängen und weisen einem den Weg, das muss man sagen.
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He, die waren doch gar nicht im LK FFB?
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Anhänger = Fahrbahn.
Bis auf an einer Schreinerhand abzählbare Ausnahmen gibts bei uns im LK keinen RW, auf dem ich mit dem Hänger rumfahren wollen würde.
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Sieht bissl aus aus wie bei uns vor 5-6 Jahren.
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Einmal so lässig auf dem Radl sitzen wie die CSU-Granden ......
Da merkt man gleich, das ist ihr natürliches Hapitat
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Es gibt inzwischen nicht wenige Lenker mit bis zu 80cm Breite, MTB, SUV-E-Bikes ....
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Erfolgreiches Referendum: Göttingen stimmt für RadentscheidVereine, Verwaltung und Wirtschaft waren dagegen. Doch in Göttingen stimmte erstmals eine Mehrheit in einer Großstadt für Fahrradstraßen.taz.de
Göttingen stimmt für Radentscheid Nr. I
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Bei uns sind zweiseitige auch über längere Strecken bis 1,8m nicht unüblich, als Zuckerl oft eine Seite Zaun, andere Seite Stauden, auch im Mischverkehr mit den armen Fußgängern.
Insofern kannst Du wahrscheinlich Bayern zu deiner Aufzählung einfach dazufügen.
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Was bedeutet KP?
Absicht unterstellen halte ich ehrlich gesagt für schwierig. Beim besten Willen, warum sollte ein Autofahrer in Kauf nehmen oder gar vorhaben, einen Radfahrer umzufahren?
Kreuzungspunkt.
Weil es ihnen am Arsch vorbei geht, wenns ein Radler oder Fußgänger ist. Was man nicht sieht, ist nicht da. Und die werden schon stehenbleiben oder bremsen.
Nur beim 40t, da wird in der Regel auch gebremst, wenn der ins Sichtfeld gerät.
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Manche schaun absichtlich nicht, andere schaun und wollen trotzdem nix gesehen haben. Gerade an KP denke ich zum größten Teil Absicht.
Sehen funktioniert erst dann, wenns einen selber wehtun könnte.
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Ui, wenn man sich den Gehweg auf Peters Google-Link ansieht, kann man sich nur fragen, wer auf so etwas freiwillig fahren will.
Der Radstreifen auf der anderen Straßenseite ist auch
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Und, DTV von 4000-6000? -
Also die StVB wissen das sehr wohl, machen es aber nur unter Zwang, also Lolli weg. Neubau von RW scheint ohne Schild nicht vorstellbar.
Ausführung Schanzlweg richtig: Schilder weg und Piktogramm auf den alten RW malen. Zumindest wenn der Gehweg genug Platz für den Fußverkehr hat. Dafür keinen Schutzstreifen auf die Fahrbahn, maximal auch Piktogramme. Ändert zwar nix an den Leserbriefen, aber Radler haben die freie Wahl.
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Logisch! War leider nicht so firm, dass dem robusten Polizisten direkt zu entgegnen.
These: es wäre zwischen ADFC und anderen Teilnehmern weniger kontrovers, müsste man nicht - gemäß StVO - zwischen „kein Radweg“ oder „Radweg mit Benutzungspflicht“ wählen - oder?
Muss man doch gar nicht. Es gibt Radwege, und die sind entweder nicht benutzungspflichtig, werden oft "andere RW" genannt, oder benutzungspflichtige.
Ein Radweg ist erst einmal dann einer, wenn er als solcher zu erkennen ist, also bauliche Maßnahmen, oder Kennzeichnung mit Piktogramm z. B. Verpflichtend ist er nur, wenn mit einschlägigen Schildern versehen wird:
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Das ist halt der Unterschied Rad - KFz und die Erwartungen:
KFz : man schaut halt bissl, aber selbstverständlich vertraut man prinzipiell auf seine Vorfahrt.
Rad auf Fahrbahn: gar kein Problem, ist wie KFz, und in der Regel kein Problem, weil Fahrrad im Verhältnis langsam ist
Rad auf Radweg: Sichtbeziehung schlecht, Rad hat langsam zu machen, wenn nötig zu warten und sich um seine Sicherheit kümmern.-
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Ist das falsch?
In der praktischen Auslegung von StVO und VwV, BayStrWG erlebe ich, dass im Rahmen von Verkehrsschauen jegliche Veränderung daran scheitert, dass es Zeitverzug (langsamer fahren) für den wichtigen Teil des Verkehrs bedeuten würde, also die Leichtigkeit beeinträchtigt wäre. Zumindest in Bayern ist ganz klar, welcher Verkehr wichtig ist und welcher nicht.
Die StVO & VwV trifft diese Unterscheidung aber gar nicht.
Nur die bayrische Regierung bzw. das StMB und die angegliederten LRA treffen diesen Unterschied. Mich würde ja tatsächlich interessieren, ob es da Dienstanweisung gibt, oder ob das in Schulungen verbreitet wird. Oder ob es da kommentierte Interpretationen der VwV gibt.
Irgendwie muss die Linie ja unter die Ämter gebraucht werden.
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Was man stattdessen sieht: Weiße durchgezogene Linie für den Querverkehr, durchgezogen bis ganz vorne.
Diese weiße Linie darf ich als Fahrzeugführer nicht überqueren.
Doch, darf man schon, aber halt mit der nach §10 gebotenen Vorsicht. Damit der echte Verkehr nicht gestört wird.
Kann ich aus aktuellem Anlass bestätigen. Komme gerade vom Dienst und habe im Außerorts-Kreisel in Fürstenfeldbruck St2054/B471 Richtung Jesenwang lediglich eine Aus-/Einfahrt queren wollen.
Deswegen fahre ich da immer Fahrbahn.