Hab zu oben genannten Fall gefunden: LG Lübeck, Urt. v. 29.09.2023 - 3 O 336/22
Das ergibt keine generelle Vorfahrt eines Kreuzungsräumers, auch bei den Urteilen, die ich überfolgen habe, mit KFz-KFz ist davon nicht die Rede.
Die Kreuzung ist relativ groß. Hier kreuzten Mutter und Kind: Bayern Atlas
So sieht die Kreuzung aus von Überfahrer -Sicht: Sicht auf die Kreuzung von der Münchner Seite. Das er als Italiener großzügig das "bei Stau hier halten" übersehen hat, ist wohl nciht unverständlich.
Warum die Stadt dann an die rechte Fußgänger-Ampel nicht einfach eine Rot/Gelb-Ampel hängt, wenn de Situation öfters vorkommt, ist mir wiederum rätselhaft.