Beiträge von Autogenix

    Also beim Umbau der Augsburger wird es auf dem Teilstück "Am Ährenfeld" bis zum Kreisverkehr Hasenheide:

    - stadteinwärts einen Schmutzstreifen geben,

    - stadtauswärts könnte es weiterhin RWBP geben. Oder auch Schmutzstreifen


    Aber solange will ich glaube ich nicht mehr warten.

    Aktuell im Sinne von gerade.


    Zu Neu offensichtlich im Sinne der Verwaltung. Es gab späte Reaktionen auf die Änderung mit Kombistreuscheiben KP Münchner-Straße/Oskar von Miller und KP Schöngeisinger/Fürstenfelder. Das wars im Stadtgebiet glaube ich schon und ist wahrscheinlich einer Intervention in schriftlicher Form vom Alf geschuldet.

    Ansonsten sind mir bis jetzt auch keine im Landkreis aufgefallen, vielleicht gibts noch welche in Germering, da bin ich praktisch nie.

    Aber ich behaupte mal die Änderung §37 (6) ist ähnlich spurlos an den StVB hier vorübergegangen wie die Radnovelle 1997

    Bei uns gibts keine Radverkehrsanlagen mit eigener Ampel, im ganzen Landkreis nicht. Selten Kombistreuscheiben in Fußgängersignalen.

    Wüsste aber auch nicht, warum es keine RVAgeben sollte, wo man rechts abbiegen kann.


    Die aktuellen Regeln von StVO 37.6 sind glaube ich nur nebulös bekannt bei den StVB.

    Hab im Internet was gefunden, scheint zumindest in der Versuchsphase so gewesen zu sein .

    Was ich aus der VwV herauslese, hat es die Regel aber nicht da rein geschafft. Lustig, wenn das Ordnungsamt im Internet recherchiert und nicht einfach in die VwV schaut.


    Es gilt imho alles für KFZ, mit Ausnahme §37 Xi e (Zweirichtungs-Radweg)


    Ausgeschlossen wenn:

    - Unzureichende Sicht

    - Kreuzungen mit Schienenverkehr

    - Abbiegen mit mehreren Fahrspuren

    - Nicht bei Schulwegen & Kreuzungen mit anderen schwachen Verkehrsteilnehmern (Altenheim, Blinde,...)

    - Nicht bei Kreuzungen, an der andere Ampeln mit Richtungspfeilen den Verkehr freigeben, der in Konflikt mit dem VZ271-Verkehr geraten könnte

    - Indirektes abbiegen für Radler


    Zusätzlich:

    - hohes Radaufkommen geradeaus

    - [Zeichen 240] oder [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] , weil unnötig

    - ungenügende Warteflächen für Fußgänger

    Servus, ich war heute, aus Anlass, beim Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau des Stadtrats in FFB.


    Es ging unter anderem um Grünpfeile für Radler, VZ271. [Zeichen 720] [Zusatzzeichen 1022-10]


    Die Dame von Ordnungsamt hat in einem Vortrag behauptet, das Kennzeichen kann nur angeordnet werden, wenn es auf der Straße ein Schutzstreifen, Radstreifen oder Radweg besteht und das mit der VWV begründet.

    Ich kenn jetzt nur die aus dem Internet und habe schon immer den Verdacht, dass es in Bayern eine eigene gibt, wo Dinge drinstehen und vor allem weggelassen werden, die für Radfahrer positiv wären.


    Kann jemand die Sichtweise vom Ordnungsamt bestätigen? Ist das Hauptargument, warum diese in FFB praktisch nie angeordnet werden können.

    Gut, dann werd ich nächste Woche mal dem Stadtbaumeister eine Aufforderung auf Neubescheid aus Auge drücken. Da hab ich ja schon Übung.

    Hatte schon vor 4 Jahren mal eine Abschaffung der RwBP für den Abschnitt angefordert. Allerdings bei der Radverkehrsbeauftragten, die Stress ich damit aber nicht mehr, das geht gleich zur richtigen Instanz.


    Kenn aber die Antwort schon: Da die Augsburgerstraße die nächsten 40 Jahre irgendwann umgebaut wird, können wir bis dahin leider keine Änderungen machen. Und die Verkehrsbelastung.



    Ich denke, der Verkehrsdezernent könnte die Aufhebung des Fahrrad-Fahrbahnverbots einfach anordnen. Wenn er denn wollte.

    Des is mir eigentlich wurscht was der will. Soll er wenigsten begründen.

    Die wollen in dem Abschnitt die Radler halt auch auf der Seite haben, weil sie sonst nicht wissen, wie sie die Radler auf der Augsburger da hin(br)/(zw)ingen.

    Hatten ja schon mal drüber gesprochen, inzwischen ist der rot markierte Abschnitt ganz offensichtlich keine St2054 mehr.

    Es steht zumindest ortseinwärts seit ein paar Tagen eine Beschränkung für 16t.


    Reicht das um einen Neubescheid zu beantragen? Also gar nicht mal nur wegen Umwidmung, sondern wenn da eine Tonnage-Beschränkung ist,

    ist ja viel weniger gefährlich.


    Gruß

    Oliver

    Gestern wäre ich im [Zeichen 325.1] fast von einem Auto angefahren worden. Die Fahrerin hat einfach draufgehalten und erwartet, dass ich zur Seite springen werde. Das habe ich allerdings nicht getan, wofür ich mir Beschimpfungen anhören musste, warum ich nicht auf dem Gehweg gehen würde, sondern auf der "Straße" (sic.).


    Vor allen Regeln der StVO gilt in Deutschland das Mantra, dass der Autoverkehr immer und überall freie Bahn haben muss.


    Nanana, §1 StVO: Gegenseitige Rücksichtnahme !!elf!!


    Du hast zur Seite zu gehen und Rücksicht zu nehmen, damit das Auto keine Rücksicht nehmen muss und freie Bahn hat !!elf!!

    Das 205er ist dort nicht zulässig, und es braucht eine Breitstrichmarkierung & ein [Zusazzeichen 1000-32] über das 205er für den Verkehr aus der Seitenstraße.

    Jetzt hängt da drüber das Straßenschild, wenn ich das richtig sehe.

    Hallo Alf


    hab mir das pdf gerade genauer angesehen. Das ist der Plan von den Freisingern von 2015, mit den Korrekturen der Stadt von 2017!

    Bin gerade stutzig geworden, weil am Knoten III, Nordendstraße, eine Mittelinsel eingezeichnet ist.

    Den Freisingern ist dann die Lust vergangen und haben dann letztes Jahr einen neuen Anlauf gemacht.


    Der neue Plan sieht anders aus und ist, soweit mir bekannt, noch nicht wirklich öffentlich. Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob ich hier was hochladen dürfte.

    Neu ist zum Teil besser als der Plan 2015, aber zum Teil auch schlechter. Die StVB besteht unter anderem auf Abbiegespuren in voller Breite, weswegen vor dem Bräu nur ein gemeinsamer Rad/Fußweg auf der einen Seite ist, auf der anderen Seite beim Edeka, wie im Artikel beschrieben, recht eng ist.


    Im bayrischen Verkehrsministerium geht man auch immer noch davon aus, dass es, im Ggensatz zur Zielsetzung, in ein paar Jahren +15% Verkehr gibt.

    Alf Bin ja erst relativ spät dazu gekommen. Wenn Du willst, sag ich Dir beim nächsten Treffen vom Verkehrsforum bescheid, da werden so Dinge besprochen.


    Prinzipiell: Wenn Freising da irgendwo einen "Radweg" baut, ist der erst einmal selbstverständliche benutzungspflichtig. Ob das dann so bleibt ;)


    Beim Gerblkeller wollte man die Hecken und Bäume erhalten, deswegen wird der Gehweg zum Radweg und die Fußgänger dürfen noch etwas weitere Umwege nehmen.

    Der Straßenteil ab "am Ährenfeld" Richtung Maisach, hat lustigerweise keinen Namen, ist halt mal so gezeichnet. Plan gibts dafür keinen, die Straße ist offensichtlich gerade an die Stadt übergeben worden und keine Staatsstraße mehr. Versprochen ist eigentlich T30, vom scheidenden Bürgermeister. Als beidseitiger Radweg unzulässig, der Teil mit der Hecke, den man auf dem Foto sieht, der hat keine 2m Breite. Nächste Kreuzung Waldstaße passen die Sichtlininen nicht. Verkehrsbelastung inzwischen nicht mehr besonders hoch, denn LKW fahren die neue ST2054 ins Gewerbegebiet, eine Ortsumfahrung.


    Die Kreuzung Augsburgerstraße, da wo die Aufstellfläche ist, kann man momentan legal mit dem Radl nur auf der Fahrbahn befahren, egal in welche Richtung man will, außer man verwandelt sich zwischendurch in einen Fußgänger.


    Aber ob das wirklich so schnell geht, wer weiß. Die Augsburger wird angeblich seit 15 Jahren demnächst umgebaut und das ist die 2. Planung vom StBA-Freising, nach 2015.

    Kannste dir nicht ausdenken so einen Blödsinn.


    https://www.ksta.de/koeln/rode…ber-neue-radnadeln-555370

    Oje Oje Oje, Radabstellplätze direkt vor einem Unverpackt-Laden 8| . Wer fährt denn zu so einem Laden schon mit dem Rad?

    Da brauchts extra breite SUV-Abstellplätze! Die paar fitten Radler-Kunden können viel besser über die Straße laufen.


    Und ganz sicher wäre der Platz vor dem Laden ohne die Fahrradparkplätze immer frei, wenn der Lieferwagen kommt.

    Denn das akzeptieren die Parker, aber Lieferzone, wer schaut denn auf so etwas.