München: Radfahrerin auf der Arnulfstraße von Lastwagen überrollt und schwer verletzt
Eine Frau gerät auf der Arnulfstraße unter einen Lkw und erleidet einen Beckenbruch. Die Ermittler suchen Zeugen.
www.sueddeutsche.de
Das beste ist, hinten ist das Parkzone.
Legal könnte man in der Straße gar nicht parken.
So etwa wie das OLG habe ich das auch verstanden.
Imho darfst Du das Bild machen und auch besitzen, aber halt nicht anderen, zur Verfügung stellen, zumindest nicht über einen gewissen Rahmen. Es wurde ja schon der Familienkreis genannt. Aber dritten, wie Behörden-Mitarbeitern, auf Internetseiten etc. nein.
Insofern müsste man zum Beispiel 98% der Instagramm und Facebook-Nutzer einsperren.
Wobei es da offensichtlich schon Unterschiede gibt:
Du machst ein Foto um 12:00 in München vom Marienplatz und der Menge, die dem Glockenspiel zuschaut:
- Ins Urlaubsalbum kleben, bei einer Diashow,..., im kleinen Kreis herzeigen: erlaubt
- Auf einer gesicherten Familienseite im Internet hochladen: erlaubt
- Auf zugänglichen Familienseite, bei Facebook, ....., hochladen: nicht erlaubt
- BR & MDR macht einen Fernsehbericht darüber: erlaubt
Du machst ein Foto von einer Demo:
- scheint die Verwendung journalistisch & allgemein kein Problem, weil die Leute wissentlich dort waren und Ihre Meinung sowieso öffentlich bekundet haben.
Interessant finde ich zum Beispiel den Fall Verkehrszählung. War bei uns optisch, es wurden also von den Geräten von Fahrradfahrenden, KFz und Fußgängern Fotos gemacht. Die wurden wohl maximal halbautomatisch ausgewertet, auf jeden Fall danach von der Verwaltung angesehen, kontrolliert und gezählt/korrigiert. Was ist da mit Datenschutz? Warum ist dies anders als dem Ordnungsamt ein Falschparker-Foto mit Person drauf in die Hand zu drücken?
Da ist ja sicher KI drin. Und wenn die im Internet nach Gehwegparken sucht, dann kommt heraus: "Das haben wir schon immer so gemacht, seit 30 Jahren ist das erlaubt"
Die KI dann: ok
Ich gehöre nicht zu den "Gläubigen", die daran "glauben", dass VZ 254
grundsätzlich immer für die gesamte Straßenbreite von Hauswand bis Hauswand gilt.
Das dürfte inzwischen niemandem entgangen sein. Nicht mal "Ab-und-an-sporadisch-Lesern".
Wenns um wiete Strecken und Autobahn geht, ist der Unterschied natürlich groß. Aber im Alltagsverkehr ist selbst hier auf dem Land der Faktor Zeitbedarf meist bei ~2 fürs Rad. Innerorts ist der Unterschied viel geringer.
Tja, da kommen die Autos halt nicht vorbei bei den engen Fahrbahnen, und dann muss man ja auf dem Gehweg fahren (§1 StVO)
Das dürfte simpel an der inzwischen unglaublichen Menge der Skifahrer liegen, ich fahr schon seit Jahren nicht mehr weils einfach nicht mehr spaßig ist, die Pisten sind auch besser präpariert, entsprechend wird auch schneller gefahren.
Zusätzlich haben die Carving-Ski und der entsprechende Stil dazu alles nicht langsamer gemacht.
Kommt wie immer drauf an, aber geübte (Amateur) Skifahrer können durchaus 50 km/h erreichen, bei entsprechenden Schußstrecken auch > 80 km/h.
Auf die Idee dort nur Einseitig zu parken kommt natürlich keiner, weil dann etwa die Hälfte der PKW woanders stehen müssten. Und da ist natürlich weit und breit nix, unzumutbare 15 Minuten zum nächsten Parkhaus. Oder 3 Minuten mit dem Radl. Aber, wer fährt schon Rad.
Alleine das Streitpotential, wer dann in der Straße parken darf und vor welcher Haustüre. Wenn ich da an Abschnitte meiner Straße denke, da gäbs Mord und Totschlag
3 Sekunden abgelenkt sein geht schnell...
Andreas war mindestens 15 Sekunden sichtbar für den KFzler. Ein Radler mit gutem Licht und Warnweste.
Es wäre unwahrscheinlich gewesen, dass der Lenker die Wahrheit gesagt hätte, so funktioniert die menschliche Psyche nicht. Außer er hätte ein extrem schlechtes Gewissen gehabt, dagegen spricht der Einspruch.
Aber es gibt die Kamera von Radl, und es wäre schon interessant gewesen, zu hören welche Ausrede es gab.
Ich glaube Andreas wurde von hinten angefahren.
Ist also wohl kein Problem mit der Technik.
Schade, das der Fahrer seinen Einspruch zurückgezogen hat, eine Verhandlung hätte vielleicht etwas Klarheit bringen können. Wie man dermaßen am Steuer versagen kann..
Innerorts ja, Außerorts kommts drauf an wer der Baulastträger ist, bei Staatsstraßen und Bundesstraßen ist das Bundesland zuständig, Kreisstraßen der Landkreis. Innerorts wenn der Radverkehr auf dem Gehweg abgewickelt wird, in der Regel die Gemeinden, ist der Radweg Teil der Fahrbahn imho der Straßenbaulastträger.
Deswegen wundert mich zwar nicht die häufige Untermassigkeit, aber genauso wundert mich, dass die Gemeinden nicht versuchen den Radverkehr bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auf die Fahrbahnen zu bringen. Gut, meistens ist dann der Kreis als untere Verkehrsbehörde zuständig und die wollen natürlich genau dies nicht.
Kurz: weil auf der anderen Fahrspur der richtige Verkehr fährt, der nicht gestört werden soll. Insofern machst Du mit dem Fahrrad dem Bus Platz, damit der nicht den richtigen Verkehr stören muss.
Also eine klassische Win-Win-ähh-Situation
Du bremst den Busverkehr garantiert aus, wenn Du vor ihm abbremst und rechts ranfährst.
Ob die Rad/Busspur sinnvoll ist, liegt doch hauptsächlich an der Verkehrsbelastung. Staut sich der KFz-Verkehr da ständig, ist es gut den Bus und Rad zusammenzupacken. Fließt der Verkehr da, ist es schlecht. Der Bus muss aber ja nicht unbedingt auf der Spur fahren, er kann ja dann einfach auf der linken Fahrbahn bleiben.
Und schon ist das Rätsel über die gehwegnutzenden Radfahrer gelöst. Sogar StVO konform
Ja nur welche, die funktionieren würde, aber ausgeschaltet ist.