Beiträge von Autogenix

    3 Sekunden abgelenkt sein geht schnell...

    Andreas war mindestens 15 Sekunden sichtbar für den KFzler. Ein Radler mit gutem Licht und Warnweste.

    Es wäre unwahrscheinlich gewesen, dass der Lenker die Wahrheit gesagt hätte, so funktioniert die menschliche Psyche nicht. Außer er hätte ein extrem schlechtes Gewissen gehabt, dagegen spricht der Einspruch.

    Aber es gibt die Kamera von Radl, und es wäre schon interessant gewesen, zu hören welche Ausrede es gab.

    Innerorts ja, Außerorts kommts drauf an wer der Baulastträger ist, bei Staatsstraßen und Bundesstraßen ist das Bundesland zuständig, Kreisstraßen der Landkreis. Innerorts wenn der Radverkehr auf dem Gehweg abgewickelt wird, in der Regel die Gemeinden, ist der Radweg Teil der Fahrbahn imho der Straßenbaulastträger.

    Deswegen wundert mich zwar nicht die häufige Untermassigkeit, aber genauso wundert mich, dass die Gemeinden nicht versuchen den Radverkehr bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auf die Fahrbahnen zu bringen. Gut, meistens ist dann der Kreis als untere Verkehrsbehörde zuständig und die wollen natürlich genau dies nicht.

    Du bremst den Busverkehr garantiert aus, wenn Du vor ihm abbremst und rechts ranfährst.


    Ob die Rad/Busspur sinnvoll ist, liegt doch hauptsächlich an der Verkehrsbelastung. Staut sich der KFz-Verkehr da ständig, ist es gut den Bus und Rad zusammenzupacken. Fließt der Verkehr da, ist es schlecht. Der Bus muss aber ja nicht unbedingt auf der Spur fahren, er kann ja dann einfach auf der linken Fahrbahn bleiben.

    Ok, nun also E-Roller auf den RVA. War zu erwarten, ist sicher besser als die Dinger ständig über den Gehweg fahren zu lassen, da sind ja schon die Torkelradler unterwegs.

    Da wirds aber den einen oder anderen Rollerfahrenden ganz schön reißen, wenn er über Randsteine, Absätze und Kanten muss, die hier in der Regel zu einem ordentlichen Radweg dazu gehören.

    Für Fußgänger schlecht, das sie jetzt auf [Zeichen 240] auch noch Roller ertragen müssen.

    Noch ein Grund, das [Zeichen 240] nicht sinnvoll ist.

    Eine Kombi-Streuscheibe würde in der Tat die Grünphase für den Radverkehr verkürzen, aber es würde (je nach Ampelschaltung) auch früher Grün werden für den Fahrradverkehr als für den Autoverkehr. Weil der Fahrradverkehr aber nicht die reine Fußgängerampel benutzen darf, geht das nur, wenn eine Kombi-Streuscheibe eingebaut ist, sodass der Fahrradverkehr früher Grün bekommt als der Autoverkehr. (Je nach Ampelschaltung)


    Es geht darum 7 m Fahrbahn zu queren ;) da ist die Geschwindigkeit, bzw, die Räumzeiten sicher genau zu beachtendes Kriterium.

    10 km/h = ~2,8 m/s, 25 km/h = ~7m/s

    Es gibt an der Kreuzung kein früheres Grün für Fußgänger, nur ein früheres Rot.

    Die Benutzungspflicht wurde dort vor über zwei Jahren aufgehoben, die Streetview-Bilder sind nicht aktuell. Die Radfahrerin durfte dort nicht fahren und natürlich durfte sie auch nicht einfach ohne zu gucken über den Zebrastreifen fahren. Wenn man sich an die Stelle stellt, sieht man das Verhalten, das wohl zum Unfall führte, allerdings im Minutentakt.

    Die ganze Situation ist dort aber auch ohne Benutzungspflicht Murks, weil die Stadt Stade der Meinung ist, man dürfe "niemanden in die Illegalität treiben", der gerne auf Gehwegen geisterradelt. In diesem Fall hat man es mit Piktogrammen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht versucht, die man einfach in beiden Richtungen auf den Schrottweg gemalt hat. Das Ganze aber nur bis zur Beethovenstraße, ohne irgendwie kenntlich zu machen, dass es ab da ein reiner Gehweg ist. Ab der Unfallstelle in Richtung Bremervörder Straße gab es noch nie einen "Radweg". Die Verkehrsmenge ist auf dem letzten Abschnitt absolut identisch, weil der Brunnenweg eine Sackgasse ist.


    Problem, keiner wird zur Verantwortung gezogen werden und wenn jemand was gegen das Gehweg-Radln was sagt, schreien fast alle (ADFC, StVB, Stadtrat, Ullie,...)

    Aber zumindest hat sich die Dame bis zum Überqueren des FGÜ gut und sicher gefühlt.

    Diese beschriebene Situation mit der nicht angepassten Streuscheibe habe ich schon vor vielen Jahren dem Landratsamt Fürstenfeldbruck über Radar-online.net mitgeteilt. Auch hatte ich einmal persönlich bei der Radverkehrsbeauftragten, Frau G., vorgesprochen und mit schriftlichen Unterlagen und Skizzen die Situation eingehend erklärt. Dass sich selbst über Jahre nichts ändert, kann nichts anderes bedeuten, dass für Radfahrer dort die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten SOLLEN. Obwohl dann die Radfahrer, die linksseitig Richtung Süden unterwegs sind, bei Fahrbahnrot wesentlich früher anhalten müssen, um noch den Signalgeber des Fahrverkehrs beobachten zu können. Ich würde meinen Ar... verwetten, dass ich der einzige bin, der dies tut. Oder sind wir etwa zu zweit???


    So ganz kann ich das Problem nicht verstehen, warum da nicht die "Fahrbahn"-Ampel gelten können soll. Da sind ganz andere Sachen falsch an der Kreuzung und der näheren Umgebung, u. a. siehe unten. Man könnte ja auch eine Haltelinie für den Radverkehr aufpinseln.

    Frau G. war ja nur die RVB, zuständig wäre da Frau T. als Leiterin der StVB.

    Und da gehts unter anderem auch um Kompetenz. Wenn da so ein dahergelaufener Radler Kritik hat, kommt das maximal in eine personenbezogene Akte. Da ändert sich in der Regel genau gar nix. Selbst wenns nur um Kleinigkeiten geht. Oder offensichtliches. Das die StVB die Änderungen von §37 in Bezug auf den Radverkehr nicht wirklich zur Kenntnis genommen hat, oder es einfach nicht interessiert, oder auch einfach nicht kapiert, kann man ja an einigen Ampeln bewundern.

    Zu den linksseitigen fahren, selbstverständlich würde ich mich so aufstellen, dass ich die Fahrbahnampel sehen würde.

    Aber da fahre ich schon seit Jahren nicht linksseitig auf dem Gehweg. Ich komm ja die St2054 von Maisach runter und biege in die Augsburger Richtung Mammendorf ab. Weder kann ich die linke Seite am Kreisverkehr mit einem angemessenen Risiko erreichen, dann ist mir der KP mit der Waldstraße zu gefährlich und zu guter Letzt komm ich dann als Radler ja gar nicht legal zur Augsburger Straße.