(Einige) Autofahrer sind aber der Meinung, man muss die RW auf jeden Fall nutzen, und halt notfalls schieben, oder zuhause bleiben.
Da gibts mit der DGOU und einem Teil der Autolenkenden durchaus Überlappungen
(Einige) Autofahrer sind aber der Meinung, man muss die RW auf jeden Fall nutzen, und halt notfalls schieben, oder zuhause bleiben.
Da gibts mit der DGOU und einem Teil der Autolenkenden durchaus Überlappungen
ZitatStatement von Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der DGOU:
„Im Winter ist nicht nur das Radfahren selbst gefährlicher – auch die Situation für Autofahrende ist erschwert. Schnee und Eis auf Scheiben sowie Schneefall führen oft zu eingeschränkter Sicht. Wenn Radfahrende dann unerwartet rutschen oder stürzen, können Autofahrende häufig nicht rechtzeitig reagieren.
ZitatStatement von Privatdozent Dr. Christopher Spering, Leiter der Sektion Prävention der DGOU:
„Radfahrende gehören selbstverständlich zum Straßenverkehr. Unter winterlichen Bedingungen werden sie jedoch für andere Verkehrsteilnehmende schwerer einschätzbar und schlechter sichtbar. Das macht sie nicht zum Problem, sondern zur besonders schutzbedürftigen Gruppe. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, ist es an Tagen mit Glätte und Schneefall verantwortungsvoll, auf das Fahrrad zu verzichten.
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Vielleicht sollte man das Radfahren ja sein lassen, mit und ohne Helm. Denn Radler überfordern den MIV einfach zu sehr.
Die armen KFz-Lenkenden, können einfach nicht rechtzeitig und richtig reagieren.
Die allermeisten Radfahrer haben einen (KFz-) Führerschein schon. Insofern dürfen also die meisten Gefährte bis mind. 3,5t bewegen. Viele bis 12,5t. Welche besonderen Kompetenzen sollen die denn noch erwerben?
Die meisten Verkehrsschilder kennen die Leute, trotzdem würden wahrscheinlich mind. 50% der KFzler einen Radfahrer auf den Gehweg verweisen, wenn sie dürften.
Es würde wohl ausreichen, jedem Verkehrsteilnehmer ein Blattl Papier in die Hand zu drücken, auf dem die besonderen Regeln und Schilder für den Radverkehr beschrieben sind. Also am Besten in der Grundschule.
Schaun wir mal, erst müsste ja eine neue ERA kommen.
In den Ergänzungen zu RASt steht dazu drin "Ausnahmsweise", dieses Wort hat in Bayern auch noch keine StVB davon abgehalten einen Radweg beidseitig freizugeben.
In aktuellen Planungen findet sich bei uns auch Mischverkehr auf dem Gehweg recht häufig als adäquates Mittel der Verkehrsführung.
Eigentlich schon länger her:
Am einfachsten den Straßenbau zur Chefsache erklären. Dann kann man sich den ganzen Mist mit Verkehrsdezernent, Parteien und Klagen/Gerichten sparen:
https://www.ksta.de/koeln/muelheim…rnenten-1194350
ist es so, dass Radwege Bestandsschutz haben? Nicht, dass bei uns in der Stadt anders gedacht würde, mir wäre das wiederum neu. Deswegen sollten doch alle 2 jahre die Verkehrswege udn Beschilderungen überprüft werden.
Sonst wären ja alle Klagen seit 98 gegen vorher bestehende Radwege sinnlos gewesen.
ZitatDass auf der Mülheimer Brücke nur schmale Seitenränder für den Radverkehr und die Fußgänger zur Verfügung stehen, falls der Autospur zweispurig bleibt, betonte er allerdings. „Es stimmt, dass wir dann den heutigen Standard für Radwege nicht erreichen“, sagte er. Es sei zwar nicht verboten, den Radweg wie früher am Seitenrand unterzubringen, da es sich bei der Brücke nicht um einen Neubau handelt. „Sonst wären viele Radwege in Köln nicht mehr zulässig“, so Egerer.
Bissl komisch sieht die Rahmenkonstruktion schon aus. Der Vorlauf dürfte das Radl nicht besonders handlich machen, aber es ist ja auch ein Lastenrad.
Je nachdem, von welcher Richtung die Kraft einwirkt ist das positiv oder negativ, das lässt sich so pauschal nicht sagen.
Glaube aber die Profis in Taiwan würden einen Rahmen so eher nicht bauen.
halten wir fest: Schutzstreifen sind Teufelszeug!
Teufelszeug, keine Ahnung, aber in der Regel überflüssig.
Und bei uns werden sie eigentlich nur von den Behörden missbraucht, um den Radverkehr eine möglichst kleine Fläche zuzuweisen, damit der richtige Verkehr nicht behindert wird.
Aus der VwV:
Zitat
Ein Schutzstreifen für den Radverkehr ist ein am rechten Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn.
Folge Nr. 6, mit Fahrrad^
Folge 7 auch Fahrrad
Ja, und wenn es dann kracht, war der Abstand nicht ausreichend. Nachdem dann aber das KFz in der Regel nur nur bissl Blechschaden hat, ist es durchaus Sinnvoll, bei ungeschützten Verkehrsarten andere Maßstäbe anzulegen. Warum dann nicht alle Zweiräder einschließlich Mofa & Motorrad genannt sind, k. A.
Hat hier jemand mitbekommen, das BMUKN sucht Lösungen für die Einhaltung des Klimaziels.
Über die Weihnachtsferien, wo jeder Zeit und Muße hat sich um die Probleme der Welt zu kümmern.
Leider verpasst aber Einsendeschluß ist 18.01., bissl Zeit bleibt noch:
Die "einsfuffzich!!" sind ja nicht nur wegen der immer torckelden Radfahrer 1,5m, sondern z. B. auch, weil man ab und an einen Gullideckel oder ein Schlagloch umrunden will, oder einer Tür ausweichen, und vor allem, weil KFz-Lenker auch ab und an Mühe haben, die Breite ihres Gefährts abzuschätzen.
Das liegt an den empfindlichen, nur mit kaum Gummi besohlten Reiferln und den zarten Federchen der sensiblen vierrädrigen KFz.
Darum muss da immer alles sauber, eben und gut geräumt sein.
Räder sind halt als Einspurfahrzeuge und den großen Reifen viel robuster
Da steht "gestreut", und nicht "geräumt".
Und dies unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, also wenig bis überhaupt nie.
Für Radfahrer, die dort hin und herfahren, gilt übrigens eine zHg von 50 km/h.
Aber nur beim Kreuzen der Fahrbahn.
https://web.de/magazine/panor…aliert-41726526
Kennen wir auch mit behaupteter / scheinbarer / gefühlter Sicherheit.