Beiträge von Autogenix

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    aber ich kam darauf, weil in der Begründung gegen die Einführung eines Rechtsabbiege-Grünpfeils für Radfahrer steht, dass auf Radwegen sowieso die Fahrbahnampel niemals gelten würde. Das ist aus meiner Sicht nicht korrekt.

    Ah, ok, Entschuldigung, ich stand etwas auf dem Schlauch.

    Man müsste den/die Verfasser des Schriftstücks fragen, was abgesetzt ist, und bekommt dann wahrscheinlich 3 verschiedene Antworten.

    Zumindest, wäre da keine Kombischeibe in der Fußgängerampel, wäre das Bild eine gute Begründung für einen Radler-Abbiegepfeil.

    Mit Kombischeibe wirds ziemlich vertrackt, denn wo soll der Radler-Abbiegepfeil dann hängen?

    Zitat von Yeti

    e Ergänzung ist überflüssig. Bereits nach derzeit geltendem Recht dürfen Radfahrer, die nach § 37 Absatz 2 Nummer 6 StVO die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten haben, bei einem „Grünpfeilschild“ auch bei Rot unabhängig davon abbiegen, ob sie auf der Fahrbahn für den allgemeinen Fahrverkehr, einem Radfahrstreifen, einem Schutzstreifen oder einem fahrbahnbegleitenden Radweg fahren

    Dein Beispiel im Bild ist imho ein fahrbahnbegleitender Radweg, er ist eindeutig Teil der Straße, er hat einen markierten Furt und falls in der Fußgängerampel keine kombinierten Scheiben drin sind gilt ganz eindeutig die Fahrbahnampel. Ist zwar blöd, aber solche Stellen gibts bei uns in der Stadt einige, die haben bis Herbst 2019 gebraucht u ḿ überhaupt die erste Kombistreuscheibe in einer Ampel zu installieren, und die war ihmo unsinnig, weil eine Bedarfsampel.

    Unter einem abgesetzten Radweg verstehe ich eben einen nicht straßenbegleitenden Radweg, also deutlich abgesetzt und mit eigenständiger Verkehrsführung, zum Beispiel bei einem Kreisverkehr ein VZ205

    Zitat

    Da gibt es ja durchaus unterschiedliche Interpretationen. Jedenfalls dann, wenn für den "Radweg" kein gesondertes Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden ist: Gilt dann die Ampel für den Fahrverkehr oder gar keine? In der Begründung wird davon ausgegangen, dass die Ampel für den Fahrverkehr auf Radwegen niemals gilt.

    Finde ich logisch, ist ein Radweg nicht fahrbahnbegleitend, ist er nicht Teil der Straße und damit gelten auch die Lichtzeichen dieser nicht.

    In der Regel wird der dann sowieso der Straße untergeordnet, mittels Bordstein/Fahrbahnmakierung oder VZ205.

    Das ist doch genau die gleiche Begründung, warum Radfahrer auf der Fahrbahn ein VZ240/241 eines abgesetzten Weges nicht beachten müssen, da wäre es ja komisch, wenn dann plötzlich die anderen Zeichen gelten sollen.

    Ich halte das für akademisch. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Ab wann ist denn der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend und an welcher Stelle verlässt du ihn, um auf der Fahrbahn weiterzufahren?

    Und ab wann ist der Weg wieder fahrbahnbegleitend, so dass du die Fahrbahn wieder verlassen musst?

    https://goo.gl/maps/xaup3eqcg9FRJcNW9

    Mal abgesehen davon, dass das StBA, die Polizei und das Ordnungsamt das zu 99% ganz anders sehen. Es gibt doch sowieso kaum Radfahrer, ich würde sagen bei uns im Landkreis außer mir vielleicht noch 2-3, die so einen Radweg außerorts bei einer gut befahrenen Straße mal rechts liegen lassen.

    Deswegen ist der Leidensdruck für die Behörden praktisch nicht vorhanden, denn egal, was sie anbieten, es wird angenommen. Und Radfahrer auch von den Autofahrer saktioniert, damit gleich klar ist, wer wo zu fahren hat.

    Wenn man die Karte ansieht, würde sagen wers unbedingt will fährt bei der Hüßlohstraße auf die B73, auf der Brücke wird der Geh/Radweg wahrscheinlich via Leitplanke getrennt und in Hechthausen, ist da Radwegpflicht?, wahrscheinlich schon, also da dann wieder drauf.

    Ja, aber dazu braucht man kein OLG Hamm.

    Der Zebrastreifen ist ein Fußgängerüberweg und wenn du mit dem Fahrrad drüber fährst ist das auch nicht viel anderes wie einfach so die Straße kreuzen.

    Selbst wenn Du von einem Autofahrer auf einer Radverkehrsanlage angefahren wirst, kann es gut sein, das Du bei einem Rechtsstreit eine Teilschuld bekommst.

    Ich finde Ihr übertreibt. Schließlich ging das ganze rasend schnell und als das Thema 2013 aufkam, da hat niemand bedenken geäußert, es könnte rechtlich an der EU scheitern. Und auch die Österreicher haben nicht offen damit gedroht, sonder leiste, still und heimlich den EuGH angerufen.

    Und selbst dann war völlig unwahrscheinlich, dass dieser die Maut kippen könnte, es wurde maximal in ein paar Tages-Zeitungen ganz klein mal drüber geschrieben, war also juristisches Fachwissen, also ergo beim BMVI unbekannt. Sonst wären ja sicher entsprechende Klauseln in den Verträgen gestanden. so blöd sind die da ja auch nicht.

    Man kann also davon ausgehen, das Scheuer von Eventim und Kapsch vorsätzlich getäuscht wurde, ja vielleicht sogar in einer Filterblase eingesperrt wurde.

    Deswegen sich das BMVI nun ja auch gerichtlich auseinandersetzt mit den ehemaligen zukünftigen Mautbetreibern, während die Mautreiber zu unrecht im Ruf schwer beschädigt die Hände in Unschuld waschen müssen.

    Ohne jetzt Fachmann für die Fraunhoferstraße zu sein, aber ich bin schon durchgeradelt. Wie meistens in Münchens Innenstadt gabs da schon auch so etwas wie 2-3 kleine Lieferzonen. Aber entladen wird meistens 2. Reihe, weil die Parkverbotsplätze zu 90% zugeparkt sind, von Leuten die nur mal schnell was erledigen müssen für 2 Stunden.

    Insofern ist es etwas verlogen, denn die Lieferanten können durchaus wie früher auch einfach auf der Straße stehenbleiben und entladen, das wäre dann wie immer. Aber weil es jetzt Radstreifen gibt, stellen sie sich halt da drauf, was wiederum positiv für den KFZ-Verkehr ist, denn der kann jetzt ungehindert fahren.

    Tatsächlich, wie fast überall, hätte man sich die Radlspuren auch schenken können, dann müssen die Autofahrer halt hinter den Radler herfahren. Das einrichten der Spuren ist also ein Geschenk an die Autofahrer, dafür haben sind die Parkplätze weg. Wobei es in der Straße sowieso langsam geht und ging. Die Spuren sind schon ok so von der Anlage, und viele Radler mögen sich darauf besser fühlen, der Hauptvorteil ist aber eigentlich, dass die Gefahr von Dooring oder beim Ausparken übersehen werden weniger ist, rein vom fahren kann ich keinen Unterschied feststellen zwischen Straße und so einem Radstreifen. Andere Radl überholen ist schwerer.

    wie schreibt man so etwas, ohne das es sofort in den Papierkorb wandert?

    Gut, dass die Stadt nicht über solche Urteile Bescheid weiß, ist wohl so. Wobei sogar ich so eine Kombination auffällig finde. Haben sie aber sicher für die Radler gemacht, weil so Leute wie ich an der Radwegführung der Straße allgemein und an der linksseitigen im besonderen schon seit Jahren rumnörglen.

    Ganz anders ist es aber mit Alfs Problem, es gibt immer noch viele Stellen in der Stadt, die momentan als Radler nur dann sicher überwunden werden können, wenn man die aktuelle StVO links liegen läßt, bzw-. sich vorher zum Fußgänger verwandelt.

    Letzteres scheint tatsächlich eine Alternative für StVB zu sein, weiß denn einer dazu Urteile? Ist es zumutbar, (alle 100m) vom Fahrrad zu steigen?

    Für mich ist es keine ernsthafte Alternative, wenn es nicht regelgerecht über die Kreuzung geht als Radler, fahre ich vorher auf die Fahrbahn.

    Hab auch so eine Stelle auf meinem Arbeitsweg, die veröffentliche ich hier aber nicht, denn "der Feind" liest ja vielleicht mit und es wäre schade, wenn ich meine mir selbst zurechtgebogene Begründung verlieren würde, mehrere 100m auf der B2 zu fahren zum direkten Linksabbiegen, denn am Fahrradpflichtweg-Ende ist eine Querung der Kreuzung seit 3 Jahren regelkonform nicht möglich, solange man in die Pedale treten will.

    Die beidseitige Radwegpflicht ist nur aus der Stadt raus, das ist die B2, und hört auf der einen Seite mit dem Ende des Gehwegs auch auf, das ist so etwas wie eine Sackgasse, wenn man nicht dann rechts abbiegen will. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass da jemand die Radbenutzungspflicht wegklagen will, insofern dürfte das StBA Freising und die Stadt das sehr entspannt sehen, wenn man dazu eine Meinung äußert in Punkto rechtswidrig.

    Die Radwegführung an der B2 geht auf der östlichen Seite einen Berg hoch, heißt bei einheimischen "Münchner Berg", der Radweg endet spontan 200m nach dem Ortsschild an der Kreuzung mit der "Ludwigshöhe" um dann so 100m weiter wieder genauso spontan anzufangen. Damit die Anwohner nicht vom Radverkehr gestört werden. Dann gehts durch eine Unterführung auf westliche Seite der B2.

    Interessanter wäre es auf der Oskar von Miller Straße, da ist ja eigentlich auf der südlichen Seite hin auf dem Gehweg beidseitige Radwegpflicht, auf der anderen Seite ist der Gehweg für Radler freigegeben. Jetzt kann ich die Intention dahinter schon verstehen, Radler sollen auf keinen Fall auf der Straße fahren.

    Aber wenn ich jetzt auf der Seite mit der Gehweg-Freigabe fahre, die ja freiwillig ist, und ich dort nicht fahren will, darf ich dann trotzdem auf der Fahrbahn fahren?

    Oder überwiegt dann die linksseitige Radwegpflicht. Und wenn die linksseitige Radwegpflicht die Gehwegbenutzungserlaubnis sticht, dann muss der Radler ja immer linksseitig fahren und die Gehweg-Erlaubnis hätte gar keinen Sinn.

    Die Freigabe der Gehwege ist übrigens etwas über ein Jahr alt, die Radwegpflichten bestehen schon lange. Man könnte also annehmen, dass die Stadt einfach vergessen hat bei der Freigabe die linksseitigen VZ240 abzunehmen.

    Bei der Oskar von Miller Straße gibts noch andere lustige Sachen, aber das mal später.

    Servus Alf,

    ich meine dass auf der Südseite der Kreuzung inzwischen Kombischeiben drin sind, eine hast Du ja auf der MIttelinsel schon fotografiert.

    Sinn wäre es wohl den Radverkehr zum linksseitigen Geh/Radweg zu führen.

    Und die meisten Radler kommen ja auch rechtsseitig den Münchner Berg runter bzw. wollen da hoch, auf das anderen Seite gehts nur nach Biburg, da ist ja gleich Schluss mit dem Geh/Radweg.

    Ist nur meine Erinnerung, im vorbeifahren beim direkten abbiegen bemerkt, aber ich denke schon dass ich das richtig gesehen habe.

    Ich hab mir erlaubt deine Zeichnung zu manipulieren.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist in Bruck auch Bruck zuständig, nicht das Landratsamt, wegen groß genug. Im Landratsamt sitzt übrigens ein Herr auf dem Posten des Radwegsbeauftragten, die Stadt hat eine Frau.

    Stimmt inzwischen nicht mehr ganz, langsam kommen die Kombischeiben in FFB in Mode. Hab inzwischen einige entdeckt, die in den letzen 2-3 Monaten installiert wurden, unter anderem an einer meiner Lieblingskreuzungen mit neuen Ampeln versehenen Kreuzung Rotschwaiger/Fürstenfelder.

    Manche sinnvoll, andere wohl nicht.

    Wie sieht es denn aus, wenn ein Gehweg für Radler freigegeben ist und dann an der Fußgängerampel eine Kombischeibe verbaut ist, was in Bruck durchaus so ist, man fährt aber auf der Straße, muss man sich dann nach der Kombischeibe oder nach der Straßenampel richten?

    Wenn das Zeichen "Radfahrer frei" alleine steht, ist es in der Regel eindeutig, dass es sich um einen Gehweg handelt, deswegen fehlt das Schild VZ239-

    Und auf einem Gehweg musst Du "Schrittgeschwindigkeit" fahren. Was offensichtlich je nach Definition zwischen 5 - unter 20km/h bedeuten kann.

    Aber da Gehwege meistens eher schmal sind, wirst Du im Begegnungfall eh rücksichtsvoll langsam fahren müssen.

    Normalerweise bin ich ja gegenüber Sprachgebrauch nicht so empfindlich, aber hier in dem Artikel finde ich den Satzbau schon interessant:

    Zitat
    Gegen 23 Uhr fuhr die Frau auf dem Radweg der Ludwig-Erhardt-Straße in Höhe des Michels, als sie an der Ecke Neanderstraße mit einem Mercedes kollidierte

    .Es war natürlich nicht der Mercedes, das die Radlerin touchiert und vom Radl geholt hat, sondern der stand offensichtlich nur rum, während die Frau mit diesem kollidierte.

    Und wie es ist mit Lärm (das berühmte Pfeifen im Walde? Klingeln?).

    Also Geräusch hilft natürlich, vor allem bei Schwarzkitteln, die sind sehr vorsichtig und aufmerksam.

    Licht, wie es am Fahrrad hängt, hat eher keine Auswirkungen.

    Zitat

    Ich kann mich an keine gefährliche Begegnung mit Tieren im dunklen Wald erinnern. Beim Fahrradfahren hatte ich bisher immer Licht an. Beim zu Fuß gehen auf Wanderwegen abseits von Straßen in der Regel nicht

    Das liegt entweder an unaufmerksam oder so auffällig, das die Tiere sich nicht zeigen. Alleine die Hasen/Mäuse/Katzen, die den Weg kreuzen oder zumindest direkt nebenan im Feld sitzen, da ist es schon schwer, die nicht zu sehen.

    Rotwild, Wildschweine sind natürlich selten, weil Fluchttiere und vorsichtig.