Beiträge von Autogenix

    In München sollen ja vermehrt "TRIXI" Spiegel aufgehängt werden an Kreuzungen.

    Trixi war ein Mädchen, das von einem LKW beim Rechtsabbiegen überfahren wurde und schwer verletzt überlebte, aber der Vater wollte eine Verbesserung der Situation und daraus erstand die Idee einen Verkehrsspiegel an den Ampelmasten zu installieren, die dem LKW/KFZ-Lenker ermöglichen, einen Fußgänger oder Radler vor dem Abbiegen zu sehen

    Dazu habe ich am Freitag diesen Leserbrief in der SZ endeckt:

    Der Zweite Leserbrief am 5. Dezember 2019, 18:38 Uhr unter Weitere Briefe:

    Kein Ersatz für die Eigensicherung "Trixi-Spiegel-Test wird deutlich größer" vom 27. November sowie "Ein Spiegel gegen die Todesgefahr" vom 9. November: Die Installation von Spiegeln an Kreuzungen oder an Lastwagen wird Unfälle mit Radlern beim Rechtsabbiegen nicht vermeiden können. Ich beobachte, dass sich Radler oft grundsätzlich im Recht zu fühlen scheinen und sich anschicken, mit unverminderter Geschwindigkeit und stur geradeaus blickend, Kreuzungen zu überqueren. Sie scheinen sich der Gefahr des toten Winkels nicht bewusst zu sein. Ich finde es unabdingbar, von Radlern zu fordern, dass sie vor Kreuzungen das Tempo reduzieren und sich mit einem Blick über die linke Schulter, besser noch mit Augenkontakt, vergewissern, dass der Autofahrer sie wahrgenommen hat. Kein Spiegel kann den Radler so schützen wie sein eigenes umsichtiges Verhalten! Das sollte bereits Kindern als Voraussetzung für den Erwerb des Fahrradführerscheins eingeimpft werden. Sybille Böhm, München

    Darauf bezieht sich der Leserbrief:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…aelle-1.4673844

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216

    Weitere Artikel in der SZ dazu:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216

    Haben die Radfahrer ein eigenes Lichtsignal? Wenn ja regelt dieses das

    Interessante Beschilderung.

    Da die Haltelinie deutlich vor der Ampel ist, würde ich ja fast sagen erst einmal nein, zumindest müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen und sich die Verkehrslage ansehen und gegebenenfalls Radfahrer passieren lassen

    Wenn der Radfahrer illegal auf dem Fußgängerfurt kreuzt, würde ich auch sagen der Autofahrer ist haltepflichtig, weil dieser noch vor der Ampel ist.

    Der Radfurt ist ja erst hinter der Ampel, also dürfte gelten wenn der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und selber grün sieht wohl nicht mehr.

    Das liegt hier einfach daran, dass diese, also die ältesten, Radfahrer es so gelernt haben.

    Erst Leute unter ~40 haben dann zumindest in der Fahrschule gelernt, dass Radler auch auf die Straße dürfen und wiederum erst Leute unter 30 haben (vielleicht) beim Radlführerschein in der Grundschule erzählt bekommen, dass sie später mal auf der Straße fahren müssen dürfen. Deswegen machen Sie das ja eigentlich

    Puchheimer Unterführung ist wie oft, man möchte was für den Radverkehr machen, aber irgendwann trifft der mit andere Verkehrsarten zusammen und dann gehen die Ideen aus. Nun wird eben erwartet, dass der Radfahrer von seinem (hohen) Ross absteigt und sich anpasst.

    Kann man auch am Buchenauer Bahnhof sehen, die Radverkehrsführung für die Unterführung beginnt auf beiden Seiten auf dem Gehweg (mit Freigabe für Radler) und endet eben auch da.

    Das man einen Zebrastreifen auch mit Rad queren darf, steht wohl außer Frage, man ist halt wartepflichtig. Ob das nun eine Querungshilfe ist, ich kann überall die Straße queren, das ist kein Unterschied.

    Bei der Landsbergerstraße ist es aus Sicht der Stadt auch verständlich, der Radweg endet ja schon nach der Feuerwehr mit dem zusatzzeichen-1022-10.png

    Da gibts dann auch eine Querungshilfe, danach könnte man die Landsbergerstraße einfach ganz normal auf der Straße fahren, die Autofahrer lieben das.

    Nichts desto trotz hätte man es halt gern, bzw, die Realität ist, dass alle weiter Links fahren bis vor zur Kreuzung Waldfriedhofstraße.

    Darüber sprechen wir hier

    Mich interessiert tatsächlich -> kann/muss ein Radfahrer eine Verkehrsführung akzeptieren, wo er eben absteigen muß und dann nicht mehr Radfahrer ist?

    Nicht nur um bei einem Zebrastreifen Wegerecht zu bekommen sondern prinzipiell, wie bei Baustellen. Ist es "zumutbar" oder darf man dann Radler bleiben und in der Regel dann die Straße nutzen?

    Und das ist ein Problem. Kommt ja vor, das ein KFZ/LKW verkehrsbedingt nicht richtig in die Kreuzung einfahren kann, die Ampel nicht mehr sieht.

    Dann die Fußgänger/Radler wieder grün haben, während das Fahrzeug abbiegt.

    Dass ist eine Verkehrssituation, wo eben die Teilnehmer ohne Erfahrung oder Überblick auf der Strecke bleiben. Trauriges Beispiel in München:

    https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.beim-ab…4899513199.html

    Gibt leider noch einen Knaben, der auch 2018 überfahren wurde in München, ähnliche Situation.

    Deswegen sollten Fahrzeuge nicht in die Kreuzung einfahren dürfen/können, wenn sie nicht frei fahren können.

    Und wer auch immer das im BMVI mit der Sorgfaltspflicht beim betreten der Straße geantwortet hat, dem sollte man alle Artikel über Unfälle von Kindern und Rentnern der letzten Jahre schicken.

    Vielleicht sollte man sich auch mal auf das eigentliche Problem konzentrieren. Nämlich das Radfahrer im Kreuzungsbereich von Autofahrern beim abbiegen übersehen werden und es dann zu Unfällen kommt, Das wird sicher gefördert, weil Radfahrer den stehenden Autoverkehr rechts überholen. Wobei es da imho völlig egal ist, ob dieses auf einer normalen unmarkierten Fahrbahn, einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem Hochbord-Radweg passiert. Ich denke sogar, das der abgesetzte Radweg die sicherste Methode ist, wo ein Autofahrer einen Radfahrer übersehen kann.

    Ob ein Auto tatsächlich mal einen Kratzer abbekommt von einem vorbeifahrenden Radler ist doch völlig unerheblich. Zum ersten, würde das oft passieren, könnte man darüber auch lesen, so wie über Radler, die (angeblich oder auch nicht) bei Rot über die Ampel fahren oder Autofahrern ständig, gerne auch beim Rotlichverstoß, aufs Dach klopfen.

    Da es weder Wortmeldungen noch Presseberichte über ständiges Anecken von rechts überholenden Radfahrern in der Presse, dem Internet und der Auto-Versicherungslobby gibt, kann man das wohl geflissentlich als seltenes Ereignis verbuchen.


    Das Problem ist also nicht im Überholvorgang, sondern nur der Konfliktzone Kreuzung.


    Nun gibt es mehrere Szenarien:

    1. Der Radler fährt auf der Fahrbahn, soweit links das der zwischen den Autos steht, also weder vor fährt, noch überholt werden kann. Dann ist der Radfahrer nicht schneller als die KFZ, die sich hinter dem Radfahrer befindlichen KFZ auch nicht schneller wie der Radfahrer, Probleme an der Kreuzung eher unwahrscheinlich.

    - Juhu, alle Arten von getrennter Radwegführung sind überflüssig

    - Bähh, Radfahren bietet keinerlei (Zeit-) Vorteil in der Stadt mehr, kann man auch mit dem ÖPNV-Bus im Stau stehen. Und Autofahrer werden langsame Radler noch mehr hassen wie bisher, weil sie nicht den den Ampeltakt nicht nutzen konnten um drüber zu kommen.

    2. Der Radler fährt rechts vorbei, egal auf welcher Radverkehrsanlage, begibt er sich in den Kreuzungsbereich muss er schauen, das er

    - a) von dem vor ihm fahrenden und abbiegenden KFZ wahrgenommen wird und ihm dieses Vorfahrt gewährt

    - b) oder er dieses durchlässt

    Stand der Dinge, leider für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die eine Situation nicht voll erfassen können manchmal leider ziemlich tödlich. Ist relativ fehlerbehaftet und überfordert vor allem Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer. Eine Lösung wäre, KFZ/LKW haben immer Vorfahrt, kommt der andere Verkehr dann nur noch in eigenen Ampelphasen über Kreuzungen.

    3. § 5 Abs. 8 StVO wird gestrichen, Fahrradfahrer dürfen also nicht mehr rechts überholen. Nachdem aber die Gefährdung auf einem getrennt geführten Radweg besonders hoch ist, würde es auch nur Sinn machen wenn der Radfahrer nirgendwo recht überholen oder vorbeifahren darf.

    Wir haben also eine Mischung aus 1. -Bähh, Radfahrer haben keinen Zeitvorteil und aus 2. b) Radfahrer muss den Autoverkehr durchlassen. Das schaut natürlich nach der optimal Lösung aus. Es wird manchmal übrigens gefordert, das LKW immer Vorfahrt haben beim abbiegen. Das passt da ganz gut dazu.

    Tatsächliche Sicherheit bringt in innerorts sicher nur deutlich frühere Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer und entsprechende Aufstellflächen, die man als Radfahrer aber nur dann erreichen kann, wenn man auch vor fahren darf. Fußgänger benötigen an Kreuzungen auch Aufstellflächen vor parkenden KFZ, deutlich sichtbar, damit KFZ die Kreuzungen auch gar nicht zu parken können und → KFZ sollten eine Kreuzung nur dann befahren dürfen, wenn sie auch direkt abbiegen können bzw. über die Kreuzung fahren. Damit genau der Fall, dass ein LKW oder KFZ beim abbiegen mitten in der Kreuzung steht und dann die Ampeln nicht mehr sehen kann, um dann loszufahren wenn Fußgänger und Radler schon wieder grün haben, verhindert wird.

    Ich gehe schwer davon aus, dass hier nicht Fahrradfahrer verschreckt werden sollen sondern KFZ und Mütter mit Drillings-Kinderwagen.

    Und natürlich die Straßenreinigung, Wege für Räder müssen ja nicht gekehrt werden.

    @Uli: Bei vielen der Wege, die in der von dir verlinkten Karte blau eingezeichnet sind, handelt es sich um Schotterwege. Der Weg entlang des Elbdeiches ist für Radfahrer gesperrt, aber das hindert hier niemanden daran, ihn als touristische Route (Elberadweg + Nordseeküstenradweg + Obstroute + Mönchsradweg) auszuschildern.

    Die Sperrung ist durch das niedersächsische Deichgesetz begründet, nach dem „… Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten…“ ist. Ich hatte vor einiger Zeit den Landkreis schon mal auf das gegenüberliegende Elbufer hingewiesen. In Schleswig-Holstein ist das Radfahren auf den Deichverteidigungswegen nämlich explizit erlaubt, aber die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

    ist auf Usedom genauso. Radroute ausgeschildert auf dem Deich, aber dort begrüßt einen VZ250, sogar mit Text drunter dass das betreten und befahren der Deichanlage verboten ist.

    Etwas erstaunlich ist, dass sich die Autofahrer bei einer Straße, wo abschnittsweise eine Radspur markiert ist, doch ständig "danebenbenehmen"

    Warum ist den da teilweise Radwegpflicht und dann wieder nicht?

    Ist der Radweg sichtbar schlechter, enger?

    Bin froh, das ich eher selten in der Stadt fahre, würde ich vielleicht auch weniger Radl fahren. Wenn ich in der Münchner Innenstadt unterwegs bin, frag ich mich auch oft, ob das noch Spaß macht.

    Da kann man über Land schon deutlich entspannter fahren.

    Nicht alle Radfahrer fahren auf der Fahrbahn und wenn es keinen Hochbordradweg oder geschützten Radfahrstreifen gibt, dann fahren sie eben gar nicht. Und das fände ich wirklich schade!

    Ich habe auch kein großes Problem damit, wenn ein Radfahrer langsam, vorsichtig und defensiv (kein Klingeln und Drängeln) den Fußweg benutzt, auch dann nicht, wenn da kein Angebotsradweg vorhanden ist.

    Warum willst du unbedingt alle Radfahrer dazu erziehen, auf der Fahrbahn zu fahren?

    Es sollte möglichst umgehend als Normalfall akzeptiert werden, dass es den "Normalfall" nicht gibt! Es gibt Radler, die fahren auf dem Hochbord-Angebotsradweg oder dem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist (und in einzelnen Fällen auch dann, wenn der Gehweg nicht freigegeben ist) und es gibt Radler, die fahren auf der Fahrbahn. (Manche auch dann wenn die Fahrbahn nicht freigegeben ist für den Radverkehr, weil ein blaues Radwegeschild die Benutzung des Radweges vorschreibt.) Na und? Was soll's?

    Mal abgesehen von der Sicherheit für Fußgänger und Radler, mit deiner sehr auf Radfahrer eingeschränkten Sichtweise ist das sicher ganz schön und der Alltag funktioniert ja auch genau so. Insofern müsste sich da dann (fast) gar nix ändern.

    Erweitert man deine Sichtweise um Fußgänger, Autofahrer und was so kreucht und fleucht, dann ist es ja auch kein Problem, wenn Autos auf Radwegen parken, Fußgänger auf Radwegen stehen und gehen und Hundebesitzer die Hunde auf dem Kinderspielplatz kacken lassen.

    Bei dem im zweiten Absatz genannten schätze ich würdest Du schon ein, zwei Probleme erkennen ;)

    Ich finde, man sollte das ganze von unten nach oben aufziehen und so ähnlich steht das ja auch in der StVO §1, auf die schwächsten und langsamsten, das sind im Straßenverkehr Fußgänger, besonders Kinder und ältere Menschen, die übrigens überproportional bei Kreuzungsunfällen, mit und ohne Rad, vertreten sind, besonders Rücksicht nehmen und dazu gehört auch ein geschützter Bereich sofern vorhanden, der heißt Gehweg. Wenn Shared Space, dann sind das eben die Verkehrs-Teilnehmer, die die Geschwindigkeit bestimmen.

    KFZ sollten dann auch auf die nächste Kategorie, das wären dann Radfahrer/E-Bikes/Mofafahrer/Motorradfahrer Rücksicht nehmen müssen. Und so fort.

    Da ist einiges wahres dran.

    Mir hat bei schon einigen mehr oder weniger erregten Wortwechseln bis jetzt erst einmal ein älterer Herr als Argument genannt, dass es für mich auf dem (ehemals Pflicht Rad-) Gehweg doch viel sicherer sei als auf der Straße. Bei meiner Antwort, dass wenn er seine eigenen Fahrkünste so gut einschätzen kann, mag das so sein, hat er kurz geschluckt, war aber der Argumentation, dass die Stadt eben die Radwegpflicht gerade deswegen aufgehoben hat, weil es zwei völlig uneinsichtige Garagenhof/Siedlungszugangs-Einfahrten gibt, eine Einfahrt/Ausfahrt zu einem Baumarkt und einen Kreisverkehr mit Zufahrt in eine Tankstelle, die man dann kreuzen muss und damit sehr viel weniger sicher als das fahren auf der Fahrbahn durchaus aufgeschlossen.


    Sonst bekommt man zu 80% die Hupe/freundliche Zurufe oder Handzeichen, wenn der Autofahrer nicht sofort, oder zumindest nicht in der gewünschten Geschwindigkeit an einem vorbeigekommen ist. Oder als Rechtfertigung vor sich selbst, weil er sich bewusst ist, das er beim überholen deutlich jenseits der StVO gehandelt hat.

    Typische Reaktion von Mitkindergarten-Eltern, die mich darauf angesprochen haben, warum ich bei der schon oben erwähnten Straße nicht denn schönen Gehradweg benutze war dann meist: "na ja, Du fährst ja auch zügig", es wird also schon ein Unterschied gemacht ob man langsam Radl fährt oder etwas schneller.

    Gerade im Winter außerhalb kanns ja durchaus sein, dass bei Neuschnee mit festgefahrenen Schnee und Schneeverwehungen die KFZ nicht mehr richtig an einem vorbeikommen wegen der Straßenverhältnisse, da braucht man dann tatsächlich einen breiten Rücken. Aber normalerweise mache ich mich so schmal bzw. fahre so weit rechts, dass Autos mich überholen können, die meisten Staatsstraßen geben das bei uns problemlos her.

    Was nicht alle Autofahrer davon abhält, einen anzuhupen, zu schneiden und anzupöbeln, wenn man sich mit dem Radl auf der Fahrbahn befindet.

    Liegt vielleicht daran, dass man lesen können müsste, um zu verstehen, was das Schild aussagt. Nicht zu vergessen, wir haben ~6-8 Millionen Analphabeten in diesem Land.

    Das ist der Vorteil der Piktogramme, wobei es ja auch Leute gibt, die an schwerer Piktogrammie leiden. Sogar gar nicht so wenige.

    Ich kenne die Örtlichkeit in Mammendorf sehr gut und kann da bei Gelegenheit mal Fotos machen.

    Die Bahnhofstraße verfügt jedoch (zum Glück) über keinerlei Radinfrastruktur. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man die auf gesamter Länge der Bahnhofstraße aus dem Boden stampfen kann. Selbst für [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] dürfte es durchgehend viel zu schmal sein. Also sehe ich dem Brückenneubau ziemlich gelassen entgegen. Für fünf Meter auf Freiwilligkeit zum Schritttempo-Kriechen zu spekulieren finde ich schon sehr mutig. Und vor allem die Äußerung, man wolle den Radverkehr von der Fahrbahn fernhalten, besagt ja schon alles. Wie wär's zur Abwechselung mal, wenn man versuchen würde, den Kraftverkehr von der Fahrbahn fern zu halten?

    Nachdem mich heute durch Mammendorf torckeln musste, hab ich mir das genauer angeschaut und Du hast vollkommen recht.

    Der Abschnitt der Bahnhofstraße hat wechselnde Gehwegbreiten und die sind bis auf wenige Abschnitte eher schmal, eine Freigabe für Radler über eine längere Strecke ist unrealistisch. Mal abgesehen von den Radlern, die beim wegfahren aus dem westlichen Radlständer starten und damit eh auf diesem Gehweg, gäbe es auch keine Grund mit dem Radl den Gehweg zu entern.

    Insofern stellt sich dann die Frage, was das ganze soll?

    Stimmt, da steht ja Fahrbahn.

    Muss mir das mal vor Ort ansehen, fahr sehr selten an den Mammendorfer Bahnhof, aber soweit ich mich erinnern kann, ist zumindest momentan keinerlei Geisterradfahrführung vorhanden, die müsste also wohl erst mal attraktiv gestaltet werden auf der westlichen Seite.

    Interessant fand ich nur, dass sogar zugegeben wird, die Radler nicht auf der Fahrbahn haben zu wollen, sondern lieber auf einem Gehweg.

    Wobei da zwar einiges an Busverkehr ist, aber es ist keine Durchgangsstraße, der Verkehr beschränkt sich also fast ausschließlich auf Bahnhofsnutzer.