Oh weh, was macht man denn da, wenn man von West nach Ost fährt? Sozusagen "linksseitig" und in unerwarteter Richtung über die von Norden kommende Straße/Fahrbahn? Sehen die von dort kommenden Verkehrsteilnehmer denn einen Hinweis auf "Radfahrer aus beiden Richtungen"?
Wir sind hier in Fürstenfeldbruck, Bayern. Meine Diskussion mit der Stadt startete genau aus dem Grund, weil es, wie praktisch überall bei uns, keinerlei Hinweise gibt dass Fußgänger und Radfahrer kreuzen könnten. Keine Markierungen. Außer den blauen Schildern natürlich. Der Radverkehr bekommt ein 205 von beiden Richtungen. Die Antwort war, wie oben beschrieben der Hinweis auf die VwV zum Zeichen 215 und dass das so korrekt ist. Stimmt anscheinend auch.
Originalzitat:
ZitatAußerorts wird der Radverkehr bei zumindest in den Hauptrichtungen vorhandenen Geh- und Radwegen (einseitig, für beide Richtungen) dem Kfz-Verkehr untergeordnet. Die Wartepflicht wird durch VZ 205 verdeutlicht.
Was ich da mache ist den Radweg, wenn ich von Süden komme gar nicht erst befahren, vorher im Ort ist das ein für Radl freigegebener Gehweg und dann nach dem Kreisel bei der Kaiser-Lufwig-Straße wieder drauf fahren, ab da gibts bis Aich Makierungen auf der Fahrbahn, sogar in Rot. Umgekehrt fahre ich eben an der KLS auf die Fahrbahn und dann in die Stadt.
Und was die meisten Männer und Frauen da machen, halt warten bis sie rüber gelassen werden oder es frei ist. So wie immer halt.