Zu deiner letzten Bemerkung: es ist schon richtig, dass in der Regel wenig "passiert", wenn trotz Benutzungspflicht auf der Fahrbahn fährt. Nur: wenn dann doch einmal ein Unfall passiert, dann sieht das haftungs-/zivilrechtlich für dich halt ungünstig(er) aus, wie simon weiter oben schon richtig bemerkt hat. Außerdem finde ich es persönlich besser, sich an die Regeln zu halten und dann eben gegen unsinnige Beschilderungen entsprechend vorzugehen. Erfahrungsgemäß geht das allerdings meist nur mit einer Klage. Aber nun ja, dafür gibt es in Deutschland ja die Verwaltungsgerichte!
Ja, das kann schon sein, dass es dann eine Teilschuld geben kann. Aber das kann genauso passieren, wenn Du auf dem Radweg unterwegs bist.
Bei Konflikten mit KFZ auf einer Radverkehrsanlage ist man ja nicht automatisch fein raus, dann hat man halt keinen Helm getragen, war zu schnell, nicht umsichtig genug,...
Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen Fußgängern, Radfahrern und KFZ-Betreibern. Zwei haben maximal eine Privat-Haftpflicht, einer der genannten hat eine Zwangs-Haftpflicht, die schwer spezialisiert auf das Thema ist. Und die hat durchaus auch finanzielle Interessen und Zukunftsperspektiven, Prozesse zu führen, auch um spätere Rechtsprechung zu beeinflussen, und macht das auch ständig.
Davon abgesehen ist man auf einem 1,5 - 2m breiten Gehweg, der zu einem gemeinsamen Fuß-/Radweg (beidseitig) geadelt wurde, als Radfahrer in der sehr viel schlechteren Position haftungs- und zivilrechtlich bei Unfällen mit Fußgängern und das durchaus zu Recht. Auch Rad/Radunfälle gibt es.
Jemand wie ich, der seit Jahren mit den zuständige Stellen über die Radinfrastruktur diskutiert, kann dagegen auch nicht klagen, maximal gegen neue.
Da sind die Gesetze in Bayern anders. Ich müsste jemand anderen finden, der das macht. Ich hatte mit Simon schon Kontakt und er hat mir da auch sehr geholfen, ich wäre auch durchaus bereit gewesen wegen der paar hundert Euro, aber Tatsache ist, ich kann in Bayern klagen wenn ich weniger als 1 Jahr Kenntnis von dem Problem hatte. Danach ist zu spät.
ich fahre auch nicht immer nicht auf dem Radweg, aber halt da, wo es keinen Sinn macht für mich. Es gibt in FFB einige Stellen, da müsste ich, um mich StVO-konform zu verhalten, bei Kreuzungen absteigen und schieben. Es gibt Stellen, da weiß ich als Ortskundiger natürlich, dass das eigentlich ein Geh/Radweg ist, aber es ist an der Stelle nicht zu erkennen. Andere Wege sind einfach zu eng, zu gefährlich in Kreuzungbereichen oder Einfahrten.
Ich fahre ja absichtlich Rad, wenn ich nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein will, gehe ich zu Fuß.