Beiträge von Autogenix

    Na ja, es ist ungefährlich für die CSU, auch in der Großstadt München, denn von den Fahrrad-Vielfahrern werden sie kaum Wählerstimmen verlieren können, dafür im AfD-Lager vielleicht etwas abfischen mit dem "Früher war alles besser und die Staus viel weniger" und "Politik wird nur noch gegen Auto und für Radler" gemacht Thema. An der Politik der CSU kanns in Bayern ja nicht liegen, das München im Verkehrschaos zu versinken droht ;)

    Die Radlstraßen sind definitiv nicht auf Ihrem Mist gewachsen und genau da stehen/parken ja die Autos, nicht auf den Hauptverkehrsachsen.

    Und die zugehörigen Richter halten den Mittleren Ring auch konsequent Radlfrei, wie wir hier Erfahren konnten:

    direktes-abbiegen-und-der-kreisverkehr, Antwort 7 mit Link zu Rechtstreit

    Aus §9 (2) aber doch recht eindeutig hervor, das ein Radfahrer indirekt abbiegen darf, aber nicht muss. Soweit ich das übersehen kann, ist es allgemein anerkannt, dass das direkte abbiegen auch mit Radwegpflicht erlaubt ist.

    Der Thread zu dem Münchner Rechtskonflikt ist das erste Mal wo ich anderes gelesen habe.

    Geht alölerdings um den Mitteren Ring, da wird natürlich vielen Bang es könnten demnächst auch Radl auf der Autobahn fahren.

    Oh weh, was macht man denn da, wenn man von West nach Ost fährt? Sozusagen "linksseitig" und in unerwarteter Richtung über die von Norden kommende Straße/Fahrbahn? Sehen die von dort kommenden Verkehrsteilnehmer denn einen Hinweis auf "Radfahrer aus beiden Richtungen"?

    Wir sind hier in Fürstenfeldbruck, Bayern. Meine Diskussion mit der Stadt startete genau aus dem Grund, weil es, wie praktisch überall bei uns, keinerlei Hinweise gibt dass Fußgänger und Radfahrer kreuzen könnten. Keine Markierungen. Außer den blauen Schildern natürlich. Der Radverkehr bekommt ein 205 von beiden Richtungen. Die Antwort war, wie oben beschrieben der Hinweis auf die VwV zum Zeichen 215 und dass das so korrekt ist. Stimmt anscheinend auch.

    Originalzitat:

    Zitat

    Außerorts wird der Radverkehr bei zumindest in den Hauptrichtungen vorhandenen Geh- und Radwegen (einseitig, für beide Richtungen) dem Kfz-Verkehr untergeordnet. Die Wartepflicht wird durch VZ 205 verdeutlicht.

    Was ich da mache ist den Radweg, wenn ich von Süden komme gar nicht erst befahren, vorher im Ort ist das ein für Radl freigegebener Gehweg und dann nach dem Kreisel bei der Kaiser-Lufwig-Straße wieder drauf fahren, ab da gibts bis Aich Makierungen auf der Fahrbahn, sogar in Rot. Umgekehrt fahre ich eben an der KLS auf die Fahrbahn und dann in die Stadt.

    Und was die meisten Männer und Frauen da machen, halt warten bis sie rüber gelassen werden oder es frei ist. So wie immer halt.

    Gleiche Straße, St2345, aber anderer Kreisel. Der Kreisel in der Süddeutschen ist der hier - >Link Kreisel Alt-Esting, St2054

    Da gibts gar kein Radweg, nur einen Fußgängerübergang von der Tankstelle zur Schlossstraße.

    Meiner ist in Maisach, 3km westwärts, da fahr ich jeden Tag durch von und zur Arbeit, deswegen als Beispiel, weil der so typisch ist.

    Eigentlich gehts gerade in der Diskussion mit der Stadt FFB um den hier: -> Kreisel St2054 zur Kaisersäule

    Die Stadt FFB will keine Furt markieren weil außerhalb, was offensichtlich laut VwV so auch richtig ist.Habs nachgelesen, da steht wirklich drin:

    Zitat

    zu VZ215:

    Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.


    Ich bin eigentlich der Meinung, kein durchgehender Radweg, keine Benutzungspflicht. Das ist also offensichtlich falsch.

    Das mit dem "straßenbegleitend" von Herrn Sluka ist mir bekannt, damit rede ich mir schon seit langem schön, warum ich nicht neben der Straße fahren muss.

    Tatsächlich werde ich ab und an mal von der Polizei überholt und bis jetzt gabs da noch nie Probleme, nur von "Polizisten" in Zivil.

    Wenn ich zusammenrechne, was ich mir die Jahre über an Zeit gespart habe, weil mir PKW im Weg stehen, die nicht in den Kreisverkehr einfahren können, könnte ich mir ein 35€ Ticket durchaus mal leisten.

    Gut, also Linksabbiegen ist es nicht.

    Gehen wir doch von dem Fall aus, das der abgesetzte Radweg verpflichtend ist, aber eben vor dem kreuzen der Fahrbahn ein VZ205 hat und eben, wie oben beschrieben keinerlei Furt-Markierungen auf der Fahrbahn hat. Sondern nur auf der anderen Seite wieder VZ240.

    Also der Normalfall bei außerörtlichen Kreisverkehren bei uns in Bayern, so etwas

    Ich habe das mal versucht in dem Angehängten Bild vereinfacht darzustellen.

    Warum ist das eine Radverkehrsanlage, wenn da gar keine baulichen Maßnahme für den Radverkehr vorhanden sind?

    Der Geh/Radweg ist ja nicht existent auf den Fahrbahnen. Er endet jeweils davor mit VZ205 und einer durchgezogenen Linie.

    Nein, muss man wohl nicht. War trotzdem nicht schön, musste ich erschlagen, weil sie noch gelebt hat, aber wohl schwer verletzt, konnte nicht mehr laufen.

    Hab das Hinterrad nicht mehr hochbekommen, als sie versucht hat zwischen den Rädern durchzulaufen. Hätte schon gedacht, dass das eine Maus schadlos überstehen könnte.

    Weiß auch nicht, ob der Jäger oder die Polizei die Maus vor Ort erschossen hätten.

    In §9 (2) wird einem ja das direkte Abbiegen erlaubt als Radler. wobei das ja eigentlich nur das Linksabbiegen betrifft, nicht das Rechtsabbiegen.

    Wie ist eure Beurteilung dazu in Punkto Kreisverkehr, wenn man über den Kreisverkehr gerade ausfahren muss, der danebenliegende Geh/Radweg aber ein 205er und damit natürlich auch keine markierte Furt auf der Fahrbahn hat?

    Ich selber fahren dann normalerweise frühzeitig bei sich bietender Gelegenheit ab und durch den Kreisverkehr. Da es die 2. Ausfahrt des Kreisverkehrs ist, ist es ein "linksabbiegen?"

    Ist es ein Unterschied wenn ich erst die dritte Ausfahrt des Kreisverkehrs nehme, also bei einer echten Kreuzung eben ein Linksabbiegen wäre?

    Oder darf man dann als Ralder nicht sowieso die Fahrbahn nutzen, den es ist ja keine Radwegführung vorhanden bei den Kreisverkehr-Ausfahrten?

    Mal abgesehen davon, dass es völlig theoretischer Natur ist, wie ein Autofahrer sich verhalten soll, denn wer schon mal ein Reh oder ein Wildschwein vor dem Auto hatte, verhält sich meistens nicht rational, sondern nach Reflex und dass ist sehr unterschiedlich. Meist auch bei Hasen und anderem Kleinvieh.

    Da ich ja als Landei schon Auswirkungen gesehen habe, die ein Schwein oder ein Rotwild an einem KFZ und dessen Insassen hinterlassen kann, rate ich auf jeden Fall zu einer Voll-Bremsung, mit und ohne Aufkleber hinten dran.

    Beim Radfahren sicher kein sehr problematisches Thema, aber wer über Land fährt muss nicht nur mit Hasen und Katzen rechnen, sondern auch mit größeren Tieren. Bei uns im Landkreis gab es die letzten zehn Jahre zumindest 2 Fälle, die es immerhin in den Lokalteil geschafft haben, wo Radfahrer mit Rotwild zusammengestoßen sind. Mir selber ist mal Abends ein kleiner Bock an einem Abhang zur Straße hin in Kopfhöhe vorbeigesegelt und ich habe öfter mal Begegnungen mit Rotwild und Wildschweinen, bis jetzt aber ohne direkten Kontakt, außer einer Eule, die mir mal gegen den Helm geflogen ist, wobei das wohl Absicht von Ihr war, denke ich. Selber habe ich mal eine Maus überfahren :(

    Vor allem in Maisfeldern kann man diese, also die Schweine, nachts hören, wenn man selber nicht zu sehr schnauft. Und Hasen, die wild im Zickzack auf dem Geh/Radweg vor einem flüchten sind eher der Normalfall.


    Licht ist auf jeden Fall nicht unwichtig, neben Autoteilen, abgestellten Hängern und anderm Gerät kann durchaus auch mal ein totes Tier auf der Fahrbahn / im Weg liegen.

    Mal abgesehen von Vögeln, die oft aufsteigen, wenn Radler unterwegs sind, nehmen einen Tiere sehr spät wahr, wenn überhaupt. Das heißt man kommt sich sehr nah, und das ist eben nicht immer gut.

    Falsches Verkehrszeichen bei der ersten Beschreibung

    Bei VZ 239 gehe ich mit meinem vorherigen Schreiber d'accord, für alle immer Schrittgeschwindigkeit, die sich auf dem Gehweg bewegen und Räder haben bzw. keine Fußgänger sind.

    Wie vorher geschrieben ist es bei Z240/241 nicht so, da muss man nur gegebenenfalls angepasst fahren.

    Klar ist man bei VZ240 der Dumme bzw. es ist halt wie eine Spielstraße für Radler. Deswegen fahre ich auch dann, wann absehbar ist, dass es (zu) eng werden könnte bei sich bietender Gelegenheit auf die Fahrbahn, oder gar nicht auf diesen Weg, das mache ich ja mit einem Radlhänger, Liegerad oder einem Lastenrad auch (da imho erlaubt) und pflüge mich nicht mit der Klingel durch.

    Bei uns gibt es kaum gemeinsame Fuß/Radwege, die ausreichend Platz bieten würden für die Begegnung eines Fahrrads mit einem Kinderwagen oder zwei nebeneinander gehenden Fußgängern.

    In München sollen ja vermehrt "TRIXI" Spiegel aufgehängt werden an Kreuzungen.

    Trixi war ein Mädchen, das von einem LKW beim Rechtsabbiegen überfahren wurde und schwer verletzt überlebte, aber der Vater wollte eine Verbesserung der Situation und daraus erstand die Idee einen Verkehrsspiegel an den Ampelmasten zu installieren, die dem LKW/KFZ-Lenker ermöglichen, einen Fußgänger oder Radler vor dem Abbiegen zu sehen

    Dazu habe ich am Freitag diesen Leserbrief in der SZ endeckt:

    Der Zweite Leserbrief am 5. Dezember 2019, 18:38 Uhr unter Weitere Briefe:

    Kein Ersatz für die Eigensicherung "Trixi-Spiegel-Test wird deutlich größer" vom 27. November sowie "Ein Spiegel gegen die Todesgefahr" vom 9. November: Die Installation von Spiegeln an Kreuzungen oder an Lastwagen wird Unfälle mit Radlern beim Rechtsabbiegen nicht vermeiden können. Ich beobachte, dass sich Radler oft grundsätzlich im Recht zu fühlen scheinen und sich anschicken, mit unverminderter Geschwindigkeit und stur geradeaus blickend, Kreuzungen zu überqueren. Sie scheinen sich der Gefahr des toten Winkels nicht bewusst zu sein. Ich finde es unabdingbar, von Radlern zu fordern, dass sie vor Kreuzungen das Tempo reduzieren und sich mit einem Blick über die linke Schulter, besser noch mit Augenkontakt, vergewissern, dass der Autofahrer sie wahrgenommen hat. Kein Spiegel kann den Radler so schützen wie sein eigenes umsichtiges Verhalten! Das sollte bereits Kindern als Voraussetzung für den Erwerb des Fahrradführerscheins eingeimpft werden. Sybille Böhm, München

    Darauf bezieht sich der Leserbrief:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…aelle-1.4673844

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216

    Weitere Artikel in der SZ dazu:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216

    Haben die Radfahrer ein eigenes Lichtsignal? Wenn ja regelt dieses das

    Interessante Beschilderung.

    Da die Haltelinie deutlich vor der Ampel ist, würde ich ja fast sagen erst einmal nein, zumindest müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen und sich die Verkehrslage ansehen und gegebenenfalls Radfahrer passieren lassen

    Wenn der Radfahrer illegal auf dem Fußgängerfurt kreuzt, würde ich auch sagen der Autofahrer ist haltepflichtig, weil dieser noch vor der Ampel ist.

    Der Radfurt ist ja erst hinter der Ampel, also dürfte gelten wenn der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und selber grün sieht wohl nicht mehr.

    Das liegt hier einfach daran, dass diese, also die ältesten, Radfahrer es so gelernt haben.

    Erst Leute unter ~40 haben dann zumindest in der Fahrschule gelernt, dass Radler auch auf die Straße dürfen und wiederum erst Leute unter 30 haben (vielleicht) beim Radlführerschein in der Grundschule erzählt bekommen, dass sie später mal auf der Straße fahren müssen dürfen. Deswegen machen Sie das ja eigentlich

    Puchheimer Unterführung ist wie oft, man möchte was für den Radverkehr machen, aber irgendwann trifft der mit andere Verkehrsarten zusammen und dann gehen die Ideen aus. Nun wird eben erwartet, dass der Radfahrer von seinem (hohen) Ross absteigt und sich anpasst.

    Kann man auch am Buchenauer Bahnhof sehen, die Radverkehrsführung für die Unterführung beginnt auf beiden Seiten auf dem Gehweg (mit Freigabe für Radler) und endet eben auch da.

    Das man einen Zebrastreifen auch mit Rad queren darf, steht wohl außer Frage, man ist halt wartepflichtig. Ob das nun eine Querungshilfe ist, ich kann überall die Straße queren, das ist kein Unterschied.

    Bei der Landsbergerstraße ist es aus Sicht der Stadt auch verständlich, der Radweg endet ja schon nach der Feuerwehr mit dem zusatzzeichen-1022-10.png

    Da gibts dann auch eine Querungshilfe, danach könnte man die Landsbergerstraße einfach ganz normal auf der Straße fahren, die Autofahrer lieben das.

    Nichts desto trotz hätte man es halt gern, bzw, die Realität ist, dass alle weiter Links fahren bis vor zur Kreuzung Waldfriedhofstraße.

    Darüber sprechen wir hier

    Mich interessiert tatsächlich -> kann/muss ein Radfahrer eine Verkehrsführung akzeptieren, wo er eben absteigen muß und dann nicht mehr Radfahrer ist?

    Nicht nur um bei einem Zebrastreifen Wegerecht zu bekommen sondern prinzipiell, wie bei Baustellen. Ist es "zumutbar" oder darf man dann Radler bleiben und in der Regel dann die Straße nutzen?

    Und das ist ein Problem. Kommt ja vor, das ein KFZ/LKW verkehrsbedingt nicht richtig in die Kreuzung einfahren kann, die Ampel nicht mehr sieht.

    Dann die Fußgänger/Radler wieder grün haben, während das Fahrzeug abbiegt.

    Dass ist eine Verkehrssituation, wo eben die Teilnehmer ohne Erfahrung oder Überblick auf der Strecke bleiben. Trauriges Beispiel in München:

    https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.beim-ab…4899513199.html

    Gibt leider noch einen Knaben, der auch 2018 überfahren wurde in München, ähnliche Situation.

    Deswegen sollten Fahrzeuge nicht in die Kreuzung einfahren dürfen/können, wenn sie nicht frei fahren können.

    Und wer auch immer das im BMVI mit der Sorgfaltspflicht beim betreten der Straße geantwortet hat, dem sollte man alle Artikel über Unfälle von Kindern und Rentnern der letzten Jahre schicken.