Ganz ernsthaft, Du findest den "Radweg" auf der Straße akzeptabel? Mal abgesehen von der Breite vor der Brücke, danach sind mehrere (4) Einfahrten in einem offensichtlichen Gewerbegebiet (ab Renhus), die Kreuzung danach ......., die Zimmermannstraße never ever auf dem Gehweg
Beiträge von Autogenix
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Gibts denn irgendwo Zahlen über Unfallhäufigkeit, die normales Fahrbahnradln, also ohne Radlstreifen oder ähnliche Späße, mit Hochborad-Radlweg oder Schutzstreifen, egal welches Formates, vergleichen?
Bei dieser geschützten Kreuzung wird doch hauptsächlich der Radverkehr durch die Wegführung gebremst. Das mag sicherer sein zu parallel verlaufenden Hochboard-Radweg, wenn der Radler einen kurzen Bremsweg hat, aber...
1. die Radführung ist genau das Kreuzungs -Design, was bei uns zu 90% Außerorts praktiziert wird, da sind dieses natürlich hauptsächlich nicht ampelgeregelte T-Kreuzungen. Da finden die Radler dann ein kleines 205er, weil der Radweg zu weit abgesetzt ist. Wenn man die VwV ansieht, was genau würde die StB hindern, bei dem Kreuzungs -Design den Radlern überall ein 205er hinzustellen? Wenn Ampelgereglt und Fuß-/Radverkehr haben eigene und gesicherte Grünphasen, dann ist das Kreuzungs -Design egal. Aber was ist, wenn die Ampeln ausgeschaltet sind?
2. Welcher Autofahrer soll beim abbiegen einen Radler ernst nehmen oder beachten, wenn der Vorgang schon abgeschlossen ist und der Radler dann die Fahrtbahn kreuzt?
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Nachdem ich ja in einem Gewerbegebiet arbeite mit einigem LKW-Verkehr (ein Fuhrunternehmer, eine Spedition, ein Lager eines weltweiten Elektonik-Großhandels, eine Chemiefirma,..) kann ich nur sagen, die Anzahl der LKW-Fahrer, die Rückwärts gefahren sind mit einem Einweiser liegt auf jeden Fall eher im Promille wie im Prozentbereich. Das liegt alleine schon daran, dass auf einem LKW sehr selten ein Beifahrer zu finden ist, der Einweisen könnte.
Ich hab auch mal in einer dem Mittelstand entwachsener Brauerei gearbeitet und da gabs im Monat 1-5 "Vorfälle". Obwohl dort über die Hälfte der LKW mit Beifahrer besetzt waren, unter anderem genau wegen der Anlieferung in der Stadt, und Einweiser war da noch keine Pflicht, wenn ich ich richtig erinnere.
Selbst bei der Spedition und dem Chemiewerk fahren die allermeisten LKW ohne Einweisung an die Rampe, das gebietet ja schon der Fahrer- Stolz.
Mag sein, dass die alle eine Rückwärtskamera haben, bezweifel ich aber, sind in der Mehrzahl Sattelschlepper und ob jeder Hänger ein kompatibles Kamerasystem hat? Die werden nämlich durchaus auch mal getauscht bei der Spedition. Dazu hört man zu regelmäßig wenn der Hänger auf Tuchfühlung mit der Rampe geht.
Nebenbei kann man auch öfters lustige Wende- und Einparkmanöver beobachten weil es neben einer Art LKW-Parkplatz auch eine Sperre für 3,5t gibt, was nicht jeder glaubt, die Parksituation aber durchaus so sein kann das ein Sattelschlepper dann doch nicht durchkommt durchs Wohngebiet.
Da hat schon einiges dran glauben müssen, Straßenlaternen, Stromkästen, Verkehrsschilder, Straßenschilder, Autos, Zäune,....
Gut, könnte man natürlich alles wegräumen, wer braucht das schon.
Auf dem Parkplatz kanns auch sein das LKW-Kollegen daneben stehen und sich amüsieren, gewunken wird da eher weniger, außer der eigene Laster ist betroffen, dann wirds mitunter lauter und hektischer.
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Ergänzend dazu ein Link ins Forum: https://www.heise.de/forum/heise-on…-37150958/show/
Wenn 10.000 Biker mir klarem politischem Ziel trotz Verbots demonstrieren, sieht die Polizei das also nicht als illegale Versammlung.
Vielleicht beruhigt es ja, aber in Biker-Kreisen fand man die Ungleichbehandlung zwischen Radfahrern, 2019 wurde der Ring für eine Radldemo gesperrt, und Motorradfahrern, eben das untersagen der Demo, auch ungerecht.
Ich kann den Unterschied nicht erkennen zwischen sich spontan treffenden Radfahrern oder sich spontan treffenden Mofafahrern, deswegen wurndert mich der Fingerzeig hier etwas.
Das die Polizei nicht überall gleich reagiert ist auch nicht unbekannt und auch nahezu unmöglich. Manchmal werden Motorräder übrigens zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt, was bei KFZ wiederum zumindest sehr selten vorkommt, hätte penetranten Rotradler wohl aber durchaus auch passieren können.
Wobei ich das luftrauslassen bei allen vier Reifen bei bestimmten Formen des Falschparkens auch als adäquates Mittel sehen würde, natürlich erst nachdem das Auto auf die Fahrbahn geschoben wurde.
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Die BASt hat festgestellt, dass Schutzstreifen ein etwas geringeres Unfallrisiko haben als Mischverkehr,
Ich habs nur überflogen, aber der Vergleich müsste doch sein
- Schutzstreifen
- normales Fahrbahnradln
Der Vergleich der BASt scheint aber zu sein Hochbord-Radln geben Schutzstreifen.
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Hmm, so erst mal liest sich das ja recht neutral, Radfahrer ist er wohl nicht, der Mann
Zitat
Außerdem ist Schrittgeschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer ohnehin nicht praktizierbar. Da Radfahrer bei Schritt-geschwindigkeit ihr Gleichgewicht nicht halten können, istdiese „Neuerung“ praxisfern und insofern kein Fortschritt.Gleichwohl ist es grundsätzlich richtig, zu versuchen, Fußgänger besser vor Radfahrern zu schützenDer letzte Satz ist einfach zu verwirklichen, Radfahrer auf die Fahrbahn, schon sind die Fußgänger gut geschützt.
Interessant finde ich die Idee, das ist völlig an mir vorbeigegangen:
Zitat
Nicht verwirklicht wurde dagegen die ursprüngliche Absicht, eine Höchst-geschwindigkeit von 15 km/h für den Fahrzeugverkehr auf Gehwegen, innerorts auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen einzuführen. -
Dazu passend: Der Postillion
auf die Leserbriefe dazu darf sich schon gefreut werden.
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Eigentlich halte ich die Auseinandersetzung mit dem Thema ob nun Schrittgeschwindigkeit oder nicht für in der Praxis unrelevant.
Das ist doch sehr theoretisch.
Mal abgesehen davon, dass ich niemanden kenne, der jemals auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg , egal ob mit
,
oder
gekennzeichnet, für nicht "Schrittgeschwindigkeit" fahren eine OWI bekommen hätte, hab auch noch nie darüber gelesen.
Für den Gegenbeweis bin ich natürlich offen.
Klar, mit den aktuell nicht mehr gültigen Grenzen zum Führerscheinverlust wäre auch ein etwas zügigerer Radler schnell dran oder drüber über die 21km/h. Wurde hier jemals einer "gelasert" im Ort? Als ich noch etwas jünger und sportlicher war, hat mich ein Polizist, der Jagd auf Mofas und KFZ gemacht hat, am Kesselberg rausgewunken und mir, mit einem deutlich trockeneren Handschlag als meinem, gratuliert zu 82km/h in der
-Zone. Fünftschnellster Radler bis dahin in 2h. Und mich ermahnt etwas langsamer zu fahren, da ein T-Shirt nicht seinen Vorstellungen von Schutzkleidung entsprach.
Genauso ist es auch keine Freigabe zu normalen Rad-Geschwindikeiten, wenn
oder
an so einem Weg hängt und Fußgänger/Hunde/Smombies im Verkehrsraum unterwegs sind. Selbst bei
wirds, neben der sicher unangenehmen Erfahrung einen Fußgänger angefahren zu haben, ziemlich sicher auf eine Teilschuld rauslaufen, wenn man zu dem Zeitpunkt nachweislich >>25km/h gefahren ist trotz eng/unübersichtlich/nur optische Trennung.
Ich gebe zu, wenn man die Gelegenheit hat einen Stau zu passieren, in dme man auf dem freigegebenen Gehweg fahren kann, dann ist das komfortabel und dann fährt man halt mit ~15km/h, meistens sind dann eh zu viel Radler auf zu engem Raum.
Aber wenn da kein Stau ist, dann fahre ich viel lieber mit >20km/h auf dem Verkehrsraum, wo man nicht ständig auf andere aufpassen muss.
Deswegen, solange der Weg nicht so vernünftig gebaut ist, das da zurecht ein
hängt, oder in dem Fall brauchts das dann ja gar nicht, sollen die StB Gehwege von mir aus mit
oder auf dem Boden aufgebrachte Radsymbole freigeben, ist in der Praxis wie oben schon erwähnt eh kein Unterschied.
Hauptsache es hängt nicht
und ich MUSS NICHT darauf fahren, wenn ich nicht will.
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Die Gemeinde bekommt die Meldungen der Radar-Seite, insofern kennt sie das Foto schon. Deine Nachricht ist also redundant.
Du kannst bzw. solltest noch darauf Hinweisen, dass die Gemeinde selber bei Ihren Tipps schreibt:
ZitatFahren auf der Fahrbahn
- Ausreichend zum rechten Fahrbahnrand (50 cm bis 100 cm) und zu parkenden Autos (75 cm bis 125 cm) Abstand halten.
und es schwierig ist auf dem 1,3m breiten Schutzstreifen einen Abstand von bis zu 1,25m zu halten, da ein Radler selber schon 60-70cm Verkehrsraum einnimmt, je nach Statur/Wuchs und Radtyp. Und Wuchs ist ja in Bayern ja oft eher in die horizontale ausgeprägt.
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Darf ich dein Bild TUER.PNG verwenden? Ich würde gerne die Halbtagskraft im Maisacher Straßenverkehramt auffordern, die Webseite "Sicher Radfahren" https://www.maisach.de/Sicher-Rad-fah…ipps.o1964.html entsprechend upzudaten und darauf hinzuweisen, dass man die neuen "Schutzstreifen" nicht mißverständlicherweise als Aufforderung wahrnimmt, darin zu fahren.
Darfst Du, musst aber sagen, dass das Bild nicht von Dir ist, denn ich habe meine Meldung an Maisach mit Klarnamen unterschrieben und bin auf der Gemeinde als kleiner und höflicher älterer Herr bekannt.
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Das funktioniert auch mit eignen Rad, das Kilometer sammeln, oder nur mit einem DB-Leihrad?
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Hab jetzt mal auf der Radar-Karte eine Meldung verfasst, vielleicht schick ich das ja auch an das Bauamt in Maisach direkt:
ZitatLiebe Gemeinde Maisach,
zu meinem Erstaunen habe ich am Freitag Abend beim heimwärtsradln festgestellt, die Hauptstraße hat beidseitig einen Schutzstreifen für Radler bekommen. Da mein Weg abends von Gernlinden nach Fürstenfeldbruck führt, hat sich mir der Sinn und Zweck nicht gleich erschlossen.
Aber am Montag morgen ostwärts nach Gernlinden wusste ich diesen Streifen plötzlich zu deuten und zu schätzen, denn ich sah eine geöffnete Autotür eines am Seitenstreifen parkenden PKW und diese stand kaum über die Markierung hinaus. Den Rad-Verkehr betreffend sind Innovationen Maisach ungewöhnlich, aber dieser Schutzstreifen ist beispielhaft, zeigt er doch deutlich an, wie viel Abstand ein Radfahrer von den parkenden Autos mindestens halten muss. Sogar 10-20cm mehr hätte sicher nicht geschadet.
Leider wurde ich am Montag schon deutlich vor der Brauerei von einem Autofahrer angehupt und geschnitten, die Bedeutung der Markierung ist also nicht jedem gleich ersichtlich und viele Radfahrer werden wohl zu dicht an parkenden Autos vorbeifahren, und viele Autofahrer werden Radler ermahnen zu dicht an parkenden Autos vorbeifahren.
Jetzt wurden heute auch noch zum Teil rote Bereiche markiert, aber auch die tragen wahrscheinlich nicht zum besseren Verständnis bei.
Deswegen hier zwei Bilder, das erste zeigt die geöffnete Tür des zweitkleinsten Wagens der Marke VW als Viertürer und den dann gerade ausreichenden Sicherheitsstreifen. Das zweite wäre mein Vorschlag für eine bessere Markierung des Schutzstreifens um Missverständnisse von Radlern und Kraftfahrzeug-Lenkern zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
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So, hier mal zwei Bilder der Sicherheitseinrichtung. Die ist auf der Seite, nur an einer stelle gemessen, ziemlich genau 1,3m vom Randstein bis zur Außenkante weißer Strich.
Auf dem einen Bild sieht man die Unterbrechung des Streifens an der Ampel, und die Tür eines 4-türigen Kleinwagens (VW Fox), die ja eher von kurzer Art ist.
Auf dem zweiten Bild sieht man die Busstation mit durchlaufendem Streifen.
Heute werden noch Kreuzungen in freundlichem rot gefärbt.
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Ist das diese Straße, die Hauptstraße in Maisach?:
https://www.google.com/maps/@48.21725…t/data=!3m1!1e3
Wenn's dir nicht viel Mühe macht, halte doch bitte mal nach folgenden Punkten Ausschau:
Wie ist der Schutzstreifen im Bereich der Bushaltestelle markiert?
An dieser Stelle in Hannover ist kein Schutzstreifen, sondern ein Radfahrstreifen, der im Bereich der Bushaltestelle stumpf unterbrochen wird: https://www.google.com/maps/@52.33852…t/data=!3m1!1e3
Früher war dort ein Schutzstreifen, der nicht unterbrochen war im Bereich der Bushaltestelle. Das kann man auf der streetview-Aufnahme von 2008 sehen:
https://www.google.com/maps/@52.33815…!7i13312!8i6656
Gibt es Leitlinien in der Straßenmitte? Auf dem Satellitenbild sind Mittelmarkierungen zu sehen. Finde ich schlecht, weil das nach meiner Beobachtung Autofahrer dazu bringt weiter am Rand zu fahren.
Und sind die Radfahrstreifen auf der Seite auf der die Autos parken, mit einem größeren Abstand zum Bürgersteig markiert als auf der anderen Seite, an der keine Autos parken? Würde Sinn machen wegen der Dooring-Gefahr.
Aber du schreibst ja, dass die geöffnete Autotür-Außenkante über der Strichlinie schwebt. Und ich befürchte, du meintest damit nicht die Strichlinie, die den Schutzstreifen nach rechts vom Fahrbahnrand abtrennt, sondern die nach links zur Straßenmitte hin.
Foto wäre toll!
Die Straße ist richtig, der Schutzstreifen Ostwärts beginnt an der abknickenden Vorfahrt bei der Kirchenstraße und geht bis kurz vor die Kreuzung "Am Bauhof", unterbrochen vom Kreisl, da heißt die Straße dann "Estinger-Straße".
Soweit ich mich erinnern kann gibt es nur eine Unterbrechung beim Kreisl, werde aber selbstverständlich gerne morgen Fotos nachliefern. Nachdem die Straße die ehemlige St2054 ist, gibt es selbstverständlich eine Mittelmarkierung und genauso selbstverständlich gibt es keinen besonderen Abstand oder markierten Bereich zu den parkenden Autos, wir sind hier m LK Bruck in Bayern, da ist die ERA nicht verbindlich und liegt, wenn überhaupt, wahrscheinlich in der Fassung von 1985 vor.
Ich werde morgen Fotos nachliefern und mal nachmessen, auch wenn das mit dem Fotografieren in der Nähe von Rädern ja offensichtlich strafrechtlich nicht so ganz einfach zu sein scheint.
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Die Startbahn ist noch vorhanden, die Umgehungstraße läuft auf dem ehemaligen Taxiway.
Wobei ich nicht so schnell bin wie ien Düsenjäger, es fährt sich also ganz kommod.
Die Fahrbahnen sind aber für heutige Verhältnisse recht schmal geraten, das liegt daran dass der Fliegerhorstbereich ein FFH-Gebiet war, also mussten Ausgleichsflächen geschaffen werden. Deswegen möglichst schmal und keine Radinfrastruktur, denn geeignete Ausgleichsflächen sind rar.
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Wieso, ich fahre unter der Woche täglich auf der St2054, das ist nicht verboten. Manchmal auch über die Brücke.
Geht auf diesem Abschnitt sogar ganz gut, denn da sind die Fahrbahnen breit. Auf der neuen Umgehung siehts schon anders aus, da fährt es sich deutlich unangenehmer.
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Maisach hat seit Freitag auch welche auf der Hauptstraße, muss morgen mal einen Meterstab mitnehmen.
Richtung Westen gehts, da sind kaum Parkplätze, Richtung Osten sind fast die ganze Straße entlang auf dem Seitenstreifen Parkplätze makiert/beschildert.
Als ich heute morgen das erste mal Richtung Westen unterwegs war, hätte ich ein Super Bild schießen können:
Auto steht mit offener Fahrertür da, die endet genau über der Strichmarkierung.
Also wieder etwas getan für die Sicherheit der Radfahrer.
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Also ich würde den Gemeinden und dem LRA im LK FFB definitiv nicht unterstellen völlig fehlerfrei zu arbeiten bei der Beschilderung.
Mal ganz abgesehen davon, dass da Menschen arbeiten und Menschen machen nun mal Fehler,
kann ich mich auch den Eindrucks nicht erwehren, das gerade die, die diese Blechtafeln aufstellen, nicht unbedingt das Fachgebiet Straßenverkehrsrecht haben.
Mir fallen hier im Landkreis viele Beschilderungen ein, die inkonsistent sind, oder offensichtlich fehlerhaft, oder es fehlt irgendwo etwas.
Nachdem überall mehr oder weniger Fieberhaft daran gearbeitet wird die STVO-Änderungen von 1998 zu verstehen und Wege zu finden, diese nicht umzusetzen, meistens mit gezielter Untätigkeit, ist es doch eher eine Lappalie ob das Schild vor oder hinter der Kreuzung steht.
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Ist so nicht ganz richtig mit dem GPS, geht nur nicht mit einem 1,50€ GNSS-Chips.
Problematisch ist eher, dass es im Stadtbereich nicht immer 100% zuverlässig funktioniert, zum Beispiel wegen Multipass oder Gebäudeabdeckung, aber mit L1/L2-GNSS-Empfängern würde man gerade in der "Parksituation" mit ~1 Minute stationärer Positionsbestimmung in den <1m Bereich kommen, also meistens durchaus ausreichend.
Die OBU für das LKW-Mautsystem kann zum Beispiel durchaus in der Regel durch den GNSS-Empfänger und Mapmatching die Fahrspur auswerten, auf der der LKW fährt.
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In dem Artikel kommt 7x "Rad " vor, nicht eines davon in Bezug zu Fahrrad.