Sie könnten auch einfach ein Radpiktogramm auf den anderen Radweg malen.
Oder die Verkehrsfläche so gestalten, dass man sie auch ohne Schilder als möglichen Radweg erkennen kann.
Sie könnten auch einfach ein Radpiktogramm auf den anderen Radweg malen.
Oder die Verkehrsfläche so gestalten, dass man sie auch ohne Schilder als möglichen Radweg erkennen kann.
Eine Kombi-Streuscheibe würde in der Tat die Grünphase für den Radverkehr verkürzen, aber es würde (je nach Ampelschaltung) auch früher Grün werden für den Fahrradverkehr als für den Autoverkehr. Weil der Fahrradverkehr aber nicht die reine Fußgängerampel benutzen darf, geht das nur, wenn eine Kombi-Streuscheibe eingebaut ist, sodass der Fahrradverkehr früher Grün bekommt als der Autoverkehr. (Je nach Ampelschaltung)
Es geht darum 7 m Fahrbahn zu queren da ist die Geschwindigkeit, bzw, die Räumzeiten sicher genau zu beachtendes Kriterium.
10 km/h = ~2,8 m/s, 25 km/h = ~7m/s
Es gibt an der Kreuzung kein früheres Grün für Fußgänger, nur ein früheres Rot.
Die Benutzungspflicht wurde dort vor über zwei Jahren aufgehoben, die Streetview-Bilder sind nicht aktuell. Die Radfahrerin durfte dort nicht fahren und natürlich durfte sie auch nicht einfach ohne zu gucken über den Zebrastreifen fahren. Wenn man sich an die Stelle stellt, sieht man das Verhalten, das wohl zum Unfall führte, allerdings im Minutentakt.
Die ganze Situation ist dort aber auch ohne Benutzungspflicht Murks, weil die Stadt Stade der Meinung ist, man dürfe "niemanden in die Illegalität treiben", der gerne auf Gehwegen geisterradelt. In diesem Fall hat man es mit Piktogrammen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht versucht, die man einfach in beiden Richtungen auf den Schrottweg gemalt hat. Das Ganze aber nur bis zur Beethovenstraße, ohne irgendwie kenntlich zu machen, dass es ab da ein reiner Gehweg ist. Ab der Unfallstelle in Richtung Bremervörder Straße gab es noch nie einen "Radweg". Die Verkehrsmenge ist auf dem letzten Abschnitt absolut identisch, weil der Brunnenweg eine Sackgasse ist.
Problem, keiner wird zur Verantwortung gezogen werden und wenn jemand was gegen das Gehweg-Radln was sagt, schreien fast alle (ADFC, StVB, Stadtrat, Ullie,...)
Aber zumindest hat sich die Dame bis zum Überqueren des FGÜ gut und sicher gefühlt.
Diese beschriebene Situation mit der nicht angepassten Streuscheibe habe ich schon vor vielen Jahren dem Landratsamt Fürstenfeldbruck über Radar-online.net mitgeteilt. Auch hatte ich einmal persönlich bei der Radverkehrsbeauftragten, Frau G., vorgesprochen und mit schriftlichen Unterlagen und Skizzen die Situation eingehend erklärt. Dass sich selbst über Jahre nichts ändert, kann nichts anderes bedeuten, dass für Radfahrer dort die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten SOLLEN. Obwohl dann die Radfahrer, die linksseitig Richtung Süden unterwegs sind, bei Fahrbahnrot wesentlich früher anhalten müssen, um noch den Signalgeber des Fahrverkehrs beobachten zu können. Ich würde meinen Ar... verwetten, dass ich der einzige bin, der dies tut. Oder sind wir etwa zu zweit???
So ganz kann ich das Problem nicht verstehen, warum da nicht die "Fahrbahn"-Ampel gelten können soll. Da sind ganz andere Sachen falsch an der Kreuzung und der näheren Umgebung, u. a. siehe unten. Man könnte ja auch eine Haltelinie für den Radverkehr aufpinseln.
Frau G. war ja nur die RVB, zuständig wäre da Frau T. als Leiterin der StVB.
Und da gehts unter anderem auch um Kompetenz. Wenn da so ein dahergelaufener Radler Kritik hat, kommt das maximal in eine personenbezogene Akte. Da ändert sich in der Regel genau gar nix. Selbst wenns nur um Kleinigkeiten geht. Oder offensichtliches. Das die StVB die Änderungen von §37 in Bezug auf den Radverkehr nicht wirklich zur Kenntnis genommen hat, oder es einfach nicht interessiert, oder auch einfach nicht kapiert, kann man ja an einigen Ampeln bewundern.
Zu den linksseitigen fahren, selbstverständlich würde ich mich so aufstellen, dass ich die Fahrbahnampel sehen würde.
Aber da fahre ich schon seit Jahren nicht linksseitig auf dem Gehweg. Ich komm ja die St2054 von Maisach runter und biege in die Augsburger Richtung Mammendorf ab. Weder kann ich die linke Seite am Kreisverkehr mit einem angemessenen Risiko erreichen, dann ist mir der KP mit der Waldstraße zu gefährlich und zu guter Letzt komm ich dann als Radler ja gar nicht legal zur Augsburger Straße.
Nochmal: Warum soll Zeichen 250
angeblich immer für eine komplette Straße gelten, sozusagen von Hauswand zu Hauswand?
Weil es Sinn und Zweck dieses VZ ist? Allgemeine Verkehrszeichen beziehen sich in der Regel immer auf die gesamte Straße in eine Richtung. Auch ein gilt für die Straße. Oder ein
. Oder ein
.
Außer es ist ersichtlich, in der Regel hängen (die) Zeichen dann über der jeweiligen Fahrbahn. Und werden oft mittels Farbe auf der Fahrbahn unterstützt.
Das selbige gilt für Ampeln. Wenn Ampeln nur für bestimmte Fahrspuren gelten, dann gibt es Lichtzeichen für alle Fahrspuren. Es steht nicht einfach eine Ampel rum, und alle Fahrspuren, die sich nicht angesprochen fühlen, machen was sie wollen.
Wäre dem nicht so, müssten zum Beispiel multiple bei jeder Straßensperrung aufgehängt werden. Weil irgendein(e) Ullie kommt sonst immer auf die Idee, gerade da, wo man fährt, gilt das Schild halt nicht.
Laut Ullie steht das vorherige links vom Radweg und kann deswegen nicht für den Gehweg gelten.
Dem ersichtlich gut gepflegten Zustand auf GM, scheint des der Gemeinde unglaublich wichtig zu sein.
Persönlich würde ich zwecks Gestaltung keine Konfrontation mit KFz suchen und ab dem zweiten Mal das Angebot des nicht durchgängigen RW annehmen und au der Fahrbahn radeln.
Ich weiß nicht, was dich dazu bringt anzunehmen, dass es in der StVO extra erwähnt sein müsse, wenn eine Omnibushaltebucht mit
und dem Zusatz "Omnibusse frei" davor geschützt werden soll, dass da andere Fahrzeuge rein fahren als Omnibusse.
Ihre Beispiele für den .......
Weil etwas ständig falsch verwendet wird, ist das kein Beweis, dass das auch so ist.
gilt für eine "Straße". Das ist Sinn und Zweck dieses Verkehrszeichen, es gäbe auch andere mögliche Beschilderungen.
Den Grund, warum es nicht für einen Fahrstreifen gilt, habe ich schon genannt, inkl. Beispiel. Nachdem Sie zu faul sind die StVO zu lesen:
Das richtige Verkehrszeichen für die Bucht wäre . Das bezieht sich auf eine "Fahrbahn" und markiert diese unter anderm wenn es rechts und links steht.
Na ja, bei einigen der Beispiele von Fahrbahnradler würde man wohl ohne schlechtes Gewissen feststellen können, die Radwege sind nicht Teil der Straße, dann eben auch nicht im Schutzbereich der selbigen.
Der Ring 3 ganz oben z. B.
Kenne Unmengen Radler, die Schutzstreifen gut finden. Argumentiert wird dann mit so einem:
die Realität, die man auch 100m vorher bestaunen kann, ist aber bei uns in der Regel eher dies
Der Beschreibung nach kam das KFz aber aus der Rheingaustraße und bog nach rechts in die Äppelallee.
So wie der Unfallwagen steht und die zerstörte Mittelinsel mit dem Fahrrad und der Straßenlaterne, bekommen ich das aber nicht in Einklang.
Bei Tempo 30 bekommt das LRA nervöse Zuckungen und Blutsturz. Und zwar schon auf normalen Dorfstraßen, falls "Durchfahrtsstraße"
Auf einer Kreisstraße, niemals.
Es ist eine Kreisstraße. Auf der Radfahrer bisher gar nicht auf der Fahrbahn fahren sollten, damit der echte Verkehr ungestört fahren kann. Und wo jetzt ein Schutzstreifen aufgezeichnet wurde, damit sich die KFzler möglichst ungestört durchdrücken können.
Rate mal, wie wahrscheinlich eine Sperrung für Durchgangsverkehr ist
dass hier im Forum viele Menschen mitdiskutieren, die das noch nicht getan haben,
offensichtlich nur einer
und ich bin mir andererseits sicher, dass bereits zwei Menschen, die beides komplett gelesen haben, zu unterschiedlichen Antworten kommen werden, wenn es um die Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen geht.
das wohl ja, aber es steht in §37 StVO für Radfahrer eigentlich unmissverständlich drin:
1. Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr = Fahrbahnampel
2. Ausnahme: sie fahren auf einer Radverkehrsanlage und es gibt für die Radfahrenden eine eigene Ampel, zu erkennen an dem Radsymbol.
Also:
Für einen Radfahrer auf der Fahrbahn gilt also nur die Fahrverkehr-Ampel. Egal ob daneben eine RVA ist, und eine Radverkehrsampel. Ist ja auch sinnvoll.
Für Radfahrende auf einer Radverkehrsanlage gilt die Fahrverkehr-Ampel, außer es gibt explizit eine eigene Radverkehrsampel.
Teile der Restfahrbahn ist nur 4,6 bis 4,8 m breit. Ein ÖPNV-Bus oder LKW hat in der Regel eine Breite von 2,5m + Spiegel, also ~2,7 m.
Also werden LKW und Busse auf jeden Fall ständig den Schutzstreifen benutzen müssen.
Ein PKW heute in der Regel 2,1 - 2,2m mit Spiegel. Die wenigsten sind so treffsicher, das zwei entgegenkommenden Fahrzeugen insgesamt ein Freiraum von 30-40 cm reicht.