Beiträge von Autogenix


    Wie genau sollen denn Radfahrer das Umfahren? Durch den Ort auf die B88, dann A4 bis AS Bucha?

    Es werden halt immer mehr Pedelces. Also steigt auch der Anteil an Unfällen mit den Dingern. Wenn die Hälfte der Radfahrer mit Pedelecs unterwegs sind, liegt es nahe dass dann auch ähnlich viele in Unfälle verwickelt wären wie Bio-Bikes.

    Wahrscheinlich sogar mehr, denn bei den Pedelecs ist die Anzahl an älteren Nutzer deutlich größer, und die sind sowieso mehr vertreten in der Unfall-Statistik.

    Insofern ist es völlig normal, wenig verwunderlich und erwartbar -> je größer der Anteil an elektrisch unterstützten Radln, je größer die Beteiligung an Unfällen.

    Der ADFC fordert sichere Radanlagen, aber der Aufwand dafür ist in der Regel völlig unrealistisch.

    Das würde bedeuten entweder völlig eigene Wege/Routen. Das gibt es in der Regel schon, wo vorhanden. Oder an Kreuzungen getrennte Freigabe der Verkehre. Und das macht die Kreungen sehr viel weniger Leistungsfähig.

    Aber, schlechtes Beispiel macht auch Schule. Inzwischen sehe ich einige Radler auf meinen Arbeitsweg, die brav Fahrbahn radeln, auch wenn daneben ein Gehweg, oder ein schlechter Radweg im Angebot wäre.

    Es sind eindeutig mehr geworden :), was imho auch daran liegt, dass die letzten Jahre das "wo muss" bzw. "darf man" radeln Thema in Presse/Funk und asozialen Netzwerken ein Thema war, was die ersten 15 Jahre nach der Radnovelle eben nicht so war.

    Du siehst doch dass da die Gartentürl sind, und da muss man dann halt auch davor stehen können.

    KSS in Germing ist viel Reihenhaus der 70er Jahre, eben genau wie auf dem Bild, da gibts maximal nur gemeinsame Garagenhöfe mit 1ner Garage pro Haus. Und da muss man dann paar Meter hin laufen! Deswegen stehen da die nicht genutzten Radl drin und das Auto muss vor die Tür.

    ... und das tempolimitändernde Ortsausgangsschild steht, wenn ich das richtig sehe, paar Meter NACH dem Tempolimit ...

    Bitte, man weis doch wie es gemeint ist !1111!!!111!!


    Bei uns wird gerade so etwas diskutiert: Ein Gehweg, also eigentlich eine Gasse, so heißt sie auch Brezengasserl, von beiden Seiten [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] .



    Durch die Engstelle zwischen den Häusern fahren da Problemlos die Anwohner durch, die auch kein Problem haben auf dem Gehweg zu parken, wie man sieht. Ich möchte übrigens nicht wissen, wie die wieder rauskommen, eine Wendemöglichkeit gibt es eigentlich nicht.

    Aber die Engstelle hat natürlich von der anderen Seite: [Zusatzzeichen 1012-32]


    Und das in einer Stadt, die [Zeichen 240] problemlos auf 1,5m Gehweg in beide Richtungen aufstellt.

    Aber bei den 2,8m, da wirds problematisch.

    Also die Routenbeschilderung/Wegweisung für den Radverkehr ist natürlich von der FGSV beschrieben, glaube im M WBR.

    Und die Führung von Hauptradrouten dürfte wohl hauptsächlich von von zwei Dingen beeinflusst werden:

    1. wer dafür bezahlen muss, also wie kommt man an (Förder-)Gelder von BMDV ran, wie an die von den Bundesländern. Und da gibts Förderrichtlinien die wohl genau das besagen: Halte Bundes-, Land-, und Staatsstraßen sauber von (zu vielen) Radlern.

    2. von den Werken der FGSV, die sicher so etwas ähnliches schreibt. Zum Beispiel in der ERA, mit Einteilung der Straßen nach RAL in EKL1, 2, 3, 4 und der Bedarfsermittlung und Relevanz einer Radverbindung. Und da steht z. B. drin, dass bei Straßen der EKL1 und 2 der Radverkehr generell nicht auf der Fahrbahn geführt werden soll.

    Den Klägern, zumindest in Deutschland, das OGH-Urteil aus A habe ich noch nicht gefunden, geht es ja nicht primär um die Einführung einer Helmpflicht, dies ist den KFz-Versicherungen scheißegal, sondern nur um die Kürzung von Auszahlungen im Fall des Falles. Nachdem dieser Aufwand von den Versicherungen betrieben wird, ist davon auszugehen, dass sie eben nicht davon ausgehen, das eine entsprechende Helmpflicht in näherer Zukunft eingeführt wird. Sonst wärs ja für die Katz.

    Ein Integralhelm im KFz kann sicher zu Konflikten mit StVO §23 bzw. wahrscheinlich auch StGB 315? führen. Die Anzahl der zerbatzelten Radler beim Rechts- und Linksabbiegen von KFz könnte deutlich steigen.

    Interessant(er) finde ich das man solche Versuche das Recht entsprechend zu beeinflussen (noch) nicht findet im KFz/KFz-Bereich.

    Zum Beispiel anrechenbare Teilschuld weil:

    • Auto ohne entsprechende Airbags gefahren
    • Kleinwagen
    • altes Auto mit nicht mehr zeitgemäßer Sicherheit (Gurt, Knautschzone und Fahrgastzellenstruktur)
    • ....

    Während heute morgen die Notwendigkeit zur Wahl eines neuen, sicher männlichen und nicht ganz jungen, Papstes aufgekommen ist, derweil in Österreich:

    Der dortige OGH hat E-Radlern ein Mitverschulden an Unfallfolgen in Aussicht gestellt, wenn sie keinen Helm getragen haben.

    Was den dortigen ADAC gleich zu einer Stellungnahme genötigt hat. 

    Man sollte dort also einen Helm tragen, wenn man Schmerzensgeld in vollem Umfang erhalten will.

    Servus,

    wie sieht denn die korrekte Beschilderung der Beendigung von Freigaben von Gehwegen für den Radverkehr aus?

    Also [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], oder das linksseitige radeln mit nur [Zusatzzeichen 1022-10].

    Klar geht das mit [Zeichen 239], aber wäre auch [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] möglich?


    Und, auch wenn es in der VwV so drin steht, ist ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10] für eine linksseitige Freigabe überhaupt zulässig, es ist ja Eindeutig ein Zusatzzeichen und damit bräuchte es ja auch immer ein Verkehrszeichen.

    Mir ging es tatsächlich genau erstmal ums Rechtliche, weil es so etwas klang, als ob es rechtlich fragwürdig wäre. Das Planerische ist dann die zweite Frage.

    Auch geil wieder die Verwunderung, warum die glatte Piste links attraktiver als das Buckelhandtuch wie hier wahrgenommen wird =O


    Was denn, ein pfennigguter Radweg, extra für die Radfahrer gebaut. Nicht so wie die Fahrbahn, die ja für Jedermann da ist.

    Das Urteil wäre tatsächlich interessant, und vor allem, ob das noch vor der neuen StVO gefallen ist, oder erst danach. Kann ja sein, dass das Urteil schon vor 12 Monaten gefallen ist. Wäre es aktuelle, kann man davon ausgehen, dass der Richter des OVG jeden Tag mit dem Auto in die Arbeit fährt.

    Der Punkt auch, dass ein 1,5 m breiter Schutzstreifen nur zu einem da ist: dem KFz-Verkehr das überholen zu ermöglichen ohne schlechtes Gewissen irgendwelche Abstände einhalten zu müssen.

    Das, was sich da sicher nicht einstellt ist eine Förderung des Radverkehrs durch wohlfühlen. Sondern eher das Gegenteil. In der Regel wäre es also besser die Dinger einfach zu lassen, solange sie nicht in einer akzeptablen Breite ausgeführt werden können. Und das wären wohl so eher 2,5 m, und nicht 1,5 m.

    Insofern finde ich die Vorschläge durchaus akzeptabel, entweder eine Fahrspur weg und einen breiten Rad-was-auch-immer, oder den Streifen weg und Mischverkehr. Letzteres bringt vielleicht für die Sicherheit an der Kreuzung auch bissl was.