So etwa wie das OLG habe ich das auch verstanden.
Imho darfst Du das Bild machen und auch besitzen, aber halt nicht anderen, zur Verfügung stellen, zumindest nicht über einen gewissen Rahmen. Es wurde ja schon der Familienkreis genannt. Aber dritten, wie Behörden-Mitarbeitern, auf Internetseiten etc. nein.
Insofern müsste man zum Beispiel 98% der Instagramm und Facebook-Nutzer einsperren.
Wobei es da offensichtlich schon Unterschiede gibt:
Du machst ein Foto um 12:00 in München vom Marienplatz und der Menge, die dem Glockenspiel zuschaut:
- Ins Urlaubsalbum kleben, bei einer Diashow,..., im kleinen Kreis herzeigen: erlaubt
- Auf einer gesicherten Familienseite im Internet hochladen: erlaubt
- Auf zugänglichen Familienseite, bei Facebook, ....., hochladen: nicht erlaubt
- BR & MDR macht einen Fernsehbericht darüber: erlaubt
Du machst ein Foto von einer Demo:
- scheint die Verwendung journalistisch & allgemein kein Problem, weil die Leute wissentlich dort waren und Ihre Meinung sowieso öffentlich bekundet haben.
Interessant finde ich zum Beispiel den Fall Verkehrszählung. War bei uns optisch, es wurden also von den Geräten von Fahrradfahrenden, KFz und Fußgängern Fotos gemacht. Die wurden wohl maximal halbautomatisch ausgewertet, auf jeden Fall danach von der Verwaltung angesehen, kontrolliert und gezählt/korrigiert. Was ist da mit Datenschutz? Warum ist dies anders als dem Ordnungsamt ein Falschparker-Foto mit Person drauf in die Hand zu drücken?