Beiträge von Autogenix

    Ist in Bayern gerade eigentlich nicht schwer, weil das Kataster auf bayernatlas seit der Grundsteuer-Änderung freigeschaltet ist. Er kann also schaun, obs sein Grund ist. Wenn nicht, dann frag ich mich, mit welchem Recht er Gemeingut zu seinem ausschließlichen Nutzungsrecht nutzen sollen darf.


    Nachdem er das Jahrzehnte nutzt, finde ich 2500€ noch unangemessen niedrig

    Ganz toll! Aus einer Meldung über eine Zunahme an Fahrradunfällen machst du ein pauschales Radfahrer*innen-Bashing.


    War das pauschales Bashing, oder lesen Sie nicht richtig? Der ADFC-Vertreter hat einen Bericht über die Zunahme von Fahrradunfällen dazu genutzt pauschal zu behaupten, mit Radinfra wäre dies alles viel besser. Und nicht nur das, er hat auch pauschal behauptet, Radler würden sich auf Radverkehrsanlagen regelkonformer Verhalten.

    Nun weiß ich natürlich von Ihren zahlreichen Postings, das Hannover eine Insel der Seligen ist, Radinfra vorbildlich und breit, einfach zu erkennen, Beschilderung hervorragend und Regelkonform. Das ist halt nicht überall so.

    Hier ist es so, dass Radler ob der angebotenen Radinfra oft auf komische Gedanken kommen. Und Nicht-StVO-Konforme-Dinge machen, die sie sich auf der Fahrbahn aus gutem Grund nie trauen würden. Wen ich unterwegs bin, und das betrifft weite Teile Restdeutschlands, abgesehen von Hannover, ist der Anteil an Lachsradlern oft zwischen 10-50%. Werden die unterschiedlichsten, zum Tel wirklich sehr innovative Möglichkeiten gezeigt, wie man Ampelanlagen ignorieren kann. Wird gedrängelt und geschnitten. Gibts Vorfahrtsregeln, die es gar nicht gibt.

    Das liegt auch in der Art, wie hier RVA verwirklicht werden.

    https://www.otz.de/panorama/artic…-der-grund.html

    ADFC..

    und was fordert der ADFC dann wieder? richtig:

    Ey der Verein widert mich zunehmend sogar an


    Na ja, es werden ja 2 Hauptgründe genannt:

    1. Alkohol, wobei die Frage ist, bei wem? Den KFz-Lenkern als Unfallgegner, oder betrunkene Radfahrer, die Unfälle bauen, gerne auch allein.

    2. Unangepasste Geschwindigkeit.

    Letzteres ist jetzt sehr generell. Zum einen dürfte unangepasste Geschwindigkeit mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn defakto kaum vorkommen. Die ist in der Regel baulich ausreichend ausgeführt und übersichtlich. Da siehts auf den Radwegen ganz anders aus, bei uns gibts kaum Radwege, die man mit auf Radln üblichen Geschwindigkeiten zügig befahren kann ohne schlechtes Gewissen oder hohem Risiko. In München siehts oft noch schlimmer aus auf den Handtüchern und der Menge an Radlern.

    Insofern schlägt der ADFC-Mann mit der Forderung nach mehr Radwegen zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Radler müssen langsamer fahren, weil die Infrastruktur dazu zwingt. Das fühlt sich auch noch sicherer an. Dann verhalten sich Radfahrer angeblich viel regeltreuer, hüstel, was nur daher kommen kann, dass sich niemand dafür interessiert was Radfahrer so machen, solange sie nicht dem echten Verkehr im Weg sind. Denn sieht man hin, was Radfahrer alles einfällt auf Radinfra, kann definitiv nicht zum Schluss kommen, die verhalten sich dort nach StVO. Außer man ist der Meinung, die StVO gilt auf Radinfra grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt.

    Bissl ulkig ist es manchmal schon in diesem Forum.


    Helmpflicht, -> wo sind die Mistgabeln

    Zwangsreflektoren am Radl -> Abgabe für StVZO-Räder nur über die Apotheke mit Rezeptpflicht, ähh Händler mit 6-Monatiger Schulung und Beleuchtung mit Halbrund-Sicherungsschrauben befestigt.


    Gibts eigentlich Studien über die Wirksamkeit von Speichenreflektoren?

    Meistens ist das so. Aber hier gibts schon Wege, die werden rege genutzt von Fußgängern, weil nicht unattraktiv. Um Hunde auszuführen z. B. Zum Spazieren gehen, Skaten etc. Gerade wenn die eben nicht direkt an der Straße entlangführen sondern deutlich entfernt, und man Hunde auch mal frei laufen lassen kann. Wenn dann auch noch der KFz auf dem Weg geparkt werden kann, ist das ein gern genutzter Vorteil.

    Aber 95% der aÖ-[Zeichen 240] in Oberbayern sind nicht straßenbegleitend, egal wie popelig die Straße daneben ist, und wenn nur 5 Autos in der Stunde da entlangfahren. Es steht einem also in der Regel frei, diese nicht zu benutzen. Auch wenn das die allermeisten Verkehrsteilnehmer anders sehen.

    Imho steht schon in der ERA2010, dass

    - ein für Radler freigegebener Gehweg ein Sonderfall sein soll

    - der Radverkehr besondere Rücksicht auf dem Fußverkehr zu nehmen und die Geschwindigkeit anzupassen hat.


    Das allerdings betrifft wohl Innerorts. Außerorts wird imho immer von einem [Zeichen 240], sofern nicht wegen besonderen Verhältnissen (zu viel Fuß-, oder Radverkehr) ein [Zeichen 241-30] benötigt wird.

    Die RAL sieht bei den höheren Straßenklassen (weniger befahrene Kreis und Ortsverbindungsstraßen) durchaus vor den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen, bei den nierigeren, also Bundesstraßen, Staats- und Kreisstraßen, gemeinsame Geh- Radwege mit meist nicht straßenbegleitender Führung. Die ERA wiederholt das ganze dann nur.

    Könnte man das?


    Warum sollte man das?

    War ja gerade ein Radlgroßereignis und deswegen dürfte ich jetzt 4 Wochen lang auf den Fahrten nach München kleine Gruppen an Rennradlern beobachten. Und ich glaube nicht, dass davon viele in einem einschlägigen Verein Mitglied waren. Lustigerweise ist es diese Woche schon wieder vorbei gewesen, das Phänomen.

    Was mich jedes Jahr wundert, man sieht die Leut nur beim Giro und bei der Tour Abends auf der Straße, aber trotzdem muss ich echt schwitzen, wenn ich dran bleiben will.

    Demnächst: Autos nur noch über den Motorsportverein zu kaufen.

    Da ist mindestens ein Fehler drin, an Fahrrädern müssen keine Rückleuchten und Scheinwerfer fest verbaut sein.

    Warum sollen Verkäufer, die ein Sportgeräte wie Rennrad oder Mountainbike bewerben, deren Zweck der Wettkampfeinsatz ist, die StVZO §67 beachten und daran Speichenreflektoren basteln?

    Ich bin schon gespannt auf die Deutschland Tour, wenn dann alle Profis mit Z-Reflektor, Pedal- und Speichenreflektoren unterwegs sind. Gibt dem ganzen sicher einen besondern, deutschen Touch.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Fußweg nicht mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], ausgeschildert werden darf. Allerdings ist zu beachten, dass die Beschilderung so angebracht ist, dass sie sich ganz eindeutig auf den Fußweg bezieht!

    Warum sollte man überhaupt [Zeichen 254] auf einem Gehweg aufstellen?
    Wie Sie paar Zeilen weiter unten richtig bemerkt haben, ist es sowieso nicht erlaubt darauf zu radln.


    Dazu meint die VwV zur StVO

    Zitat

    Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

    und im nächsten Absatz

    Zitat

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.