Beiträge von Autogenix

    Den Klägern, zumindest in Deutschland, das OGH-Urteil aus A habe ich noch nicht gefunden, geht es ja nicht primär um die Einführung einer Helmpflicht, dies ist den KFz-Versicherungen scheißegal, sondern nur um die Kürzung von Auszahlungen im Fall des Falles. Nachdem dieser Aufwand von den Versicherungen betrieben wird, ist davon auszugehen, dass sie eben nicht davon ausgehen, das eine entsprechende Helmpflicht in näherer Zukunft eingeführt wird. Sonst wärs ja für die Katz.

    Ein Integralhelm im KFz kann sicher zu Konflikten mit StVO §23 bzw. wahrscheinlich auch StGB 315? führen. Die Anzahl der zerbatzelten Radler beim Rechts- und Linksabbiegen von KFz könnte deutlich steigen.

    Interessant(er) finde ich das man solche Versuche das Recht entsprechend zu beeinflussen (noch) nicht findet im KFz/KFz-Bereich.

    Zum Beispiel anrechenbare Teilschuld weil:

    • Auto ohne entsprechende Airbags gefahren
    • Kleinwagen
    • altes Auto mit nicht mehr zeitgemäßer Sicherheit (Gurt, Knautschzone und Fahrgastzellenstruktur)
    • ....

    Während heute morgen die Notwendigkeit zur Wahl eines neuen, sicher männlichen und nicht ganz jungen, Papstes aufgekommen ist, derweil in Österreich:

    Der dortige OGH hat E-Radlern ein Mitverschulden an Unfallfolgen in Aussicht gestellt, wenn sie keinen Helm getragen haben.

    Was den dortigen ADAC gleich zu einer Stellungnahme genötigt hat. 

    Man sollte dort also einen Helm tragen, wenn man Schmerzensgeld in vollem Umfang erhalten will.

    Servus,

    wie sieht denn die korrekte Beschilderung der Beendigung von Freigaben von Gehwegen für den Radverkehr aus?

    Also [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], oder das linksseitige radeln mit nur [Zusatzzeichen 1022-10].

    Klar geht das mit [Zeichen 239], aber wäre auch [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] möglich?


    Und, auch wenn es in der VwV so drin steht, ist ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10] für eine linksseitige Freigabe überhaupt zulässig, es ist ja Eindeutig ein Zusatzzeichen und damit bräuchte es ja auch immer ein Verkehrszeichen.

    Mir ging es tatsächlich genau erstmal ums Rechtliche, weil es so etwas klang, als ob es rechtlich fragwürdig wäre. Das Planerische ist dann die zweite Frage.

    Auch geil wieder die Verwunderung, warum die glatte Piste links attraktiver als das Buckelhandtuch wie hier wahrgenommen wird =O


    Was denn, ein pfennigguter Radweg, extra für die Radfahrer gebaut. Nicht so wie die Fahrbahn, die ja für Jedermann da ist.

    Das Urteil wäre tatsächlich interessant, und vor allem, ob das noch vor der neuen StVO gefallen ist, oder erst danach. Kann ja sein, dass das Urteil schon vor 12 Monaten gefallen ist. Wäre es aktuelle, kann man davon ausgehen, dass der Richter des OVG jeden Tag mit dem Auto in die Arbeit fährt.

    Der Punkt auch, dass ein 1,5 m breiter Schutzstreifen nur zu einem da ist: dem KFz-Verkehr das überholen zu ermöglichen ohne schlechtes Gewissen irgendwelche Abstände einhalten zu müssen.

    Das, was sich da sicher nicht einstellt ist eine Förderung des Radverkehrs durch wohlfühlen. Sondern eher das Gegenteil. In der Regel wäre es also besser die Dinger einfach zu lassen, solange sie nicht in einer akzeptablen Breite ausgeführt werden können. Und das wären wohl so eher 2,5 m, und nicht 1,5 m.

    Insofern finde ich die Vorschläge durchaus akzeptabel, entweder eine Fahrspur weg und einen breiten Rad-was-auch-immer, oder den Streifen weg und Mischverkehr. Letzteres bringt vielleicht für die Sicherheit an der Kreuzung auch bissl was.

    Zumindest Berlin konzentriert sich auf die Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung. Darum sind die Beträge so niedrig. Vermutlich ist das in anderen Kommunen ähnlich.

    Es ging ja um ein durchsetzen des Gehweg-Parkverbots. Und dies wird mit mind. 55€ + 28,50€ geahndet. Oben auf dem Link von der Pixistraße stehen mind. 30 KFz auf dem Gehweg. Wenn man mal die Behinderung außen vor lässt, weil das extra Arbeit bedeutet, dann stehen da 2500€ Strafgebühr rum, die in maximal 2h inkl. An- und Abreise in Rechnung gestellt werden können. Oder fast 3000€ und 30 Punkte. Und wenn es dazu 2 Zettelhexer bräuchte, die 2h arbeiten, die könnten den Rest vom Tag eine ruhige Kugel schieben.

    Das ist Geld, dass bewusst nicht eingesammelt wird, weil der Bürgermeister will ja wieder gewählt werden.

    Nichts spricht dagegen, dass das OA seine Mitarbeiter so effektiv und gewinnbringend wie möglich einsetzt. So wie heutzutage bewusst weggesehen wird bei 50€+ Vergehen, so wäre es problemlos möglich an den 10€ Einnahmen vorbeizugehen und sich auf die 55€-Einnahme daneben zu konzentrieren

    Dann müsste man wohl was an der Effizienz ändern.

    Parken auf dem Gehweg kostet 55€, in der Regel + 25€ Bearbeitungsgebühr. Sind 80€.

    Dank moderner Technik dürfte ein OA-Mitarbeiter sicher bis zu 25 OWI pro Stunde erstellen können.

    Aber sagen wir im Schnitt sind es 5, es gibt ja auch An- und Abreise. Und es stehen nicht immer alle Straßen voll mit Sündern.

    Sind also bei 5h täglicher Arbeitszeit 2000€ Umsatz am Tag mit 25 OWI. Dazu braucht es dann noch einen zweiten OA-Mitarbeiter, der ebenfalls etwa in der Stunde 5 OWI ausdruckt und eintütet. Und jemanden der die Kasse kontrolliert, also ein Computer und 2 Minuten Arbeitszeit im Schnitt pro OWI. Bei 20 AT sind das 40.000€ Umsatz mit Gehwegparkern durch 500 OWI für ~2,2 Arbeitnehmer im Monat. Ich weiß nicht, was man da verdient, und wie groß so ein OA-Mitarbeiter-Büro ist, wie groß die Aufwände für die Ausstattung ist, mir dünkt aber, wenn sich es nicht rechnet, dann müsste man schwer an den Strukturen und der Effizienz arbeiten.

    Man könnte z. B. immer nur die 55€ Vergehen ahnden und die Behinderung, oder das stehen über 1 Stunde einfach ignorieren. Damit ist der Nachweis viel einfacher und es entfällt hier viel Aufwand, der Raum gibt für einen Einspruch.

    Gehwegparken in Berlin

    https://archive.ph/EOk99

    ach könnte man doch nur etwas unternehmen :rolleyes:


    Die Idee mit den Pollern finde ich lustig. Statt über längern einen Zeitraum der Stadt einen Geldzufluss durch Strafzettel zu garantieren, dazu könnte man sogar extra Personal einstellen und immer noch im Plus bleiben, wird lieber 100tausende Euro für Poller ausgeben.

    Ist viel besser.

    Aber lieber doch nicht, weil Autofahrer halten sich ja eh nicht dran, und für Kontrollen gibts kein Personal.

    Und wiedergewählt wollen wir ja auch werden.

    Ich glaube eher an eine Eigenkreation von jugendlichen Reiter(innen). Keine Gemeindeverwaltung, die Ihre 7 Zwetschgen beinander hat, will auf einem wassergebunden Weg wie diesem Reiter/bzw. Pferde haben.

    War 1,5 Tage in Ravensburg. Nette Stadt, die Routenschilder für Radfahrer sind tatsächlich ganz gut geglückt, kann man sich auch als Fußgänger gut orientieren.


    Aber ich war noch nie in einer Innenstadt-Fußgängerzone, in dermaßen viele KFz unterwegs waren.

    Klar, das waren wohl alles Anwohner. Ich nehme mal an, die Fußgängerzone ist nicht besonders alt, aber so richtig neu sah es auch nicht aus. Vereinzelt parkten KFz rum, am besten war ein Gehweg kurz vor dem Zonenbereich mit [Zeichen 239] und „Parken nicht erlaubt“ Zusatzschild. Ravensburg hat 50.000 EW, die Legastheniker-Quote liegt offiziell bei so 5%, dann haben sich zumindest eine erstaunliche Anzahl an Legastheniker im KFz dort zum Parken gefunden.
    Trotz [Zeichen 242] musste man alle 2 Minuten für ein KFz/NFz oder LKW Pltz machen. Bei der Verkehrsdichte an einem Samstag Abend würden sie bei uns einen Gehweg zum [Zeichen 240] erklären, definitiv.


    Davon abgesehen gingen die Radrouten natürlich direkt durch die Fußgänger-Zone.

    Na ja, eine bessere Ausrede ist das dann schon jetzt.


    Mal abgesehen davon, dass eine pauschale (Nicht-) Ermessenausübung wie in Bremen und auch bei uns, so gar nicht erlaubt ist, imho. Sondern nur im Einzelfall.

    Fußgänger sollten einfach konsequent in solchen Straßen, wo auf dem Gehweg geparkt wird, auf der Fahrbahn gehen und zwar ohne ständig beiseite zu hüpfen. Und die Autos durchzulassen.

    Das nervt KFz‘ler ja schon in Spielstraßen.

    Unfallopfer erliegt seinen Verletzungen
    85 Jahre alter Pedelec-Fahrer übersieht beim Einbiegen auf die B 2 einen Lastwagen. Die zugezogenen Verletzungen überlebt er nicht.
    www.sueddeutsche.de


    Nachtrag: in der SZ ist ein Fehler, es ist nicht die B2, sondern die FFB2. Der Pedelecfahrer kam aus dem Ortsteil Pfaffenhofen und ist Richtung Jesenwang abgebogen, bzw. wollte sicher über die Fahrbahn auf die andere Seite zum Radweg:

    Luftbild: https://maps.app.goo.gl/TaT1ePyF3m6LQRyx5

    Aus Sicht des Radfahrers, er wollte wohl über die Fahrbahn, der LKW kam von links.