Beiträge von Forumteilnehmer

    Mal gespannt, was da raus kommt. Das ist vor der Konditorei Lindtner, dort wo der schmale "Radweg" dauerhaft durch abgestellte Fahrräder zugeparkt ist und fast alle Radler den Gehweg benutzen - obwohl es nicht einmal einen "Radweg"-Zwang hat

    Ich korrigiere mich: Halten in zweiter Reihe laut StVO erlaubt:
    "(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
    (3) Das Parken ist unzulässig
    1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
    2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
    [...]"

    Wenn also das Gehwegparken erlaubt ist, darf ggf. in zweiter Reihe gehalten werden.

    Zum Seitenstreifen aus der VwV-StVO:

    "Zu Absatz 4 Satz 5
    5. Ein Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein.

    III. Radfahrer haben das Recht, einen Seitenstreifen zu benutzen. Eine
    Benutzungspflicht besteht dagegen nicht. Sollen Seitenstreifen nach
    ihrer Zweckbestimmung auch der Benutzung durch Radfahrer dienen, ist auf
    eine zumutbare Beschaffenheit und einen zumutbaren Zustand zu achten."

    Demnach kann ein Seitenstreifen niemals zwischen Radweg und Gehweg liegen. Außerdem ergibt sich daraus, dass ein Seitenstreifen durchgängig befahrbahn sein müsste, also ohne Bäume, wenn Radfahrer diesen benutzen dürften.

    Hat es sich gelohnt die paar Euro zu sparen (sind zwei unterschiedliche Beläge überhaupt billiger?), um jetzt enorm viel Geld dauerhaft für die Überwachung ausgeben zu müssen?

    Natürlich ist die Grandoberfläche billiger als Senatsplatten. Außerdem wollen die Grünpfleger gern etwas weniger dicht versiegelte Flächen an den Straßenbäumen haben.

    Auch hier sehe ich zwischen Radweg und Gehweg einen Seitenstreifen.

    Hast du vielleicht die Verkehrszeichen zum Halten und Parken übersehen?? Wenn schon das Halten oder Parken am Fahrbahnrand erlaubt (!!) ist, kann nicht auch noch in zweiter Reihe parallel geparkt werden. Zweite-Reihe-Parken ist grudsätzlich nicht erlaubt. Übrigens: Wie sollen die Fahrzeuge vom Gehweg runterkommen, wenn am Fahrbahnrand alles vollgestellt ist ?(

    Übrigens wären wir mit diesem Beispiel auch beim Fall der Behringstraße, wo ein bekannter Aktivist die VZ315 weggeklagt hat.

    Was ist das dann für eine Fläche? Ein Parkstreifen?

    Ich meine, irgendeinen Grund muss es ja für die StVB gegeben haben, dass dieser Streifen vom Gehweg getrennt ist. Man hätte es auch genauso pflastern/betonieren können, wie den Gehweg. Irgendetwas muss die StVB gewollt haben. Und ich gehe davon aus, dass das Parken ist.

    Generell halte ich es für verkehrt, Parkplätze zu schaffen, die 1,8m breit sind. Da parken doch auch alle 1,9-2,2m breiten Autos und ragen so (meist verbotswidrig) in eine andere Verkehrsfläche hinein. Aber es scheint dennoch gewollt zu sein....

    Würdest Du denn jede Baumscheibe als "Parkplatz" bezeichnen? Ein Seitenstreifen liegt nicht jenseits des Hochbordes - von der Fahrbahn aus betrachtet. Nur weil die Nebenfläche, hier Gehweg, in unterschiedlichen Oberflächenbefestigungen ausgelegt ist, bewirken die Varianten noch nicht die Erlaubnis zum Kampfparken.

    Forumteilnehmer schrieb:
    Seit wann darf denn auf der Nebenfläche jenseits des Kantsteins geparkt werden, wenn dort kein VZ315 ist?


    StVO schrieb:
    (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

    Ist ein Gehweg ein angelegter Parkstreifen?

    Bei der Aktion "MOPO-Leser eigen die fiesesten Fallen für Radfahrer" zeigt ein Leser Verständnis für das Kampfparken auf Rad- und Gehweg in der Maria-Louisen-Straße. Der Radweg sei so schmal, dass er für Autofahrer gar nicht als solcher erkennbar sei. Seit wann darf denn auf der Nebenfläche jenseits des Kantsteins geparkt werden, wenn dort kein VZ315 ist? Selbst wenn der "Radweg" ein Fake ist . . .
    "Mal gibt es einen Radweg, mal wieder nicht... An den Stellen, an denen es *keinen* Radweg gibt, drängeln oder hupen Autofahrer gerne, denn sie gehen ja von einem Radweg aus, den man benutzen könnte. Zwischen Dorotheenstr. und Barmbeker Str. ist der Radweg so schmal und unauffällig, dass man den Autofahrern das Zuparken nicht einmal übel nehmen kann. Auf der Straße tiefe Schlaglöcher, die im Dunkeln gefährlich sind. Die Ampelphasen stellen sicher, dass man an jeder Ampel steht. Leider gibt es Richtung City Nord keine Alternative. "
    Das Bild in der Mopo stammt von mir aus meiner früheren ADFC-Zeit, wie auch immer das jetzt im Zusammenhang mit der Zuschrift dort eingestellt wurde . . .

    Übrigens hatte ich das Problem mit der Unkenntnis der Verkehrsregeln schon vor Jahren an der gleichen Stelle mit einer BILD-Reporterin. Die wollte auch nicht verstehen, dass auf dem Geh- und "Radweg" neben der Fahrbahn in der Maria- Louisen-Straße nicht geparkt werde darf. Wo machen die Leute heute ihren Führerschein? Auf der Kirmes?

    Lothringer Straße und Weißenburger Straße bis zum Rosenheimer Platz für Radfahrer in beide Richtungen durchlässig machen

    In Gegenrichtung stadtauswärts 2x Linksabbiegen, einmal am Rosenheimer Platz und ein zweites mal Orleansstraße / Rosenheimer Straße, dazu noch der Umweg, anstelle einfach nur geradeaus durchzufahren. Und das sollen Radler freiwillig machen, dazu noch mit radverkehrsgerecht geschalteten Ampeln, damit der Umweg ohne große Zeitverluste funktioniert? Dann könnten doch gleich die Radfahrstreifen in der Rosenheimer gebaut werden, weil da die Ampelplaner wegen Lesitungsfährigkeit für MIV kapitulieren werden. Wie schon vorher erwähnt würde es auf Paralleltrassen nur faule Kompromisse geben ;(