Letztes Jahr war er noch für die Radwegebenutzungspflicht in der Barmbeker Straße (Höhe Grasweg) und es mussten deswegen Parkplätze in Motorradstellplätze umgebaut werden (Nummer 2 in sitzungsdienst-hamburg-nord.ha…vo020.asp?VOLFDNR=1001542 ).
Das ist ja lustig. Als Begründung für die Radwegbenutzungspflicht in der Barmbeker Straße gilt die Nähe zu Schulen:
"Die Radwegbenutzungspflicht ist im Rahmen des sicheren Schulanmarschweges für die Heinrich-Hertz-
Schule und das Johanneum aber auch für die Schulen im Bereich der Alsterdorfer Straße erforderlich."
Na ob das vor einem Gericht durchgeht . . .