Tattoo am Oberarm, eigen-kreatives Kleid, Aufkleber auf Heckscheibe..
sind im Zweifelsfalle dann auch schon "markante Merkmale", oder?
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/
Das ist Abwägungssache und wird wohl noch Gerichte beschäftigen. Und das ist eigentlich ein großes Problem hier: Rechtsunsicherheit. Niemand weiß so recht, was er darf, muss, oder nicht darf.
Das andere große Problem an der DSGVO ist, dass man sehr schnell in die Situation kommt, dass man mit personenbezogenen Daten umgeht und dann einen riesengroßen Aufwand treiben muss. Ich bin derzeit ernsthaft am Überlegen, ob ich für meine geschäftlichen Kontakte noch E-Mail nutzen möchte.