Es sträubt mich, wegen so einem Blödsinn überhaupt ein Gericht zu behelligen.
Das wird ja nur nötig, wenn dein Antrag abgelehnt wird. Das muss aber begründet werden, da muss sich also zumindest jemand Gedanken machen, was er schreibt. Gibt es in Niedersachsen eigentlich ein WIderspruchsverfahren?
Die Regelung in der Neubourgstraße dürfte keinerlei Chance vor Gericht haben. Da sieht man schon auf der Karte, dass da nur bisschen Anliegerverkehr herrscht. Bei angeordneten T30 wären laut dem dämlichen ERA-DIagramm noch 30 KFZ/Minute in Ordnung. Die wird man da eher nicht haben.
Am Hofacker wirst du nicht wenig Durchgangsverkehr haben. Was seltsam ist: Dort fährt ein Bus, trotzdem ordnen die Tempo 30 an. In Hamburg machen die Behörden das äußerst ungern. Aber trotzdem kommt man hier eher nicht auf 30 KFZ/Minute.
In der Thuner Straße sieht man schon an den Bildern, dass da auch mal Autos fahren; außerdem gibt es drei Buslinien und Tempo 50. Hast du Zahlen zur Verkehrsbelastung? Wie gesagt, es gibt Richter, die sich nicht für Breiten und linksseitige RWBP interessieren.
Zur Bahnhofstraße: FGÜ sind keine Radverkehrsanlagen. Wenn du links abbiegen willst, darfst und musst du die Fahrbahn benutzen. Wenn der Radweg weiter östlich auch einfach im Nichts endet, brauchst du auch darauf nicht zu fahren. In der Gegenrichtung ist Radverkehr auf der Fahrbahn erlaubt. Die ERA unterscheidet bei der Verkehrsstärke nicht die Fahrtrichtung.
Thuner Straße wäre geeignet, wenn du auf Risiko gehen willst, um im Fall des SIeges den Rest besser argumentieren zu können.
Neubourgstraße ist so abstrus, das kann man eigentlich nicht verlieren. Hofacker und Bahnhofstraße liegen dazwischen.
Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner
Das soll nicht dein Problem sein. Wir leben in einem Rechtsstaat, der Staat muss sich an die Gesetze halten. Zur Not müssen die einen Planer für mehr Geld beauftragen oder von einer anderen Verwaltung ausleihen. Oder ihre bestehenden Leute schulen.
Vorschlag: Rede nochmal freundlich mit der Verwaltung, lass dir z. B. für die Neubourgstraße einen Termin zusichern, bis wann die Schilder abgebaut sind. 1 Monat sollte hier fair sein. Das ganze formlos und mündlich. Die Verwaltung braucht daraufhin nicht handeln, dir entstehen keine Kosten.
Wenn sich die Verwaltung weigert (Gründe egal), ist die Freundlichkeit zuende. Androhen, kostspielige Rechtsmittel zu ergreifen. Wenn die dann nicht zusagt, oder wenn die Frist verstreicht: Rechtsmittel ergreifen. Ja, und vielleicht auch einen Rechtsbeistand hinzuziehen, damit die Aussicht auf Erfolg größer wird, und damit die Kosten steigen.
Das ganze sauber dokumentieren, so dass du gegenüber der Presse belegen kannst, dass die Verwaltung Schuld an dem Dilemma ist und Geld verschwendet, das man an anderer Stelle besser einsetzen könnte. Schulden abbauen, Schulen renovieren, Schlaglöcher kitten, etc.
Du könntest für die Verwaltung auch mal eine komplette Liste mit RWBP in Stade anfertigen und nach Unsinnigkeit sortieren. D.h. Neubourgstraße ganz nach oben, B73 nach ganz unten. Alles was oben steht muss die Verwaltung mit Minimalaufwand wegordnen können. Dafür brauchen die keinen Verkehrsplaner einstellen. Vielleicht sind die für die Hilfe dankbar und arbeiten dann endlich in deinem Interesse.
Wo die Sache doch kniffliger ist, kannst du denen längere Fristen einräumen.