Beiträge von Gerhart

    U5 wird bestimmt toll. Planungen hätten aber vor 15 Jahren beginnen müssen...

    Falls eine Station "Lohkoppelweg" kommt, ist die für mich fußläufig gut erreichbar. Aber bis es soweit ist, bin ich 50 und wohne vermutlich irgendwo ganz anders.

    Planungsverfahren sind in Deutschland mittlerweile viel zu aufwendig geworden. Anstatt viele Jahre zu verschwenden, wäre es nicht sinnvoller, einfach zu bauen und sich hinterher mit Geschädigten zu einigen?

    Noch ein Unfall: Frau missachtet Vorfahrt: Elfjährige Radlerin in der Klinik

    Das war wohl diese Kreuzung. Man beachte die bei Google Streetview zu erkennenden exzellenten Sichtverhältnisse aufgrund der vielen Kraftfahrzeuge, die in den letzten zehn Jahren seit den Aufnahmen noch mal tüchtig gewachsen sind.

    Dort sind 30 km/h erlaubt (30-Zone). Das ist eigentlich viel zu schnell.

    Wir brauchen in Deutschland endlich die gesetzlichen Grundlagen für vernünftige Tempolimits, damit man dort z. B. eine Tempo-20-Zone anordnen könnte. Selbst wenn man davon ausgeht, dass man das Tempolimit voll ausschöpft, ergibt sich bei 1km Strecke (bis man aus dem Wohngebiet raus ist) gerade mal 1min Zeitverlust. Realistisch sind eher wenige Sekunden, weil es in solchen Wohngebieten so viele Störungen gibt, dass man nicht durchheizen kann.

    Momentan gibt es ja zögerliche Signale, dass sie sich bewegen.

    Die sollen nicht nur zögerlich zucken, die sollen liefern. Die sagen, das Schild käme weg? Dann sollen sie's abbauen. Oder dir eine klare Aussage geben, warum das nicht geht. Personalmangel ist kein Grund. Ne Anordnung tippen dauert mit Übung sicher nicht länger als eine Stunde.

    In Hamburg ist ein Hinderungsgrund gerne irgendwelche Ampelphasen; ob man gegen das Argument vorgehen kann weiß ich auch nicht.

    Kann man gegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als Fußgänger klagen?

    Bist du von der Regelung betroffen? Ja, wenn du da zu Fuß gehst.

    Schränkt dich die Regelung grundsätzlich in deinen Rechten ein? Klar, du wirst der Gefahr durch Radfahrer ausgesetzt.

    In den VwV steht:

    Zitat

    Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist.

    Hier muss die Verwaltung Ermessen ausüben. Du musst nun argumentieren, warum die Verwaltung hier falsch ermessen hat. Zum Beispiel gibt es in der ERA ein Diagramm, wonach der Weg mindestens 2.5m breit sein muss, damit das angeordnet werden darf. Aber das interessiert einen Richter ggfs. nicht weiter, ist ja schließlich nur eine technische Empfehlung.

    Es sträubt mich, wegen so einem Blödsinn überhaupt ein Gericht zu behelligen.

    Das wird ja nur nötig, wenn dein Antrag abgelehnt wird. Das muss aber begründet werden, da muss sich also zumindest jemand Gedanken machen, was er schreibt. Gibt es in Niedersachsen eigentlich ein WIderspruchsverfahren?

    Die Regelung in der Neubourgstraße dürfte keinerlei Chance vor Gericht haben. Da sieht man schon auf der Karte, dass da nur bisschen Anliegerverkehr herrscht. Bei angeordneten T30 wären laut dem dämlichen ERA-DIagramm noch 30 KFZ/Minute in Ordnung. Die wird man da eher nicht haben.

    Am Hofacker wirst du nicht wenig Durchgangsverkehr haben. Was seltsam ist: Dort fährt ein Bus, trotzdem ordnen die Tempo 30 an. In Hamburg machen die Behörden das äußerst ungern. Aber trotzdem kommt man hier eher nicht auf 30 KFZ/Minute.

    In der Thuner Straße sieht man schon an den Bildern, dass da auch mal Autos fahren; außerdem gibt es drei Buslinien und Tempo 50. Hast du Zahlen zur Verkehrsbelastung? Wie gesagt, es gibt Richter, die sich nicht für Breiten und linksseitige RWBP interessieren.

    Zur Bahnhofstraße: FGÜ sind keine Radverkehrsanlagen. Wenn du links abbiegen willst, darfst und musst du die Fahrbahn benutzen. Wenn der Radweg weiter östlich auch einfach im Nichts endet, brauchst du auch darauf nicht zu fahren. In der Gegenrichtung ist Radverkehr auf der Fahrbahn erlaubt. Die ERA unterscheidet bei der Verkehrsstärke nicht die Fahrtrichtung.

    Thuner Straße wäre geeignet, wenn du auf Risiko gehen willst, um im Fall des SIeges den Rest besser argumentieren zu können.

    Neubourgstraße ist so abstrus, das kann man eigentlich nicht verlieren. Hofacker und Bahnhofstraße liegen dazwischen.

    Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner

    Das soll nicht dein Problem sein. Wir leben in einem Rechtsstaat, der Staat muss sich an die Gesetze halten. Zur Not müssen die einen Planer für mehr Geld beauftragen oder von einer anderen Verwaltung ausleihen. Oder ihre bestehenden Leute schulen.

    Vorschlag: Rede nochmal freundlich mit der Verwaltung, lass dir z. B. für die Neubourgstraße einen Termin zusichern, bis wann die Schilder abgebaut sind. 1 Monat sollte hier fair sein. Das ganze formlos und mündlich. Die Verwaltung braucht daraufhin nicht handeln, dir entstehen keine Kosten.

    Wenn sich die Verwaltung weigert (Gründe egal), ist die Freundlichkeit zuende. Androhen, kostspielige Rechtsmittel zu ergreifen. Wenn die dann nicht zusagt, oder wenn die Frist verstreicht: Rechtsmittel ergreifen. Ja, und vielleicht auch einen Rechtsbeistand hinzuziehen, damit die Aussicht auf Erfolg größer wird, und damit die Kosten steigen.

    Das ganze sauber dokumentieren, so dass du gegenüber der Presse belegen kannst, dass die Verwaltung Schuld an dem Dilemma ist und Geld verschwendet, das man an anderer Stelle besser einsetzen könnte. Schulden abbauen, Schulen renovieren, Schlaglöcher kitten, etc.

    Du könntest für die Verwaltung auch mal eine komplette Liste mit RWBP in Stade anfertigen und nach Unsinnigkeit sortieren. D.h. Neubourgstraße ganz nach oben, B73 nach ganz unten. Alles was oben steht muss die Verwaltung mit Minimalaufwand wegordnen können. Dafür brauchen die keinen Verkehrsplaner einstellen. Vielleicht sind die für die Hilfe dankbar und arbeiten dann endlich in deinem Interesse.

    Wo die Sache doch kniffliger ist, kannst du denen längere Fristen einräumen.

    Ich bin ja dafür, dass Seitenabstände auf der Straße markiert werden müssen. Also bei Radfahrstreifen zwischen Streifen und Fahrspur ca. 2m (Spiegel plus Abstand plus halber Lenker) schraffierte Fläche oder echte Hindernisse; bei Kraftparkzeugen rechts gut 1.5m schraffiert, damit keiner in der Dooring Zone rumfährt. Wer mit den Reifen auf der schraffierten Fläche steht, wird abgeschleppt.

    Der Radfahrstreifen selbst würde dann auf gut 0.5m schrumpfen. Das ist nicht viel, aber gerade so ausreichend, wenn man Verkehrssicherheit ernst nimmt.

    Was derzeit markiert wird liegt in der Gesamtbreite deutlich darunter, eher RIchtung zwei Meter, also gerade mal die Hälfte.

    Auch innerörtliche linksseitige Benutzungspflichten können von Gerichten bestätigt werden. Ergo braucht man genug Geld, um so ein Verfahren auch über mehrere Instanzen durchzuziehen.

    Klagen würde ich selbst nur wieder, wenn ich entweder stinkreich werde und mich 30k€ einfach nicht interessieren, oder wenn man ein Verfahren quasi überhaupt nicht verlieren kann.

    Freundlich fragen hilft hier alleine gar nichts, so weit ist das klar. Die Frage ist: wie kann man den nötigen Druck aufbauen, ohne dass einem alle Türen vor der Nase zugeschlagen werden?

    Öffentlicher Druck wird sich wohl nicht aufbauen lassen. Deine bisherigen Bemühungen helfen wohl auch nicht.

    Dann ist das wohl wirklich einer der Fälle, wo man den Rechtsweg beschreiten muss. Aber man kann dabei ja freundlich bleiben.

    Und wer weiß, vielleicht öffnen sich dann erst Türen, die jetzt zu sind?

    Einen passenden Ersatzverein kenne ich nicht. Vielleicht sollte man den gründen, wir sind ja nicht die einzigen, die einen echten Interessenvertreter der Alltagsradler vermissen.

    Es muss ja kein Verein sein, der spezifisch für Radfahrer ist. Ich stelle mir was größeres vor, wo es allgemein darum geht, Recht gegenüber der Verwaltung durchzusetzen. Dort könnte man dann sein "Problem" vorstellen und wenn sich genug Unterstützer finden, geht man die Sache an.

    Aber das hilft Yeti jetzt auch nicht. Insofern wäre meine Empfehlung, gleich zu Beginn mit schlagkräftiger Unterstützung aufzutreten, also bereits für das Amtsgericht Kettler oder vergleichbare Koryphäen anzuheuern. Dieses Geld bekämen wir wohl zusammen, was bei dann wahrscheinlicherem Erfolg immer noch günstiger als der Instanzenzug wäre.

    Ich bin kein Freund von Klagen. Die brauchen mehrere Jahre und verursachen für alle Beteiligten viel Aufwand. Sind dazu noch teuer und der Ausgang ungewiss.

    Außerdem bin ich nicht der Meinung, dass die Verwaltung der Feind ist. Da arbeiten schließlich meine Mitmenschen und Nachbarn.

    Man muss sich also immer fragen, ob die Klage der beste Weg ist, das Ziel zu erreichen. Man kann auch freundlich nachfragen oder Transparenzanfragen stellen. Das führt zumindest in Hamburg gerne mal zum Erfolg und ist kostenlos.

    Wenn Geldmangel der Grund sein sollte, was ich sehr gut nachvollziehen könnte, dann lassen wir hier den Klingelbeutel herumgehen.

    Klage in der ersten Instanz kostet knapp 500€ alles in allem. Bzw. nichts wenn man gewinnt.

    Aber man muss darauf gefasst sein, den Prozess zu verlieren. Die nächste Instanz OVG wird deutlich teurer, um die 5000€ wenn man verliert. Und zumindest ein gewisser Fachanwalt meinte, für eine gute Vertretung durch ihn käme noch ein ordentlicher Betrag (etliche 1000€) oben drauf die man auch wenn man gewinnt nie wieder sieht.

    Was ein Verfahren vor dem BGH kostet, weiß ich nicht. Vermutlich in demselben Rahmen.

    D.h. wenn man irgendetwas wirklich durchklagen möchte, muss man sagen wir mal 20-30k€ einplanen. Ich vermute mal nicht, dass das hier irgendjemand übrig hat. Und selbst wenn sich 10 Leute finden, 2-3k€ sind immernoch viel Geld, mehr als ich für sowas gerne ausgeben möchte.

    Gibt es irgendwelche Vereine mit so vielen Unterstützern, dass man solche Verfahren finanziert bekommt?

    Dann warst du wohl noch nicht auf vielen "Radwegen" an Landstraßen unterwegs, denn grade dort ist der Murks auch nicht besser, sondern schlimmer.

    Deswegen hab ich die auch nicht in Anführungszeichen gesetzt ;)

    Natürlich braucht Radinfrastruktur auch eine anständige Breite, muss geradlinig, eben und gereinigt sein.

    Also all das, was sie häufig nicht ist.

    Der neueste Scheiß ist ja die Zupflasterung mit kleinen [Zeichen 205] und der Bau von abgesenkten Bordsteinen, damit der Radfahrer immer Nachrang hat.

    Ist nicht schön. Aber wenn so ein Schild nur alle 5km steht, kann ich damit leben.

    Und definiere mal "Hauptverkehrsstraße". Da fängt doch die Willkür schon an. Überall, wo ich bislang auf innerörtlichen Wegelchen unterwegs war, sind mir sicher viele Begriffe dafür eingefallen. Die lauteten aber nicht "Komfort, Schnelligkeit und Sicherheit"!

    Ist schwer zu definieren.

    Ein Beispiel wo ein Radfahrstreifen deutlich besser ist als die vorige SItuation ist der Wiesendamm in Hamburg. Auch wenn ich die Straße mangels hoher Verkehrsdichte nicht als Hauptverkehrsstraße bezeichnen würde.

    Sievekingsallee wäre so eine Hauptverkehrsstraße. die Radwege sind Mist, auf der Fahrbahn zu fahren bringt dort auch kaum Spaß. Nachts stadteinwärts geht's ganz gut, es stören nur paar total bescheuerte Raser, die nicht mitbekommen haben, dass die Autobahn aufgehört hat.

    Hier vernünftige Radfahrstreifen wäre eine positive Entwicklung.

    Dass bestehende Wege nichts taugen ist kein Grund anzunehmen, dass man es nicht besser bauen könnte.

    welche "Sicherheitsgründe" bitteschön...!? Lässt sich das objektiv belegen - oder ist das wieder nur das omnipräsente Gefühl der Angst vor "den schnellen Autos"...!? Ich fahr seit über 20 Jahren Landes- und Bundesstraßen. Gefährlich ist daran gar nix.

    Ich meine es gibt außerorts vermehrt Auffahr- bzw. Überholunfalle, die eher tödlich enden als innerorts. Die meisten tödlichen Unfälle (über alle Verkehrsarten) finden auch auf Landstraßen statt.