Beiträge von Gerhart

    Das Übergangsgeld wird "nur" für 18 Monate gezahlt. Also wirst du wohl die "Versorgung" meinen.

    Maximal 6602€/Monat, ab EIntritt in die Pension. Muss noch versteuert werden. Und dafür muss man auch erstmal 27 Jahre abgeordnet gewesen sein, was häufig einem Großteil des Arbeitsleben entspricht.

    6602€/Monat Brutto ist schon viel für Rentner, aber sicher nicht "fürstlich".

    Wie gesagt, in der freien Wirtschaft lässt sich viel mehr verdienen.

    Ja, typisches Wahlkampfmanöver. Schön dass die CDU so tut, als würde sie die Verkehrswende unterstützen; das legitimiert die Politik derjenigen Parteien, die schon lange für das Thema kämpfen. Wählt einfach das Original.

    Die Union ist populistisch und dreht sich mit dem Wind. Die haben schon versucht, Konzepte der Neo... err.. AFD zu kopieren, hat letztlich nur der AFD geholfen. Wenigstens werden jetzt die Linken und Grünen kopiert.

    Und so geht die Selbstverzwergung der CDU weiter.

    Angenommen, ich schubse im Museum jemanden, der stolpert und haut eine teures Ausstellungsstück vom Sockel. Ich haue unerkannt ab. Ist nun der Geschubste Schuld (weil "fahrlässig" gestolpert?) und muss den Schaden ersetzen (sind wir beide dann etwa "Gesamtschuldner"?)...!? Eher nicht. Da kann es meiner Ansicht nach auch keine Rolle spielen, ob ich oder der Geschubste Hausverbot hatten. Im Grunde wird hier die Missachtung einer Radwegbenutzungspflicht missbraucht, um dem eigentlichen Opfer nochmal eins reinzuwürgen!

    Um's nochmal zu wiederholen: Aus dem Urteil geht nicht hervor, dass es diesen LKW überhaupt gegeben hat. Der Radfahrer hat's behauptet, ob an der Behauptung was dran ist, wissen wir nicht. Wenn das Gericht auch keine Belege hatte, dass es diesen LKW gab, ist das Urteil dem Grunde nach richtig.

    Der geschädigte PKW-Halter hat seinen Schaden selbstverständlich ersetzt zu bekommen. Der Radfahrer darf nun gerne versuchen, den LKW-Fahrer in Regress zu nehmen.

    Den Kram mit der RWBP hätten die trotzdem lassen sollen.

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    Danke für's Bildermachen! Ach wäre es doch schön, wenn man sich für Radverkehrsinfrastruktur auch mal soviel Mühe geben würde.

    Stattdessen werden maximal dringend nötige Sanierungsarbeiten am Bestand durchgeführt (Kopfsteinpflaster ist natürlich erhaltenswert) und hinterher das Label "Veloroute" draufgeklebt.

    Davon abgesehen halte ich dieses Projekt prinzipiell für sinnvoll. Der freiwerdende Platz kann sicherlich sinnvoll genutzt werden. Und vielleicht gibt's auch was für Radfahrer, z. B. eine neue kreuzungsfreie Verbindung zwischen Süder- und Norderelbbrücke?

    Hoffe du kriegst dein Brompti wieder entsandet :)

    Sicher?

    Ja. Man kann unmögliche Dinge nicht erzwingen.

    Außerdem ist der Vergleich nicht gut. Posteo betreibt einen Kommunikationsdienst, für den besondere Gesetze gelten. Wenn man davon ausgeht, dass sich der Account-Inhaber zu einem späteren Zeitpunkt nochmal einloggt, kann man natürlich technische Vorkehrungen treffen, dessen IP-Adresse dann zu protokollieren.

    Und zu guter Letzt habe ich eine technische Lösung beschrieben. Man kann immer Gesetze erlassen, die solche Lösungen verbieten.

    Meine Idee ist es, dass man keine solchen Gesetze erlassen braucht.

    Auf eine solche Datenhalde so aufzupassen, dass dort NIE NIE NIEMALS UNTER KEINEN UMSTÄNDEN irgendwelche unauthorisierten Zugriffe erfolgen ist IMHO unmöglich. Und falls es kein Hack ist, der das "nahezu" aus der Betrachtung entfernt, wird es früher oder später ein Gerichtsbeschluss sein.

    Entsprechend vorausplanen, dann geht das alles. Auch ein Gerichtsbeschluss kann nicht erzwingen, Daten herauszugeben, die man gar nicht hat.

    Personalausweis fällt übrigens raus. Um ein Diensteanbieter nach Personalausweisgesetz zu werden, braucht man erstmal einen großen Haufen Geld, Größenordnung 50k€.

    Wie verfahre ich, wenn es zwar eine Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen innerhalb einer ampelgeregelten Kreuzung gibt, aber keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber, weil ich aus der Aufstellfläche heraus nur den Signalgeber für Fußgänger sehen kann oder sich der Signalgeber für den Fahrverkehr hinter mir befindet?

    Wenn du erstmal in der Kreuzung drin bist, bist du drin. Dann kannst du dein Abbiegemanöver beenden, sobald es passt; du brauchst keine weiteren Signalgeber beachten. So hatte es zumindest mal die Polizei erklärt.

    Nur mal so als Beispiel, keine Angabe wie die 90% zustande kommen, einfach mal behaupten.

    Die Beispiele kann ich dir liefern:

    1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
    2. Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden.
    3. Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
    4. Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
    5. Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.
    6. Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
    7. Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden.
    8. Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf
      den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
    9. Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Baulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße.
    10. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

    Dito. Es ist auf Dauer nicht realistisch, dass der Staat einen Raum duldet, in dem Menschen im Fall von Straftaten nicht eindeutig identifizierbar sind.

    Typische Netzvergehen wie Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße u.ä. bleiben viele Jahre online und können dem "Täter" sicherlich auch Jahre (Jahrzehnte) später noch auf die Füße fallen. Das ist ein Problem, das die Gesellschaft diskutieren müsste.

    Die "Vergehen", um die es hier geht sind hauptsächlich Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen, Trollen, usw. Diese rechtfertigen in den allermeisten Fällen keine Strafverfolgung. Rausschmiss genügt.

    Man braucht die Anonymität nicht aufheben, um die Probleme in Griff zu kriegen.

    Echte Straftaten wie Betrug oder Handel mit illegalen physischen Gütern, bei denen das Internet nur Hilfsmittel ist, müssen die Strafverfolger mit herkömmlichen Mitteln bekämpfen. Oder Gesetze ändern, dass bestimmte Güter (Cannabis) legal werden.

    Die Polizei kann jederzeit die Identität von bestimmten Personen feststellen.
    Der Aufwand dafür ist aber so hoch, dass es nur selten ohne Anlass gemacht wird.

    Die Polizei sucht sich die Anlässe wenn sie will. Geschätzt hat die Polizei schon 10x meinen Ausweis verlangt.