Beiträge von Gerhart

    Wie verfahre ich, wenn es zwar eine Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen innerhalb einer ampelgeregelten Kreuzung gibt, aber keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber, weil ich aus der Aufstellfläche heraus nur den Signalgeber für Fußgänger sehen kann oder sich der Signalgeber für den Fahrverkehr hinter mir befindet?

    Wenn du erstmal in der Kreuzung drin bist, bist du drin. Dann kannst du dein Abbiegemanöver beenden, sobald es passt; du brauchst keine weiteren Signalgeber beachten. So hatte es zumindest mal die Polizei erklärt.

    Nur mal so als Beispiel, keine Angabe wie die 90% zustande kommen, einfach mal behaupten.

    Die Beispiele kann ich dir liefern:

    1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
    2. Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden.
    3. Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
    4. Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
    5. Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.
    6. Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
    7. Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden.
    8. Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf
      den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
    9. Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Baulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße.
    10. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

    Dito. Es ist auf Dauer nicht realistisch, dass der Staat einen Raum duldet, in dem Menschen im Fall von Straftaten nicht eindeutig identifizierbar sind.

    Typische Netzvergehen wie Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße u.ä. bleiben viele Jahre online und können dem "Täter" sicherlich auch Jahre (Jahrzehnte) später noch auf die Füße fallen. Das ist ein Problem, das die Gesellschaft diskutieren müsste.

    Die "Vergehen", um die es hier geht sind hauptsächlich Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen, Trollen, usw. Diese rechtfertigen in den allermeisten Fällen keine Strafverfolgung. Rausschmiss genügt.

    Man braucht die Anonymität nicht aufheben, um die Probleme in Griff zu kriegen.

    Echte Straftaten wie Betrug oder Handel mit illegalen physischen Gütern, bei denen das Internet nur Hilfsmittel ist, müssen die Strafverfolger mit herkömmlichen Mitteln bekämpfen. Oder Gesetze ändern, dass bestimmte Güter (Cannabis) legal werden.

    Die Polizei kann jederzeit die Identität von bestimmten Personen feststellen.
    Der Aufwand dafür ist aber so hoch, dass es nur selten ohne Anlass gemacht wird.

    Die Polizei sucht sich die Anlässe wenn sie will. Geschätzt hat die Polizei schon 10x meinen Ausweis verlangt.

    Die österreichische Bundesregierung will Ausweiszwang im Internet einführen und ich muss wohl nicht lange erklären, welche Auswirkungen das hat. Es geht der Bundesregierung offenbar vor allem um die Einschränkung der Kommentarspalten beim Standard, wobei die Anhänger der FPÖ eigentlich auch nicht gerade die allerfeinste Prosa ins Internet tippen und von einem Klarnamenzwang ebenso abgeschreckt werden könnten. Und selbst wenn das zu weniger Hass im Netz führt, sind wieder einmal die Anforderungen an die Betreiber zur Verizifierung der Benutzer und die Einhaltung eines entsprechend hohen Datenschutzniveaus für die meisten kleinen Webseiten nicht zu leisten.

    Ich befürworte ein System, das Doppelanmeldungen wirksam verhindert, aber dabei die Anonymität der Nutzer nahezu nicht einschränkt.

    Wenn sich also jemand arg danebenbenimmt, fliegt er einfach permament raus.

    Ich hatte schon die Idee, einen entsprechenden Dienst auf Basis vom elektronischen Personalausweis oder anderen Identitäten (z. B. Konto-Daten oder Mobilfunknummern) zu bauen. Den Dienst könnte man anderen Webseiten kostenpflichtig anbieten; deren Aufwand wäre nicht hoch, die Kosten sehr überschaubar.

    Direkte Anmeldung mit Klarnamen an jeder Webseite ist Unsinn. Der Aufwand ist in der Tat viel zu groß.

    EInfach die Schilder ignorieren und irgendwie fahren wie's gerade mal passt. Alles andere hat da keinen Sinn.

    Sobald die Baustelle fertig ist, besteht zumindest die Chance, das langfristig in Ordnung zu kriegen. Aber solange sich da einmal pro Woche die Verkehrsführung ändert...

    Ja, Brücken für Rad- und Fußverkehr wären schon gut, aber dann müsste man ganz hoch, über die Oberleitung der Bahn.

    Unten durch. Entweder ebenerdig durch den westlichen Tunnel: Da sind laut Plan 10.5m für Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Die legt man dann an der östlichen Seite vom Westtunnel zusammen. Oder man schaut, dass man unterhalb vom Tunnel eine zweite Ebene einführen kann.

    Brücken für den Fuß- und Radverkehr ist hier wohl wirklich nicht so einfach.

    Man müsste, wenn man den Gehweg auf der Ostseite weiterhin nutzen bzw. ausbauen möchte, einen separaten Bypass unterhalb des Bahndamms errichten, was aber nicht möglich sei.

    Natürlich ist sowas möglich. Aber kostet halt Geld und hat ggfs. ne längere Sperrung des Bahnverkehrs zur Folge.

    Ansonsten eine der drei linksabbiegespuren aufheben. Ich denke das würde von der Verkehrsmenge her passen.

    Wenn man die Kreuzung eh schon umbaut, könnte man das nicht komplett kreuzungsfrei machen, also Fuß- und Radverkehr oberhalb oder unterhalb von den KFZ führen. Kostet zwar auch Geld, aber ist schließlich eine der wichtigsten Kreuzungen in Hamburg.

    Darf man? Müsste man sehen wie die Ampelschaltung ist ob das sinnvoll und gefahrlos machbar ist.

    Nunja, man muss schauen, dass man die Fußgänger rechts neben einem nicht umfährt. Aber dann steht man auf einem reinen Linksabbieger in der Fahrtrichtung in die man möchte. Es können in dem Moment keine KFZ dazukommen, die stehen vor der Radfurt, die man gerade verlassen hat. Quer- oder Gegenverkehr gibt's auch nicht. Also passt schon.

    Und man muss aufpassen, weil dort laut Plan keine Ampel steht. Also losfahren, wenn der rückwärtige Verkehr losfährt.

    Verboten ist das ganze wegen: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen."

    Und wenn Du über die Warburgstr. fährst? Müsste man eigentlich die Veloroute auch entsprechend ausschildern dann.

    Das könnte durchaus eine Option werden. Oder man fährt über den Radweg auf die Warburgstraße und wartet dann dort auf's Grün. Muss sich auch zeigen wie es aussieht, wenn die Amis endlich mal in die Hafen City gezogen sind.

    Ohje, ohje.

    Man muss bei dem Knotenpunkt aber auch akzeptieren, dass es hier massiv KFZ-Verkehr gibt. Wenn man den Knoten menschengerecht umbauen will, müsste man vorher die KFZ wegkriegen.

    Die Rad-Verbindung aus Richtung Jungfernstieg zum Harvestehuder Weg wird deutlich besser: Man kann (ich sage nicht "dürfen") die Radfurt verlassen und sich auf den Linksabbieger stellen, der dann durch den östlichen Tunnel geht.

    Dafür wird die Gegenrichtung (Havestehuder Weg Richtung Neuer Jungfernstieg) deutlich schlechter. Wo man derzeit regelkonform direkt über die Kreuzung rüberfahren kann, landet man dann auf einem Hochbordradweg und muss mit großen Umwegen erstmal 5 Ampeln queren. Mit Glück hat man grüne Welle, aber es wird definitiv länger dauern als jetzt.

    Dammtor zur Lombardsbrücke wird künftig für mich heißen, dass man hinter der Kreuzung nicht mehr auf den Radweg auffahren kann.

    Positiv ist, dass die Warburgstraße zur Einbahnstraße wird.

    Kennedybrücke Richtung Dammtor dürfte etwas zügiger vorangehen als bisher.

    Der größte Verlierer bei der Planung wäre übrigens der Fußgänger. Wirkliche Gewinner gäbe es m.E. keine. So eine Planung kann man auch ganz sein lassen, einfach lassen wie's ist.

    Es müsste halt - wie im richtigen Leben auch - eine Möglichkeit zur eindeutigen Identifizierung der handelnden Personen in den Stunden oder Tagen nach der Handlung durch staatliche Institutionen ermöglicht werden.

    Und wozu?

    Relevante Straftaten werden offline begangen. Man kann schließlich keine Drogen oder Bomben per Internet verschicken.

    Sinnvoll wäre alleine, Doppelanmeldungen wirksam zu verhindern; siehe meine Post weiter oben. Dafür braucht man die Anonymität nicht aufzuheben.

    Eine Meldung darüber darf natürlich nicht erfolgen, die Löschaktionen müssen geheim erfolgen

    Wo steht, dass dies geplant ist?

    Das wäre natürlich ein massiver Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

    Die USA praktizieren sowas seit längerer Zeit schon, siehe National Security Letter. Die Europäer brauchen ja nicht jeden Mist kopieren

    Ansonsten zur Umsetzung: Siehe meinen längeren Post. Man braucht keine Filter, um das eigentliche Ziel "Inhalte entfernen" zu erfüllen.

    Ich habe prinzipiell nichts gegen Zensur einzuwenden. Es gibt einfach Inhalte, die man (als Gesellschaft) nicht haben möchte.

    Lösen sollte man das aber primär nicht per Filter, weil es viel zu aufwendig und teuer ist, diese zu entwickeln und weil es zu viele false-positives gibt.

    Auch kann man von einer kleinen Webseite nicht verlangen, innerhalb von 12 Stunden nach Aufforderung irgendwas zu sperren.

    Ein vollautomatisches Notice-and-Takedown-System fände ich hingegen gut. Berechtigte Behörden könnten dann per Schnittstelle direkt konkrete Inhalte sperren, ohne dass der Webseitenbetreiber tätig werden braucht.

    In der Sperr-Anfrage muss stehen, wer die sperrende Behörde ist, was genau gesperrt werden soll, und aus welchem Grund. Diese Daten müssen detailliert und automatisiert verarbeitbar sein. Und die Anfrage muss kryptographisch signiert sein, damit man sie nicht fälschen kann.

    So eine Anfrage könnte dann z. B. sein: Behörde: LfV Hamburg; Inhalt: Video-URL+Checksumme; Grund: StGB111/Terror/Rechtsradikal/"Aufruf Flüchtlingsheime anzuzünden".

    Der Server würde die Anfrage sofort verarbeiten, das Video sperren, der User der das hochgeladen hat, würde sofort eine Sperre bekommen.

    Soweit der Fall, wenn der Verfassungsschutz endlich mal zum Augenarzt gegangen ist und alles läuft wie es soll.

    Der betroffene User könnte aber auch gegen die Sperrung protestieren; ein Moderator schaut sich das dann an und kann nachvollziehen, dass der gesperrte Inhalt tatsächlich ein Aufruf ist, gegen Kohlekraftwerke zu demonstrieren.

    Diese fehlerhafte Sperr-Anforderung würde publik gemacht werden; im Extremfall wäre die Behörde zum Schadensersatz verpflichtet.

    Wenn eine Behörde immer wieder Missbrauch treibt, kann ihr der Webseitenbetreiber auch einfach das Recht entziehen, Inhalte zu sperren.

    "Illegale" Webseiten könnten für sich selbst festlegen, welche Arten von illegalen Inhalten sie haben möchten und welche nicht. Eine Filesharing-Plattform für Videos aller Art könnte entscheiden, dass CP nicht akzeptabel ist. Behörden können das dann sofort runternehmen. Aber Aufforderungen, einen neuen Kinofilm zu sperren, würden einfach ignoriert werden.

    Die Gesetze müssten entsprechend gestaltet werden, dass Webseitenbetreiber tatsächlich noch entscheiden dürften, Behörden nach wiederholtem Missbrauch zu sperren und (falsche) Sperr-Anforderungen öffentlich an den Pranger zu stellen.

    Und um Missbrauch noch unattraktiver zu machen, könnte man das alles auf freiwilliger Basis machen. Wenn eine automatische Sperraufforderung nicht möglich ist, müsste der herkömmliche Weg beschritten werden. Da müssen dann auch sinnvolle Bearbeitungszeiten eingeräumt werden.

    Uploadfilter bräuchten nur identische Inhalte automatisch sperren; so sind false-positives ausgeschlossen.

    Eine andere sinnvolle Maßnahme wäre, per geeignetem technischem Verfahren Doppel-Anmeldungen von Usern zu verhindern. Wenn ein User gesperrt ist, könnte der sich nicht unter neuem Namen neu anmelden. Ich bin überzeugt, dass man das datenschutzfreundlich hinbekäme, in dem Sinne, dass kein Rückschluss auf die Identität des Users möglich ist.

    Was man nun aber "Terrorismus" nennen möchte, muss jedes Land für sich selbst entscheiden. Dafür gibt es keine technische Lösung.