Beiträge von Gerhart

    In Hamburg ging's heute ab 12 (d.h. Stunde rumstehen bzw. Gelaber) über die A255 auf die B75. Wilhelmsburg dann einen Spurwechsel (abfahren, unter der Brücke durch, Gegenfahrbahn wieder rauf) und an der Kornweide raus. Und das ganze schön im Schneckentempo und noch eine Laber-Unterbrechung dazwischen. Hatte mich zum Glück warm angezogen.

    Die Gegenrichtung sowohl der A255 als auch der B75 war gesperrt. Bei der B75 macht es im Nachhinein Sinn. Bei der A255 ist mir das unverständlich, zumindest aus Verkehrssicherheitssicht gab es dazu keinen Anlass.

    In Berlin und Hamburg gelang man offenbar zu einer anderen Einschätzung, dort wurde der Route über die jeweiligen Autobahnen stattgegeben.

    In Hamburg nur ein kurzes Teilstücke über die A255. Die Route über die A1 wurde verboten. OVG wurde angerufen: https://www.ende-gelaende-hamburg.info/2020/12/verkeh…bahn-a-1-haben/


    In der Begründung des Verwaltungsgerichtes werden explizit Verkehrsbehinderungen und Stau erwähnt, woraus eine unverhältnismäßige Gefährdung entstünde.

    Ich hoffe dass eine höhere Instanz das noch korrigieren wird.

    Warum soll aus Stau eine Gefährdung entstehen?! Eine Gefährdung ist ein Beinahe-Unfall, der nur durch außergewöhnliches Geschick oder pures Glück gerade noch verhindert werden konnte. Stau auf der Autobahn ist immer rechtzeitig erkennbar und Unfälle problemlos vermeidbar. Das ergibt sich schon alleine aus den Verkehrsregeln. Und wenn die Polizei vorsorglich noch Vorkehrungungen trifft, z. B. Tempobegrnzungen, was soll dann groß passieren?

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    Dass der Jungfernstieg für Demos genutzt wird, ist ja nun nichts neues. Sieht auf der Mö aber auch nicht anders aus.

    Die sollen das Projekt ruhig weiter voranbringen!

    Wenn es zuträfe, dass der Corona-Virus die "braunen Eiterbeulen" besonders heftig trifft, dann müsste ja der Landkreis Regen in Bayern eine besonders fette braune Eiterbeule sein:

    Aus "A -> B" folgt nicht "B -> A".

    Grundsätzlich gilt das Zeichen für die gesamte Straße. Das schließt Radwege mit ein.

    Hast du dazu mal ein Urteil?

    Zur Frage ob etwas erlaubt ist, schaue ich mir in dieser Reihenfolge an:

    * Was wäre erlaubt, wenn es keine Beschilderung gäbe? Hier: Radfahren nur auf der Fahrbahn.

    * Welche verbote werden durch Schilder ausgesprochen? Hier: Radfahren.

    * Was wird explizit durch Schilder erlaubt? Hier: Auf dem Gehweg mit Schritttempo radfahren.

    Also darf man dort radfahren. Widersprüche erkenne ich da auch keine.

    Aus meiner Sicht ist diese Kombination aus VZ239+"Radfahrer frei" und VZ254 schlicht rechtsmissbräuchlich durch die Behörde angeordnet.

    Ja, könnte gegen §45 Abs. 9 Satz 3 verstoßen, weil es ein Verbot bzw. eine starke Einschränkung des fließenden Verkehrs ist. Die Ausnahmen aus Satz 4 greifen nicht. Die Behörde muss also die besondere Gefährlichkeit nachweisen.

    Selbst wenn man Recht hat, muss man es einklagen. Und bereit sein, das über mehrere Instanzen durchzuziehen...

    Den Jungfernstieg mit Pollern abriegeln, damit auch bei Stau oder Bauarbeiten keiner durchfährt?

    Es dauert ne Zeit, bis die Sperrung in allen Navis drin ist. Und ansonsten müssen die Straßen umgebaut werden, dass jedem Deppen klar ist, dass man dort wirklich nicht durchfahren darf. Und dann zur Not Polizei hinstellen, um die Zugänge abzuriegeln.

    Poller wären auch ne Option, ja. Aber die müssen dann ziemlich häufig hoch- und runterfahren.

    Umfahrung bei Sperrung Ballindamm/Glockengießer Wall wäre z. B. über Sechslingspforte oder Ludwig-Erhart-Straße realistisch. Kostet natürlich Zeit.

    Meine persönliche Meinung: Stau ist ein vollkommen normales Phänomen auf Autobahnen (und sonstwo).

    Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass der Vordermann sanft abbremst und zum Stillstand kommt. Wer dann hinten reinfährt, hat Schuld.

    Bremst der Vordermann grundlos abrupt ab, trifft den zumindest eine Teilschuld.

    Der Verursacher von dem Stau ist nicht für Unfälle verantwortlich, die letztlich durch klares Fehlverhalten anderer entstehen.

    Strafbarkeit nach §315b halte ich für möglich, aber da müsste man erstmal die Gefährdung aufzeigen. Ich weiß nicht, was "abseilen an Brücke" genau bedeutet hat. Standen die dann auf der Fahrbahn und haben den Verkehr blockiert? Oder hingen so tief, dass ein Unfall hätte jederzeit passieren können? Oder waren die so weit oben und fachmännisch gesichert, dass ein Unfall gar nicht passieren konnte?

    Dass die Polizei aufräumen und dafür die Autobahn sperren muss, ist klar. Dafür sind die Leute m.E. haftbar. Und das betrifft dann auch den erlittenen Zeitverlust der Autobahnnutzer. Entlasten könnte die Demonstranten aber, dass man wie gesagt jederzeit mit Stau rechnen muss und entsprechend Zeitverlust einplanen muss.

    Inzwischen geht es in der Tat nur noch um Schadensbegrenzung und ich fürchte, dass die drohenden Konsequenzen immer noch lange nicht von allen begriffen wurden.

    Es ist doch gar nicht klar, wie **genau** die Konsequenzen aussehen werden. Modelle sind immer ungenau. Und wie die Menschen in den betroffenen Regionen tatsächlich reagieren werden, weiß heute auch noch niemand.

    Ich blicke zumindest sehr negativ in die Zukunft, auch ohne zu verstehen, was denn nun auf uns zukommen wird.

    Was sicherlich kaum möglich sein wird, ist das ganze CO2 wieder einzufangen. Bei der Verbrennung von Kohlenstoff wird Energie frei (darum macht man das ja!). Ergo muss man, um die Reaktion umzukehren, die gesamte freigewordene (und noch mehr, weil Prozesse immer Energieverlust haben) Energie wieder reinstecken. Man müsste dazu gleichzeitig die gesamten fossilen Energiequellen ersetzen, damit man nicht noch mehr CO2 bekommt, und noch weitere Energiequellen aufbauen, um das vorhandene CO2 wieder loszuwerden.

    In Deutschland decken wir gut 80% des Energiebedarfs aus fossilen Quellen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/I…rverbrauch.html). Und wir haben immernoch paar Prozente Kernergie, die in 1 bzw. 2 Jahren auch noch wegfallen und durch Erneuerbare ersetzt werden müssen.

    Sicherlich müssen wir (die Menschheit) uns enorm anstrengen, um es nicht noch schlimmer zu machen. Aber wir werden es nicht schaffen. Wir müssen uns jetzt schon Gedanken darüber machen, wie wir uns anpassen können.

    Safety in numbers? Auch wenn der Effekt so groß gefühlt nicht sein kann.

    Meine Vermutung ist, dass der Herr vom ADFC gar keinen Mischverkehr meint, sondern eine separate Radverkehrsführung auf der Fahrbahn zusätzlich zum Radweg. Also dass man eine solche bräuchte, wenn man keine Benutzungspflicht anordnet :( Denn echter Mischverkehr ist für den ADFC doch unvorstellbar?

    Der erwähnt direktes Linksabbiegen (11:48) . Und bei 22:35 bewertet er noch "Führung auf der Fahrbahn" positiv.

    Aber ja, der ganze Beitrag ist sehr Separierungs-lastig.

    Warum braucht man an "geschützten" Kreuzungen eine Benutzungspflicht (18:34)?

    Wer mit dem Rad auf der Fahrbahn fährt, muss sich einfach wie ein normales Fahrzeug verhalten. Dann brauchen die auch keine Extrabehandlung.