Beiträge von Gerhart

    Außer, die Leute fahren *trotzdem* - auch ohne Schienen - mit dem Zug

    Zählt das?

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    Was du suchst sind Gerichtsurteile. Zu einer sehr speziellen Frage.

    Man könnte sich an den Wortlaut halten, dann müsste man bis zum Beginn des Radwegs messen, also den Fußweg mit.

    Oder man versucht die Intention hinter der Regelung zu ergründen und sieht es dann ggfs. anders.

    Mir fällt kein einziger solcher Radweg ein. Ausser natürlich linksseitige.

    Normal ist der Radweg dichter an der Fahrbahn als der Fußweg. Egal ob links oder rechts ;)

    NYC liegt 1400km weiter südlich als Hamburg. Die Sonne steht dort also höher im Zenit. Wie sehr sich das auswirkt, weiß ich nicht.

    Gefühlt würde ich sagen, dass es im Hochsommer in Hamburg okay ist, die Pause auf 4 Stunden zu begrenzen. Also von ca. 11:20 bis 15:20 MEST.

    Aber 4 Stunden sind trotzdem noch viel Zeit, während der man 50-200km schaffen könnte.

    Wie geht man nun bei längeren Radtouren mit dem Sonnenschutz um?

    Glaube es gibt insgesamt nur wenige Optionen:

    * Haut mit Kleidung abdecken

    * Haut mit Chemie abdecken

    * Sonne abdecken, z. B. mit Wolken oder Bäumen

    * Nicht fahren.

    Ich mach dann letzteres und fahr einfach nicht zur Mittagszeit.

    Das [Zeichen 205] soll dazu dienen, Radfahrern anzuzeigen, dass der Verkehr auf der Fahrbahn Vorfahrt hat. Das steht einfach aus praktischen Gründen vor dem Fußweg.

    Eigentlich ist das Zeichen nicht nötig wegen §10. Aber vielleicht gab es doch genug Radfahrer, die §10 ignoriert haben.

    Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf.

    Auch [Zeichen 240] sehe ich hier unproblematisch, zumindest wenn das nach 20 Metern wieder aufgehoben wird. Man könnte das aber eher in [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] umändern.

    die Verkehrsbehörden [sind] verpflichtet, bestehende Anordnungen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Rechtslage anzupassen

    Selbst wenn die (auf Zuruf) prüfen, kommt dann sowas bei raus:

    Zitat von Behörde

    Es sollte ihnen bekannt sein, dass gerade die von ihnen beschriebene Strecke vermehrt durch Schwerlastverkehr jeglicher Art benutzt wird. Da die Überholmöglichkeiten auf einer Bergaufstrecke nicht gegeben sind und es dem Fahrzeugverkehr nicht zuzumuten ist, einem Fußgänger oder abgestiegenen Radfahrer im Schritttempo hinterherzufahren, sowie für die eigene Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger nicht zuletzt der öffentlichen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, hat sich die damalige Straßenverkehrsbehörde zu diesem Schritt entschlossen. Ich persönlich (selbst Radfahrer) stehe voll und ganz hinter dieser Entscheidung.

    Man muss also erstmal dafür sorgen, dass deren eigene Rechtsauffassung an die Rechtslage angepasst wird.

    Ich dachte ein Hinweis würde vielleicht zur Überprüfung ausreichen

    Aber nicht beim Meldemichel, sondern wenn dann direkt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Und da das Ring 3 ist, wird die Antwort sein "Auf dem Ring3 ist massiver KFZ- und Schwerlast-Verkehr. Interessiert uns also einen Scheiß welche Breite die Radwege haben."

    Wenn du nicht Zeit+Geld für mehrere Gerichtsinstanzen investieren willst, kannst du dir das gleich sparen.

    Zitat

    "Da es sich bei dem Radweg um einen sogenannte Altbestand handelt, greift die StVO in Bezug auf die vorgegebenen Breite nicht."

    Es geht erstmal um die VwV-StVO, die muss bei Neubauten beachtet werden.

    Altbestände haben Bestandsschutz und die Beschilderung ist gültig. Man kann also bei MIssachtung eine Owi bekommen.

    Die Straßenverkehrsbehörde müsste eigentlich regelmäßig die Anordnungen prüfen und wenn die rechtlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt sind, dies auch ändern. Da kommt jetzt §45 zu Tragen.

    Machen die Behörden aber i.d.R. nicht. Du musst dann Rechtsmittel einlegen und die zwingen, zu handeln. Und das geht durchaus, egal ob der Radweg noch geplant wird oder schon 50 Jahre vor sich hinrottet.

    Erzähl lieber mal, wo genau dieser Weg ist. Evt. ist der gar nicht straßenbegleitend.

    Vielleicht kann man die Autofahrerei auch in eine Reihe stellen mit der Stierhatz durch die Straßen von Pamplona.

    Stierhatz ist eine reine Spaßveranstaltung ohne weiteren Nutzen dahinter.

    Autofahren ist in der Regel Mittel zum Zweck, z. B. um von A nach B zu kommen oder um Waren zu liefern. Dass es dazu häufig bessere Methoden gäbe ist ne andere Sache.

    Sicher gibt es auch viele Idioten, die einfach nur aus Spaß durch die Gegend fahren oder die im Rahmen ihrer normalen Fahrten ihr Ego raushängen lassen müssen. Aber die Mehrzahl ist das sicher nicht, die fallen nur besonders auf.

    Unfälle mit Autobeteiligung als Unfälle bezeichnet werden. Die Wurzel des Übels sitzt tiefer

    Wenn du nun quasi behauptest, das seien alles keine Unfälle sondern eigentlich Vorsatz, dann untermauer diese Behauptung bitte mit Statistiken.

    Ich glaube, dass die meisten "Unfälle" tatsächlich nur das sind, Unfälle.

    Sicherheitsgurt, FI-Schalter

    Das sind Maßnahmen, die die Folgen von Unfällen abschwächen, aber keine Unfälle verhindern. Bei den "Fünf Sicherheitsregeln" geht es darum, dass Unfälle erst gar nicht entstehen.

    Also was hätten wir da im Straßenverkehr noch, um Unfallfolgen zu mindern?

    * Persönliche Schutzausrüstung, z. B. Fußgängerhelme.

    * Temporeduktion, Tempo 40 (130 wäre Wahnsinn!) auf der Autobahn, Tempo 20 auf der Landstraße, Tempo 10 in der Stadt.

    * Notbremsassistenten in KFZ, die sehr scharf eingestellt sind.

    * Weicher Straßenbelag, damit Stürze nicht so weh tun.

    * KFZ mit weichen Rundum-Stoßstangen ausrüsten.

    Der Vergleich Strom vs. Straßenverkehr hinkt gewaltig.

    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf_Sicherheitsregeln

    Ich versuche die Sicherheitsregeln für Strom mal auf den Straßenverkehr zu übersetzen.

    Es geht immer nur um einen bestimmten Straßenabschnitt:

    * Freischalten: Zufluss an neuen Verkehrsteilnehmern stoppen, indem die Ampel auf rot geschaltet wird.

    * Gegen Wiedereinschalten sichern: Verbotsschild an der Ampelbedienung aufhängen, damit niemand die Ampel wieder auf grün schaltet.

    * Spannungsfreiheit feststellen: Feststellen, dass der Straßenabschnitt frei von Verkehrsteilnehmern ist.

    * Erden und Kurzschließen: Panzersperren o.ä. hochfahren. Wenn doch jemand über die Ampel fährt, knallt's gewaltig.

    * Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken: Große Trennwände hochziehen, damit man selbst nicht versehentlich in einem benachbartem Straßenabschnitt landet, wenn man sich mit dem Auto überschlägt.

    Dann fährt man selbst durch den Straßenabschnitt und macht die Maßnahmen rückgängig. Dann kommt der nächste Verkehrsteilnehmer an die Reihe.

    Was bei Elektrik einigermaßen praktikabel (und notwendig!) ist, ist im Straßenverkehr schlicht nicht durchführbar.

    (LGV Hamburg 2018, dl-de/by-2-0)

    Da ist gerade eine Baustelle, so dass nur ein regulärer Fahrstreifen zur Verfügung steht. Vielleicht ist der Radfahrer auf der Busspur gefahren, weil er weder auf dem "Radweg" fahren noch im Stau stehen wollte?

    In der Kurve gibt's keine Busspur, man muss da entsprechend sehr aufpassen.

    Oder der weiße PKW wurde auf eben diese Busspur gefahren.

    Oder es ist irgendwas anderes passiert.