Ich halte es für unrealistisch, Autofahrer in absehbarer Zeit dazu zu bringen, bei zu breitem Fahrzeug auf das Parken zu verzichten.
Was steht dazu im Bußgeldkatalog?
Ich halte es für unrealistisch, Autofahrer in absehbarer Zeit dazu zu bringen, bei zu breitem Fahrzeug auf das Parken zu verzichten.
Was steht dazu im Bußgeldkatalog?
Die Polizei wieder mal in der Rolle des Strafverteidigers eines Autofahrers:
wegen "übersehen"?
Hier noch die offizielle Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4936777
* Mapillary: Weg des Autofahrers
* Mapillary: Weg des Radfahrers
Dort gibt es einen Zwei-Richtungs-Fuß+Radweg, seit paar Jahren mit
anstatt
. Auf der Fahrbahn ist recht viel KFZ-Verkehr der sich wegen des Außerorts-Feelings auch nicht immer an die 50 km/h hält.
Die Sicht ist problemlos möglich. Man muss nur gucken.
Eigentlich könnte man dort (Oststeinbek bis Schiffbeker Weg) regelkonforme Radverkehrsanlagen bauen. Platz gibt's reichlich.
Ich hab inzwischen nen Termin, Kumpel mit ähnlichen Umständen wie ich (ITler im HomeOffice) auch. Auf der Arbeit haben auch schon viele Termin oder sind schon geimpft.
Familie ist auch schon gut dabei. Damit dürfte mein näheres Umfeld auch in absehbarer Zeit durchgeimpft sein.
Der §1 ist ein Auffangparagraph, der nur (!) dann Anwendung findet, wenn es keine spezielleren Regelungen gibt. Die Möglichkeiten eines Radfahrers zum Abbiegen sind aber in §9 beschrieben.
Noch einmal: Die Regel aus §9 ist in der speziellen Situation nicht anwendbar.
§9 Abs. 2 regelt das Linksabbiegen für Radfahrer, nicht §1.
Die Auslegung von §1 sollte man Richtern am OLG oder noch höher überlassen.
Danke für das Argument ad hominem!
Es sei denn, man hätte nach irgend einer anderen Regel Vorrang.
Wie kommen die Leute nur auf die Idee, § 1 hätte irgendeine regelnde Wirkung?
Klar, §1 ist nur ein Fallback wenn sonst keine Regel zutrifft. Und genau das ist hier der Fall.
In §9 steht, das man sich nicht links einordnen braucht, wenn man indirekt links abbiegen möchte. Da steht aber nicht, dass dies immer möglich ist!
Jemamden zu behindern ist kein Grund etwas per se im Straßenverkehr zu unterlassen.
Doch, siehe §1 Abs. 2. Direktes Linksabbiegen ist ein vollkommen üblicher Vorgang. Wenn man sich stattdessen behindernd zwecks indirektem Linksabbiegen aufstellt, begeht man einen Verstoß.
Ein haltender Radfahrer gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer sondern maximal sich selbst.
Natürlich soll man sich auch nicht selbst gefährden.
Gehalten wir hinter der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand.
Auf dem Bild sieht man, dass nicht genug Platz zum regelkonformen Überholen besteht. Also kommt es wahlweise zu einer Behinderung des nachfolgenden mehrspurigen Verkehrs oder zu einer Gefährdung.
Normalerweise könnte man ja zwischen Fußgängerfurt und nachfolgendem Verkehr stehen. Aber da die Fußgängerfurt direkt an der Fahrbahn liegt, fällt auch das weg.
Hier in München gibt es solche Kreuzungen, wo man genau wie dargestellt fahrend links abbiegen kann (oder gar muss?). Zum Beispiel an dieser Stelle.
Das ist dort ne komplett andere Konstruktion. Z. B. gibt es Radwege und Radfurten.
Warum? Die StVO stellt an das indirekte Linksabbiegen nur die Anforderungen "mit dem Fahrrad" und "wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll.
Das würde mMn auch hier gelten.
Wo exakt soll man sich hinstellen und warten, so dass dabei niemand behindert oder gefährdet wird?
Indirektes Linksabbiegen kann man auf ner unsignalisierten Straße mit viel Gegenverkehr praktizieren. Gerade auf Landstraßen mag das Sinn machen.
In Neuseeland tun das dort sogar Autofahrer.
Auf der gemalten Kreuzung ist indirektes Abbiegen nicht regelkonform möglich. Es muss direkt links abgebogen werden.
Alternativ kann man, wenn man ganz rechts bei rot steht (auf dem Bild ist grün), zum Fußgänger mutieren.
Dem Bild nach wurde das Kind auch gerade ohne Abstand überholt.
War jetzt mal da. Die Rampe ist so flach dass man das Rad mühelos hochschieben kann. Wenn man wollte könnte man die Stufen entfernen und könnte dann auch fahren.
Es stand nicht ein Fahrrad drin. Kommt bestimmt noch.
Bei Fahrradparkhäusern (bspw. in den Niederlanden) ist es nicht unüblich, dass der Zugang über eine Treppe führt.
Und was spricht nun gegen eine befahrbare Rampe? "Die anderen machen das auch so" taugt nicht als Argument.
Vielleicht lässt sich das noch umbauen?
Ich subsummiere eine Impfung durchaus unter das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das somit großen Bevölkerungsgruppen verwehrt wurde.
Viren in meinem Körper zu produzieren und diese auf andere Leute loszulassen ist Körperverletzung. Von daher sehe ich es als meine Pflicht an, mich impfen zu lassen. Und ich akzeptiere auch Beschränkungen für Leute, die keinen Bock haben, sich impfen zu lassen. Zumindest solange, bis von diesen noch eine relevante Gefahr ausgeht.
Ein Recht, eine Impfung zu erhalten, kann ich nicht erkennen. Es ist lediglich gesamtgesellschaftlich betrachtet sinnvoll, Impfstoff zur Verfügung zu stellen, um Schaden abzuwenden. Verwehrt wird niemandem die Impfung. Es gibt schlichtweg zu wenig Impfstoff.
Gibt noch ein Untergeschoss: https://hamburgize.blogspot.com/2021/05/hambur…-u-bahnhof.html
Hab's mir selbst noch nicht angeschaut. Ich frage mich aber, warum die keine vernünftige Rampe ins OG gebaut haben. Vielleicht hat niemand damit gerechnet, dass es da oben Fahrradständer geben könnte?
Mich würde mal interessieren, wie's unter uns Radfahrern aussieht:
Stand Freitag bin ich also der letzte, der noch keine Impfung hat, der noch keinen Termin hat, der noch nicht einmal die Aussicht auf einen Termin hat.
Mir geht's auch nicht anders. Ich muss aber zugeben, dass ich bisher noch keine Ärzte belästigt habe. Glaube ich probier das morgen früh einfach mal. Bei der Praxis, die ich am ehesten als meinen "Hausarzt" bezeichnen würde, heißt's nun auf der Webseite, man solle anrufen und nachfragen. Warteliste gibt's da aber nicht.
Ich rechne aufgrund der Zahlen weiterhin damit, dass alle Impfwilligen bis Mitte September vollständig geimpft sein werden. Im Moment kriegt man zwar kaum Termine für die Erstimpfung, aber das wird bald wieder klappen, sobald weniger Zweitimpfungen nötig sind.
Ich überlege immernoch, ob Astra für mich ok wäre. Man kommt vielleicht einfacher an die Erstimpfung, muss dann aber 12 Wochen auf den 2. Termin warten und am Ende schützt der Kram schlechter als Biontech. Paar Wochen länger auf Erstimpfung warten, dann aber die Zweitimpfung früher haben? Zudem wird eh 4x soviel Biontech verimpft wie Astra.
die USA kommen langsam zu dem Punkt, wo alle Impfwilligen geimpft sind. Von Österreich hatte ich auch schon sowas gehört. Vermutlich also noch weitere Industriestaaten. Dann dürfte also schlagartig für alle übrigen Impfwilligen in den anderen Industriestaaten ein Überangebot existieren. Erst wenn "wir" durchgeimpft sind, folgen die restlichen Staaten der Welt.
An der Wandsbeker Chaussee meinst Du mit "östlich schon Radfahrstreifen gebaut, zumindest teilweise. Deutlich besser als vorher." sicherlich die Lübecker Straße, welche ja auch nur auf der Südseite über einen Radfahrstreifen verfügt, aber leider nicht auf der Nordseite, wo der Radweg immer noch schlecht ist.
Genau das meinte ich!
Rodigallee
Soll eine von vier Fahrspuren gestrichen werden und stattdessen Radfahrstreifen beidseitig. Aber keine Ahnung wann die endlich anfangen zu bauen. Ich warte schon seit Jahren darauf, also wird's mal Zeit.
Wandsbeker Chaussee
Wurden östlich schon Radfahrstreifen gebaut, zumindest teilweise. Deutlich besser als vorher.
Ring 1
Esplanade bauen sie gerade.
Jungfernstieg wurde gesperrt, auch solche "Prestigeprojekte" muss man sehen.
Es wird also teilweise was gemacht. Aber viel zu langsam für meinen Geschmack. Hat vielleicht Gründe bei Planungskapazitäten oder Kostengründe. Oder schlicht Politik, weil man mit zu großen Änderungen viele Wähler verlieren könnte.
Autofahrer auf der Kieler Straße aus Richtung Norden bekommen einen neuen freien Rechtsabbieger auf die Autobahn (in Höhe Bauhaus).
Die verkaufen bestimmt auch weißen Lack.