Beiträge von Gerhart

    Auf Autobahnen ist ein generelles Tempolimit von 80 km/h die Chance, den vorhandenen Verkehr ökologisch vorteilhafter abzuwickeln und ein stressfreieres Fahren zu ermöglichen.


    Ein generelles Tempolimit von 60 km/h auf Landstraßen und 80 km/h auf Autobahnen würde mit minimalen Investitionskosten umgesetzt werden können.

    Wenn schon, dann ordentlich. Tempo 50 auf Autobahnen und Tempo 30 auf Landstraßen. Innerhalb geschlossener Ortschaften nur noch Schritttempo für KFZ. Für Radfahrer gilt die igO-Beschränkung weiterhin nicht.

    Flugzeuge sollten auch nicht mehr als 100 km/h schnell fliegen. Helikopter werden auf 60 km/h begrenzt.

    Die ISS, die mit gut 27_600 km/h um unseren Planeten rast, muss auch mal dringend entschleunigt werden. Ich will mir gar nicht vorstellen, was bei diesem wahnwitzigen Tempo an CO₂ emittiert wird.

    Blödsinn beiseite... 80 km/h auf Landstraßen fände ich in Ordnung. KFZ-Verkehr soll möglichst nicht von der Autobahn auf Landstraßen oder Ortschaften verlagert werden.

    https://www.heise.de/news/CovPass-Z…en-6068574.html

    Digitaler Impfpass ist ja ne tolle Idee. Schade, dass dort Name+Geburtsdatum drinsteht und problemlos auslesbar ist.

    Aus Datenschutzgründen muss ich allen dazu raten, diesen Impfpass nur bei wirklich vertrauenswürdigen Stellen vorzuzeigen wo es unbedingt notwendig ist.

    Die Daten können problemlos gespeichert und missbraucht werden. An Hotlines wird man regelmäßig nach dem eigenen Geburtsdatum gefragt und dann glauben die einem, dass man man selbst ist.

    Dann doch lieber mit analogem Impfpass ohne QR-Codes. Steht zwar auch mein Name drauf, aber da müsste schon jemand den Namen manuell abschreiben, was schwieriger ist als eine volldigitale Lösung.

    Es werden breitere Parkplätze angelegt. Gleichzeitig wird aber die Zahl der Parkplätze reduziert.

    Wenn das dann auch mal beim Längsparken passieren würde. Aber dann werden eher "Schutz"-Streifen gebaut, weil für Radfahrstreifen plötzlich der Platz fehlt. Schutzstreifen brauchen, laut ERA, inklusive Sicherheitstrennstreifen halt nur 1.5m sein.

    Wenn jetzt die Breite vom Musterauto erhöht wurde, lässt sich vielleicht rechtlich gegen so manchen "Schutz"-Streifen vorgehen: Wenn neben einem Musterauto selbst dieses Mindestmaß nicht mehr existiert, kann ein Schutzstreifen nicht angeordnet werden.

    Die Polizei wieder mal in der Rolle des Strafverteidigers eines Autofahrers:

    https://www.mopo.de/hamburg/polize…tzwunde-klinik/

    wegen "übersehen"?

    Hier noch die offizielle Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4936777

    * Mapillary: Weg des Autofahrers

    * Mapillary: Weg des Radfahrers

    Dort gibt es einen Zwei-Richtungs-Fuß+Radweg, seit paar Jahren mit [Zusatzzeichen 1022-10] anstatt [Zeichen 240] . Auf der Fahrbahn ist recht viel KFZ-Verkehr der sich wegen des Außerorts-Feelings auch nicht immer an die 50 km/h hält.

    Die Sicht ist problemlos möglich. Man muss nur gucken.

    Eigentlich könnte man dort (Oststeinbek bis Schiffbeker Weg) regelkonforme Radverkehrsanlagen bauen. Platz gibt's reichlich.

    Ich hab inzwischen nen Termin, Kumpel mit ähnlichen Umständen wie ich (ITler im HomeOffice) auch. Auf der Arbeit haben auch schon viele Termin oder sind schon geimpft.

    Familie ist auch schon gut dabei. Damit dürfte mein näheres Umfeld auch in absehbarer Zeit durchgeimpft sein.

    §9 Abs. 2 regelt das Linksabbiegen für Radfahrer, nicht §1.

    Die Auslegung von §1 sollte man Richtern am OLG oder noch höher überlassen.

    Danke für das Argument ad hominem!

    Es sei denn, man hätte nach irgend einer anderen Regel Vorrang.

    Wie kommen die Leute nur auf die Idee, § 1 hätte irgendeine regelnde Wirkung?

    Klar, §1 ist nur ein Fallback wenn sonst keine Regel zutrifft. Und genau das ist hier der Fall.

    In §9 steht, das man sich nicht links einordnen braucht, wenn man indirekt links abbiegen möchte. Da steht aber nicht, dass dies immer möglich ist!

    Jemamden zu behindern ist kein Grund etwas per se im Straßenverkehr zu unterlassen.

    Doch, siehe §1 Abs. 2. Direktes Linksabbiegen ist ein vollkommen üblicher Vorgang. Wenn man sich stattdessen behindernd zwecks indirektem Linksabbiegen aufstellt, begeht man einen Verstoß.

    Ein haltender Radfahrer gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer sondern maximal sich selbst.

    Natürlich soll man sich auch nicht selbst gefährden.

    Gehalten wir hinter der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand.

    Auf dem Bild sieht man, dass nicht genug Platz zum regelkonformen Überholen besteht. Also kommt es wahlweise zu einer Behinderung des nachfolgenden mehrspurigen Verkehrs oder zu einer Gefährdung.

    Normalerweise könnte man ja zwischen Fußgängerfurt und nachfolgendem Verkehr stehen. Aber da die Fußgängerfurt direkt an der Fahrbahn liegt, fällt auch das weg.

    Warum? Die StVO stellt an das indirekte Linksabbiegen nur die Anforderungen "mit dem Fahrrad" und "wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll.

    Das würde mMn auch hier gelten.

    Wo exakt soll man sich hinstellen und warten, so dass dabei niemand behindert oder gefährdet wird?

    Auf der gemalten Kreuzung ist indirektes Abbiegen nicht regelkonform möglich. Es muss direkt links abgebogen werden.

    Alternativ kann man, wenn man ganz rechts bei rot steht (auf dem Bild ist grün), zum Fußgänger mutieren.

    Dem Bild nach wurde das Kind auch gerade ohne Abstand überholt.

    Ich subsummiere eine Impfung durchaus unter das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das somit großen Bevölkerungsgruppen verwehrt wurde.

    Viren in meinem Körper zu produzieren und diese auf andere Leute loszulassen ist Körperverletzung. Von daher sehe ich es als meine Pflicht an, mich impfen zu lassen. Und ich akzeptiere auch Beschränkungen für Leute, die keinen Bock haben, sich impfen zu lassen. Zumindest solange, bis von diesen noch eine relevante Gefahr ausgeht.

    Ein Recht, eine Impfung zu erhalten, kann ich nicht erkennen. Es ist lediglich gesamtgesellschaftlich betrachtet sinnvoll, Impfstoff zur Verfügung zu stellen, um Schaden abzuwenden. Verwehrt wird niemandem die Impfung. Es gibt schlichtweg zu wenig Impfstoff.