Beiträge von Gerhart

    Danke für den Link. Was ich auf sehe sind paar interessante Dinge:
    * Da ist Stau auf dem Radweg, das Ding ist zu schmal (wird im Artikel angesprochen)
    * Der "Bordstein" zur Fahrbahn hin hat nur eine geringe Höhe, man kann also bei Bedarf auf die Fahrbahn wechseln und zurück.
    Aber warum macht das keiner, wo die Fahrbahn doch frei, aber der Radweg überfüllt, ist? ?(

    Im Seitenquelltext ist's zu sehen:

    Wurde hier schon gezeigt:
    Medienhinweise

    Und ich meine irgendwo anders auch, ich kenne das schon etwas länger. Aber bin mir nicht sicher, ob das irgendwo schon zur Genüge diskutiert wurde.

    Ich finde das Konzept super! Und das beste daran ist, so eine Kreuzung habe ich in Hamburg sogar schon gefunden, Kreuzung Osterstraße/Heußweg.
    Zum Vergleich:
    und Video
    * Die Radwege sind an der Kreuzung von der Fahrbahn baulich getrennt
    * Die Radwege und Fußwege sind voneinander getrennt
    * An der Kreuzung gibt es tolle Eck-Elemente (da ist sogar Platz für Plakate!)
    * Die Radverkehrsführungen sind etwas von der Kreuzung abgesetzt.
    * Die Warteposition der Autos ist paar Meter vor der Kreuzung
    * Die Grün-Phase für Fußgänger/Radfahrer beginnt etwas früher (müsste ich hier nochmal überprüfen, aber ist ja oft so)
    * Indirektes Links-Abbiegen ist möglich, man muss nur zweimal an der Ampel halten
    * Rechtsabbiegen braucht man gar nicht warten
    * Und man kann auch problemlos geradeaus fahren.
    * Der Radweg macht einen kleinen Schlenker von der Kreuzung weg
    * Enger Kurvenradius ist auch vorhanden

    *SCNR*

    Ich versuch die Cam möglichst oft zu nutzen, auch auf kurzen Strecken.
    Manchmal (aber viel zu selten) kommen lustige Videos bei raus, oder ich will mir irgendeine bestimmte Situation im Nachhinein nochmal angucken.
    Angezeigt hab ich mit Actioncam-Aufnahmen noch keinen, mit einer nach vorn gerichteten Kamera sieht man eh (meistens) keine Gesichter.
    Der allergrößte Teil der Aufnahmen wird einfach überschrieben.
    Sollte es doch mal zu einer wirklich unangenehmen Situation kommen, werde ich eventuell froh sein, Videomaterial zu haben.

    Eine Frage ist z.B. inwieweit die Rechtsordnung, wenn sie einerseits dem Rechtssubjekt eine Pflicht festsetzt, deren Einhaltung sie verlangt, sie nicht auch andererseits dem Rechtssubjekt die Mittel anhand geben muss, ebendiese Pflicht auch zu erfüllen. Inwieweit aus einer gesetzlich festgelegten Pflicht also ein gesetzlich festgelegtes Recht auf ebendie Mittel erwächst, die nötig sind, der Pflicht zu genügen.

    Ich meine sowas rausgelesen zu haben, dass Gerichte anordnen, dass entweder der Radweg den Vorschriften genügen muss oder das Blaue Dingsda weg muss.
    Aber trotzdem sehe ich noch immer nicht den Vorteil von Radwegen gegenüber Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Und das sollte natürlich kein so schmaler Witz sein wie in der Weidestraße.

    Warum müssen Radwege baulich von der Fahrbahn getrennt sein? Warum soll ich als Radfahrer bei Bedarf nicht zwischen Fahrbahn und Radweg wechseln können, um links abzubiegen, um einem Hindernis auszuweichen, um vielleicht nach dem Abbiegen wieder auf den nächsten Radweg zu kommen?
    Die Radwege, wie ich sie in Hamburg kenne, verlaufen auch noch in Schlangenlinien und da sind häufiger mal Berge eingebaut. Wenn ich Achterbahn fahren will geh ich zum Dom.


    (5) Wer einen Verband führt…

    ich lese da,
    es sollte einen verbandführer geben.

    In der alten Version der StVO hieß es noch "Der Führer des Verbands".

    Da aber "Der Führer" politisch inkorrekt war (es könnte ja auch eine Führerin sein) haben die den Wortlaut und damit auch den Sinn verändert. Nun brauchen wir keinen Führer mehr.
    Der Absatz ist imho nur noch anwendbar, wenn jemand den Verband führt.

    Zitat


    allgemein bedeutet für mich führen
    immer vorneweg ...

    Ich kenne die genaue Definition von "Führen" in der StVO nicht, so es überhaupt eine gibt. Aber schau mal in die Bahn, die haben sogenannte Zugführer. Der Lokführer sitzt vorne und bedient die Technik, aber der Zugführer trägt die Verantwortung.
    Übertragen auf Fahradkorsos hieße das, dass jemand der vorne weg fährt nicht unbedingt die Verantwortung trägt.

    Und wo ist jetzt juristisch genau der Unterschied zwischen Fuß und Kopf? Anatomisch ist mir das sehr wohl klar, aber für Haftungsfragen dürfte zunächst nicht so wichtig sein, welches Ende des Menschen betroffen war...

    Es geht, so ich es als Nicht-Jurist richtig verstanden habe, darum was üblich ist.
    Schuhe trägt quasi jeder, auch im Sommer, und es ist allgemein anerkannt ein guter Schutz vor Fuß-Verletzungen, somit käme eine Haftung infrage.
    Aber zum Beispiel Handschuhe tragen nicht so viele im Sommer, auch wenn hier niemand den Schutz vor hässlichen Schürfwunden in Zweifel ziehen dürfte. Aber weil's keiner tut, brauchst du es auch nicht. Im Winter könnte das aber anders aussehen.
    Du könntest dir einen 1m dicken Schaumstoffschutz überziehen, der dich wirksam bei Unfällen mit PKW schützt. Toll für deine Sicherheit, macht aber keiner und ist total unpraktisch. Also würdest du hier auch keine Mithaftung kriegen.
    Die meisten Radler keinen Helm und die Schutzwirkung ist umstritten. Aber für das Urteil ist die Schutzwirkung wohl nicht relevant, solange nur genug Menschen daran glauben.

    Mal nicht so absolut. Du meinst, keine die du erkennen willst oder, meinethalben, keine die du erkennen kannst.


    Also nochmal für die Strizzis unter uns: Jede Kombination aus "Gute Radverkehrsinfrastruktur ist (nicht) vorhanden" und "RWBP gilt (nicht)", also vier Kombinationen, ist in Hamburg zu finden. Damit ist Strizzis Aussage "Nur dort, wo es eine Benutzungspflicht gibt, gibt es eine annähernd ausreichende Radinfrastruktur, die so gut ist, dass sie viele zum Radeln bringt." widerlegt. Eine RWBP ist für die gute Infrastruktur unerheblich, die Finanzlage ist es auch. Es ist einfach eine politische Entscheidung.


    Ich sehe nicht, wie das Google helfen könnte, ihre Wunderautos zu bauen. Für diesen Verzicht von Seiten der Radler ist doch auch in 30 oder 100 Jahren, wenn es dann diese Autos geben sollte, immer noch Zeit.
    Das wäre also, wenn überhaupt, der zweite Schritt. Der erste müsste doch sein "andere Automobile [zu] haben, die wesentlich weniger gefährlich sind und sich selbständig, staufrei und effizient ihren Weg zum Ziel suchen."
    D.h. Autos die trotz wachsender Weltbevölkerung, trotz Anschwellen der Städte, trotz Erhöhung des Meeresspiegels (= weniger Land) nicht mehr mit Fußgängern, Radlern und Stadtleben um Platz konkurrieren.

    D.h. Eine Individualmobilität, deren Energiehunger nicht mehr mit dem der übrigen Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Gesundheit, Arbeit, Bildung, Kultur, nachhaltige Umwelt etc konkurriert.

    Das Energieproblem halte ich für technisch lösbar: Flächendeckende Elektromobilität, Batterien oder andere Energiespeicher mit deutlich höherer Ladungsdichte, Nutzung von regenerativen Energien, Enegieeffizient von Geräten verbessern, etc.
    Auch die Verkehrssicherheit dürfte sich durch Automatisierung erhöhen lassen, aber bis die Technik zuverlässig genug arbeitet dürften noch einige Jahre vergehen.
    Was Google nicht lösen kann ist das Platzproblem, das durch den MIV entsteht. Die Menschen müssen einsehen, dass unsere Städte zu klein für Stehzeuge sind und dass mehrspurige Fahrzeuge zu viel Platz auf den Straßen beanspruchen.
    Fraglich ist auch die Akzeptanz von Google-Fahrzeugen. Auto-Fahren macht Spaß, aber nur, wenn man selbst Steuer und Gaspedal kontrolliert. Und Google ist synonym für Datenschutzproblem.

    Ach Strizzilein, lass doch mal gut sein. Es gibt so unendlich viele unbenutzbare Radwege in Hamburg, da muss man schon blind sein, um die nicht zu sehen. Bei vielen wurde inzwischen die RWBP aufgehoben, andere, z. B. an der Langenhorner Chaussee, der Rodigallee oder an der Hohenluftchaussee, sind noch immer benutzungspflichtig. Das waren imo von Anfang an Fehlplanungen, die nur aufgrund der Vormachtstellung des MIV durchgeführt wurden (Radfahrer runter von der Fahrbahn!).

    Also: Trotz RWBP gibt es schlechte Radwege. Auch ohne RWBP gibt es schlechte Radwege.

    Es gibt auch paar akzeptable benutzungspflichtige Radwege (die ich dann auch meistens nutze), zum Beispiel an der B5 von Dorotheenstraße bis Wiesendamm.

    Also: Mit RWBP gibt es auch brauchbare Radwege.

    Und zu guter Letzt:

    Eine RWBP ist aber keine notwendige Bedingung für gute Radverkehrsinfrastruktur. Das kann man auch gut auf der Straße machen, wie man z.B. auf der Veloroute Alster-Friedrichsberg sehr gut erkennen kann.

    Also gibt es auch gute Infrastruktur ohne RWBP.

    Zusammengefasst: Zwischen RWBP und guter Radverkehrsinfrastruktur scheint es keinen kausalen Zusammenhang oder eine aussagenlogische Beziehung zu geben.

    Das Argument der Kommunalen Finanznot kannst du deinem Fleischereifachverkäufer erzählen. Wer fast eine Milliarde Euro für einen Musikschuppen ausgeben kann, der hat auch genug Geld für ordentliche Radverkehrsinfrastruktur. Das ist einfach eine Frage des politischen Willens.

    Gerhard, schau Dir den Paragraphen noch einmal an und Du wirst zumindest erkennen, dass sich dieser von Dir zitierte Satz ganz klar im Zusammenhang mit LZA für den Verkehr auf der Fahrbahn steht. Spezielle LZA für Radfahrer werden erst unter StVO, §37, Abs. 2, Nr. 5 und Nr. 6 abgehandelt.


    Schau dir noch Nr. 1 Satz 5 an: Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.

    Die Linksabbieger mit grün können also erwarten, dass sich im Kreuzungsbereich keine Radfahrer befinden. Wenn du nun direkt hinter der Fußgängerfuhr auf die Fahrbahn fährst, kann der Abbieger die Kreuzung nicht ungehindert räumen.

    Und schau dir noch Nr. 2 an: An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

    Also selbst wenn man die Auffassung vertritt, du befändest dich nicht an einer Kreuzung, würden die in Nr. 1 erklärten Zeichen trotzdem gelten.

    Zitat


    Betrachten wir die Situation doch mall von einer anderen Seite: Ganz sicher unbedenklich wäre es, an der roten Ampel anzuhalten, abzusteigen, das Rad bis rechts von der Fußgängerfurt zu schieben und dann (§10 StVO) von anderen Straßenteilen - sprich dem Bürgersteig - auf die Fahrbahn einzufahren. In dem Moment hat die Ampel mit der Situation überhaupt nichts zu tun.

    Ganz sicher ist das nicht. Hier kommt's imho auf die Entfernung zur Kreuzung an, wenn du paar cm neben der Fußgängerfurt einfährst, würde zumindest ich das noch als Teil der Kreuzung definieren.

    Zitat


    Und noch einmal zur konkreten Situation am konkreten Ort: Du hast Recht, meist haben die vom Doormansweg kommenden Linksabbieger grün wenn bewusste Fuß-/Radampel rot ist. Weil mir die Linksabbieger aber entgegenkommen habe ich sie hervorragend im Blick und kann deshalb problemlos meinen in §10 StVO festgelegten Pflichten nachkommen.


    Daran, dass du das Manöver ohne Behinderung/Gefährdung anderer durchführen kannst, zweifle ich nicht. Es geht aber um die Frage, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt oder nicht.

    Zitat


    Ich bin kein Verkehrsrechtler, Du sicher auch nicht.


    nö, nichtmal Jurist. Aber Gesetze haben den Anspruch, allgemeinverständlich zu sein.

    Zitat

    hat aber sogar Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler keine Antwort


    Schreibt er irgendwo, dass er es nicht weiß? Wenn ja, wo? Sein "Recht für Radfahrer" hab ich hier liegen.

    Zitat


    Du wirst sicher bei Deiner Rechtsauffassung bleiben, ich aber auch bei meiner. Das Risiko ist leicht zu beziffern: 100€, 1 Punkt. Das nehme ich gerne auf mich (und mein blütenweißes Punktekonto). Natürlich würde ich den Verstoß nicht zugeben und im Anschluss ein Verfahren anstrengen, das ggf. als Präzedenzfall zu Rechtssicherheit aller Radfahrer beitragen könnte.

    Oder einfach eingestellt wird mangels öffentlichen Interesses. Aber wenn du tatsächlich ein Urteil provozierst, sag Bescheid. Ich lasse mich gerne davon überzeugen, Unrecht gehabt zu haben ;)

    Ich habe meine Einschätzung mit einem Paragraphen (§10 StVO) belegt. Kannst Du das auch oder ist das einfach nur Deine Meinung?

    StVO, §37, Abs. 2, Nr. 1, Satz 8: Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    Dein §10 ist irrelevant. "Wer … auf die Straße … oder … auf die Fahrbahn einfahren … will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist". Dort steht nicht, dass du alle anderen Regeln ignorieren darfst. Vielmehr würde ich sagen: Warte bis grün ist, dann ist die Gefährdung anderer VT gleich viel geringer.

    Ecke Doormannsweg -> Eimsbütteler Chaussee würde ich sagen: Wenn du als Radfahrer rot hast, dann haben eventuell die Linksabbieger aus der Gegenrichtung grün und fahren dich platt, wenn du in die Kreuzung einfährst. Auch hier ist die Situaton unmittelbar im Kreuzungsbereich. Also: Halt vor der Kreuzung!

    b) der Wechsel bei grün sogar gefährlicher weil dann auch Rechtsabbieger vom Doormannsweg kommen können.

    Ich kenn die exakte Ampelschaltung nicht, aber wenn du (und die Fahrbahn) rot hast und auf den Wechsel zu grün wartest, fährst du zeitgleich oder eventuell sogar früher los als die Autos links von dir. Das sollte kaum gefährlich sein.