Okay, Schutzbrille und Ellbogenprotektoren!
Und ansonsten einfach vorsichtiger fahren
Beiträge von Gerhart
-
-
wie bereits zwei meiner Kollegen passiert - der Alleinunfall
Hoffe denen ist nichts weiter passiert. Sind die auf den Kopf gefallen, hat/hätte ein Helm geholfen?
-
Zitat
Hier ist die Stadt plötzlich wie Kopenhagen, eine Zweiradmetropole.
2. Absatz von -
Ich versuch die Cam möglichst oft zu nutzen, auch auf kurzen Strecken.
Manchmal (aber viel zu selten) kommen lustige Videos bei raus, oder ich will mir irgendeine bestimmte Situation im Nachhinein nochmal angucken.
Angezeigt hab ich mit Actioncam-Aufnahmen noch keinen, mit einer nach vorn gerichteten Kamera sieht man eh (meistens) keine Gesichter.
Der allergrößte Teil der Aufnahmen wird einfach überschrieben.
Sollte es doch mal zu einer wirklich unangenehmen Situation kommen, werde ich eventuell froh sein, Videomaterial zu haben. -
Und ich dachte wirklich, sei noch frisch in Erinnerung
-
Was tut ein überzeugter Radweg-Radler wenn der Radweg […] unbenutzbar ist?
Der ordentliche und verständige Mensch benutzt den Fußweg, weil dies nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein erforderlich und zumutbar ist.
-
Eine Frage ist z.B. inwieweit die Rechtsordnung, wenn sie einerseits dem Rechtssubjekt eine Pflicht festsetzt, deren Einhaltung sie verlangt, sie nicht auch andererseits dem Rechtssubjekt die Mittel anhand geben muss, ebendiese Pflicht auch zu erfüllen. Inwieweit aus einer gesetzlich festgelegten Pflicht also ein gesetzlich festgelegtes Recht auf ebendie Mittel erwächst, die nötig sind, der Pflicht zu genügen.
Ich meine sowas rausgelesen zu haben, dass Gerichte anordnen, dass entweder der Radweg den Vorschriften genügen muss oder das Blaue Dingsda weg muss.
Aber trotzdem sehe ich noch immer nicht den Vorteil von Radwegen gegenüber Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Und das sollte natürlich kein so schmaler Witz sein wie in der Weidestraße.Warum müssen Radwege baulich von der Fahrbahn getrennt sein? Warum soll ich als Radfahrer bei Bedarf nicht zwischen Fahrbahn und Radweg wechseln können, um links abzubiegen, um einem Hindernis auszuweichen, um vielleicht nach dem Abbiegen wieder auf den nächsten Radweg zu kommen?
Die Radwege, wie ich sie in Hamburg kenne, verlaufen auch noch in Schlangenlinien und da sind häufiger mal Berge eingebaut. Wenn ich Achterbahn fahren will geh ich zum Dom. -
(5) Wer einen Verband führt…ich lese da,
es sollte einen verbandführer geben.In der alten Version der StVO hieß es noch "Der Führer des Verbands".
Da aber "Der Führer" politisch inkorrekt war (es könnte ja auch eine Führerin sein) haben die den Wortlaut und damit auch den Sinn verändert. Nun brauchen wir keinen Führer mehr.
Der Absatz ist imho nur noch anwendbar, wenn jemand den Verband führt.Zitat
allgemein bedeutet für mich führen
immer vorneweg ...Ich kenne die genaue Definition von "Führen" in der StVO nicht, so es überhaupt eine gibt. Aber schau mal in die Bahn, die haben sogenannte Zugführer. Der Lokführer sitzt vorne und bedient die Technik, aber der Zugführer trägt die Verantwortung.
Übertragen auf Fahradkorsos hieße das, dass jemand der vorne weg fährt nicht unbedingt die Verantwortung trägt. -
Und wo ist jetzt juristisch genau der Unterschied zwischen Fuß und Kopf? Anatomisch ist mir das sehr wohl klar, aber für Haftungsfragen dürfte zunächst nicht so wichtig sein, welches Ende des Menschen betroffen war...
Es geht, so ich es als Nicht-Jurist richtig verstanden habe, darum was üblich ist.
Schuhe trägt quasi jeder, auch im Sommer, und es ist allgemein anerkannt ein guter Schutz vor Fuß-Verletzungen, somit käme eine Haftung infrage.
Aber zum Beispiel Handschuhe tragen nicht so viele im Sommer, auch wenn hier niemand den Schutz vor hässlichen Schürfwunden in Zweifel ziehen dürfte. Aber weil's keiner tut, brauchst du es auch nicht. Im Winter könnte das aber anders aussehen.
Du könntest dir einen 1m dicken Schaumstoffschutz überziehen, der dich wirksam bei Unfällen mit PKW schützt. Toll für deine Sicherheit, macht aber keiner und ist total unpraktisch. Also würdest du hier auch keine Mithaftung kriegen.
Die meisten Radler keinen Helm und die Schutzwirkung ist umstritten. Aber für das Urteil ist die Schutzwirkung wohl nicht relevant, solange nur genug Menschen daran glauben. -
]Auch hier gilt Sturgeon's law (revelation) "ninety percent of everything is crap." Es ging zwar ursprünglich um SciFi-Literatur, aber auf die meisten Gruppen trifft es genauso zu.
Und 90% aller Statistiken sind auch Mist
-
Mal nicht so absolut. Du meinst, keine die du erkennen willst oder, meinethalben, keine die du erkennen kannst.
Also nochmal für die Strizzis unter uns: Jede Kombination aus "Gute Radverkehrsinfrastruktur ist (nicht) vorhanden" und "RWBP gilt (nicht)", also vier Kombinationen, ist in Hamburg zu finden. Damit ist Strizzis Aussage "Nur dort, wo es eine Benutzungspflicht gibt, gibt es eine annähernd ausreichende Radinfrastruktur, die so gut ist, dass sie viele zum Radeln bringt." widerlegt. Eine RWBP ist für die gute Infrastruktur unerheblich, die Finanzlage ist es auch. Es ist einfach eine politische Entscheidung.
Ich sehe nicht, wie das Google helfen könnte, ihre Wunderautos zu bauen. Für diesen Verzicht von Seiten der Radler ist doch auch in 30 oder 100 Jahren, wenn es dann diese Autos geben sollte, immer noch Zeit.
Das wäre also, wenn überhaupt, der zweite Schritt. Der erste müsste doch sein "andere Automobile [zu] haben, die wesentlich weniger gefährlich sind und sich selbständig, staufrei und effizient ihren Weg zum Ziel suchen."
D.h. Autos die trotz wachsender Weltbevölkerung, trotz Anschwellen der Städte, trotz Erhöhung des Meeresspiegels (= weniger Land) nicht mehr mit Fußgängern, Radlern und Stadtleben um Platz konkurrieren.D.h. Eine Individualmobilität, deren Energiehunger nicht mehr mit dem der übrigen Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Gesundheit, Arbeit, Bildung, Kultur, nachhaltige Umwelt etc konkurriert.
Das Energieproblem halte ich für technisch lösbar: Flächendeckende Elektromobilität, Batterien oder andere Energiespeicher mit deutlich höherer Ladungsdichte, Nutzung von regenerativen Energien, Enegieeffizient von Geräten verbessern, etc.
Auch die Verkehrssicherheit dürfte sich durch Automatisierung erhöhen lassen, aber bis die Technik zuverlässig genug arbeitet dürften noch einige Jahre vergehen.
Was Google nicht lösen kann ist das Platzproblem, das durch den MIV entsteht. Die Menschen müssen einsehen, dass unsere Städte zu klein für Stehzeuge sind und dass mehrspurige Fahrzeuge zu viel Platz auf den Straßen beanspruchen.
Fraglich ist auch die Akzeptanz von Google-Fahrzeugen. Auto-Fahren macht Spaß, aber nur, wenn man selbst Steuer und Gaspedal kontrolliert. Und Google ist synonym für Datenschutzproblem. -
Es gibt wenig, was Populisten nicht so verdreht vereinfachen können, das es ihren Interessen besser dient.Zum Beispiel dieser, wenn man kurz nachdenkt, unsäglich dumme Spruch:
Wo natürlich jeder denkt: Ja klar, ham die recht, die würde ich auch ohne Pflicht benutzen.
Das die gar nicht erst gebaut werden, wenn die Kommune das nicht muss, weil sie ohne RWBP einfach sagen kann: Fahrt's woanders! Wir brauchen das gute Geld für den MIV, oder, oder, oder ...!
S. Kommunale Finanznot
Das also durch Aufhebung der RWBP schon die Voraussetzung für einen "guten Radweg" zunichte gemacht ist, das erkennt der normale Radler nicht.Durch die Aufhebung der RWBP gehört der Bau von Radinfrastruktur nicht mehr zur allgemeinen Daseinsvorsorge (öffentliche bzw kommunale Dienstleistungen und Infrastruktur). Kein Muss mehr.
Das ist dem normalen Radler nicht klar und ihm auch nicht erklärt. Deshalb wird er mit dem Spruch betrogen.Ach Strizzilein, lass doch mal gut sein. Es gibt so unendlich viele unbenutzbare Radwege in Hamburg, da muss man schon blind sein, um die nicht zu sehen. Bei vielen wurde inzwischen die RWBP aufgehoben, andere, z. B. an der Langenhorner Chaussee, der Rodigallee oder an der Hohenluftchaussee, sind noch immer benutzungspflichtig. Das waren imo von Anfang an Fehlplanungen, die nur aufgrund der Vormachtstellung des MIV durchgeführt wurden (Radfahrer runter von der Fahrbahn!).
Also: Trotz RWBP gibt es schlechte Radwege. Auch ohne RWBP gibt es schlechte Radwege.
Es gibt auch paar akzeptable benutzungspflichtige Radwege (die ich dann auch meistens nutze), zum Beispiel an der B5 von Dorotheenstraße bis Wiesendamm.
Also: Mit RWBP gibt es auch brauchbare Radwege.
Und zu guter Letzt:
Eine RWBP ist aber keine notwendige Bedingung für gute Radverkehrsinfrastruktur. Das kann man auch gut auf der Straße machen, wie man z.B. auf der Veloroute Alster-Friedrichsberg sehr gut erkennen kann.
Also gibt es auch gute Infrastruktur ohne RWBP.
Zusammengefasst: Zwischen RWBP und guter Radverkehrsinfrastruktur scheint es keinen kausalen Zusammenhang oder eine aussagenlogische Beziehung zu geben.
Das Argument der Kommunalen Finanznot kannst du deinem Fleischereifachverkäufer erzählen. Wer fast eine Milliarde Euro für einen Musikschuppen ausgeben kann, der hat auch genug Geld für ordentliche Radverkehrsinfrastruktur. Das ist einfach eine Frage des politischen Willens.
-
Gerhard, schau Dir den Paragraphen noch einmal an und Du wirst zumindest erkennen, dass sich dieser von Dir zitierte Satz ganz klar im Zusammenhang mit LZA für den Verkehr auf der Fahrbahn steht. Spezielle LZA für Radfahrer werden erst unter StVO, §37, Abs. 2, Nr. 5 und Nr. 6 abgehandelt.
Schau dir noch Nr. 1 Satz 5 an: Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.Die Linksabbieger mit grün können also erwarten, dass sich im Kreuzungsbereich keine Radfahrer befinden. Wenn du nun direkt hinter der Fußgängerfuhr auf die Fahrbahn fährst, kann der Abbieger die Kreuzung nicht ungehindert räumen.
Und schau dir noch Nr. 2 an: An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.
Also selbst wenn man die Auffassung vertritt, du befändest dich nicht an einer Kreuzung, würden die in Nr. 1 erklärten Zeichen trotzdem gelten.
Zitat
Betrachten wir die Situation doch mall von einer anderen Seite: Ganz sicher unbedenklich wäre es, an der roten Ampel anzuhalten, abzusteigen, das Rad bis rechts von der Fußgängerfurt zu schieben und dann (§10 StVO) von anderen Straßenteilen - sprich dem Bürgersteig - auf die Fahrbahn einzufahren. In dem Moment hat die Ampel mit der Situation überhaupt nichts zu tun.Ganz sicher ist das nicht. Hier kommt's imho auf die Entfernung zur Kreuzung an, wenn du paar cm neben der Fußgängerfurt einfährst, würde zumindest ich das noch als Teil der Kreuzung definieren.
Zitat
Und noch einmal zur konkreten Situation am konkreten Ort: Du hast Recht, meist haben die vom Doormansweg kommenden Linksabbieger grün wenn bewusste Fuß-/Radampel rot ist. Weil mir die Linksabbieger aber entgegenkommen habe ich sie hervorragend im Blick und kann deshalb problemlos meinen in §10 StVO festgelegten Pflichten nachkommen.
Daran, dass du das Manöver ohne Behinderung/Gefährdung anderer durchführen kannst, zweifle ich nicht. Es geht aber um die Frage, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt oder nicht.Zitat
Ich bin kein Verkehrsrechtler, Du sicher auch nicht.
nö, nichtmal Jurist. Aber Gesetze haben den Anspruch, allgemeinverständlich zu sein.Zitathat aber sogar Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler keine Antwort
Schreibt er irgendwo, dass er es nicht weiß? Wenn ja, wo? Sein "Recht für Radfahrer" hab ich hier liegen.Zitat
Du wirst sicher bei Deiner Rechtsauffassung bleiben, ich aber auch bei meiner. Das Risiko ist leicht zu beziffern: 100€, 1 Punkt. Das nehme ich gerne auf mich (und mein blütenweißes Punktekonto). Natürlich würde ich den Verstoß nicht zugeben und im Anschluss ein Verfahren anstrengen, das ggf. als Präzedenzfall zu Rechtssicherheit aller Radfahrer beitragen könnte.Oder einfach eingestellt wird mangels öffentlichen Interesses. Aber wenn du tatsächlich ein Urteil provozierst, sag Bescheid. Ich lasse mich gerne davon überzeugen, Unrecht gehabt zu haben
-
Ich habe meine Einschätzung mit einem Paragraphen (§10 StVO) belegt. Kannst Du das auch oder ist das einfach nur Deine Meinung?
StVO, §37, Abs. 2, Nr. 1, Satz 8: Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
Dein §10 ist irrelevant. "Wer … auf die Straße … oder … auf die Fahrbahn einfahren … will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist". Dort steht nicht, dass du alle anderen Regeln ignorieren darfst. Vielmehr würde ich sagen: Warte bis grün ist, dann ist die Gefährdung anderer VT gleich viel geringer.
Ecke Doormannsweg -> Eimsbütteler Chaussee würde ich sagen: Wenn du als Radfahrer rot hast, dann haben eventuell die Linksabbieger aus der Gegenrichtung grün und fahren dich platt, wenn du in die Kreuzung einfährst. Auch hier ist die Situaton unmittelbar im Kreuzungsbereich. Also: Halt vor der Kreuzung!
b) der Wechsel bei grün sogar gefährlicher weil dann auch Rechtsabbieger vom Doormannsweg kommen können.
Ich kenn die exakte Ampelschaltung nicht, aber wenn du (und die Fahrbahn) rot hast und auf den Wechsel zu grün wartest, fährst du zeitgleich oder eventuell sogar früher los als die Autos links von dir. Das sollte kaum gefährlich sein.
-
Wenn der Radweg rechts um die Ecke geht und man dem einen Stück weit folgt, darf man eventuell hinter der Kreuzung auf die Fahrbahn auffahren. Aber in der Hasselbrookstraße geht der Radweg nicht um die Ecke. Der Radweg in der Landwehr ist aber fahrbahnbegleitend und gehört m.E. somit mit zur Kreuzung.
Und: Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. -
Du fährst auf dem Radweg und willst an ner roten Ampel rechts auf die Fahrbahn abbiegen, obwohl von von links (aus der Angerstraße) andere Verkehrsteilnehmer bei grün (aus deren Sicht) geradeaus über die Kreuzung fahren könnten?
Nope, darfst du nicht. Gäbe es in der Hasselbrookstraße aber einen Radweg, dürftest du wohl ohne Halt um die Ecke rum. -
Was ist denn der ordentliche, verständige Mensch?
Waren zum Zeitpunkt des Unfalls (Helmtragequote 11%) etwa 89% der Radfahrer nicht ordentlich und verständig?Das steht in der Pressemitteilung:
ZitatDies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre.
Gibt es diesen ordentlichen, verständigen Menschen überhaupt? Ist ordentlich und verständig das, was die Mehrheit tut oder bemisst sich das an objektiven Kriterien?
So wie ich die Pressemitteilung verstehe, bemisst sich das nur daran, was die Bevölkerungsmehrheit tut.
Die Gerichte haben wohl im Logik-Grundkurs gepennt. Ich reduziere das mal auf vier Fälle:Objektiv sinnvoll Objektiv unnötig hohe tatsächliche Nutzung Teilhaftung ?? geringe tatsächliche Nutzung Keine Teilhaftung Keine Teilhaftung
Wenn Helme objektiv sinnvoll sind und (fast) jeder einen trägt, dann kann man dem Helmverweigerer das anlasten, er hätte es besser wissen müssen. Andere Beispiele sind Anschnallgurte im Auto und Schuhe beim Radfahren.
Wenn Helme zwar sinnvoll sind, sie aber fast keiner trägt, dann sollte man es vom Einzelnen auch nicht erwarten (z. B. auch Verschlüsseln vom Internetkommunikation).
Wenn etwas unnötig ist und keiner es macht, kann man es natürlich auch von niemanden erwarten.
Soweit so gut, den drei Feldern steht das Urteil nicht entgegen.
Problematisch ist der Fall, wenn viele Leute eine objektiv unsinnige Maßnahme ergreifen. Das Urteil legt hier nahe, dass es dann trotzdem jeder tun sollte.
Wenn ich z. B. gelbe Augen habe und die Bevölkerungsmehrheit von der Sinnhaftigkeit der Homöopathie überzeugt ist, ich mich aber weigere, stark verdünntes Düngemittel (Kaliumsulfat) einzunehmen, dann müsste ich wohl einen Teil der Behandlungskosten / Folgekosten einer Lebererkrankung selber tragen. -
"Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben."
Es wird also die Möglichkeit klar offen gelassen, dass, wenn die Helmquote steigt, die Sache in Zukunft anders entschieden würde. Unabhängig von der tatsächlichen Schutzwirkung von Helmen.
Na, dann bleibt zu hoffen, dass die Helmquote nicht drastisch ansteigt. -
Kinder sind im Allgemeinen aber erst ab 15 jahren in der Lage, selbstverantwortlich am Strassenverkehr teilzunehmen. Wohin mit denen bei nur Schutz- und Radfahrstreifen?
Wohin? Na, auf die Schutz- und Radfahrstreifen, bzw. bis 8-10 Jahre auf den Gehweg.Zitat
Nachhaltige Mobilität sollte eher bedeuten, die Kinder oder Schüler früher als bisher ans Rad heranzuführen. Jedenfalls nicht, ihnen den Schulweg auf dem Rad zu verunmöglichen.
Die Streifen sollten großzügig dimensioniert sein und von Stehzeugen freigehalten werden. Dann seh ich kein Problem damit, dort Kinder fahren zu lassen.Zitat
Im Winter allerdings, wenn dann die Streifen Schnee-, Schneematsch- oder Splittdeponie sind, muss man mittenmang die Kfz, die da gerade fröhlich Billard-Karambolage spielen.Ich kenn es nur so, dass der Schnee im Winter auf den Hochbordradwegen aufgehäuft wird, so dass diese definitiv nicht mehr befahrbar sind. Und dann muss man entweder schieben oder auf die Fahrbahn.
Und wenn die Autos bei Glätte erstmal ins Rutschen kommen, glaube ich nicht, dass 10cm Bordstein eine ausreichende Barriere darstellt. -
In Amiland, Share the road und so, Fahrbahnzwang, 1% Radverkehrsanteil und enorm hoher Blutzoll der Radler.
Andere Länder, andere Mentalität. Du kannst das nicht nur auf die Abwesenheit einer RWBP reduzieren.
Ich war ne Woche in Los Angeles, da herrschte absolutes Unverständnis wenn ich als Fußgänger bei Rot über die Straße bin. In Deutschland ist das normal, in LA ist es der Weltuntergang.
Die Amis haben ein schlechteres durchschnittliches Bildungsniveau als die Deutschen ( ), Führerscheine sind dort einfacher und billiger zu erwerben bei schlechterer professioneller Ausbildung. Auch gibt es da keinen flächendeckenden "TÜV" ()
Auch gibt es in Amerika knapp 2.4x so viele Verkehrstote wie in Deutschland: und das sind dort sicherlich nicht alles Radfahrer. Das muss dort ein generelles Problem sein.In Hamburg sind in den letzten Jahren viele blaue Schilder gefällt worden, streckenbezogene RWBP wurden also aufgehoben. Der Radverkehrsanteil ist trotzdem gestiegen. Und trotzdem gab es nicht mehr tote Radfahrer. (entsprechende Statistiken finde ich auf die Schnelle nicht).
Außerdem: Wir haben in Hamburg sehr viele viel zu schmale Radwege. Ich weiß nicht, wann die im Einzelnen gebaut wurden, aber ich vermute mal, dass viele in Zeiten der allgemeinen RWBP entstanden sind. Also führen RWBP auch nicht automatisch zu guter Radverkehrsinfrastruktur.Ich selbst komm mit Mischverkehr klar, aber ich habe Verständnis dafür, wenn andere lieber getrennt vom MIV fahren. Ich fahr ja bei Auto-Stau auch lieber rechts mit reichlich Abstand dran vorbei als mitten durch die Mitte.
Wir brauchen keine RWBP. Wir brauchen eine Infrastruktur, auf der sich gut radfahren lässt, wir brauchen weniger MIV (die die Straßen verstopfen) und wir brauchen weniger Stehzeuge (die wertvollen Platz wegnehmen).