Beiträge von Gerhart

    Radfahrer in der falschen Richtung unterwegs?
    Aber ist auch egal, die müssten beide freies Blickfeld gehabt haben.
    Solange Abbieger und Radfahrer gleichzeitig grün haben und die KFZ von Menschen gesteuert werden, lassen sich solche Unfälle nie ganz verhindern.


    Da sehe ich in der Tat noch Klärungsbedarf. Vielleicht müsste in diesem Ausnahmefall für Radler tatsächlich dieselbe Einbahnregelung gelten, wie für Autos. Eine wirklich brauchbare Lösung fällt mir auf Anhieb nicht ein... Das ist die Crux mit solchen "Speziallösungen", wie einer "Wechsel-Einbahnstraße".

    Platz genug wäre für zwei Radfahrstreifen. Radfahrstreifen sind auch kein Teil der Fahrbahn.

    Zur [Zeichen 220-20] steht in der StVO:

    Zitat

    Ge- oder Verbot
    Wer ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren.
    Erläuterung
    Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.

    Gilt das nun für die Fahrbahn oder für die ganze Straße?

    Im Prinzip sehe ich kein Problem mit so einer Regelung, aber die korrekte Beschilderung könnte kompliziert sein.
    Und naja, Falschparker sind dort eine echte Gefahr, wenn ich dann entgegen der Fahrtrichtung auf die Fahrbahn ausweichen muss. Hier müsste hart durchgegriffen werden, aber damit ist nicht zu rechnen.

    Radfahrstreifen in der Sierichstraße?


    Radfahrer dürfen dort eh schon auf der Fahrbahn fahren, die Wortwahl ist dort mal wieder schlecht.
    Dass in der Sierichstraße was getan werden muss, sollte für jeden offensichtlich sein. Tempolimits werden dort konsequent ignoriert, es ist laut und für Radfahrer wirklich ungemütlich.
    Wäre ich dort Anwohner, würde ich auch eine Drosselung des Tempos auf 50 begrüßen.
    Aber natürlich fielen auch hier wieder Parkplätze weg.
    Wirklich interessant für Radfahrer wären beidseitige Radfahrstreifen, dass man also auch entgegen der Einbahnstraße fahren könnte.
    Der Herr Ploß von der CDU sollte sich einfach mal den Spaß gönnen und mit dem Fahrrad auf der Sierichstraße fahren.

    War heute in der Nähe und hab mir das mal angeschaut. Dort sind Schutzstreifen markiert, an der Bushaltestelle gibt es keine Markierung.
    Auf Schutzstreifen dürfen KFZ halten. Aber so wie der da hält, muss ein Radfahrer, der bis zur Ampel fahren will, über eine durchgezogene Linie fahren, was ich wiederum als Behinderung werten würde.

    Schwierig zu sagen, was genau das ist. Auf Streetview ist das noch nicht drauf, deine Bilder reichen auch nicht. Und ich bin da auch länger nicht mehr gewesen.

    Intuitiv würde ich sagen, dass es sich trotzdem um einen Radfahrstreifen handelt, auch wenn da für den Bus eine Unterbrechung drin ist.

    Ich war noch nicht wieder in der Fuhle, aber ich meine das sind dort Radfahrstreifen. Auf denen darf nichtmal gehalten werden. Auf Schutzstreifen darf gehalten werden (d.h. 3 Minuten).
    Mit Behinderung: Ja, natürlich.
    Gefährdung: Eher nicht. Ist ja klar zu sehen, auch durch's Warnblinklicht; mit etwas Geduld kannst du sicher dran vorbeifahren.

    Warnblinklicht ist in Tateinheit mit dem anderen, ist für die Strafe also unerheblich.

    Kannst du das mit dem Hupen nachweisen? Die Aufnahmen sind vermutlich von ner Action Cam, also mit Ton. Aber gehupt haben kann sonstwer.

    141101 Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere.30€.

    Alternativ wenn kein Zeichen 237: 112443 Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. 30€.

    Die Behinderung ergibt sich daraus, dass du auf die Fahrbahn ausweichen und nachfolgenden Verkehr passieren lassen musst.


    hach, ich meinte Radfahrstreifen. komm auch schon ganz durchn Tüddel....

    Gleiche Frage nochmal :)
    Intuitiv würde ich dir sofort recht geben, aber ist es irgendwo geregelt?

    Naja, eigentlich auch nicht so wichtig. Mit etwas Glück bzw. Pech könnte ich bald ab und an durch Schenefeld fahren und auch noch Schildern widersprechen. Wenn die Politiker und Behörden das Recht nicht umgesetzt kriegen, muss es halt wer anders machen.

    K 97.. musste ich erstmal auf der Karte schauen. Die Straße ist gerade mal 1km lang. Ich kann mir förmlich vorstellen, wie da nun ein Pulk von Rennradfahrern den ganzen Tag lang fährt. Ein km in die eine Richtung, dann umdrehen und von vorne, stundenlang.
    Und natürlich wird wieder auf den parallelen Radweg verwiesen. Ja, die Strecke ist ganz nett, aber bei Gegenverkehr muss man schon aufpassen. Und wer von Siek nach Hoisdorf will, der will vielleicht den Umweg nicht fahren.
    Dass die Autofahrer die Regeln nicht kennen, ist kein Grund, die Streifen wieder zu entfernen.

    Gestern ja auch wieder auf der Fahrradstraße an der Alster gemerkt. Man wird bei unklarer Verkehrslage überholt, man wird angehupt und angemault, Tempo 30 wird dort nicht eingehalten.
    "Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern."
    "Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt."

    Vielleicht sollten Führerscheininhaber alle paar Jahre mal zur theoretischen Nachschulung+Prüfung, um neue Regeln zu vermitteln und auf aktuelle Probleme aufmerksam zu machen. Es ist ja offensichtlich, dass der Standard-Autofahrer einmal seinen Führerschein macht und sich dann nie wieder mit der StVO auseinandersetzt.

    Und auf der anderen Seite könnte es auch dadurch viel schlimmer werden. Heute darf man erst ab 18 (bzw. 17) Jahren ein Auto fahren. Wenn die Dinger autonom fahren macht diese Grenze aber keinen Sinn mehr. Und schon hat jeder Grundschüler (mit reichen Eltern) sein eigenes Auto.


    Interessanter Punkt; das trifft auch auf andere Menschen zu, die kein Fahrzeug führen können. Rentner, Besoffene, Leute die zu blöd zum Führerschein sind, etc.

    Zitat


    Das Platzproblem, dass es eng wird weil überall gerade nicht genutzte Autos herum stehen, ändert sich auch nicht. Nur weil die Dinger autonom fahren können, bekommt nicht jeder automatisch auch eine Garage, wo es dann rein fahren kann.


    Das Auto kann dann aber selbständig ne Stunde durch die Stadt kurven um den nächsten Parkplatz zu finden und per Smartphone wieder gerufen werden.
    Wirklich Sinn würde das für fahrerlose Taxis machen. Man bräuchte nur einen Bruchteil der heutigen Autoflotte, theoretisch würden also alle viel Geld sparen und der ruhende Verkehr könnte weitestgehend abgeschafft werden.

    Zitat


    Was aber besser werden könnte sind zu enge Überholmanöver. Einen vernünftigen Abstand einhalten und auf eine passende Gelegenheit warten können die autonomen Fahrzeuge sicher besser. Nur da befürchte ich werden die Deppen, die es heute schon als "Verschwinde von meiner Straße" Signal machen dann einfach von Hand fahren.

    Ich als Mensch kann recht gut abschätzen, wie sich andere Verkehrsteilnehmer in den nächsten Sekunden verhalten werden. Das ist für Effizienz und Sicherheit wichtig. Ich glaube nicht, dass man Computern diese Fähigkeit so leicht einprogrammieren kann.
    Wenn man in Studien feststellt, dass Maschinen die eindeutig besseren Fahrer sind, könnte man Menschen schlicht das Autofahren verbieten. Aber ob das kommen wird...
    Straßenverkehr der nur aus vollautomatischen Autos besteht: kein Problem. Gemischter Verkehr: seh ich noch lange nicht.


    "Setzt sich das autonome Fahren so schnell durch wie von der Autoindustrie prognostiziert, können wir bereits in 20 bis 25 Jahren deutliche Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer ermöglichen, ohne dass die heutige Kfz-Nutzung deutlich zurückgedrängt werden muss."

    So lasst uns zurücklehnen und einfach abwarten, bald wird alles besser!

    Ich frage mich aber (in einer anderen Sache), wie es bei Freigabe für linken Radverkehr aussieht.
    "die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;"
    Das gilt dann bei Z.241 und Z.237; kann man bei Z.240 einfach 40-50cm raufaddieren und würde dann bei knapp 3m Mindestbreite auskommen?

    er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:

    Zeichen 240–gemeinsamer Fuß- und Radweg
    innerorts mindestens 2,50 m
    außerorts mindestens 2,00 m

    Für mich liest sich das so, als sei der Autofahrer aus der Sankt-Anna-Straße gekommen, wollte die Maximilianstraße queren und weiter in die Adelgundenstraße. Die Radfahrerin fuhr die Maxstraße gen Osten lang auf dem Radfahrstreifen (Streetview ist veraltet!).
    Die Maxstraße war durch Kraftstauzeuge blockiert, der Autofahrer hat sich also die nächstbeste Lücke dort gesucht.
    Die Radfahrerin hatte also Vorfahrt und brauchte nicht damit rechnen, dass plötzlich ein Auto vor sie fährt.

    Fraglich ist aber noch, ob die Radfahrerin in der richtigen Richtung unterwegs war; nach Wortlaut im Artikel nicht. Aber das ist für die Vorfahrt unerheblich.

    "Der Unfall war für mich nicht vermeidbar" bei missachteter Vorfahrt? Vielleicht habe ich ja doch was falsch verstanden.