Beiträge von Gerhart

    Du kannst den wegen der Owi anzeigen, vielleicht auch wegen einer eventuellen fahrlässigen Körperverletzung. Da würde ich schon zur Polizei gehen, aber man hört ja immer wieder, dass Verfahren einfach eingestellt werden.

    Ansonsten zivilrechtlich (wo seine Versicherung in's Spiel kommt), könnte ich nur zitieren was hier steht: (1. Hit bei Google, klingt für mich als Laien plausibel)

    Was du für ein Rad brauchst, hängt von deinem Körperbau ab und wie du mit deinem Rad umgehst.
    Ich glaube nicht, dass ein 150€-Rad bei mir länger als 1 Monat überleben würde.

    Wo wohnst du eigentlich? Wenn man das nicht weiß, könnte man dir nur Online-Händler empfehlen.

    Die derzeitigen Radwege sind viel zu schmal, der Platz wird von den Fußgängern benötigt. Wenn man jetzt Radweg und KFZ-Stellplätze vertauscht, gewinnt man doch nichts dazu?!

    Ich war gerade einen halben Tag in Münster und habe mich danach gefragt: Was haben die, was Hamburg nicht hat? Warum ist der Radverkehrsanteil dort so viel größer? Die miesen Radwege dort können's ja kaum sein.
    Aufgefallen ist mir eine massive Polizeipräsenz; was ich dort an einem Tag gesehen habe, sehe ich hier nicht in der Woche. Und die haben am Bahnhof und an paar anderen Stellen massenweise Fahrradstellplätze.
    Und natürlich gibt es dort viele Radfahrer, es scheint einfach das normalste auf der Welt zu sein, dort radzufahren, also macht man es auch.

    Was müsste man tun, um große Fahrradparkhäuser an Hamburgs Fernbahnhöfen zu kriegen?

    Radfahrer in der falschen Richtung unterwegs?
    Aber ist auch egal, die müssten beide freies Blickfeld gehabt haben.
    Solange Abbieger und Radfahrer gleichzeitig grün haben und die KFZ von Menschen gesteuert werden, lassen sich solche Unfälle nie ganz verhindern.


    Da sehe ich in der Tat noch Klärungsbedarf. Vielleicht müsste in diesem Ausnahmefall für Radler tatsächlich dieselbe Einbahnregelung gelten, wie für Autos. Eine wirklich brauchbare Lösung fällt mir auf Anhieb nicht ein... Das ist die Crux mit solchen "Speziallösungen", wie einer "Wechsel-Einbahnstraße".

    Platz genug wäre für zwei Radfahrstreifen. Radfahrstreifen sind auch kein Teil der Fahrbahn.

    Zur [Zeichen 220-20] steht in der StVO:

    Zitat

    Ge- oder Verbot
    Wer ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren.
    Erläuterung
    Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.

    Gilt das nun für die Fahrbahn oder für die ganze Straße?

    Im Prinzip sehe ich kein Problem mit so einer Regelung, aber die korrekte Beschilderung könnte kompliziert sein.
    Und naja, Falschparker sind dort eine echte Gefahr, wenn ich dann entgegen der Fahrtrichtung auf die Fahrbahn ausweichen muss. Hier müsste hart durchgegriffen werden, aber damit ist nicht zu rechnen.

    Radfahrstreifen in der Sierichstraße?


    Radfahrer dürfen dort eh schon auf der Fahrbahn fahren, die Wortwahl ist dort mal wieder schlecht.
    Dass in der Sierichstraße was getan werden muss, sollte für jeden offensichtlich sein. Tempolimits werden dort konsequent ignoriert, es ist laut und für Radfahrer wirklich ungemütlich.
    Wäre ich dort Anwohner, würde ich auch eine Drosselung des Tempos auf 50 begrüßen.
    Aber natürlich fielen auch hier wieder Parkplätze weg.
    Wirklich interessant für Radfahrer wären beidseitige Radfahrstreifen, dass man also auch entgegen der Einbahnstraße fahren könnte.
    Der Herr Ploß von der CDU sollte sich einfach mal den Spaß gönnen und mit dem Fahrrad auf der Sierichstraße fahren.

    War heute in der Nähe und hab mir das mal angeschaut. Dort sind Schutzstreifen markiert, an der Bushaltestelle gibt es keine Markierung.
    Auf Schutzstreifen dürfen KFZ halten. Aber so wie der da hält, muss ein Radfahrer, der bis zur Ampel fahren will, über eine durchgezogene Linie fahren, was ich wiederum als Behinderung werten würde.

    Schwierig zu sagen, was genau das ist. Auf Streetview ist das noch nicht drauf, deine Bilder reichen auch nicht. Und ich bin da auch länger nicht mehr gewesen.

    Intuitiv würde ich sagen, dass es sich trotzdem um einen Radfahrstreifen handelt, auch wenn da für den Bus eine Unterbrechung drin ist.

    Ich war noch nicht wieder in der Fuhle, aber ich meine das sind dort Radfahrstreifen. Auf denen darf nichtmal gehalten werden. Auf Schutzstreifen darf gehalten werden (d.h. 3 Minuten).
    Mit Behinderung: Ja, natürlich.
    Gefährdung: Eher nicht. Ist ja klar zu sehen, auch durch's Warnblinklicht; mit etwas Geduld kannst du sicher dran vorbeifahren.

    Warnblinklicht ist in Tateinheit mit dem anderen, ist für die Strafe also unerheblich.

    Kannst du das mit dem Hupen nachweisen? Die Aufnahmen sind vermutlich von ner Action Cam, also mit Ton. Aber gehupt haben kann sonstwer.

    141101 Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere.30€.

    Alternativ wenn kein Zeichen 237: 112443 Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. 30€.

    Die Behinderung ergibt sich daraus, dass du auf die Fahrbahn ausweichen und nachfolgenden Verkehr passieren lassen musst.