Beiträge von Gerhart

    Nuja, wenn ich es richtig verstanden habe, ist der nicht mit viel Tempo gegen den Radfahrer gefahren?
    Dann ist das halt nur Körperverletzung, kein (versuchtes) Tötungsdelikt.

    Gefängnisstrafen kosten den Staat einen Haufen Geld und der Resozialisierung der Täter helfen die auch eher nicht.
    Warum soll man so jemandem sein Leben versauen (Und das bedeutet eine Gefängnisstrafe meiner Ansicht nach), nur weil er einmal Mist gebaut hat?

    Ich halte 13 Monate auf Bewährung für angemessen. Dazu hoffentlich noch ordentlichen Schadensersatz.

    huch, war das einer von euch?!

    Ich war's nicht, hatte aber durchaus überlegt, dort mal Druck zu machen. Der Radweg ist nur einseitig und je nach Bewuchs kann der auch ziemlich eng werden.

    Aus Richtung Oststeinbek kommend fährt man bergab, der Radweg ist links. Da ist die Fahrbahn klar besser. Und der weitere Verlauf bis zur Horner Rennbahn ist schon letzten Sommer entblaut worden, der Radweg dort ist unbenutzbar.
    Gegenrichtung geht bergauf, da ist der (dann rechte) Radweg wieder OK.

    Die lieben Autofahrer denken sich auf der Strecke leider "Oh, ich sehe grün und keine Häuser. Ich bin wohl außerorts!" und fahren entsprechend.


    Auckland/Neuseeland erstickt im Autoverkehr. Deren Lösungsansatz: City-Maut für mehr Fahrgemeinschaften, Autos vernetzen für weniger Unfälle, mehr Straßen und ein paar mehr Busse.
    Ist doch jetzt schon abzusehen, dass das nicht funktionieren wird.
    Wir können uns in Deutschland und sogar in Hamburg wirklich glücklich schätzen. Wir haben ein funktionierendes Bahnsystem und einen zweistelligen %Satz Radfahrer, Tendenz steigend.

    Zu schnell fahren (83 (vor Abzug der Toleranz) statt erlaubten 50) wird a) selten geahndet, b) kostet nur 100€ und c) gibt nichtmal ein Fahrverbot.
    Das ist damit ein Kavaliersdelikt, sonst würde es ja häufiger und härter bestraft werden.

    Ich wäre da etwas vorsichtiger. Ein verwaltungsakt wäre in solchen Fällen m.E. nur dann nichtig, wenn die Hindernisse (Falschparker, "Dooring-Zone", Fußgänger) dauerhaft oder zumindest sehr oft an einer Stelle vorhanden sind. Andernfalls wäre fast jedes [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] nichtig, diese Hindernisse überall immer wieder vorhanden sind.
    Wiederum wäre es mir neu, dass an einem Hindernis vorbei geschoben werden muss. Wo genau kann man das nachlesen? Mein letzter Stand ist, dass man dann das Recht hat, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Ich meine was in der Art von "temporär nichtig".
    Fakt ist dass niemand den Verwaltungsakt (Radweg anstatt Fahrbahn benutzen) in diesem Moment ausführen kann. Damit ist er dem Wortlaut des BVwVfG nach nichtig.
    Da ist natürlich fraglich, ob ein Dauerverwaltungsakt je nach Wetterlage mal nichtig und mal gültig sein kann.

    Selbst wenn man den ganzen § weglässt, ändert es am Ergebnis nicht. Ich muss den Radweg anstatt der Fahrbahn benutzen. Aber ich kann es nicht. Wie soll ich mich verhalten? Solange warten bis es geht? 110 oder meinen Psychiater anrufen? Bluescreen anzeigen und explodieren? Oder die nicht erfüllbare Anweisung ignorieren und meinen Verstand benutzen? Ich entscheide mich für letzteres.

    Ich bin, wenn ich autofahre, nicht der Meinung, dass ich den Platz nach rechts sonderlich gut einschätzen kann. Daraus wird dann wohl mehr Abstand als eigentlich nötig gewesen wäre.
    Offenbar kriegen die allermeisten Autofahrer das mit dem Abstand auf die Reihe. Ich wurde im Längsverkehr noch nicht berührt. Unangenehm eng war's aber auch schon.

    Zitat

    Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

    Zitat

    Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).

    Zitat

    ein Verwaltungsakt [ist] nichtig, den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann / der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht


    Das heißt wenn die Nutzung des Radwegs technisch gesehen nicht möglich ist (nicht erreichbar, komplett blockiert), saugefährlich ist (Dooring Zone, vereist) oder wenn man Owis begeht (Fußgänger gefährden, Fußweg mitbenutzen, zu dicht an Autos, ...), dann ist der Verwaltungsakt (die Anordnung, das Schild) nichtig. Und wenn das Schild nicht gilt, darf man auf der Fahrbahn fahren. So einfach ist das.
    Ein echtes Fahrbahnbenutzungsverbot entsteht nur durch [Zeichen 254][Zeichen 250] .