Beiträge von Pirminator

    Das was gesagt werden will kann man sich denken, aber ein "nur für Radverkehr" Zusatzzeichen gibt es nicht.

    Doch, gibt es. Im VzKat heißt es dazu "kann auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichen nach § 41 Abs. 2 StVO sein". Wobei es wohl eher "Verkehrszeichen" statt "Zusatzzeichen" oder "Zusatz" statt "Teil" heißen müsste? :/Man meint damit wohl die Zz 1040 bis 1053.

    ein zu schränken (...) unter gehen

    einzuschränken (...) untergehen. ;)

    Achso. Das ist so eine überbreite, baulich getrennte Straße mit einer Straßenbahn dazwischen und damit zwei getrennten Fahrbahnen!? Das sind dann zwei parallele Straßen und das blaue Ding natürlich "nur" eine Quasi-Freigabe einer Einbahnstraße. Die 5 km/h gelten dann in der Tat nur für die Einbahnstraße links. Da man die aber nur über den Gehweg legal befahren kann, ist das "gehupft wie gesprungen". 8o

    Achja, was sind nochmal "Autofahrspuren"...!? :sleeping:

    Einfach den weißen Aufkleber wegmachen, dann gilt für Radfahrer wieder "frei"e Geschwindigkeitswahl. ;)

    Das Semikolon-Problem wurde schon öfter diskutiert.

    Der Satz(teil) hinterm Strichpunkt konkretisiert/ergänzt den Satz(teil) vor dem Strichpunkt. Er schließt nicht direkt an den ersten Satz an, um diesen zu konkretisieren oder zu ergänzen.

    Ich würde die Regelung auch so auslegen wie du. Eine Gliederung in Halbsätze ergibt meiner Ansicht nach juristisch nur Sinn, wenn sich beide Halbsätze auch aufeinander beziehen. Insbesondere, was die Prämisse betrifft.

    Zitat

    Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Die (von der BKatV gestützte) herrschende Meinung geht (wohl) davon aus, der Teil hinter dem Semikolon bezöge sich nur auf "den (wartenden) Fahrverkehr" ("er"). Warum der Teil mit der Schrittgeschwindigkeit jedoch nicht unter der Nötigkeitsvoraussetzung des 1. Halbsatzes stehen soll, ist für mich juristisch nicht eindeutig terminiert und daher individuell auslegbar.

    Wollte man generell Schrittgeschwindigkeit, hätte man m. E. daraus einen eigenen (zitierbaren) Satz machen müssen - und die Reihenfolge ändern, denn es ergibt auch eher wenig Sinn, erst (bei einer Notwendigkeit) das warten (also bremsen, anhalten) zu gebieten - und danach die (generelle) Geschwindigkeit. Das hier wäre eindeutig:

    Der Fahrverkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn nötig, muss er (der Fahrverkehr) warten.

    Ich habe mal versucht die zu finden und bin hier fündig geworden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Die VwV war dir bislang gänzlich unbekannt...!? :/

    Ich sehe allerdings die Gefahr heranreifen, dass ein weiteres Insistieren dazu führen wird, dass die Umleitungsstrecke komplett für den Radverkehr gesperrt wird.

    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte dies rechtmäßiger sein als der bisherige Quark...!? Das Z 274-5 gilt übrigens für die gesamte Straße. :evil:

    Ja gut, man kann natürlich auch noch [Zeichen 254]und [Zeichen 250] mit reinnehmen. ;) Hauptproblem sind ja aber die blauen Mistdinger. Und da gibt es halt seit > 20 Jahren ein Vollzugsdefizit. Andererseits: Der § 45 (9) ist mit seiner ominösen, willkürlich auslegbaren "Gefahrenlage" doch leider auch nur ein ziemlich stumpfes Schwert. Da müsste auch etwas eindeutiger Formuliertes her...

    In RLP (und dem Saarland) hat man das Widerspruchsverfahren ja noch nicht abgeschafft. Ich hab auch noch keinen einzigen formellen Widerspruch verfasst - und trotzdem schon bestimmt > 40 Wegelchen (überwiegend außerorts) weggekriegt. Mittels Eingaben und Fachaufsichtsbeschwerden. Natürlich würde ich bei den besonders ignoranten oder lahmarschigen Behörden gerne klagen - aber das kostet halt leider auch viel Geld. Man könnte die Sache mit den Widerspruchsmöglichkeiten gegen Blau ja aber auch bundesrechtlich einheitlich regeln. Es mangelt ja eh an einer speziell auf Verkehrszeichen abgestimmten verfahrensrechtlichen Regelung; da sagt die Rechtsprechung mal dies, mal das. Mal wird das VwVfG so interpretiert, mal so. Sogar fehlende Anordnungen sind für einige Gerichte kein Grund, die Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit von Verkehrszeichen anzuzweifeln...

    Die Jahresfrist ist ja auch nur aus der VwGO zu allgemeinen VAen ohne Rechtsbehelfsbelehrung abgeleitet. Ich sehe es auch wie du, dass das Dauerverwaltungsakte sind - und eigentlich ständig anfechtbar sein müssten. Vielleicht höchstens mit einer individuellen "Sperrfrist" von einem Jahr. Die Verwaltung ist ja nach der VwV aber eigentlich auch verpflichtet, ihr Ermessen spätestens alle 2 Jahre neu auszuüben. Das wird aber halt auch nicht getan. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass eine vor 20 oder 30 Jahren angeordnete Benutzungspflicht ungeprüft in alle Ewigkeit fortbesteht... Oder auch ein Radverkehrsverbot [Zeichen 254] wie an der B 10. Deshalb: da gehört endlich eine ordentliche, die StVO ergänzende und das unverbindliche Gewäsch zum Thema Benutzungspflicht aus der VwV aufnehmende "RwVO" her - inkl. eines verfahrensrechtlichen Teils! Zufällig "bastle" ich da in der letzten Zeit auch an sowas herum. ;)

    Leider sind es ja auch nur sehr wenige Radfahrer, die überhaupt gegen blaue (und rote) Schilder vorgehen. Ich hier in der Pfalz mach das weiter alles mutterseelenallein. Und selbst wenn - Klagen vor Verwaltungsgerichten sind auch schweineteuer. Die kann sich auch nur jemand mit ausreichen Spielgeld fürs Gerichtscasino leisten. Grade dann, wenn man wegen der Unfähigkeit der 1. Instanz schon mind. die 2. mit einkalkulieren muss. Nur: Wo soll man für die 2. dann auch noch einen fähigen Anwalt herkriegen...!? :( Mit Radverkehrsrecht lässt sich doch kein Geld verdienen.

    Als ob das ein Hindernis wäre!

    Um nichts ändern zu müssen, ist denen jedes Hindernis recht...

    Es würde ja schon reichen, wenn die zuständigen Länderminister verbindlich festlegen würden, dass Verstöße gegen die Benutzungspflicht nicht mehr geahndet werden und die Radfahrer dadurch keinen (zivilrechtlichen) Nachteil erleiden.

    Das Problem ist aber, dass die StVO Bundesrecht ist. Und solange das mit der Benutzungspflicht da drinsteht, nützt es meines Wissens nach (vor allem gegenüber Dritten) auch nichts, wenn die Polizeien / Ordnungsbehörden der Länder keine Bußgelder mehr erheben (dürfte eh nur sehr selten vorkommen). "Mitverschulden" im Sinne des § 254 BGB sehen vor allem die Zivilgerichte ja sogar (zumindest Rennradfahrer betreffend) bei nicht benutzungspflichtigen Helmen. Und grade die Haftung ist ja das eigentliche, wesentlich dringendere / teurere Problem...

    Siehe auch den für zwei kleine Kinder tödlichen Anhänger-Unfall in Österreich... Der Mutter machte man fehlendes Blingbling, fehlende "Helme" und den nicht vorhandenen Wimpel zum (strafrechtlichen) Vorwurf.

    Was machen wir eigentlich mit indirekten Benutzungspflichten per [Zeichen 254]?

    Allerdings wäre das nach 22 Jahren systematischer Verweigungerungshaltung (welche von den Aufsichtsbehörden bis hinauf zu den Länderministerien auch oft noch aktiv unterstützt wurde und wird) nur mehr als konsequent.

    Eher friert die Hölle zu, als das man die Benutzungspflicht per Schildchen abschafft.

    Leider leistet ja auch die Rechtsprechung ihren Anteil. Man hat sich ja trotz abstrusester Wegelchen immer noch nicht vom Dogma verabschiedet, dass blaue Schilder nahezu immer beachtet werden müssen. Dabei könnte man in Sachen Nichtigkeit wesentlich mehr Druck auf die Behörden aufbauen. Das gilt meiner Ansicht nach vor allem auch über die Amtshaftung bei schweren Radwegunfällen. Wenn wirklich mal ein Blau-Anordner im Knast landet, weil er wissentlich einen gemeingefährlichen Radweg nicht hat entschildern lassen, würde das vielleicht die "Anreize" erhöhen, sich endlich zu bewegen.

    Ansonsten müsste man halt auf anderen Wegen versuchen, die Verwaltung zum Tätigwerden zu verdonnern. Und da hielte ich die "Umkehrung der Beweislast" für eine prinzipiell gute Idee. Es ist ja schon schlimm genug, dass für die meisten Wege gar keine Anordnungen (mehr) vorliegen. Ich hab jetzt in den Städten Pirmasens und Zweibrücken danach gesucht - und keine gefunden. Auch der Kreis Südwestpfalz hat mir neulich sogar eine Akteneinsicht komplett verweigert; auch vermutlich deshalb, weil man keine Anordnungen (mehr) hat.

    Kurz und knapp: D ist in dieser Hinsicht eine rechtsstaatliche Bananenrepublik.

    Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dürfte es kaum Konflikte mit Fußgängern geben. Nur scheren sich die Straßenverkehrsbehörden um diese Vorgaben halt einen Dreck,

    Exakt! Das folgende (sowieso nicht straßenbegleitende, ca. 1,50 m schmale) Handtuch muss unbedingt mit [Zeichen 240] beschildert bleiben. Das Grüne daneben sind übrigens laut Kreisverwaltung Kaiserslautern "seitliche Sicherheitsräume", die dem Handtuch zuzurechnen sind.

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    Die letzten 22 Jahre seit der StVO-Novelle von 1997 zeigen ja, dass die allermeisten Behörden mit der jetzigen Rechtslage (trotz letztinstanzlichem Urteil aus Leipzig vor fast zehn Jahren) entweder überfordert sind oder sich schlicht vorsätzlich und systematisch weigern, diese umzusetzen.

    Letzteres. Wobei die jahrzehntelange Untätigkeit ja auch durch die Kastrierung des § 45 (9) noch belohnt wurde. Vor allem außerorts. :cursing:

    Die an die runden, blauen Schilder geknüpfte Benutzungspflicht kriegt man wohl national wegen des Wiener Übereinkommens nur schwer weg.

    Ich wäre alternativ dafür, ein gesondertes, vereinfachtes Widerspruchsverfahren zu schaffen: Ein Widerspruch gegen eine RwBp muss binnen einen Monats entschieden und öffentlich bekannt gemacht werden. Erfolgt dies nicht, liegt kein Regelungswillen und somit kein Verwaltungsakt mehr vor. Anschließend darf der Widersprechende den Baulastträger zur umgehenden Entfernung der blauen Scheinverwaltungsakte verpflichten.

    Soll doch der neoliberale Zeitgeist in Sachen "Verwaltungsvereinfachung" auch mal für was gut sein...?!

    Gerade außerorts ist diese Beschilderung wegen der impliziten Schrittgeschwindigkeit ja wahnsinnig sinnvoll. Hier gibt es ab zu und nur die "Radfahrer frei"-Schilder, auch auf der rechten Seite.

    Das war doch vor irgendeiner der letzten Novellen doch noch anders (mit "angepasster" Geschwindigkeit geregelt), oder nicht? Gab es angesichts dieser Verschärfung zuvor etwa einen Peak bei von Radfahrern auf freigegeben Gehwegen zu Tode gerasten Fußgängern...!? :evil: Wobei [Zeichen 240] ja nix anderes sind; nur, dass da das Gehwegradeln auch noch verpflichtend ist.

    Man möge mir andererseits bitte den Fall zeigen, bei dem irgendein Radfahrer auf so einem Ding wegen "Geschwindigkeitsüberschreitung" eine Knolle gekriegt hat oder andere Nachteile erleiden musste.

    Die Behörden haben halt auch leider nix anderes, was sie da hinhängen könnten, ohne dem Radfahrer die Fahrbahn zu verbieten. [Zeichen 260] oder [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] wollen'se ja meist auch nicht. Demnächst soll ja auch wieder eine neue Novelle durchgeprügelt werden, in der Vz insb. für derartige Außerorts-Wegelchen ohne Bpfl. weiterhin fehlen... Dafür dann eins für "Radschnellwege"! Yeah, ist natürlich viel wichtiger...

    Da gibt es Urteile, wo einem Radfahrer, der auf der Fahrbahn mit einem unachtsam querenden Fußgänger kollidiert ist, vorgehalten wird, dass er für seine Geräuschlosigkeit viel zu schnell war. Um Missverständnissen vorzubeugen: ich finde diese Urteile in Ordnung!

    Warum findest du es in Ordnung, wenn unachtsame Zweibeiner einem klar regelwidrig ins Rad laufen - und einem dann auch noch vorgeworfen wird, man sei "zu schnell"? =O

    By the way: Es gibt hier in einer OD die wiederholte Anordnung von Z 274-30 mit dem Zz "Lärmschutz". Also ich als lautloser Radfahrer darf da ja dann auch schneller fahren, oder...!? :evil:

    ES REICHT! ALLES FÜR DIE RADFAHRER. JETZT MÜSSEN SCHON DIE TOTEN WEICHEN.

    Ich verdamme mich grade dafür, davon immer noch kein Foto gemacht zu haben. Aber beim Bau eines Wegelchens (welches wegen meiner Einwände inzw. von [Zeichen 240] in [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] umbeschildert wurde) in Salzwoog war der Friedhof (und ein Grab) im Weg. Zum Glück gibt es ja aber noch mapillary.

    Das Grab inkl. Zaunvorsprung wird nun von zwei Warnbaken abgesichert! ;)

    Das Beamte in ihrer Ausbildung dazu ermuntert werden, kreative Lösungen zu entwickeln, die nicht immer nur einseitig den Autoverkehr bevorzugen, finde ich übrigens erfreulich. Und ich würde das auch nicht als Drill zur eierlegenden Wollmilchsau bezeichnen.

    Dann hast du schlicht nicht verstanden, was ich damit gemeint habe.

    Außerdem habe ich für "Kreativität" im Straßenverkehr ein stark begrenztes Verständnis. Grade dann, wenn es Leute sind, die sich nicht darauf spezialisiert haben, sondern die persönlich keinen Bezug zur Materie haben und einfach nur ihren Job machen (also Umsetzung der StVO und der VwV - ohne jede kritische Hinterfragung). Wenn dann noch Anweisungen aus der (völlig inkompetenten) Politik kommen ("macht da mal einen Radweg"), kann nur so ein Mist rauskommen wie der, den man überall bestaunen kann. Z. B. "Radverkehrsführungen" über Zebrastreifen auf rechtswidrig "freigegebenen" Gehwegen. Aber dann hinterher die "Ordnungswidrigkeiten" der bösen Kampfgehwegradler beklagen...

    Nur ein Beamter, der in der Lage ist, sich sicher am Rande einer Dienstpflichtverletzung zu bewegen, ist ein guter Beamter.

    Das Gegenteil dessen wird aber im Studium vermittelt. Jungen Beamten wird durch die Struktur jenes Studiums einzig und allein beigebracht, sich zusammenhangslos Rechtsnormen in den Kopf zu prügeln - und jene ausschließlich im Sinne des Dienstherren zu interpretieren. Eine kritische Reflexion findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Meine Mitstudierenden haben damals das (Neben-)Fach Staatsrecht gehasst: Allein deshalb, weil sie hier genötigt waren, (in Sachen Grundrechte) wenigstens ein Mindestmaß an eigener Meinung und Argumentation in die Klausur mit einfließen zu lassen. In allen anderen Fächern hatte man hingegen immer irgendeine Richtlinie, einen Erlass oder ein Urteil, auf die man verweisen konnte / musste. Wer frei und selber denken will, wird nicht Beamter. Bzw. er hat es verdammt schwer, einer zu werden.

    Alf - Respekt, dass die überhaupt so lange diskutiert haben. Ich werde meistens spätestens nach der 1. Erwiderung ignoriert.

    Zitat

    sondern aufgrund eines vor Ort Termins mit vielen anderen Beteiligten angebracht.

    Ja, das machen sie gerne: darauf verweisen, dass das ja auch von der versammelten "Fachkompetenz" aus Straßenbauamt, Baulastträger, Gemeinde, Stadt, Kreis, Land, Polizei, ADAC, ADFC usw. für gut und nötig befunden wurde... Hat man im Kreis Kaiserslautern Letztens auch wieder gemacht; auch, um ein 1,5 m schmales, nicht straßenbegleitendes, von einer Leitplanke und einem Holzlattenzaun eingeengtes Handtuch unbedingt weiter mit [Zeichen 240] beschildert zu lassen. :rolleyes: In dem Fall hatte die eigentlich zuständige StVB dann auch keinen Mumm, sich gegen den (sowieso auf jedes Recht scheißenden) Kreis und die Polizei zu stellen.

    Ich befürchte, dass auch die grunsätzliche Inkompetenz in Straßenverkehrsbehörden auch tiefgründigere Ursachen hat. Und die fangen bei der Ausbildung von Verwaltungsbeamten im gehobenen und höheren Dienst an und enden damit, dass im Rahmen neoliberalen Personalabbaus grade im ÖD nur noch Inkompetenz bei rumkommen kann.

    Die Gehobenen werden im Studium dazu gedrillt, eierlegende Wollmilchsäue zu werden. Ich wurde zwar durch die Mangel einer anderen Fachrichtung gedreht (Finanzen), aber im Allgemeinen dürfte es da nicht minder schlimm sein. Man wird also durch alle möglichen Rechtskreise geprügelt, die Verwaltungsbeamte so abdecken. Und das zwar schon relativ tiefgehend (auch, um durch den "Wettbewerb" zu selektieren) - aber für die eigentliche Aufgabe am Ende: nicht ausreichend. Ein Dozent hatte das damals mit einem nach oben aufsteigenden Trapez visualisiert, was den Kenntnisstand nach dem Studium darstellen sollte. Dann setzte er am linken Rand noch ein Dreieck obendrauf und schnitt den riesigen Batzen rechts weg. Das war die "Spezialisierung" aufs Fachgebiet nach dem Studium. Im Ergebnis: Du hast dir drei Jahre den A... aufgerissen, um hinterher 80 - 90 % dessen zu vergessen, was du dir für die Prüfung in den Kopf prügeln musstest.

    Im Endeffekt entscheidet dann auch der Zufall, wo du landest und für welche Rechtskreise du zuständig bist. Straßenverkehrsrecht ist da nur ein Fach von vielen. Und das wird im Studium rein "juristisch", also ohne wissenschaftlichen Tiefgang durchgeprügelt ("Ein Beamter der selber denkt, bewegt sich am Rande der Dienstpflichtverletzung"). Nun ist es zu allem Elend auch noch so (vor allem in kleineren Verwaltungseinheiten), dass Straßenverkehrsrecht nur eins der vielen Rechtsgebiete ist, für die ein einzelner Beamter zuständig ist. Ein relativ unwichtiges. Was da dann am Ende bei rumkommt, sieht man nicht nur hier... Und dann kommt noch hinzu, dass die Leute ja ständig versetzt werden und quasi bei Null anfangen. Und wenn jemand länger krank ist, wie z. B. in den beiden Nachbarstädten, dann tut sich halt über Monate oder Jahre gar nichts.

    Im Höheren Dienst ist es noch schlimmer. Das sind in aller Regel studierte Juristen. Also totale Fachidioten.

    Das Problem, dass Radfahrer über FG `s fahren und nicht absteigen und schieben existiert an allen FG `s. Hier helfen keine Schilder und kein Weglassen von Markierungen hier kann nur durch Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit Abhilfe geschaffen werden. Wir werden dem Sachbearbeiter Verkehr von der Polizei, mit dem wir eng zusammenarbeiten, bitten, wenn möglich dahingehend Kontrollen durchzuführen.

    Was für eine Owi soll das denn sein, an einem Zebra nicht abzusteigen...!? :/ Also jetzt mal von den Fällen abgesehen, wenn da wirklich grade ein Auto kommt und ein Kampfgehwegradler sich die Vorfahrt erzwingt. :evil:

    Der Begriff "Radverkehrsführung" wird uneinheitlich verwendet. In der StVO taucht er in § 37 (2) S. 3 Nr. 6 S. 2 auf - und sorgt somit in Sachen Gültigkeit von Ampeln für zusätzliche Verwirrung. Weil diese wohl sehr weitreichende und auch freigegebene Gehwege umfassende "Radverkehrsführung" von der eher eng gefassten Definition in der aktuellen VwV zu § 9, Rn. 3 abweicht (da sind im Prinzip nur Furten gemeint). Die bezieht sich auf die im § 9 genannte "Radverkehrsführung".

    Ein linker Gehweg dürfte eigentlich grundsätzlich nicht mit einem einsamen [Zusatzzeichen 1022-10]linksseitig freigegeben werden. Auch dann nicht, wenn er rechtsseitig (in der Gegenrichtung mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert ist. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass das nicht einmal bei [Zeichen 240] geht.

    Man wird sich wohl dran gewöhnen müssen in den Diskussionen um den Ausstieg aus dem MIV: Nach der unausweichlichen Kiste Mineralwasser, die dass Auto als Transportlösung angeblich unverzichtbar macht, kommt nun die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes.

    Wenn du in deinem Leben jemals ein Auto besessen und auf dem "Land" gelebt hättest, wüsstest du, dass in einem Auto eben nicht nur immer "die eine Kiste Mineralwasser" transportiert wird, sondern ganze Einkaufswagenladungen. Und dazu musst du es vorhalten. Wenn mir meine Karre fehlt, dann grade wegen der Transportmöglichkeiten. Und komm mir jetzt keiner mit mehrere Tausend Euro teuren "Cargobikes" als vermeintlicher Alternative... :rolleyes:

    Aber ja, verweisen wir polemisch auf die paar Idioten, die wegen einer Tüte Brötchen und zwei Bechern Kaffee das Auto nutzen. Die haben aber in den meisten Fällen gar kein Fahrrad (dafür muss man in einer Großstadt ja auch erstmal einen dauerhaften Abstellplatz für finden). Zur Versachlichung der Debatte trägt das ständige Herbeizerren stereotyper Klischees garantiert nicht bei.

    Und genau an der Stelle muss die Umsetzung der autofreien Innenstadt anknüpfen. Es geht nicht darum, notwendigen Wirtschafts- und Versorgungsverkehr zu unterbinden, sondern darum, den privaten motorisierten Individualverkehr für den Arbeitsstätten-, Einkaufsstätten- und Freizeitstättenzubringerverkehr auf den ÖPNV und das Rad zu verlagern, sowie den Fußverkehr zu stärken.

    Wer bestimmt denn, was "notwendiger Wirtschafts- und Versorgungsverkehr" ist - und was nicht? Warum sollen einmal mehr die Interessen der "Wirtschaft" über denen von Privatpersonen stehen? Letztere leisten schließlich mit ihrer ökonomisch total verschwenderischen Verkehrsmittelwahl einen großen Beitrag zum "Wirtschaftswachstum"; vor allem dann, wenn sie zum Einkaufen fahren.

    Ist die Privilegierung von Firmenwagen deiner Ansicht nach also noch nicht groß genug...!?

    Dann braucht man sich auch nicht wundern, dass die Gegenseite einfaches Spiel hat, den Teufel an die Wand zu malen - wie das Beispiel mit den Pflegediensten zeigt.

    Nein. Denn wir nehmen uns mit der Untätigkeit gegen den Klimawandel gerade selbst jeglichen Handlungsspielraum, die Probleme, die dir drängender erscheinen, zu lösen. In 50 Jahren wird es hier nicht mehr um die Frage sozialer Gerechtigkeit gehen, sondern ums nackte Überleben.

    "Ums nackte Überleben". Köstlich.

    Aber ja, legt die Arme in den Schoß und gruselt euch weiter vor der Klimaapokalypse. Jede Generation braucht scheinbar ihre Weltuntergangsprophezeiung...!?

    Wen interessiert heute schon, dass er in 10, 20, 30 Jahren eine "Rente" unterhalb des Existenzminimums erhalten wird? Wen interessiert das immer schlechter und ungerechter werdende Gesundheitssystem? Wen die Datensammelei im Gesundheitswesen? Wer interessiert sich schon dafür, warum die AfD so einen großen Zulauf hat? Wen interessieren Medienmonopole? Wen kümmert es, dass immer mehr Leute betteln und nach Pfandflaschen kramen müssen? Wen interessiert es, dass für viele ein Job zum Überleben nicht reicht? Wen interessiert ein faschistisches Gesetz wie Hartz IV, wonach einem jederzeitdas Existenzminium verwehrt werden kann, wenn man nicht übers Stöckchen springt? Wen interessiert die Tatsache, dass wir unseren Giftmüll (dazu gehören auch "Smartphones" uns sonstiger, unnützer Bespaßungs-Scheiß...) in die dritte Welt kippen? Wen interessiert es, dass sich ein extrem kleiner Teil der Menschheit sich quasi alles unter den Nagel reißt?

    Wer interessiert sich schon für grundlegende Fragen: Soll sich die Menschheit weiter unkontrolliert, explosionsartig vermehren? Wie wollen wir in Zukunft wirtschaften - und wie wollen wir Güter und Dienstleistungen gerecht verteilen? Nein. Lieber an einen "grünen" Kapitalismus glauben; ansonsten: weiter so - ja nur nix Grundlegendes verändern. Kann ja nicht verkehrt sein, denn schließlich zählt man sich zu den Gewinnern - und hat daher keine größeren Sorgen als "Klimawandel". Die größten Besitzstandswahrer sind in Wahrheit grade die, die mit dem Finger immer auf die anderen zeigen...

    Und zwar nicht, weil uns selbst das Wasser bis zum Hals steht, sondern weil andere Teile der Welt nicht mehr bewohnbar sein werden, in denen derzeit Hunderte Millionen Menschen leben.

    Du glaubst, dass 2 Mio Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge für Europa ein Problem waren? Dann warte mal ab, was noch kommt.

    Du, ich kenn viele Menschen, denen das Wasser auf andere Art und Weise bis zum Hals steht. Das interessiert aber die große Masse, die mit Scheuklappen durch eine entsolidarisierte, asoziale Gesellschaft torkelt, nicht.

    Aber: bis die Pfalz überflutet wird, dürfte es noch ein paar Millionen Jahre dauern. Kuck dich doch einfach mal um, wie es JETZT im Rest der Welt zugeht - und was dort für eine Armut und ein nackter Überlebenskampf herrscht. "Klimawandel" geht den Leuten dort zurecht am Arsch vorbei. Die leiden und sterben jetzt. Aus ganz anderen Gründen.

    Dass ein deutscher Eigenheimbesitzer auf 5 m Meereshöhe natürlich andere Sorgen hat, ist da ja schon fast wieder verständlich... :evil:

    Und Nein, "Flüchtlinge" waren noch nie ein Problem. Die gab es schon immer. Wegen "ganz normaler", von westlichen Imperialisten initiierter Kriege. Vorwiegend um Rohstoffe. Aber auch hier: Wen interessiert das schon...!?

    Schließlich haben wir KLIMAWANDEL! *hysterischkreisch* :rolleyes: