Es wird die Meinung vertreten, dass es keiner Radfreigabe bedarf, um diesen Weg weiter zu befahren, da dies außerorts generell erlaubt sei.
Das behauptet hier ja sogar der Leiter des LBM Kaiserslautern. Weil er den ihre schmalen Wegelchen liebenden Angsthasen nicht sagen will, dass sie jedes Mal Ordnungswidrigkeiten begehen. Leider machen die StAen auch selbst dann nichts, wenn es im Zuge solcher meist auch noch mit HBR-Wegweisern ausgewiesenen Fake-"Radwege" doch mal schwerer kracht.
§ 2 (1) StVO ist eindeutig. Ohne blaues Schild darf man inner- und außerorts keine Wegelchen befahren. Eine Ausnahme wären höchstens parallele Wirtschaftswege, die auch leicht von der Fahrbahn abgesetzt (und auch anderweitig erkennbar kein Teil der jeweiligen Landstraße) sind.