Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Der übliche Scheiß halt. An der B 10 im Pfälzerwald auf rund 40 km seit 30 Jahren üblich. Interessiert auch keinen.

    Dass Radfahrer, die ihr Rad schieben, keine Radfahrer mehr sind, müsste auch mal durch Gesetz oder ein Höchstgericht festgestellt werden. Wobei. Dafür bräuchten wir ja erst einmal so etwas wie einen "Rechtsstaat".

    Allerdings wird grundsätzlich ein "berechtigtes Interesse" vorausgesetzt (§ 113 Abs. 1 S. 4 StVO).

    Es ist nicht nur eine Farce, dass sogenannten Verwaltungsgerichte in aller Regel mehrere Jahre bis zu einem Urteil benötigen, sondern auch, dass die Gesetze so gestaltet sind, dass man gerade bei "kurzfristigen" Sachen gar nicht erst zu klagen braucht, weil man auch kein Recht(!) darauf hat, dass das Gericht wenigstens im Nachhinein die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellt; also einen Beitrag zur "Fortbildung des Rechts" leistet, um sich in vergleichbaren Fällen darauf berufen zu können.

    Und dass es in dieser beschissenen Bananenrepublik faktisch keinerlei (effektiven) Rechtsschutz gegen willkürliches und verfassungswidriges Handeln der Exekutive gibt, haben vor allem auch die unzähligen Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen gezeigt. Auch hier haben viele Verwaltungsgerichte, die über Jahre den Scheiß des RKI als gottgegebene und unhinterfragbare (Schöne Grüße von Lothar Wieler!) Wahrheiten akzeptiert haben, ein Feststellungsinteresse verneint.

    Die Rheinpfalz ist übrigens jenes Käseblätt, welches neulich erneut einen Leserbrief trotz vorheriger Zusage(!) nicht veröffentlicht hat. Mit der örtlichen PD gehe ich auch regelmäßig wegen deren Wording in Presseberichten hart ins Gericht. Ich stelle hier mal beide Meldungen zu einem Unfall auf dem Kaufland-Parkdeck (dessen Benutzung mit Fahrrädern übrigens auch mir zu verdanken ist) gegenüber.

    Zuerst die PD Pirmasens:

    POL-PDPS: Fußgänger angefahren - Polizei sucht Zeugen
    Pirmasens (ots) - Verletzungen am Auge und der Nase sind das Ergebnis eines Unfalls am Montagvormittag im Parkhaus eines großen Einkaufmarktes in der…
    www.presseportal.de

    Und nun die Rheinpfalz:

    Senior im Parkhaus von Auto erfasst - Pirmasens
    Senior im Parkhaus von Auto erfasst - Pirmasens - DIE RHEINPFALZ
    www.rheinpfalz.de

    Das Thema ist eigentlich nicht auf den Radverkehr beschränkt. Es dokumentiert allerdings einmal mehr, dass Straßenverkehrsbehörden tun, was sie wollen. Dass man sie auf fehlerhafte, gegen die StVO und Verwaltungsvorschriften verstoßende Sachverhalte hinweisen kann, ohne, dass sie daran irgendetwas zu ändern gedenken. Nun könnte man ja ggf. noch die sogenannte "Fach- und Rechtsaufsicht" einschalten? Nur leider ist jene in RLP der LBM, welcher es mit Recht und Gesetz ja selbst nicht so besonders genau nimmt. Ich zitiere im Folgenden meine e-mail vom 10.02.24 an den "Radverkehrsbeauftragten" der Stadt Pirmasens.


    Guten Tag Herr X,

    es folgt ein weiterer, nicht unmittelbar radverkehrsbezogener Hinweis auf systematisch fehlerhaft angeordnete Beschilderung in Pirmasens. Exemplarisch hierfür eine Aufnahme von Google Maps aus der Schloßstraße vor der Parkbräu-Kreuzung.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    An der linken Ampel ist ein Fahrtrichtungsgebot geradeaus (Zeichen 209-30) angeordnet, an der rechten ein Zeichen 209 für vorgeschriebenes Rechtsabbiegen; einschließlich eines absurden, nicht dem Verkehrszeichenkatalog entsprechenden, sich zudem selbst widersprechenden Zusatzzeichens "2 x".

    Diese Methode wird noch an zahlreichen anderen, mit Lichtzeichen geregelten Kreuzungen im Stadtgebiet praktiziert. Diese ist nicht nur unlogisch, sondern gem. §§ 39 (1), 45 (9) S. 1 StVO rechtswidrig; zudem auch nachweislich gegen die VwV zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung verstoßend. Ich zitiere Rn. 3:

    Zitat

    In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.

    Weisen Sie die Straßenverkehrsbehörde bitte darauf hin. Sie möge die rechtswidrig angeordneten und angebrachten Verkehrszeichen an allen Kreuzungen möglichst bald entfernen.

    Außerdem erinnere ich erneut an den VwV- und StVO-widrigen Tafelwegweiser an der abknickenden Vorfahrtstraße in Winzeln.

    Ich erneuere hiermit auch mein Angebot an die Stadtverwaltung, (gegen ein angemessenes Honorar) deren gesamte Beschilderung auf Rechtskonformität hin gutachterlich zu überprüfen.


    Hierauf erhielt ich natürlich, wie auf 95 % allermeiner Hinweise, bis heute keine Antwort. Also wendete ich mich am 17.09.24 mal an den LBM Rheinland-Pfalz, indem ich diesem auch de obige e-mail übermittelte. Man muss zudem auch noch die Tatsache erwähnen, dass die überwiegende Zahl unzulässig beschilderter Ampeln im Zuge von klassifizierten Straßen (Landes- und Kreisstraßen) zu finden ist, welche der LBM nicht nur im Rahmen seiner straßenverkehrsrechtlichen Fach- und Rechtsaufsicht von Amts wegen regelmäßig selbst auf Rechtskonformität hin zu überprüfen hat (Straßenaufsicht).

    Dieser jedoch hatte mal wieder keine Lust, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und antwortete mir auf meine e-mail am 26.09.24 folgendermaßen:

    Kurzum: Ich soll mal wieder deren Arbeit erledigen. Kostenlos. Auf meine oben ausgeführten Einwände, dass bereits meine Beschwerde gegenüber der Stadt ausreichend begründet und belegt war und der LBM sowieso zur Überprüfung der fehlerhaften Beschilderungen verpflichtet ist, erhielt ich (bislang) keine Antwort mehr.

    Man soll sie förmlich zum Jagen tragen. :cursing:

    was ist denn ein "Stadtrechtsausschuss"? das klingt so nach "lokaler Gerichtsbarkeit"

    Das ist quasi eine "mündliche Verhandlung" über die Widersprüche von Bürgern.

    Kann dir aber nicht sagen, ob das nur hier in der Stadt Pirmasens und im Landkreis Südwestpfalz so gehandhabt wird oder ob das in ganz RLP so üblich ist.

    Ich hatte ja damals auch einen Widerspruch erhoben, weil die Stadt meinen Antrag, sie möge die Schillerstraße (Einbahnstr.) für den Radverkehr öffnen, abgewiesen hatte. Das Ganze war auch im Hinblick auf die Frage, ob ich statt Verpflichtungs- eine Untätigkeitsklage hätte erheben können, auch nicht ganz eindeutig. Nach meinem Widerspruch wurde ich (Siehe auch den entsprechenden Thread) vor den "Stadtrechtsausschuss" geladen. Im Nachhinein kann ich mich immer noch nicht entscheiden, ob jene Ausschussitzung oder die mündl. Verhandlung vor dem VG kafkaesker war.

    Geht auch ohne Fahrtenbuch?

    Streit um Fahrtenbuch - Pirmasens
    Was passiert, wenn sich eine Firma weigert, ein Fahrtenbuch zu führen, obwohl es ihr auferlegt wurde? Das wird gerade vor dem Pirmasenser ...
    www.rheinpfalz.de

    Meine Einschätzung: Im Bereich Radverkehr ist die formale Rechtsstaatlichkeit auf den "unteren Ebenen" komplett durch ein System der Informalität substituiert ("Radfahrer haben auf der Straße nix zu suchen"). Das gibts auch in anderen Bereichen, siehe z.B. "Schattenrecht der Schwarzarbeit (Europaeische Hochschulschriften Recht 5720)".

    Ernst Fraenkl. "Der Doppelstaat". Muss ich irgendwann mal lesen.

    Das Hauptproblem bleibt, dass im Endeffekt (meine ich) auch allen klar ist, dass es ja gar nicht um die "Sicherheit" (was immer das auch sein soll) geht; die wird halt nur vorgeschoben, um das wesentlich wichtigere Ziel - nämlich den (motorisierten) Verkehrsfluss zu steigern - zu verschleiern. Ich hab hier ja auch so ein Fahrbahnverbot auf 600 m gerader Kreisstraße, auf der es (wegen durchgezogener Linien an keiner Stelle möglich ist, einen Radfahrer legal zu überholen. Dennoch wird das "gefährliche Überholen" und die Verkehrsstärke herangezogen, um den eigentlichen Zweck - kein unnötiges "Ausbremsen" der Auto- durch Radfahrer - durchzusetzen. Flankiert vom örtlichen Kreis- und Landesvorsitzenden des "ADFC", für den Aufhebung des Fahrbahnverbots keine denkbare Option ist.

    Die Unfähigkeit deutscher Behörden, einschließlich der Polizei, ist halt schier grenzenlos.

    Interessant daran finde ich eher, warum über so etwas überhaupt berichtet wird? Da hat der ADFC-Typ wohl die nötigen "Connections"?

    Wenn ich mir vergegenwärtige, wie die beiden hiesigen Käseblätter wirklich schon seit Jahren alle von mir beackert werdenden Themen für vollkommen irrelevant halten. :rolleyes:

    Bist Du sicher? Kenne nur eine relativ alte Fassung des R-FGÜ, da sind FGÜ bei [Zeichen 240] untersagt.

    Gerade der Punkt "Zebrastreifen" zeigt doch ganz deutlich, dass das Konstrukt "Geh- und Radweg" generell ein vollkommener Hirnriss ist.

    Da man sich hier im Forum ja auch gerne für die Rechte von Fußgängern einsetzt: Dann muss man sich halt auch vergegenwärtigen, dass der "Geh- und Radweg" in Gestalt eines angeordneten Zeichens 240 mehrere Aspekte regelt. Und, dass dieses Verkehrszeichen bzw. auch die Gehwegfreigabe vor allem auch aus der Sicht von Fußgängern eine (auch in den VwVen explizit erwähnte) Beschwer mit sich bringt; nämlich, dass man die jeweilige Verkehrsfläche mit Radfahrern teilen muss. Dasselbe gilt für die Piktogramme, die jedoch gar nicht von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, sondern willkürlich von der Straßenbaubehörde - die aber gar keine Verkehrsregelungen erlassen darf! Genau das wird bei meinem oben genannten Beispiel aus Geiselberg ja mehr als überdeutlich.

    Straßenverkehrsbehörde ordnet statt Z 240 nun (ein klarstellendes) Z 239 an. LBM scheißt auf diese Anordnung und malt ein paar Meter weiter Piktogramme hin. Und da er da nun eine HBR-Umleitung entlangführt, stiehlt er einfach das Z 239.

    Man müsste eigentlich sogar ein straßenrechtliches Fass aufmachen: Steht es Straßenbaubehörden überhaupt zu, irgendeine Fläche als "Geh- und Radweg" zu bauen bzw. zu "widmen", obwohl es ja von mehreren straßenverkehrsrechtlichen Faktoren abhängt, ob überhaupt ein Fahrbahnverbot für Radfahrer gerechtfertigt ist bzw. ob man Fußgängern hier Mischverkehr mit Radfahrern überhaupt zumuten darf.

    Notizen aus der Provinz:

    Hab dazu mal wieder 'nen Leserbrief geschrieben.

    Zitat

    Als langjährig in Sachen Radverkehr engagierter Pirmasenser halte ich nicht viel von der Umfrage des ADFC, dessen Bundes- und Kreisverband für mich Teil des Problems sind. Jedenfalls hat sich die Stadt Pirmasens auch im letzten Jahr durch die alltägliche Behinderung, Diskriminierung und Gefährdung von Radfahrern intensiv bemüht, ihren Platz im finsteren Keller tapfer zu verteidigen.

    Das in mehrfacher Hinsicht gesetzwidrige Radverkehrsverbot zwischen Gersbach und Winzeln war ein fast schon historischer Tiefpunkt. In der Blocksbergstraße hat man neulich den zum Engüberholen förmlich einladenden "Schutzstreifen" nachmarkieren lassen, zu welchem im "Radverkehrskonzept" (S. 228) steht, dass er wegen des geringen Abstands zu den Längsparkern) unzulässig sei. Im Zuge des gemeingefährlichen "Geh- und Radwegs" an der K 6 beabsichtigt man, die Einmündung zur L 600 in der Weise zu "entschärfen", indem man Radfahrer zukünftig mittels Verkehrszeichen zum Absteigen und Schieben verdonnern will. In Windsberg wurde laut Beschilderung eine für den Radverkehr durchlässige Vollsperrung eingerichtet, die sich jedoch selbst widerspricht. Die "freigegebene" Fußgängerzone durfte noch lange Zeit nach der "Freigabe" nicht befahren werden, weil man vergessen hatte, dass es dort ja noch Einbahnstraßenregelungen gibt. Ja, selbst die uralte Radroute durch die Blumenstraße darf man immer noch nicht legal mit dem Rad befahren. Und aus der freigegebenen Schillerstraße hat man ein absurdes Linksabbiegeverbot in die Landauer Straße eingerichtet, zu welchem ich auch bei der Stadtratssitzung vom 23.09. eine Anfrage gestellt hatte.

    Ich könnte noch seitenweise weitere Beispiele dafür anführen, warum die Stadt Pirmasens auch in den kommenden Jahren in Umfragen wie jener vom ADFC wieder am unteren Ende landen wird. Dies liegt vor allem auch am gänzlich fehlenden Interesse, sich mit den Ideen und sachlicher Kritik von Seiten kompetenter und erfahrener einheimischer Radfahrer ernsthaft auseinanderzusetzen.

    Würde mich wundern, wenn sie ihn veröffentlichten.

    Auch darin ist Zeichen 240 genannt.

    Schön. Toll. Da steht aber nirgends, woran so ein mysteriöser "Geh- und Radweg" erkennbar sein soll. Wir drehen uns im Kreis. Daher klinke ich mich hier vorerst wieder aus. Wer wirklich möchte, dass Radfahrer auch auf Fahrbahnen außerorts als "normale", gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer akzeptiert werden, sucht nicht zwanghaft nach Wegen, ihre Sehnsucht nach "Separation" zu stillen.

    Zumal das in der Praxis eh keinen interessiert. Habe ich ja von der StA schwarz auf weiß mitgeteilt bekommen. Hauptsache, die Scheißradfahrer fahren nicht auf der Fahrbahn.

    Der §2 (4) StVO als Spezialnorm für den Radverkehr sagt ganz eindeutig:

    Nö, er ist gerade nicht eindeutig, denn er lässt vor allem offen, woran man so einen "Gemeinsamen Geh- und Radweg" ohne Zeichen 240 erkennen kann. Das Bundesverkehrsministerium hätte dieses Problem schon vor Jahren mit einem rechteckigen Z 240 lösen können. Will es aber nicht, weil die Uneindeutigkeit gewünscht ist. Und es auch weiterhin prinzipiell keine "Geh- und Radwege" ohne Benutzungszwang geben soll.

    Nö. ;) Ich hatte vor ein paar Jahren mal überlegt, ob ich die Mitglieder des Verkehrsausschusses der Stadt Zweibrücke wegen Gehwegradelei anzeige, weil sie hierbei auf schmalen rosa Pflasterstreifen rumgefahren sind und diese (warum auch immer) für "Radwege" hielten.

    Es gibt keine "natürlichen" Geh- und Radwege, denn die Fahrbahnbenutzung ist laut StVO auch für Radfahrer(!) der Regelfall. Für Fahrzeuge gilt eben Fahrbahnbenutzungspflicht. Daher muss man auch nichts "klarstellen". Deine Argumentation stützt sogar das allgemeine Narrativ, dass Radfahrer generell auf Fahrbahnen nix verloren haben und deren Verbannung aus Gewohnheit(!) der "Normalfall" wäre.

    Darüber hatte ich auch einige längere (vom Rest der Welt ungelesene) Blogbeiträge verfasst.

    Es hat halt mit der Besonderheit des widersprüchlichen Konstrukts "Geh- und Radweg" zu tun. Der ergibt sich (im Gegensatz zu alle anderen "Radwegen", die im Einzelfall auch schwer als solche erkennbar sind) allein durch das blaue Schild. Und sonst nichts. Die Piktogramme mögen eine Nothilfe sein, sie sind aber weiterhin keine Verwaltungsakte in Gestalt zugelassener Verkehrszeichen. Dann gilt § 2 (1) StVO; du hast auf der Fahrbahn zu fahren. Und der Absatz 4 greift in diesen Fällen nicht.

    Ich habe hier übrigens ja auch einen Fall, bei dem es umgekehrt ist. Ein Wirtschaftsweg, der nichts mit der weitestgehend parallel verlaufenden Kreisstraße zu tun hat, wird mit Zeichen 240 beschildert. Besteht nun auf der Kreisstraße ein Fahrbahnverbot?

    Daher nochmal die Frage, was bei fahrbahnbegleitenden Außerorts-Gehwegen gegen eine Klarstellung mit [Zeichen 239] spricht.

    §§ 39 und 45 StVO. ;) Sowie die jeweiligen VwVen.

    Zitat von VwV zu §§ 39 bis 43 StVO

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.

    Eine klarstellende Anordnung (wie hier, muss mal bei der StA nachfragen, was eigentlich aus meiner Strafanzeige wurde) macht höchstens dann Sinn, wenn dort regelmäßig Gehwegradler unterwegs wären und man die dort definitiv nicht (mehr) haben will. Dann kommt allerdings der LBM und stiehlt ohne Anordnung einfach das Z 239.