Beiträge von Schlau Meier
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Hallo,
ich bin jetzt erst auf dieses Thema gestoßen. Mein Beitrag dazu hier ist ja auch in Stormarn.
ZitatDas ist falsch, in der linken Richtung es ist ein Gehweg, daher ist die Beschilderung illegal, durch Widersprüchlichkeit unbeachtlich.
Woher kommt diese Erkenntnis? Wie sollte sonst ein linker Gehweg für Radfahrer sinnvoll freigegeben werden?
Schlimmes Beispiel auch die L225 von Bramfeld bis Bargteheide. Auf Hamburger Gebiet meist rechts , auf SH-Gebiet teilweise rechts und manchmal auch links , dazu manchmal mit einem grünen "Radweg"-Pfeil. Und die Gehwege wären durchaus für den Freizeitradverkehr gut nutzbar. Aber im Schritttempo möchte ich hier nicht fahren, also bleibt eindeutig nur die Fahrbahn. Unnötigerweise.
Stefan
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Hallo,
also beim Kreis ist man der Meinung dass man hier links Rad fahren darf. Die Benutzungspflicht wurde auf Anraten des ADFC aufgehoben.
In Ahrensburg wird aber so geschildert. (Ich komme von links). Gilt aber erstmal nur bis zur nächsten (temporären) Einmündung 20m weiter...
Da ist aber schon Ahrensburg zuständig. Der neue Kreisverkehr ist auch noch so ein Thema. Ich bleib dran...
Stefan
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Moin,
nachdem ich ja gelernt habe dass solche Schilder rechts vom Radweg stehen kannst Du gleich mit melden dass wenige Meter weiter dauernd Autos auf dem Radweg untewegs sind.
Oder wahlweise so viele Fußganger auf dem Radweg.
Das ist übrigens keine Baustelle sondern ein Schutz falls mal der Himmel runter fällt. Oder Fassadenteile. Vermutlich.
Stadtauswärts ist übrigens rechts ein Angebotsstreifen, links benutzungspflichtig. Optimal...
Stefan
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Guten Morgen!
Danke, da bin ich auch schon rein gefahren.
Richtung stadtauswärts könnte man noch über Hinrichsenstr. / Marienthaler Str bis Hirschgraben fahren, Stadteinwärts wäre eine Markierung eines Radweges über den Gehweg denkbar. Oder und die Fußgängerampel auch für Radfahrer gültig machen.
Stefan
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Hallo,
die orangenen sind von Donkey Republic. https://www.donkey.bike
Ich weiß nicht wo das Foto aufgenommen wurde. In jedem Fall sind die jetzt auch in Hamburg vertreten. Allerdings mit einem sehr viel kleineren Geschäftsgebiet als StadtRad und ohne Freiminuten.
0,63€ für 30min (lt. App, auf der Homepage steht 0,75€), 4,25€ bzw. 5,10€ pro 12h und anscheinend 15€ als Monats-Flatrate.
Getestet habe ich die aber noch nicht.
Stefan
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Ja eben drum nicht immer...
Und warum nimmt man nicht VZ241??
Würde ich als Autofahrer an der von Dir gezeigten Stelle vorbei kommen, würde ich ja auch nicht einfach links vom vorbei fahren, sondern mir einen anderen Weg suchen.
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Hallo,
naja ich kann ja durchaus geradeaus rüber wollen. Mit Lkw oder Pkw vielleicht nicht die beste Idee aber mit dem Rad...
Stefan
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Hallo,
da ich in das Forum "Verhalten im Straßenverkehr" noch nicht reinkomme mal hier folgende Frage. Passt auch zu "Themen Abseits des Radweges". Konkret: Rechts davon.
Darf ich hier als Fußgänger überhaupt gehen? Ist ja alles irgendwie ein Radweg. Oder nicht? Warum nicht VZ241?
Hamburg, Billhorner Brückenstraße, kurz vor den Elbbrücken. (Diese Kombi sehe ich öfter...)
Stefan
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Hallo,
schonmal vielen Dank für Eure Antworten.
ZitatAls Radfahrer ist man Verkehrsteilnehmer, kein Verkehrshindernis. Ein Grundrecht auf ungebremste Raserei außerorts gibt es nicht. Vielmehr gilt es, die Fahrweise den Verkehrsgegebenheiten anzupassen. Als Radfahrer ist man genau eine solche Gegebenheit. Man ist als Radfahrer auch keine Gefahrenquelle. Wie die Unfallstatistiken belegen ist mit großem Vorsprung eine unangepaßte Fahrweise der Kfz-Lenker Hauptunfallursache bei Unfällen zwischen Radfahrern und Kfz.
Grundsätzlich richtig. Wenn jeder rücksichtsvoll und geduldig führe, gäbe es weniger Unfälle.
Irgendwie ist aber jeder Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle...
Innerorts sehe ich das genau so wie Du. Auf Landstraßen wie dieser provoziere ich riskante Überholmanöver und empfinde mich da durchaus als Hindernis. Für mich vielleicht etwas sicherer (glaube ich hier aber nicht, dass es wirklich sicherer sein soll auf der Straße zu fahren), bringt aber auch nichts wenn sich meinentwegen einer tot fährt. Ich würde mich hier als Autofahrer auch ärgern weil es einfach unnötig ist!
Solange nichts passiert wirst du sicherlich keinen Ärger dafür bekommen.
Aber *dürfen* tust du es meiner Meinung nach nicht.
Was du tun kannst: Dir gut überlegen, wie du's gerne hättest ( oder ) und dann 04531890218 anrufen.
Danke! Die haben schon vor ein paar Tagen eine E-Mail von mir bekommen... Ich bleib dran!
Stefan
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Hallo,
ich hoffe das Forum ist nicht ganz falsch, ich hab auf jeden Fall kein passenderes gefunden.
Folgende Situation:
Landstraße außerorts durch Wald und Wiesen. Tempo 70 bis 100 über mehrere Kilometer.
In Fahrtrichtung links führt ein Weg parallel zur Fahrbahn. Ich würde diesen gerne mit dem Rad (mit ca. 20-25km/h) nutzen. Darf ich das?
Ich kenne die Straße selber als Autofahrer gut. Viel befahren und ausreichend Gegenverkehr um nur selten überholen zu können. Von daher wäre ich als Radfahrer auf der Straße ein Verkehrshindernis und Gefahrenquelle. Auf dem Parallelweg müsste ich zwar auch etwas gucken, da zwei Zufahrten zu Waldparkplätzen kreuzen, mehr aber auch nicht. In jedem Fall ein deutlich entspannteres Fahren.
Der Weg ist in beide Richtungen nicht als Radweg (auch nicht als "Radfahrer frei") beschildert, nur kleine grüne Schildchen weisen auf überregionale Radwege hin, die hier teilweise entlang laufen.
Mit welchem Argument darf ich hier fahren?
In die Gegenrichtung ist die Situation ebenfalls nicht beschildert, dann fahre ich aber zumindest nicht auf falscher Seite und kann sagen der ist als Radweg erkennbar. Oder?
Stefan
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Hallo,
bin noch neu hier. In letzter Zeit fahre ich mal wieder mehr Rad und so richtig genau auf die Schilder geachtet habe ich bisher nicht (was nicht heißt, dass ich bisher nicht versucht habe, mich an Verkehrsregeln zu halten). Erst jetzt fällt mir aber auf wie irrsinnig das doch teilweise ist.
Hamburg, Nagelsweg, Richtung Norden. Rechts ein Radweg auf dem Fußweg, nicht benutzungspflichtig. Links ein Radweg auf dem Fußweg, nicht benutzungspflichtig. Bis hier...
In die Gegenrichtung übrigens ein ähnliches Bild, hier fängt die Benutzungspflicht rechts auch plötzlich mit der Baustelle an...
Apropos, Halteverbot gilt für Eiswagen nicht, oder?
Stefan