Beiträge von Schlau Meier

    Hallo,

    zum Unfall Berliner Tor. Aus meiner Sicht müssen hier Radfahrer rechts abbiegen (und dann wieder links um der Veloroute zu folgen) da auf dem Radweg geradeaus nur ein Pfeil in die Gegenrichtung ist. Wird aber sonst nicht klar, viele fahren geradeaus. Wollte ich schon mal reklamieren nur die Mail an PK11 (?) kam zurück.

    Stefan

    Danke für Deine Interessanten Videos!

    Wenn kleinere Arbeitsstellen mal für 1-2 Tage blöd angeordnet sind würde ich nichts sagen, doof nur wenn diese über Wochen bestehen.

    Das Zeichen 209-20 ist hier doch auch Murks. https://youtu.be/2RtzbjMy-A8?t=30s

    Zitat von VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung

    In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.

    Stefan

    Hallo,

    das lädt ja gerade zum Reinrasen ein! Auch der von links kommende Autoverkehr wird es nicht leicht haben... Die Baustellenabsperrung wird ja noch weg kommen.

    Eigentlich müsste hier ein ordentlicher Buckel hin, Stoppschild und Haltelinie.

    Das Mindeste wird ein ordentlicher Pott Rote Farbe sein, eigentlich müsste hier aber ein deutlich engerer Abbiegewinkel geschaffen werden.

    Stefan

    Hallo,

    irgendwo zwischen Travemünde und Lübeck...

    Ich war kurz vorm Umdrehen. Nett: Baustellenampel auf der Fahrbahn, nur damit die Radfahrer und Fußgänger die Baustelle mit dem gesperrten Fuß/Radweg passieren können. Dumm nur...

    Ich muss absteigen wenn ich nach Rechts fahre, darf dann aber nicht als Fußgänger weiter und als Radfahrer schon gar nicht. Oder doch?

    Stefan

    Hallo,

    ist auch brauchbar. Nur das [Zeichen 241-30] ist meiner Meinung nach überflüssig. Eigentlich müsste man dann doch auf dem Hochbord fahren auch wenn die Trennung nicht klar erkennbar ist!? Foto in Fahrtrichtung, ja. Ob die Straße in Gegenrichtung freigegeben ist weiß ich nicht, es kam mir auf dem Radfahrstreifen auf jeden Fall jemand entgegen der nicht protestiert hat als ich ihn auf die falsche Richtung hinwies (Rechtsfahrgebot...).

    Parallel führt aber eine Straße in die Gegenrichtung, von daher nicht schlimm wenn die Straße nicht freigegeben ist (wovon ich ausgehe).

    Stefan

    Hallo,

    Timmendorfer Strand. Ist das Quatsch oder habe ich was falsch verstanden?

    Dass es außergewöhnlich gefährlich wäre hier (breite Einbahnstraße, Tempo 30) nicht auf dem Radweg zu fahren steht außer Zweifel. Wäre hier aber nicht [Zeichen 240] und ein Abmarkieren des Radfahrstreifens besser? (Achtung Ironie)

    Stefan

    Du lachst. Doch seitdem ich das Radfahren für mich wieder entdeckt habe hat es kaum geregnet. Ich hab mich echt dazu durchringen müssen. Aber ich dachte mir "kann ja nicht sein dass ich mich fürs Radfahren einsetzen will und dann bei Regen selber nicht dazu stehe". Außerdem wollte ich für Euch ja noch ein Foto dort machen.

    Ergebnis: Hat zwar durchgehend geregnet, war aber nicht schlimm. War halt nur etwas nass hinterher. Merkzettel: Heute Abend Rainlegs bestellen...

    Hallo,

    da das ist richig. Argument der Behörde war aber, dass es sich um einen "von der Fahrbahn abgesetzten Sonderweg" handelt. Gibts das überhaupt? Demnach dürfe man dort aber auch mit dem Pkw (lieber Motorrad...) fahren!?

    Es sollte sich ja um einen "fahrbahnbegleitenden Weg" handeln. Nur wo steht das genau definiert?

    Stefan

    Hallo,

    ich möchte nun argumentieren, dass es sich nicht um einen "von der Fahrbahn abgesetzten Sonderweg" handelt.

    Die 5 Meter werden hier meist unterschritten, es gibt aber auch Abschnitte wo eine Alleeartige Baumreihe die Sicht auf die Fahrbahn/den Radweg weitgehend versperrt und dann sind das auch etwas mehr als 5m.

    So richtig habe ich das nicht finden können.

    Stefan

    Hallo,

    also Aussage war jetzt dass die in meinem Foto gezeigte Geradeausspur so bleiben muss, da man ja auch theoretisch links abbiegen möchte und dazu muss man ja erstmal geradeaus fahren.

    Schon richtig, aber muss dann der Pfeil nicht nach links zeigen? Was mache ich eigentlich wenn der Richtungspfeil auf der Fahrbahn mich verpflichtet, geradeaus zu fahren, ein Schild das aber verbietet?

    Ähnlich: Heute in Ahrensburg autofahrend gesehen: VZ209-30 (nur geradeaus erlaubt) an einer Kreuzung wo es eine glasklare, vielgenutzte und mit Pfeilen markierte Linksabbiegerspur gibt. (Natürlich beginnt der Linksabbieger weit vor der Erkennbarkeit des Geradeauspfeils...).

    Stefan

    Hallo,

    Umleitungsschilder gibt es schon. Die hatte ich beim ersten Mal tatsächlich übersehen. Aber die sind doch eher Hinweise als verbindliche Verkehrsregelung, oder?

    Heute eine freundliche Antwort mit Verkehrszeichenplan.

    Auf dem Verkehrszeichenplan ist nicht alles so wie ich mir das vorstelle, aber zumindest der Pfeil auf meinem Foto gelb durchgekreuzt. Das muss er auch sein, denn man hat ja keine Mängel bzgl. der Beschilderung festgestellt. Das Foto täuscht wahrscheinlich...

    Stefan

    Moin,

    ja wenn frei ist darf man fahren, ist schon klar, aber wenn man denkt der Verkehr hält, dann aber doch mit gefühlt 70km/h auf der linken von 3 Spuren ein Auto kommt hat man die 3 Fahrspuren nicht unbedingt rechtzeitig gequert. Das nächstes Mal habe ich doch lieber auf die Fußgängerampel geschaut.

    Stefan

    So hält sich natürlich niemand an das [Zeichen 254].

    Die Kreuzung ist sowieso ein Krampf, in der Linksabbiegertasche auf dem Bild hat man keinen Blick auf eine gültige Ampel, neulich bin ich daraus zu früh gestartet weil ich den Eindruck hatte der Verkehr von hinten würde halten...