Hallo,
der Weg im Vordergrund ist Bestandteil des Weges der Auslöser für diese Diskussion war (Link).
Er ist nicht beschildert. Sprich: StVO sagt: Darfst Du nicht benutzen, Behörde sagt: Darfst Du benutzen.
In die Gegenrichtung steht allerdings inzwischen schon ein ![]()
, allerdings nur wenn man von der Seite kommt. (auf dem Bild 3. Mast von links).
Hinter der Kreuzung muss man links weiter fahren, richtig. Allerdings 500m weiter wieder mit einer Ampel auf die rechte Seite...
Das
gilt nur für die Fahrbahn? Wenn ich (an einem anderen fiktiven Kreisverkehr) rechts auf dem Radweg ankomme und "links abbiegen" will, darf ich dann auch "falschrum" fahren?