Beiträge von Schlau Meier

    Moin,

    der Hochbordradweg ist nicht benutzungspflichtig. In 95% aller Städte wäre der das natürlich wegen dem vielen Verkehr auf der Fahrbahn (Hallo, das ist 'ne 4-Spurige Ausfallstraße!?!?), aber Hamburg scheint hier zumindest in dieser Hinsicht manchmal Vorreiter zu sein.

    Leider ist der Zustand des Radweges im weiteren Verlauf sehr dürftig, sonst hätte ich auch kein Problem damit hier auf dem Hochbord zu fahren, da es keine Grundstückszufahrten und Einmündungen gibt. Tendenziell will man diesen zumindest weiter südlich auch zum Radfahrstreifen umbauen (Siehe den Thrad zum Friedrich-Ebert-Damm) aber das ist ein anderes Thema (siehe hier auch auf veloroute.hamburg)

    Für Deine Variante, Ulli, reicht der Platz hier kaum aus. Klar kann man den Radweg verschwenken, aber ist das wirklich eine Lösung? Weil dann muss der Radweg von Busfahrgästen ja auch gequert werden. Aber zu dem Thema Bushaltestellen haben wir auch einen anderen Thread.

    Die Formulierung "solange man nicht überholen muss." nehme ich zurück, war unüberlegt.

    Richtig wäre "solange man nicht überholen möchte".

    Randbemerkung: Rein prozentual ist die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Radfahrern häufig großer als zwischen Autofahrern., von daher kann da der "Bedarf" durchaus größer sein. Allerdings ist der "Verkehr" auf Radwegen oft geringer als auf der Fahrbahn.

    Von den Maßen her ist das hier aber wirklich blöd. Wäre das ein Feldweg, wäre Überholen überhaupt kein Thema, nur hier möche man ungern dicht an die Fahrbahn. Klar muss der Verkehr auf der Fahrbahn theoretisch Abstand halten, aber die Praxis sieht halt anders aus, zumal kein Autofahrer würde auf der rechten Fahrspur von 50 auf 25km/h runterbremsen, "nur" weil da rechts sich zwei Radfahrer überholen.

    Selbst ich in der Rolle als sehr auf Radfahrer aufpassender Autofahrer würde hier wahrscheinlich nur vom Gas gehen und möglichst weit links in der Spur fahren.

    Moin,

    ja, das ist Berner Heerweg.

    Ich finde es grundsätzlich einmal gut, dass der Radweg nicht einfach aufhört, sondern man sich darüber Gedanken gemacht hat, wie Radfahrer legal über diese Fläche kommen. Das finde ich schon einen deutlichen Fortschritt gegenüber anderen Städten.

    Dieser "shared space" ist aus meiner Sicht auch besser als einfach den Radweg durchzuführen, da das eher Konflikte zu Busfahrgästen provoziert, wenn Radfahrer nicht abbremsen und Busfahrgäste einfach gedankenlos über den Radweg schlendern. So ist klar, dass Radfahrer hier aufpassen müssen und keine "freie Bahn" haben.

    Ich wüsste auch nicht, wie man ein "Ende" dieses Abschnittes verständlich beschildern könnte, [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] könnte da zu Irritationen führen.

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] würde rechlich eindeutig eine Schrittgeschwindigkeit vorschreiben, was auch - meiner Meinung nach - übertrieben ist, wenn die Bushaltestelle wie im Foto leer ist.

    Kurz: Ich hätte diese Stelle auch nicht anders gelöst.

    Zitat

    Darf ich dein Foto herunterladen und es benutzen, um eine Anfrage an die Hamburger und Hannoveraner Verkehrsbehörden zu stellen?

    Darf ich es herunterladen und einen im Pflaster erkennbaren Angebotsradweg dort einzuzeichnen und hier im Forum zu veröffentlichen?

    Außerdem würde ich das Foto gerne an Fuß e.V. senden. Ich bin gespannt, was die dazu sagen werden. Ist es in Ordnung, wenn ich als Fotografen "Schlau Meier" angebe?

    ja, Quelle musst Du nicht angeben.

    Normalerweise haben E-Bikes ja normale Ladekabel mit Netzteil, so wie z.B. Laptops auch.

    An so einer E-Ladesäule müsste man das Rad ja erstmal anschließen können und dann ist das Netzteil selber ja trotzdem ungesichert gegen Regen und Diebstahl.

    Um den Akku signifikant zu laden müsste man den ja mindestens eine Stunde da so stehen lassen, das könnte für 20-30km reichen. Wenn man direkt neben der Ladesäule sowieso Picknicken möchte kann das vielleicht Sinn machen aber sonst kann man ja auch gleich ohne Unterstützung gemütlich weiterradeln.

    Gefühlt drehen wir uns hier immer im Kreis.

    Hier noch ein Beispiel aus Hamburg. [Zusatzzeichen 1022-10] im Bereich einer Bushaltestelle, da der Radweg nicht durchgängig ist.

    Fragen, auf die ich keine Antwort möchte, da es keine eindeutige gibt: Wie weit gilt diese Freigabe denn? Wie schnell darf ich bis da hin fahren?

    Hallo,

    ich hab mir das gestern mal in der Praxis gegönnt. Zum alleine Fahren ist es klasse, allerdings zum Überholen kommt man doch unangenehm dicht an die Fahrbahn - mutmaßlich, denn ich hatte auf dem Abschnitt niemand zum Überholen. Hier wären 50cm mehr optimal gewesen.

    Allerdings sollte man die Vegetation im Zaum halten. (An der einzigen Stelle mit Busch daneben, ragt dieser schon kräftig drüber...)

    Klar ist die Strecke nicht mit gechilltem Cruisen durch den Park zu vergleichen, aber zum sicher und zügig vorankommen passts - solange man nicht überholen muss.

    Schwierig, schwierig. Könnte man meinen, dass die Vz209 nur für die Fahrbahn oder die Fahrspur links daneben gelten?

    Weil wenn ich im linken Bild (he, das ist ja Hamburg!) auf der Fahrbahn mit dem Rad nach links abbiege ist das vielleicht nicht so ratsam!?

    Und das [Zeichen 237] hebt das [Zeichen 267] ja nicht zwangsläufig auf. (Ja komm, man sieht doch, was gemeint ist... ?()

    Die Radfahrstreifen sind dort sogar 2,25m breit.

    Sitzungsdienst

    direkt zu den Planunterlagen

    Die Parkplätze in Seitenlage sind 2,10m breit + 0,50m Dooring-Abstand.

    Die Planung ist also aus Anfang 2018. "Damals" hat man noch nicht so intensiv über PBL nachgedacht. "Heute" würde man das vielleicht anders machen. Gerade stadtauswärts "schreit" es ja geradezu nach einer PBL. Gerade weil es eine "Veloroute" ist. Vielleicht wird da ja noch etwas nachgebessert und zumindest diese komischen Gummilippen dazwischengesetzt.

    Video unbedingt zu ende schauen!

    Das war nämlich das erste, was ich mich beim Bild gefragt hab: "und wie wird die Aufleitung vorn an der Sievekingallee?

    Genau: scheiße.

    Ich finde, es geht sogar. Klar ist im Video der Radweg zugeparkt, aber sonst kann man ja auf der Fahrbahn weiter und dann rechts oder sich nach links einordnen in Richtung Hammer Steindamm. (Natürlich nur was für "echte" Kampfradler). Die im ersten Beitrag genannte "Pop-up-Bikelane" finde ich da viel schlimmer. (noch mal Link zu Mapillary)

    Apropos, Sievekingdamm ist "nur" baustellenbedingt und damit keine "echte" Pop-up-Bikelane. so zumindest das Hamburg Journal

    Auf 25 km/h käme ich Fitnessmangel-bedingt ohnehin nicht. Und allzu buchstabengetreu sollte man nicht immer alle Regeln auslegen.

    Ich fahre inzwischen meist mit einem Pedelec. Da ist es echt anstrengender Schrittgeschwindigkeit zu fahren als mit 25km/h.

    Regeln sind Regeln und da gibt es nicht sonderlich viel zum Auslegen.

    Höchstens einen gesellschaftlich tolerierten Bereich, wie weit man diese Regeln übertreten darf. Und ja, ich fahre in einem verkehrsberuhigten Bereich auch eher 15km/h. Aber 25 bis 30km/h sind mir persönlich doch zu viel "Auslegung".

    Komisch, beim Fußball wird jeder Millimeter "über der Linie" in die Goldwage gelegt, da wo es aber wirklich auf Menschenleben ankommt ist eine durchgezogene Linie aber scheißegal.

    Hallo,

    ich bin ein wenig erschrocken über die Kommentare zu den neuen Radfahrstreifen am Friedrich-Ebert-Damm in Hamburg.

    Link zu Twitter . Was für eine Panik dort doch manchmal herrscht angesichts zur Nähe zur Fahrbahn.

    Ich bin zwar absoluter Hasser von Radfahrstreifen und Schutzstreifen, die komplett in der Dooring-Zone liegen, aber in diesem Fall finde ich es einigermaßen gut (weil breit) umgesetzt, sofern der Streifen frei von Falschparkern bleibt. In jedem Fall deutlich besser als der handtuchbreite Radweg vorher. Google Maps

    Klar könnte man an Abschnitten ohne Einmündung den Radweg etwas von der Fahrbahn absetzen, aber so ist wenigstens der Belag gut und gereinigt.

    Das zeigt für mich einmal mehr, wie unterschiedlich die Empfindungen und Interessen der Radfahrer sind.

    Zitat

    ;) Du meinst mit NICHT mehr fahren, vermutlich: Nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren. Und das ist für dich KEIN Fahren mehr.";)

    Ich möchte irgendwann auch ankommen.

    hier

    hier

    und hier

    könnte ich mir durchaus vorstellen, auch abseits der Fahrbahn zu fahren um einfach meine Ruhe vor dem vielen Autoverkehr zu haben, aber halt nicht mit Schrittgeschwindigkeit. (Ja, das ist teilweise auch innerorts). Schlussendlich fährt hier außer mir kaum jemand auf der Fahrbahn und niemand in Schrittgeschwindigkeit.

    Irre ich mich, oder sagt das Zitat oben nicht gerade aus, dass E-Scooter Fahrradstraßen eben doch benutzen dürfen!?

    Wenn ich mich recht erinnere galten für E-Scooter doch die gleichen Regeln wie für Radfahrer mit 2 Ausnahmen:

    - Gehwege/Fußgängerzonen mit "Radfahrer frei" dürfen nicht genutzt werden

    - allgemeine Radwegebenutzungspflicht.

    Ähnlich ist auch das Podbike, wovon es bisher aber auch nur Prototypen gibt.

    Kann schon Sinn machen, wobei ich nicht sicher bin ob man damit über holprige Waldwege, ggf. mit Spurrillen, fahren sollte.

    Gerade gegen Kälte und Regen schützt das sicher gut, dazu Windschnittiger und damit schneller als ein "normales" Rad (zumindest das Podbike). Kann dazu auch als bequemer empfunden werden.

    Wenn man also passende Strecken hat, kann das schon Sinn machen.

    Leider sind die Dinger preislich noch relativ teuer, was sicher auch an der bisher geringen Stückzahl liegt.

    Hallo Ullie,

    zum letzten Bild: Aber genau das ist doch Dreck. Ich würde da gerne fahren, darf es aber nicht da ich mit 25km/h aus jeder Schrittgeschwindigkeit falle. Dann lieber unbeschildert, dann darf ich den Weg zwar streng lt. StVO nicht nutzen, aber man kann ihn evtl. als nicht zur Straße gehörigen Weg sehen der von allen Fahrzeugen genutzt werden darf. Und so ist es ja auch eigentlich vorgesehen. Sobald das in der nächsten Ortschaft zum Hochbordgehweg wird ist das wieder was anderes.

    Hallo,

    Tatbestandsnr. 141196

    Bußgeldkatalog

    Zitat


    Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) *) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

    Für mich ist das eindeutig.

    Wir haben auch schon mehrfach drüber diskutiert, auch in einem meiner ersten Themen hier: Link "Darf ich außerorts links auf dem Fußweg fahren?"

    Ja es ist einfach Dreck, dass man Wege nicht als "nicht benutzungspflichtige Radwege" beschildern kann, bzw. nur das besprochene Symbol auf dem Asphalt, was aber irgendwie niemand kennt.

    Die Lösung wäre auch einfach: "Außerorts dürfen für den Fußverkehr vorgesehene Wege durch den Radverkehr befahren werden, es sei denn es ist anders beschildert" oder ähnlich formuliert.

    Innerorts kann man drüber diskutieren ob man solche Wege auch mit mehr als Schrittgeschwindigkeit benutzen könnte. Auch hier wäre ich für eine "angepasste" Geschwindigkeit. Schrittgeschwindigkeit macht echt nur in engen Baustellen Sinn. Und da bin ich mir dann nichtmal mehr sicher, wo die Kombi [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ihre Gültigkeit verliert und normal auf dem Radweg weitergefahren werden darf. Weil mit Pech gilt das ja dann bis zur nächsten Einmündung (und dann auch noch im Rechtsverkehr und damit i.d.R. auf dem eigentlichen Gehweg).