Was gilt denn Ihrer Meinung nach, wenn die Ampel mitten auf dem "Radweg" steht? Kann man es sich dann aussuchen, je nachdem auf welcher Seite man an dem Mast vorbei fährt? (OK, rechts vorbei wird es etwas eng, aber Sie verstehen sicherlich, was ich meine).
Im Hintergrund hinter der Kreuzung sieht man ein kombiniertes Signal für Fuß- und Radverkehr. Da es sich bei dem "Radweg" um eine Radverkehrsführung handeln dürfte, gilt dann wohl das Kombisignal als "besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr" und nicht das Lichtsignal für den Fahrverkehr.
ZitatDavon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Aber wo muss man anhalten? Hier vorne, weil von links Fußgänger und Radfahrer queren, die grün haben (das Kopfsteinpflaster ist das Ende der Haltebucht einer Bushaltestelle), oder erst vor der Querung der Fahrbahn?
Wo muss ich jeweils anhalten, wenn ich von hier in die Straße nach rechts auf den freigegebenen Gehweg, den nicht benutzungspflichtigen "Radweg" oder auf die Fahrbahn abbiegen möchte? Dürfen Fußgänger hier nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel im Hintergrund rot ist?