Beiträge von Yeti

    Was gilt denn Ihrer Meinung nach, wenn die Ampel mitten auf dem "Radweg" steht? Kann man es sich dann aussuchen, je nachdem auf welcher Seite man an dem Mast vorbei fährt? (OK, rechts vorbei wird es etwas eng, aber Sie verstehen sicherlich, was ich meine).

    Im Hintergrund hinter der Kreuzung sieht man ein kombiniertes Signal für Fuß- und Radverkehr. Da es sich bei dem "Radweg" um eine Radverkehrsführung handeln dürfte, gilt dann wohl das Kombisignal als "besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr" und nicht das Lichtsignal für den Fahrverkehr.

    Zitat

    Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Aber wo muss man anhalten? Hier vorne, weil von links Fußgänger und Radfahrer queren, die grün haben (das Kopfsteinpflaster ist das Ende der Haltebucht einer Bushaltestelle), oder erst vor der Querung der Fahrbahn?

    Wo muss ich jeweils anhalten, wenn ich von hier in die Straße nach rechts auf den freigegebenen Gehweg, den nicht benutzungspflichtigen "Radweg" oder auf die Fahrbahn abbiegen möchte? Dürfen Fußgänger hier nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel im Hintergrund rot ist?

    aber allein schon wieder "rast gegen Baum" X(

    Ich erinnere mich an eine Pressemeldung der Stader Polizei, wo berichtet wurde, dass ein BMW-Fahrer (ca. 20 Jahre alt) in einer leichten Rechtskurve innerhalb einer geschlossenen Ortschaft "aus ungeklärter Ursache" die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, einen Baum entwurzelt und anschließend eine 30m entfernte Hauswand durchbrochen hat.

    Keine voreiligen Schuldzuweisungen, wenn der Unfallhergang noch unklar ist! So wichtig. :)

    Dann sind da ja noch mehr illegale Gehwegbrezer unterwegs, als bei den Radfahrenden.

    Auch wenn das nach Stammtischgequatsche klingt, ist meiner Beobachtung nach die Quote der Regelverstöße wirklich nochmal größer als bei Radfahrern. Neben dem Gehweg- und Geisterfahren kommt noch das Fahren mit mehreren Personen auf einem Roller (bisher gesehener Rekord = 4) dazu.

    So viel zum Thema, dass eine Kennzeichenpflicht die Einhaltung der Verkehrsregeln fördert ;)

    Ich dachte eigentlich, derzeit müsste jeder Radweg von den Rollern benutzt werden, egal ob benutzungspflichtig oder nicht?

    Da bin ich mir nicht sicher:

    Zitat

    Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung) gefahren werden.

    Das "wenn solche nicht vorhanden sind" kann man auch auf die "Radwege" mit den genannten blauen Zeichen beziehen. Es stellt sich dann die Frage, ob man mit so einem E-Dingens auf einem Angebots-"Radweg" fahren dürfte.

    In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.

    Bezüglich VwV-StVO zu §2 Rn 38a würde ich mir wünschen, dass diese Kennzeichnung verpflichtend verwendet wird, wenn es sich um einen solchen Weg handelt. Wenn die fehlt, ist es ein Gehweg, der dann auch möglichst durch ein [Zeichen 239] eindeutig als solcher gekennzeichnet werden sollte.

    Hier gibt es oft die Situation, dass [Zeichen 240] aufgehoben wurden und der Weg danach natürlich weiterhin alle ortstypischen Merkmale eines "Radweges" aufweist. Folglich fahren auch alle weiter darauf. Gerade dann, wenn vorher eine Benutzungspflicht bestand, sollte nach deren Aufhebung eindeutig klargestellt sein, was die neue Situation ist: Entweder durch [Zeichen 239] oder die Piktogramme.

    Die Form wie das [Zusatzzeichen 1022-10] in der Göttinger Chaussee angewendet wird, hat es jedoch eine andere Bedeutung und bezieht sich nur auf den Radweg.

    Nachgefragt: Welche Bedeutung hat denn nun dieses Schild Ihrer Meinung nach? Also was ändert sich dadurch, dass dieses Schild dort hängt? Was wäre anders, wenn das Schild dort nicht hängen würde?

    Welche Rolle spielt dabei Ihrer Meinung nach die Größe des Zusatzzeichens?

    Spoiler: Wenn sich durch das Schild nichts ändert, hat es auch keine Bedeutung. :)

    Man muss ihnen vielleicht mal auf die Sprünge helfen?

    Da finde ich schon einige Punkte, denen ich zustimme:

    Zitat

    Das Verkehrsnetz für Fahrräder neben heutige Fahrbahnen zu setzen und nicht darauf, gibt dem Auto mehr statt weniger Raum und Tempo. Als Verkehrswende-Verein und als Fußgängerlobby unterstützen wir gute Bedingungen fürs Rad auf der Fahrbahn. Wir lehnen es aber ab, dass Räder stattdessen Gehwege und Grünwege dominieren.

    Fuß und Fahrrad - FUSS e.V.

    Zitat

    Auch bei vielen Radlern sind sie unbeliebt: Sie dürfen neben Wegen mit einem solchen Schild nicht die Fahrbahn benutzen. Gerade um sie von dort fernzuhalten, stellen manche Verkehrsbehörden das Schild gern auf. Die dadurch provozierten Konflikte auf den Seitenwegen sind ihnen oft gleichgültig.

    3.6.2. „Gemeinsamer“ Geh- und Radweg: Mehr Gemeinheit als Gemeinschaft - FUSS e.V.

    Was kann man dagegen tun, wenn die zuständige Fachaufsichtsbehörde es selber nicht besser macht? Ernst gemeinte Frage, weil ich bei dieser geballten Ignoranz und Inkompetenz nicht mehr weiter weiß.

    Anzeige wegen Körperverletzung? Die verunfallte Dame ist sicherlich im guten Glauben auf dem linksseitigen Weg gefahren, dass es erlaubt ist. Trotzdem hätte sie natürlich nicht einfach den Fußgängerüberweg queren dürfen.

    Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr? Es wurden irreführende Markierungen aufgebracht, die zu gefährlichem Fehlverhalten verleiten. Und was tut man, wenn die "Experten" dann einfach ein [Zusatzzeichen 1022-10] dazu hängen? Es ist keine einzige Voraussetzung der VwV-StVO für eine Freigabe des linksseitigen Randweges erfüllt.

    Ich werde von alledem nicht betroffen sein, weil ich niemals auf diesem Weg fahren werde. Also werde ich dadurch auch keinen Schaden erleiden. Gegen eine Amtspflichtverletzung kann ich aber nur nach BGB als Geschädigter vorgehen.