Ich vermute allerdings tatsächlich ein
bewirkt bei den meisten Fahrradfahrer*innen einen stärkeren Impuls, den Hochbord zu verlassen als ein
.
Also ist das Radfahren auf einem mit beschilderten Weg verboten, aber bei
noch verbotener? Und auf Gehwegen, die nicht explizit beschildert sind, ist es nicht ganz so verboten wie mit
und viel weniger verboten als mit
?
Ist das nicht gerade das Problem, dass viele im Straßenverkehr der Meinung sind, dass sie sich selbst aussuchen können, welche Verkehrsregeln für sie gelten und welche nicht? Also zum Beispiel in einer 30er Zone 50 fahren, auf Gehwegen parken (nur mal kurz, natürlich), Sperrflächen überfahren, Überholabstände nicht einhalten, bei gelb noch Gas geben, anstatt anzuhalten, mit LKW nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen und/oder ohne die Rückspiegel zu beachten, unter Alkoholeinfluss fahren ....
Wäre es nicht besser, das Ganze doch lieber konsequent zu handhaben und mal die Polizei da hinzustellen, um ab und zu mal die Gehwegradler abzukassieren, bis sie gelernt haben, warum es "Gehweg" heißt?
Wo würden Sie denn im gezeigten Fall das aufstellen, wenn deutlich werden soll, dass die gesamte Straße für den Radverkehr gesperrt ist?
Wenn Sie es rechts neben den Gehweg stellen, glauben Sie ja offenbar, dass es nur für den Gehweg gilt. Wenn Sie es rechts neben die Fahrbahn stellen, könnten diejenigen, die nicht wissen, dass man auf Gehwegen nicht Fahrrad fahren darf, auf die Idee kommen, dass sie dann rechts an dem Schild vorbei fahren, oder vielleicht gleich auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg?