Beiträge von Yeti
-
-
Zitat
Für konkrete Durchfahrtsverbote etwa durch Ortschaften seien zwar weiter die Landratsämter zuständig. Wenn diese solche verhängen sollten, werde die Autobahn GmbH jedoch »umgehend an den Anschlussstellen durch entsprechende Beschilderung deutlich machen, dass die betreffenden Ortsdurchfahrten gesperrt sind«, wurde Lange zitiert.
Das wird spannend, weil es auf einen Schlag viele neue Präzedenzfälle geben dürfte. Ich habe keine Ahnung, auf welcher Rechtsgrundlage ein Landratsamt eine Ortsdurchfahrt z.B. auf einer parallel zur Autobahn verlaufenden Landstraße sperren könnte und wie man dieses Durchfahrtsverbot auf Fahrzeuge beschränken möchte, die vorher auf der Autobahn gefahren sind.
Ein weißes Schild "Bei Stau auf der Autobahn bleiben" hat ohnehin rechtlich etwa so viel Relevanz wie ein Schild "Bitte lächeln".
Oder will man Autobahnabfahrten künftig so beschildern?
-
Endlich: Autobahn-Benutzungspflicht soll kommen (zumindest bei Stau)
Bayern: Autos sollen bei Stau auf der Autobahn bleiben müssen – trotz Blechlawine - DER SPIEGEL
-
-
Machen die das jetzt regelkonform, weil der Radweg ist ja gesperrt, aber die Fahrbahn frei ist? Und die Aufstellung der Schilder
+
und dem Zusatzschild "Baustellenfahrzeuge frei" signalisiert eindeutig, dass die Beschilderung nur für die Baustellenzufahrt hinter dem verschlossenen Gittertor gilt.
Nein, das signalisiert, dass Baustellenfahrräder zugelassen sind. Zu Fuß dürfen auch Bauarbeiter den Bereich nicht betreten.
Für Kraftfahrzeuge besteht dort überhaupt kein Verbot und daher können Baustellen-Kraftfahrzeuge davon auch nicht ausgenommen sein. Die "Absicherung" mit den Bauzaunelementen ist haarsträubend und entspricht nicht ansatzweise einer korrekten Baustellenabsicherung. Wenn das Tor offen steht, darf jeder mit seinem Kraftfahrzeug da fahren.
Dieses Bild kann allenfalls als abschreckendes Beispiel dienen, wie man es auf gar keinen Fall machen sollte, aber sicherlich nicht als Beleg für Ihre mehrfach widerlegten Thesen über den Geltungsbereich von Verbotsschildern.
-
An meinem Rennrad auch, wenn es erforderlich ist. Ansonsten ist die Beleuchtung abgenommen.
Ich bekenne mich aber schuldig, dass der von mir verwendete weiße Frontreflektor kein Prüfzeichen Z hat und dass an den Klickpedalen keine gelben Reflektoren vorhanden sind. Alles Andere, was in §67 StVZO gefordert ist, ist vorhanden.
An den Hacken der Schuhe sind aber Reflektoren (ich weiß: nicht zulässig), so dass man auch die Auf- und Abwärtsbewegung der Pedale sieht, wenn ich im Dunkeln von hinten angestrahlt werde. Tagsüber reflektieren die Reflektoren ohnehin nur das Sonnenlicht in Richtung der Sonne, so dass ich diesen Mangel vor meinem Gewissen vertreten kann, auch wenn das Rad damit natürlich nicht verkehrssicher ist.
-
Den Gedanken das auf Fahrräder zu übertragen, finde ich mehr als gewagt.
Menschen, die über einen längeren Zeitraum 250 W treten können, dürften nach den Vorstellungen von U. sicherlich nicht einmal ohne Weiteres ein Hollandrad kaufen
-
Du kannst auch einen (demilitarisierten) Panzer kaufen.
Hier zum Beispiel: Panzer-Handel | Aüsrüstung, Bekleidung, Ersatzteile, Fahrzeuge
Rennwagen gibt es zum Beispiel hier zu kaufen: Formel-Rennwagen kaufen und verkaufen! | MotorsportMarkt.de
-
Kann ich zum Beispiel einen Formel1-Rennwagen ganz normal als Privatmensch kaufen?
Selbstverständlich dürfen Sie das. Wenn Sie jemanden finden, der einen anbietet, können Sie den kaufen. Sie dürfen damit aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
-
Demnächst: Autos nur noch über den Motorsportverein zu kaufen.
Aber nur Autos, die schneller als 100 km/h fahren können. Für Menschen, die ihr Auto vorwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften bewegen, gilt eine Grenze von 50 km/h. Darüber nur mit gültiger Rennfahrer-Lizenz.
-
-
Welche Form der Ausschilderung würde denn unter der Voraussetzung dann ermöglichen, dass der Fahrradverkehr weiterhin auf der Fahrbahn verboten ist, aber auf dem Gehweg gestattet ist, und zwar in Form der Kombi
+
, also Fußweg mit Radverkehrsfreigabe?
Falls bei der Anordnung auch das Gebot der Schrittgeschwindigkeit auf dem gemeinsam genutzten Hochbordweg wichtig ist, dann zusammen mit VZ 274-5 ggf. mit ZZ 1010-52
-
-
An Stelle des Wirtes würde ich mir ja lieber mal überlegen, mit welchem Angebot ich die vielen Rennradfahrer in den Biergarten locken kann. Das scheint ja nach dem Artikel inzwischen die Hauptzielgruppe zu sein, aus der er neue Gäste akquirieren kann.
Sehr schön ist auch der Erdwall gegen Starkregen auf Seite 3. Als Küstenbewohner und Beitragszahler an den hiesigen Deichverband kann ich aber auf den ersten Blick erkennen, dass dieses Gebilde in der Form unnütz ist.
-
Natürlich geht es beim Vorwurf der irreführenden Werbung um die Werbung
-
Es geht darum, dass der Begriff "Vollausstattung" irreführend ist, wenn ein Fahrrad, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, dafür aber offenkundig nicht voll ausgestattet ist.
-
Nur ich sehe da kein Verbot für den Radverkehr auf der Fahrbahn.
Dann schauen Sie nochmal genau hin: Das
sperrt nämlich den Radverkehr auf der gesamten Straße, also auch auf der Fahrbahn. Hatte das hier nicht schon jemand geschrieben und auch begründet?
Aber nein, Sie ignorieren ja lieber alles, was Andere schreiben und spulen immer das Selbe ab. Diskussionen mit Ihnen sind absolut sinnlose Zeitverschwendung.
-
Wenn ein Geh- und Radweg, ob gemeinsam oder getrennt, baustellenbedingt gesperrt werden muss, würde ich ein 254/259 an der Absperrung für adäquat halten
Die Absperrung ist doch selbst ein Verkehrszeichen (VZ 600), das bedeutet, dass die damit abgesperrte Fläche nicht betreten werden darf. Dann muss man doch nicht noch zusätzlich Verbotsschilder dranhängen, die auch nichts anderes besagen, als dass man die Absperrung nicht durchbrechen oder über sie hinüberklettern darf. Daher findet man die Verbotszeichen auch nirgends in den Regelplänen der RSA.
Kann man hier runterladen: https://www.fgsv-verlag.de/rsa-21-pdf
-
sondern es geht darum, Beispiele für den Einsatz von Verkehrszeichens Zeichen 254, Verbot für Radverkehr
vorzustellen und zu diskutieren.
Sie können noch ganz viele Beispiele zeigen und werden hier immer wieder die Antwort erhalten, dass die Verkehrsbehörde damit Quatsch angeordnet hat. Ist das dann eine "Diskussion"? Vor allem, wenn Sie immer wieder das selbe Beispiel zeigen, führt das wohl nicht wirklich weiter.
-
Also ich bereite gerade eine Klage gegen zwei
vor und bin gespannt, ob meine Lieblingsverkehrsbehörde zu ähnlichen Argumentationskniffen greift wie Ullie und dann einfach behauptet, dass das ja gar nicht gelten würde und ich daher durch das Verbot für Radverkehr gar nicht in meinen Rechten als Radfahrer eingeschränkt sei.