Zum Glück gab es noch die Parkplatzrücklage...
...um einen untermaßigen, einseitigen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" in einer T30 Zone zu bauen (hier fehlt immer noch der facepalm-Smiley). Später hat man die T30 Zone aufgehoben und gegen T30 Strecke ersetzt, weil man gemerkt hat, dass es in einer T30 Zone generell keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen geben darf.
Was die Geschichte um die Straße Am Hofacker und der Zeitungsartikel von damals ganz klar zeigt: Die wussten ganz genau, dass das, was sie taten / nicht taten, nicht rechtmäßig war. Es war ihnen schlichtweg egal und das ist es ihnen bis heute.