Zunächst einmal ist jede nicht angemeldete Demonstration "illegal". Egal in welcher Form, also auch, wenn dabei niemand gestört oder behindert wird.
Zum Thema Vorsatz: Es war sicherlich Vorsatz der Aktivisten, den Verkehr zu behindern oder sogar lahmzulegen. Es war sicherlich kein Vorsatz, Rettungsfahrzeuge zu behindern. Es muss aber klar sein, dass man das mit solchen Aktionen zumindest billigend in Kauf nimmt. Ob das im juristischen Sinne bereits als Vorsatz gelten kann, weiß ich nicht. Eine ähnliche Begründung gab es ja bei der Mordanklage gegen die Raser, die mit ihrem Verhalten den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben, auch wenn es sicherlich keine direkte oder gar gezielte Tötungsabsicht gab.
Die Sperrung der zwei von drei Fahrspuren erfolgte durch die Polizei. Keine Ahnung, welchen Spielraum sie hat, Fahrspuren unter der besetzten Schilderbrücke trotzdem freizugeben. Auch wenn die Aktivisten die Autobahn nicht selbst physisch versperrt haben, ist aber auch klar, dass sich ein 5km langer Stau nicht direkt auflöst, sobald man alle drei Fahrspuren wieder geöffnet hätte.
Der Fall mit der Baumbesetzung in Flensburg zeigt, dass die Justiz durchaus einen Unterschied macht, worum es den Aktivisten geht und welche anderen Rechte dabei verletzt werden, um das Ziel zu erreichen. Das Gericht hat dort entschieden, dass die Aktion einem höheren Ziel diente als die Eigentumsinteressen der Grundstückseigner und daher angemessen war. Das ist natürlich kein Freibrief für weitere Aktionen der Letzten Generation, sondern das müssen Gerichte in jedem Einzelfall entscheiden. Aber es macht eben doch einen Unterschied, ob zwei Nazis eine Autobahn blockieren, um damit gegen Ausländer zu demonstrieren. Alleine schon deshalb, weil kein Zusammenhang zwischen der Aktion und dem Anliegen erkennbar ist.
Das sehe ich übrigens auch bei den Trecker-Korsos so. Wenn Landwirte auf diese Weise demonstrieren, tun sie das auch vor allem, um zu stören und Aufmerksamkeit zu erregen. Die Blockade des Straßenverkehrs steht allerdings in keinem Zusammenhang mit ihrem Anliegen und da spielt es aus meiner Sicht gar keine Rolle, ob man dieses Anliegen für eine "gute Sache" hält oder nicht. Die Landwirte nehmen dabei ebenfalls in Kauf, dass in Folge der Demonstration Rettungseinsätze verzögert werden können. Hier darf man nicht mit zweierlei Maß messen, zumal einzelne Personen, die eine Straße blockieren, diese Blockade schneller aufheben können als die Landwirte mit Hunderten von Traktoren.