Keine Ahnung, wie oft ich schon freundlich auf ähnliche Situationen hingewiesen habe. Manchmal wurde daraufhin etwas gemacht, manchmal auch nichts. Es ist jedenfalls keine Lernkurve erkennbar.
Beiträge von Yeti
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Ich habe tatsächlich gerade überlegt, ob ich das auf dem Foto bin. Ich hatte auch so einen Trecker und die gleiche Jacke.
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Du hast recht. Habe ich tatsächlich noch nie genau nachgeschaut. C1E gilt auch weiterhin für 7,5-Tonner. Ich dachte immer, dass es diese Grenze bei den neuen Führerscheinen nicht mehr gäbe und ich daher die 12-Tonnen eingetragen bekommen habe.
(hat aber alles nichts mit E-Fuels zu tun)
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Verkehr: Kampagne macht auf Gefahren mit Lastenrädern aufmerksam | ZEIT ONLINE
Und morgen lesen Sie: Verkehrswacht fährt mit dem Benz mit 120 km/h in einen Kindergeburtstag und warnt: "Kindergeburtstage sind gefährlich"
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Meinen Führerschein mit der alten Klasse 3 (Berechtigung für Anhänger oder Fahrzeug bis 7,5t) habe ich mit 18, im Jahr 1990, gemacht, also vor 1999. Damit ist er nicht befristet, auch nicht nach dem 50. Lebensjahr.
Hast du noch den rosa Lappen? Der wurde mir mal geklaut (Jacke mit allen Papieren drin) und seitdem habe ich die Karte. Darin wurde mir statt Klasse 3 unter anderem Klasse CE eingetragen, also bis 12 Tonnen, aber beschränkt gültig bis zum 50.
7 1/2 Tonner darf ich jetzt also nicht mehr fahren, was ich mit der rosa Pappe weiterhin gedurft hätte. Habe ich allerdings in der ganzen Zeit nie gemacht.
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Pessimist
Oder wie man es auch nennt: "Optimist mit Erfahrung"
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Ist nicht der Bürgersteig ein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Bauteil der Straße?
Ich ergänze: Ein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Teil der für Fahrzeuge aller Art gesperrten Straße.
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Problem wird USA bleiben.
In Kalifornien werden ab 2035 keine neuen Verbrennerautos mehr zugelassen. Der Rest der USA wird folgen. Falls die Reps die nächste Wahl gewinnen, vielleicht später, aber das wird sich ohnehin irgendwann durchsetzen.
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Das wäre physikalisch gesehen völliger Humbug. Wenn eine Energiewende gelingen soll, kann das nur funktionieren, wenn der Energieverbrauch in allen Bereichen deutlich gesenkt wird. Bei E-Autos passiert das automatisch, weil E-Motoren einen 2-3 fach höheren Wirkungsgrad haben als Verbrenner, bei denen selbst im günstigsten Fall 60% der Energie als Abwärme durch den Kühler und Auspuff ungenutzt bleiben.
Wenn man den schlechten Wirkungsgrad der Verbrennungsmotoren dann noch mit einer ineffizienten Vorkette bei der Erzeugung des Brennstoffs kombiniert, ist das das exakte Gegenteil von Effizienz.
Am besten ist es, wenn elektrisch angetriebene Fahrzeuge ihren Strom aus einer Oberleitung beziehen und auf Schienen fahren.
Noch absurder ist es bei der Gebäudeheizung. Anstatt mit Strom erst synthetisches Gas oder -noch schlimmer- Heizöl herzustellen, wäre es bereits um den Faktor 3 effizienter direkt mit Strom zu heizen. Eine Wärmepumpe ist nochmals um den Faktor 2-5 effizienter (je nach gegebenen Voraussetzungen), als die elektrische Direktheizung.
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Hamburger CDU-Chef*in tritt zurück
Besser wird's trotzdem nicht, DT soll übernehmen. Liebe Hamburger: Macht euch schonmal auf einen Auto-Wahlkampf in 2025 gefasst.
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Gibt der IPCC eigentlich Bescheid, wenn es wirklich für Alles zu spät ist?
Was nicht vergessen werden darf: Die Entscheidung zwischen umgehendem konsequenten Handeln und "weiter so" ist keine Entscheidung zwischen +1,5° oder +2,0°C globaler Erwärmung, sondern zwischen inzwischen bestenfalls noch Stopp bei +2,0°C oder immer weiter fortschreitender Erhitzung. Wahrscheinlich bereits mehr als +3,0°C am Ende dieses Jahrhunderts und dann ist immer noch nicht Schluss.
Selbst wenn alles zu spät ist, geht es also immer noch darum, wie schlimm es wird und wie schneller es schlimmer wird. Das Ganze wird aber kein harter und plötzlicher Einschlag, sondern ist ein Zustand stetiger Verschlechterung. Ich bin heilfroh, dass in ca. 30 Jahren meine Zeit hier abgelaufen ist und ich keine Kinder habe, denen ich mal erklären muss, wie das alles dazu kommen konnte, obwohl die Zusammenhänge schon lange begriffen waren. Ermutigend ist aber nicht einmal der Ausblick auf die kommenden 30 Jahre.
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Zitat
Die Fraktion fordert, „legale Parkmöglichkeiten“ zu schaffen. Wie und wo diese entstehen sollen, dazu legt sich die CDU nicht fest.
Hier sind noch ein paar Plätze frei: https://goo.gl/maps/Gp1FiByJZxd4UDSi9
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Ich hatte heute Morgen wieder ein Gespräch mit dem Leiter des Straßenverkehrsamtes. Sie haben wohl die ausgeschriebene Stelle der Leitung der Verkehrsbehörde besetzen können. Ab wann die oder der Neue die Arbeit aufnimmt, habe ich aber nicht gefragt.
Ansonsten laufen die Abstimmungen mit den Gemeinden weiter. Es gab bereits einen Ortstermin und das Ergebnis war, alle innerorts bestehenden RWB in dieser Gemeinde aufzuheben, auch im Zuge der Landstraßen, wo in der Spitzenstunde >1000 Kfz/h fahren. Ich habe gesagt, dass es eigentlich im gesamten Landkreis nur darum gehen könnte, wo und unter welchen Voraussetzungen man ein Benutzungsrecht anordnet, denn die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht sind meiner Meinung nach nirgends erfüllt. Wir waren uns auch darüber einig, dass ein Benutzungsrecht auf gemeinsamen Geh- und "Radwegen" mit der Piktogrammlösung und nicht mit
angeordnet wird.
Sicherlich werden meine Ansichten, wo man das Radfahren weiterhin auf dem Hochbordweg erlauben kann, mit der Sicht der Behörde nicht übereinstimmen. Aber wenn das tatsächlich konsequent so fortgeführt wird, wären irgendwann mal alle
Geschichte. Es wurde überlegt, mich zu den nächsten Abstimmungsgesprächen mit den Gemeinden hinzu zu ziehen. Da muss ich dann vorher sicherlich etwas Kreide fressen.
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Hintergrund: RTW/FW/POL sind zwar nach den Buchstaben der StVO bei Einsätzen von den Vorschriften befreit, müssen aber stets eine Abwägung treffen. In Hamburg z.B. lautet die Abwägung zur Geschwindigjeut: in der Regel max. 50% über angeordneter zHg.
50% über zHg in einer T30 Zone wird ja selbst bei normalem Autoverkehr als hinreichend angenommen. Ich kann mich an eine Aussage der Hamburger Polizei zu Geschwindigkeitsmessungen in einer T30 Zone erinnern, bei der herauskam, dass die V85 bei 45km/h lag und man daraufhin keine Notwendigkeit weiterer Kontrollen oder geschwindigkeitssenkender Maßnahmen sah.
Darüber, ob man im Hohenwedeler Weg überhaupt T30 anordnet, besteht eigentlich Einigkeit. Von der Polizei kamen jedenfalls keine Einwände und selbst die KVG als ÖPNV-Dienstleister hat ihre anfänglichen Bedenken, den Fahrplan nicht mehr einhalten zu können, nach eingehender Prüfung beiseite gelegt.
Also geht es nur darum, wie T30 rechtssicher begründet werden kann. Man hat wohl große Sorge, dass irgendjemand dagegen klagen könnte und man das dann wieder zurücknehmen muss. Andererseits kenne ich Straßen in Stade, in denen bislang auch noch niemand gegen T30 geklagt hat und wo das rechtlich auf wackligem Boden stehen dürfte.
Die Verkehrszahlen, die vor etwa zwei Jahren schon in der Presse genannt wurden, lagen im Bereich von 650 Kfz/h. Das wäre im oberen Belastungsbereich II der ERA. Eine außergewöhnliche Gefahrenlage hätte man damit nicht begründen können, sondern da hätte man die besonderen Umstände wie die geringe Fahrbahnbreite von nur 5,50m mit Linienbusverkehr auf einem stark frequentierten Schulweg mit wenig Platz im Seitenraum verweisen müssen. Damit wäre die Anordnung von T30 immerhin nicht willkürlich, sondern das Ergebnis einer Ermessensausübung.
Nach den letzten Zahlen, die ich gesehen habe, liegt die Verkehrsbelastung eher noch darunter (DTV <4500 Kfz/d). Man bräuchte in jedem Fall noch einmal genaue Zahlen der Spitzenstunde.
Für eine T30 Zone wäre dieser Nachweis nicht erforderlich. Daher die Frage, ob dort speziell gegen eine T30 Zone gegenüber einer Streckenbegrenzung etwas sprechen würde. Mir fällt da eigentlich nur die Ampelkreuzung mit dem Bockhorster Weg ein, die in einer T30 Zone nicht zulässig wäre.
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Was würde eigentlich gegen die Anordnung einer
sprechen? Also für das gesamte Gebiet zwischen der Bremervörder Straße und der Straße Am Hohenwedel, im Bild rot umrandet. Die Pfeile zeigen die Zufahrtstraßen in den Stadtteil. In der Hauptsache sind das der Hohenwedeler Weg, der später in die Straße Am Hohen Felde übergeht und der Bockhorster Weg. Ich müsste nochmal nachschauen, aber ich glaube, dass bis auf diese grün hervorgehobenen Straßen ohnehin alles bereits als T30 Zone ausgewiesen ist.
Der ganze Stadtteil ist Wohngebiet. Es gibt mit der IGS im Süden eine große Schule, dazu im Bockhorster Weg eine Grundschule und einen Kindergarten. Ob da im Nahbereich bereits T30 angeordnet ist, müsste ich nachschauen. Im Umfeld der IGS jedenfalls nicht.
Im Hohenwedeler Weg / Am Hohen Felde fährt eine Buslinie. Es gibt an der Kreuzung zum Bockhorster Weg eine LSA, die müsste dann wohl weg.
Es gelten folgende Voraussetzungen gemäß §45 (1c):
ZitatDie Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.
Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen.
An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.
Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Für die Vorfahrtregel rechts-vor-links sind Ausnahmen möglich (VwV-StVO zu §45, Rn 41):ZitatWo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden.
Bis auf die Ampelkreuzung am Bockhorster Weg, die ohnehin aufzuhebende RWB und ggf. noch vorhandene Fahrbahnmarkierungen sind diese Voraussetzungen erfüllt. Bei der eher geringen Verkehrsbelastung sollten aber im Bereich des Bockhorster Weges auch Zebrastreifen anstelle der Ampel ausreichend sein, ggf. unterstützt durch verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen.
Aus meiner Sicht wäre also eine T30 Zone rechtssicher möglich, weil dafür keine außergewöhnliche Gefahrenlage gemäß §45 (9) vorliegen muss. Ein Verkehrsversuch hingegen könnte abgelehnt werden und das Ansinnen für die Stadt mit einer Blamage enden, wenn sie das Aufheben einer schon seit langem rechtswidrigen Anordnung als "Versuch" bezeichnet.
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Elberadweg wieder auf dem 2. Platz.
Radreiseanalyse des ADFC: Das sind die beliebtesten Radfernwege Deutschlands - DER SPIEGEL
Der Elbe-"Radweg":