Beiträge von Yeti

    Na, sie wollen die Radler halt vor dem KV schon auf der linken Seite haben, weil ab da gehts mit dem verpflichtenden Geisterradln weiter.

    Ja, und trotzdem erlauben sie es nicht, weil sie eigentlich ganz genau wissen, dass sie das nicht dürfen. Aber man kann ja ein paar Brotkrumen auslegen und hoffen, dass die Leute sich im gewünschten Sinne falsch verhalten.

    Hinter dem Kreisverkehr ist es auch irre: Links [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31] und rechts [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1000-31]. Man darf also auf der rechten Seite in beiden Richtungen fahren, obwohl man auf der linken Seite in beiden Richtungen fahren muss. Wann zieht man die Leute, die sowas verbocken, endlich aus dem Verkehr / aus der Verkehrsbehörde?

    Zitat

    Der Radfahrer sei auf dem Geh- und Radweg der Leipziger Straße in falscher Richtung gefahren, als ein 54-jähriger Autofahrer bei der Ausfahrt des Rewes den Mann übersah.

    Dort auf der falschen Straßenseite zu fahren, scheint in der Gegend allerdings Programm zu sein. Markranstädt, Sachsen - Google Maps

    Direkt an der Unfallstelle allerdings nicht, sondern da muss man in Fahrtrichtung des verunglückten Radfahrers auf der Fahrbahn fahren 68 B87 - Google Maps , während in Gegenrichtung ein [Zeichen 240] steht. Ich schätze, dass die Gehweg- und Geisterradlerquote dort bei >95% liegt.

    Immerhin hat die Verkehrsbehörde in ihrem Bescheid auf meinen Neuverbescheidungsantrag geschrieben, dass man bei den Markierungen am Kreisverkehr "Verbesserungspotenzial" sehe. Im Unfallatlas sieht man dort in den letzten Jahren zwei Unfälle mit Fahrradbeteiligung, davon einen mit Schwerverletzten.

    An dieser Stelle kann man auf dem streetview-Foto besonders deutlich sehen, dass der Fußweg an der Hauptdurchgangsstraße durch Hellenthal nicht geeignet ist für einen gemeinsame Nutzung durch Fuß- und Fahrradverkehr.

    Daher hat man auch konsequenterweise das falsche Piktogramm verwendet, bei dem die Fußgänger stehen :)

    Aber auch das richtige Piktogramm kann man am falschen Ort markieren, wo es nichts zu suchen hat.

    Ein Kollege und eine Bekannte haben sich unabhängig voneinander bei mir über das Verhalten rücksichtsloser Radfahrer auf Gehwegen beklagt, auf denen sie regelmäßig mit ihrem Hund gehen. Ich habe sie beide gebeten, sich damit an die Verkehrsbehörde zu wenden. Beide haben das getan, aber keine Antwort erhalten.

    Die Frage ist, ob die gehäufte Anwesenheit von Radfahrern auf einem nicht eindeutig als Gehweg beschilderten Weg oder gar auf einem mit Piktogrammen als gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichneten, untermaßigen Weg die Rechte von Fußgängern verletzt und diese damit klagebefugt wären. Ich hatte mal beim Fuss e.V. nachgefragt, ob man dort entsprechende Urteile kennt, aber auch das wurde nicht beantwortet.

    Daher interveniere ich gerade, dass da bei den derzeitigen Baumaßnahmen Zebrastreifen hinkommen und sonst nichts. Und ich würde es auch an dieser Stelle begrüßen, wenn durch [Zeichen 239] klargestellt wäre, dass Radfahrer auf diesem Gehweg nichts zu suchen haben.

    Da steht aber nirgends, woran so ein mysteriöser "Geh- und Radweg" erkennbar sein soll.

    Genau darum geht es in dieser Diskussion. Eine eindeutige Möglichkeit, den gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht zu erkennen, wurde mit den Piktogrammen geschaffen. Trotzdem kenne ich zahlreiche Gehwege, auf denen 90% der Radfahrer fahren. Offenbar erkennen viele Leute "Radwege", wo es keine gibt und dafür wünsche ich mir eine Klarstellung, damit sich das ändert. Wo ich selbst fahre, hat damit gar nichts zu tun, denn ich fahre bestimmt nicht auf Gehwegen (*edit: und ich suche ganz sicher auch nicht "zwanghaft nach Wegen, eine Sehnsucht nach Separation zu stillen", weil ich diese Sehnsucht nicht habe, im Gegenteil!)

    Ansonsten merke ich gerade wieder, warum ich dich geblockt habe: Du verdrehst mir die Worte und versuchst, mich in eine Ecke zu stellen. Du siehst jeden, der dir nicht nach dem Mund redet, als Feind. Vermutlich will auch deshalb vor Ort niemand mit dir reden.

    Es hat halt mit der Besonderheit des widersprüchlichen Konstrukts "Geh- und Radweg" zu tun. Der ergibt sich (im Gegensatz zu alle anderen "Radwegen", die im Einzelfall auch schwer als solche erkennbar sind) allein durch das blaue Schild. Und sonst nichts. Die Piktogramme mögen eine Nothilfe sein, sie sind aber weiterhin keine Verwaltungsakte in Gestalt zugelassener Verkehrszeichen.

    Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht werden doch in §2 (4) sogar benannt:

    Zitat

    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    Was sollte denn sonst ein rechter Radweg ohne Zeichen 240 sein?

    Und nochmal die VwV-StVO:

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Auch darin ist Zeichen 240 genannt. Nach der VwV-StVO (die die Verkehrsteilnehmer nicht kennen müssen), kommt es also darauf an, ob die Verkehrsfläche für den Radverkehr vorgesehen ist. Da steht auch nirgends, dass sie ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen sein muss, so dass das auch einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne RWBP einschließt. Die Piktogramme schaffen Eindeutigkeit, dass die Verkehrsfläche auch für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Ich führe hier gerade eine Diskussion wegen eines Gehweges, auf dem immer noch viele Leute mit dem Fahrrad fahren. Die sind sich alle 100%ig sicher, dass das ein Radweg ist. Es gibt auch Radwegfurten an einem Kreisverkehr, wo dieser Weg beginnt und früher war das auch mal in beiden Richtungen mit [Zeichen 240] benutzungspflichtig. Eine Klarstellung, dass das jetzt ein Gehweg ist, wäre also notwendig, weil der Weg aussieht wie früher, wo er definitiv eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche war. Und der Weg weist mit den Radwegfurten am Kreisverkehr auch Radweg-Merkmale auf. Es gibt allerdings kein [Zusatzzeichen 1022-10], so dass alle, die auf dem Weg in Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite fahren, dies definitiv nicht dürfen. Denen, die aber in Fahrtrichtung rechts darauf fahren, wird man keinen Vorwurf daraus machen können.

    Aktuell wird die Fahrbahndecke im Kreisverkehr erneuert. In dem Zuge hat die Stadt angekündigt, dass auch neue Querungen für Fußgänger und Radfahrer aufgebracht werden. Meine Frage, wofür dort Querungen für Radfahrer auf den Gehwegen sein sollen, habe ich keine Antwort erhalten.

    Aber es ist genau so, wie Autogenix geschrieben hat: Man hat das stückweise geändert, damit es möglichst niemand mitbekommt und die Stadt weigert sich, [Zeichen 239] aufzustellen, damit die Wutbürger die Klappe halten. Das Ergebnis ist eine Gehweg- und Geisterradlerquote von 90%.

    Wenn ich gefragt werde, woran man einen Radweg ohne VZ 237 oder 241 erkennt, antworte ich: Daran, dass es daneben einen Gehweg gibt.

    Aber woran erkennt man, was von beiden der Radweg und was der Gehweg ist? Üblicherweise ist der fahrbahnseitige Teil der Radweg und der Teil an den Grundstücken der Gehweg. Das ist aber auch nirgends in der StVO so festgeschrieben. Wir erkennen das, weil der Radweg Radweg-Merkmale hat: Radwegfurten, ggf. tiefer abgesenkte Bordsteinkanten an Kreuzungen und weil wir es gewohnt sind, dass fahrbahnseitig der Radweg ist. Oftmals ist der Radweg anders gepflastert (hier in Stade rot oder mit kleinerem Betonpflaster) oder asphaltiert, während der Gehweg oftmals mit größeren Platten gepflastert ist. Aber auch das steht nirgends in der StVO, dass rotes Pflaster einen Radweg kennzeichnet.

    Wenn ein Gehweg so aussieht wie sonst gemeinsame Geh- und Radwege aussehen und wenn dieser Gehweg Radweg-Merkmale aufweist und wenn der Gehweg außerorts liegt, wo man es gewohnt ist, dass es dort gemeinsame Geh- und Radwege gibt, dann muss man es meines Erachtens durch ein [Zeichen 239] klarstellen, wenn das nicht so ist.

    Rechtslage in diesem Fall bereits eindeutig

    Für dich vielleicht, aber für 99,9% der Leute, die dort fahren, nicht.

    Wenn man Geld für Schilder sparen möchte, sollte man innerorts alle rechtswidrigen [Zeichen 240] abbauen. Mit dem Erlös des Blechs beim Schrotthändler könnte man auch gleich die Deutsche Bahn sanieren. Da würde ich dir auch sofort zustimmen, dass solche Wege danach Gehwege sind, auf denen das Radfahren verboten ist.

    Ein Verwaltungsakt ist ohnehin erforderlich, wenn die [Zeichen 240] weg sollen und dann muss auch jemand hinfahren, der die Schilder abschraubt. Er müsste dann nur an selber Stelle die [Zeichen 239] anschrauben.

    Aber selbst innerorts kapieren es viele Leute nicht. Vor allem, wenn die Gestaltung des Weges dem typischen Aussehen gemeinsamer Geh- und Radwege entspricht (z.B. rote Pflasterung). Auch dann halte ich ein klärendes [Zeichen 239] für sinnvoll oder gar erforderlich.

    Machen wir uns nichts vor: Diese Verkehrsregeln kennen höchstens 15% der Leute. Für den Rest ist alles, was sie für einen Radweg halten, auch ein Radweg.

    wirds wohl so sein, dass die zuständige Behörde einen legalen Zustand herstellen will mit der Hoffnung, dass es niemand bemerkt

    Genau! Es soll niemand bemerken, dass Radfahrer dann auf der Fahrbahn fahren müssen. Falls die anordnende Behörde der Meinung ist, dass man auf dem Weg freiwillig fahren kann, gäbe es ebenfalls Möglichkeiten, dies eindeutig zu kennzeichnen.

    Daher nochmal die Frage, was bei fahrbahnbegleitenden Außerorts-Gehwegen gegen eine Klarstellung mit [Zeichen 239] spricht.

    ein Gehweg wird außerorts deswegen nicht automatisch zu einem Radweg

    Stimmt. Aber wird ein vormals benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg nur durch Entfernung der [Zeichen 240] automatisch zu einem reinen Gehweg, wenn es nicht mit [Zeichen 239] verdeutlicht wird?

    Dass diese Verkehrsfläche für den Radverkehr vorgesehen war, hatte man doch vorher eindeutig beschildert. Ist das einzige Kriterium bei der Beurteilung der Beschaffenheit eines Weges das Schild?

    Natürlich sträuben sich die Verkehrsbehörden dagegen, weil sie einerseits hoffen, dass möglichst viele Radfahrer weiterhin auf dem Weg fahren und weil sie mit einem [Zeichen 239] eingestehen würden, dass der Weg niemals zum Radfahren geeignet war.

    Eine Sonderregelung gibt es für Außerortswege nicht, sondern nur die Problematik, einem Weg anzusehen, ob er eine "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche" ist.

    Abhilfe könnte schaffen, wenn Wege außerorts immer eindeutig gekennzeichnet sind, also entweder mit [Zeichen 240], Piktogrammen für gemeinsame Geh- und Radwege ohne RWBP oder [Zusatzzeichen 1022-10] auf der linken Seite oder [Zeichen 239], wenn man darauf nicht radfahren soll. Das muss meiner Meinung nach für jeden eindeutig verständlich sein, egal ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder hinter dem Lenkrad und nicht nur für 25 Benutzer dieses Forums.