"Gehweg, Schleichradler frei" ändert nix an der Gültigkeit von Ampeln ...
Nein, erst einmal nicht. Aber es sollte einen Unterschied machen für die < 8 Jährigen: Wenn sie ohne
auf dem
fahren, müssen sie an der Kreuzung absteigen und dann gilt die Fußgängerampel.
Zitat
Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Aber:
Zitat
Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.
Wenn Kinder auf einem "Radweg" fahren, müssen sie also nicht vor der Kreuzung absteigen. In diesem Fall würden dann die normalen Ampelregeln gelten, also Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten, wenn keine gesonderte Fahrradampel (oder Fuß/Rad Kombi) vorhanden ist.
Und was ist bei ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
? Gilt dann für Kinder auch die Pflicht, vor Kreuzungen abzusteigen? Es wird schließlich ein Gehweg benutzt. Falls durch das
die Pflicht, abzusteigen, aufgehoben ist, gälten dann wieder die normalen Ampelregeln?
Wer erklärt das einem 7-jährigen Kind?