Beiträge von Yeti

    Btw. was sollte dem normalen Radfahrstreifen ohne Steine entgegensprechen ?

    Wenn ich mir die Straße bei Google Maps ansehe, würde ich sagen, dass man dort keinen Radfahrstreifen braucht. Rechtlich gesehen sind aber Radfahrstreifen von §45 (9) Satz 3 ausgenommen, das stimmt.

    Gegner der PBL werden hingegen sagen, dass es dort doch "gut ausgebaute Radwege" (tm) gibt.

    Dem Artikel ist zu entnehmen, dass dieser Premiumweg immerhin vor einiger Zeit entschildert wurde.

    Außerdem darf man nicht aus reiner Ideologie den Autoverkehr einschränken.

    Die Querung neben dem Fußgängerüberweg ist schon richtig böse gelöst.

    Es geht noch schlimmer. Ich hatte Ratsleute von SPD und CDU darauf hingewiesen und der SPD-Mann hat bei der Verwaltung nachgehakt. Heute hat er mir die Antwort der Verwaltung weitergeleitet:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr XXX.,

    wir haben die Situation überprüft und werden dort den Fahrbahnbereich neben dem Fußgängerüberweg rot markieren inkl. Rad-Piktogramme.

    Dies wird auch zeitig umgesetzt, da die Markierungs-Firma demnächst wieder in Stade arbeitet. Dies sollte dann zu einer Verdeutlichung der Verkehrsführung beitragen.

    Wir beobachten die Situation weiter und würden bei Bedarf weitere Maßnahmen prüfen.

    Die irreführende Radwegfurt soll also noch rot einegfärbt und mit Fahrradpiktogrammen versehen werden.

    Ein solch unfassbares Maß an gleichzeitiger Inkompetenz und Beratungsresistenz macht mich fassungslos. Am Montag werde ich das Verkehrsministerium in Hannover einschalten. Was kann man sonst noch tun?

    In Dänemark dürfte es so etwas geben (siehe oben).

    In Belgien so etwas Ähnliches: Nennt sich laut Wikipedia: "Spezieller Weg für: Fußgänger, Radfahrer und Reiter"

    Das gibt es hier auch: [Zeichen 260] Auf einem so beschilderten Weg darf man auch nur Zufußgehen, Radfahren oder Reiten. Funktioniert aber nicht für fahrbahnbegleitende Wege, wenn man gleichzeitig das Langsam-Gesocks von der Fahrbahn fernhalten will. Außerdem gilt das für die gesamte Straße, so dass man dann auch gleich auf der Fahrbahn Zufußgehen, Radfahren oder Reiten könnte.

    Ick kenn's offiziell nur mit 2 Schildern.

    Aber bei einem Fahrbahnbegleitenden Weg wissen wir doch, warum man kein [Zeichen 260] aufgehängt hat. :)

    Halte ich auch für fraglich.

    Man wollte halt alles, was den Autoverkehr stören könnte, auf den Nebenweg zwingen. Die Schilder haben aber jeweils zwei Bedeutungen: Eine Bedeutung verbietet bei fahrbahnbegleitenden Wegen die Benutzung der Fahrbahn, aber die andere Bedeutung regelt, dass nur die jeweiligen Verkehrsarten zugelassen sind.

    Wir haben dort also einen Weg, der nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf und auf dem man gleichzeitig nur reiten darf. Das geht nicht.

    Verkehrt oder nicht? Jedenfalls kurios.

    In der Stader Fußgänerzone stehen zwei [Zeichen 123] Hier das Eine, das Andere 200m weiter in Gegenrichtung.

    Der Grund dafür ist die Renovierung einer Bäckereifiliale.

    Dafür hat man dann auch tatsächlich einen Meter vor der Fassade mit abgesperrt. Die Bake steht verkehrt herum: geschenkt!

    Dass die Stader Verkehrsbehörde Verständnisprobleme mit §45 (9) hat, weiß ich ja. Aber hier beweisen sie es zum ersten Mal bei Satz 2:

    Zitat

    Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

    Eigentlich fehlt dort noch ein [Zeichen 101] mit Zusatzzeichen 1006-38, weil es gegenüber wirklich leckeres Eis gibt und die Schlange fast die gesamte Breite der Fußgängerzone blockiert.

    Teils würden die Häuschen sonst gar nicht gebaut und die Leute müssten im Regen stehen. Dafür werden dann Sichtbeziehungen gestört oder Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr entzogen, was auch nicht gut ist.

    Was mich ja mwehrmals die Woche nervt, ist diese Leuchtwerbung einer Tankstelle in Kombination mit dem 2-Richtungsradweg.

    Soweit die Realität und hier zwei Zitate aus der VwV-StVO:

    Zitat

    Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit.

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    Nun ist Werbung und auch der Bau von Wartehäuschen an Haltestellen zwar nicht in der StVO oder VwV geregelt, aber bei der Anordnung linksseitiger "Radwege" gibt es z.B. klare Anforderungen und es erfordert eine vorherige "sorgfältige Prüfung" :S

    Ja, genau, darum geht es mir. Das ist eine Einladung, sich falsch zu verhalten und dabei zu glauben, alles richtig zu machen.

    Ich habe gestern einem Bekannten, der im Stadtrat sitzt, dieses Bild geschickt und gefragt, wer in den vier Situationen Vorfahrt hat. Bei 1 und 3 wusste er es sofort, aber bei 2 und 4 war er sich nicht sicher. Da konnte er dann gleich selbst feststellen, warum Markierungen nicht im Widerspruch zu den geltenden Verkehrsregeln stehen dürfen.

    Man hätte auch andere Festsetzungen treffen können. Hat man aber nicht. Spricht für mich (neben anderen Details in den textlichen Festsetzungen) für Verbesserungspotenziale bei den verantwortlichen Stellen der Stadt.

    Für mich ein Indiz, dass das niemanden interessiert. Egal ob Fuß- oder Rad: Das ist kein Verkehr, sondern fällt bei der Stader Verwaltung unter die Rubrik "Verkehrshindernis". Daher fällt dann auch niemandem auf, dass eine ausgewiesene Fläche für Fußverkehr auch für den Radverkehr vorgesehen ist. Für die ist das alles das Selbe.

    dein ziel ist also die Abordnung des gemeins. Geh- und Radweges in der Straße "Stadtweg"?

    Mein Ziel ist eigentlich, dass dort niemand zu Schaden kommt. Aber so wie es gemacht wurde, passt es von vorne bis hinten nicht und es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, dass dort Unfälle passieren.

    Ich selbst fahre dort nicht auf dem "Radweg" und abgesehen von dem kurzen Stück zwischen Kreisverkehr und der Lüneburger Straße muss ich das auch nicht. Meistens komme ich ohnehin aus Richtung der Soltauer Straße. Ich könnte trotzdem die Entfernung des einzigen [Zeichen 240] beantragen. Dann muss sich die Stadt wenigstens einmal Gedanken machen.

    In Gegenrichtung habe ich gar kein [Zeichen 240] gesehen, sondern da könnte eine Benutzungspflicht allenfalls daraus hergeleitet werden, dass sie für diejenigen, die über den Außerorts-Radweg kommen, auch nach der Ortstafel weiterhin gilt. Für alle anderen sehe ich nicht einmal ein Recht, auf dem Gehweg zu fahren. Daher sehe ich da auch keine Möglichkeit, rechtlich gegen irgendetwas vorzugehen.

    im BPlan zum Bildungscampus ist der Bereich der Eisenbahnüberführung als öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Fußgängerbereich festgelegt.

    Das Foto sieht nach Radverkehr und Fußverkehr aus... :rolleyes:

    Welche Verbindlichkeit hat eine solche Festlegung im BPlan für die tatsächliche spätere Umsetzung?

    Für die Stadt Stade ist das doch das Selbe: Radfahrer sind Fußgänger mit Rädern und keine Fahrzeugführer. Diese verquere Denkweise ist die einzige Erklärung für den ganzen Murks.

    Vielleicht wissen das mehr Leute als wir denken, dass das alles Fußgängerfläche ist. Jedenfalls scheint es dort regelmäßig zu Konflikten zu kommen, weil Fußgänger auf dem Radweg gehen. Jedenfalls habe ich diese Kreidemalerei gefunden, die wohl Fußgänger darauf aufmerksam machen soll, rechts den Gehweg zu benutzen. Passend für Stade hat man aber den Pfeil für Fahrräder auf die falsche Seite des Weges gemalt. :)