Beiträge von Yeti

    Dabei ermäßigen sich bei vollständigem Anerkenntnis die Gerichtskosten um 2/3, aber da das Steuergelder sind, ist es ja eh wurscht. Wenn der Bürgermeister als Vertreter der Kommune das aus dem eigenen Säckel zahlen müsste, wäre das vermutlich anders.

    Das war bei meiner Klage gegen den Landkreis CUX genau so, obwohl es nicht einmal ein Urteil gab. Die Sache war dadurch beendet, dass der Landkreis eingeknickt ist und die angefochtene RWBP nach Erhebung der Klage aufgehoben hat. CUX und ich haben dann beide eine Erledigungserklärung abgegeben und dann ging es nur noch um die Kostenfrage.

    CUX wollte nicht zahlen, da ihrer Meinung nach die Klage unnötig war, weil sie angeblich ohnehin die RWBP aufheben wollten. Allerdings haben sie vor meiner Klage telefonisch erklärt, dass sie das auf gar keinen Fall tun werden und sich innerhalb der anschließend schriftlich gesetzten Frist auch nicht anders geäußert und nur geschrieben, dass ich vor der Klage nochmal hätte nachfragen müssen.

    Das sah das Gericht anders und hat CUX empfohlen, eine freiwillige Kostenübernahmeerklärung abzugeben, da die Voraussetzungen des § 156 VwGO - Einzelnorm nicht erfüllt seien. Diesen Wink mit dem Zaunpfahl wollte CUX aber nicht verstehen und hat auf eine Kostenentscheidung des Gerichts bestanden. Daraufhin hat das Gericht entschieden, dass der Landkreis CUX die Kosten zu tragen hat.

    Nächstes Kapitel: Gestern habe ich aus einem anderen Anlass eine kleine Tour mit Ratsleuten (Politik) und Leuten von der Verwaltung gemacht. Am Ende habe ich das Thema Stadtweg / BCR angesprochen. Dabei war ein CDU-Ratsherr im Stadtrat von Stade (Politik), der aber auch das Straßenverkehrsamt des Landkreis Stade leitet, sowie der ehemalige Leiter der Stader Verkehrsbehörde. Beide haben bestätigt, dass eine Radwegfurt quer über eine Vorfahrtstraße nicht zulässig ist.

    Der Erste Stadtrat (das ist hier nach dem gewählten Bürgermeister der oberste Verwaltungsbeamte) wollte noch einmal mit der aktuellen Leiterin der Verkehrsbehörde sprechen und wenn die ihm "plausibel erklären kann, dass das in Ordnung ist", daran festhalten, dass die unzulässige Furt auch noch rot eingefärbt wird.

    Man fragt also die Person, die für das Problem verantwortlich ist und wenn die sagt, dass es gar kein Problem ist, setzt man sich über die Aussage der zuständigen Fachaufsichtsbehörde hinweg und verschärft das Problem noch, anstatt es zu beheben. Viel irrer geht es nicht mehr.

    ist ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10] für eine linksseitige Freigabe überhaupt zulässig

    Ja, weil das in §2 (4) explizit drin steht.

    Zitat

    Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

    Meines Wissens der einzige Fall, wo ein Zusatzzeichen alleine eine Bedeutung hat.

    Btw. was sollte dem normalen Radfahrstreifen ohne Steine entgegensprechen ?

    Wenn ich mir die Straße bei Google Maps ansehe, würde ich sagen, dass man dort keinen Radfahrstreifen braucht. Rechtlich gesehen sind aber Radfahrstreifen von §45 (9) Satz 3 ausgenommen, das stimmt.

    Gegner der PBL werden hingegen sagen, dass es dort doch "gut ausgebaute Radwege" (tm) gibt.

    Dem Artikel ist zu entnehmen, dass dieser Premiumweg immerhin vor einiger Zeit entschildert wurde.

    Außerdem darf man nicht aus reiner Ideologie den Autoverkehr einschränken.

    Die Querung neben dem Fußgängerüberweg ist schon richtig böse gelöst.

    Es geht noch schlimmer. Ich hatte Ratsleute von SPD und CDU darauf hingewiesen und der SPD-Mann hat bei der Verwaltung nachgehakt. Heute hat er mir die Antwort der Verwaltung weitergeleitet:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr XXX.,

    wir haben die Situation überprüft und werden dort den Fahrbahnbereich neben dem Fußgängerüberweg rot markieren inkl. Rad-Piktogramme.

    Dies wird auch zeitig umgesetzt, da die Markierungs-Firma demnächst wieder in Stade arbeitet. Dies sollte dann zu einer Verdeutlichung der Verkehrsführung beitragen.

    Wir beobachten die Situation weiter und würden bei Bedarf weitere Maßnahmen prüfen.

    Die irreführende Radwegfurt soll also noch rot einegfärbt und mit Fahrradpiktogrammen versehen werden.

    Ein solch unfassbares Maß an gleichzeitiger Inkompetenz und Beratungsresistenz macht mich fassungslos. Am Montag werde ich das Verkehrsministerium in Hannover einschalten. Was kann man sonst noch tun?

    In Dänemark dürfte es so etwas geben (siehe oben).

    In Belgien so etwas Ähnliches: Nennt sich laut Wikipedia: "Spezieller Weg für: Fußgänger, Radfahrer und Reiter"

    Das gibt es hier auch: [Zeichen 260] Auf einem so beschilderten Weg darf man auch nur Zufußgehen, Radfahren oder Reiten. Funktioniert aber nicht für fahrbahnbegleitende Wege, wenn man gleichzeitig das Langsam-Gesocks von der Fahrbahn fernhalten will. Außerdem gilt das für die gesamte Straße, so dass man dann auch gleich auf der Fahrbahn Zufußgehen, Radfahren oder Reiten könnte.

    Ick kenn's offiziell nur mit 2 Schildern.

    Aber bei einem Fahrbahnbegleitenden Weg wissen wir doch, warum man kein [Zeichen 260] aufgehängt hat. :)

    Halte ich auch für fraglich.

    Man wollte halt alles, was den Autoverkehr stören könnte, auf den Nebenweg zwingen. Die Schilder haben aber jeweils zwei Bedeutungen: Eine Bedeutung verbietet bei fahrbahnbegleitenden Wegen die Benutzung der Fahrbahn, aber die andere Bedeutung regelt, dass nur die jeweiligen Verkehrsarten zugelassen sind.

    Wir haben dort also einen Weg, der nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf und auf dem man gleichzeitig nur reiten darf. Das geht nicht.

    Verkehrt oder nicht? Jedenfalls kurios.

    In der Stader Fußgänerzone stehen zwei [Zeichen 123] Hier das Eine, das Andere 200m weiter in Gegenrichtung.

    Der Grund dafür ist die Renovierung einer Bäckereifiliale.

    Dafür hat man dann auch tatsächlich einen Meter vor der Fassade mit abgesperrt. Die Bake steht verkehrt herum: geschenkt!

    Dass die Stader Verkehrsbehörde Verständnisprobleme mit §45 (9) hat, weiß ich ja. Aber hier beweisen sie es zum ersten Mal bei Satz 2:

    Zitat

    Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

    Eigentlich fehlt dort noch ein [Zeichen 101] mit Zusatzzeichen 1006-38, weil es gegenüber wirklich leckeres Eis gibt und die Schlange fast die gesamte Breite der Fußgängerzone blockiert.

    Teils würden die Häuschen sonst gar nicht gebaut und die Leute müssten im Regen stehen. Dafür werden dann Sichtbeziehungen gestört oder Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr entzogen, was auch nicht gut ist.

    Was mich ja mwehrmals die Woche nervt, ist diese Leuchtwerbung einer Tankstelle in Kombination mit dem 2-Richtungsradweg.

    Soweit die Realität und hier zwei Zitate aus der VwV-StVO:

    Zitat

    Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit.

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    Nun ist Werbung und auch der Bau von Wartehäuschen an Haltestellen zwar nicht in der StVO oder VwV geregelt, aber bei der Anordnung linksseitiger "Radwege" gibt es z.B. klare Anforderungen und es erfordert eine vorherige "sorgfältige Prüfung" :S