Dabei ermäßigen sich bei vollständigem Anerkenntnis die Gerichtskosten um 2/3, aber da das Steuergelder sind, ist es ja eh wurscht. Wenn der Bürgermeister als Vertreter der Kommune das aus dem eigenen Säckel zahlen müsste, wäre das vermutlich anders.
Das war bei meiner Klage gegen den Landkreis CUX genau so, obwohl es nicht einmal ein Urteil gab. Die Sache war dadurch beendet, dass der Landkreis eingeknickt ist und die angefochtene RWBP nach Erhebung der Klage aufgehoben hat. CUX und ich haben dann beide eine Erledigungserklärung abgegeben und dann ging es nur noch um die Kostenfrage.
CUX wollte nicht zahlen, da ihrer Meinung nach die Klage unnötig war, weil sie angeblich ohnehin die RWBP aufheben wollten. Allerdings haben sie vor meiner Klage telefonisch erklärt, dass sie das auf gar keinen Fall tun werden und sich innerhalb der anschließend schriftlich gesetzten Frist auch nicht anders geäußert und nur geschrieben, dass ich vor der Klage nochmal hätte nachfragen müssen.
Das sah das Gericht anders und hat CUX empfohlen, eine freiwillige Kostenübernahmeerklärung abzugeben, da die Voraussetzungen des § 156 VwGO - Einzelnorm nicht erfüllt seien. Diesen Wink mit dem Zaunpfahl wollte CUX aber nicht verstehen und hat auf eine Kostenentscheidung des Gerichts bestanden. Daraufhin hat das Gericht entschieden, dass der Landkreis CUX die Kosten zu tragen hat.