Es ist davon auszugehen, dass die bestehenden Wärmenetze künftig auch auf Großwärmepumpen umgebaut werden, oder andere Wärmequellen nutzen, die die Vorgaben des GEG erfüllen.
Und es lohnt ein Blick ins Gesetz: Wer sich jetzt eine neue Gasheizung einbaut, muss künftig bestimmte Anteile Biogas oder Wasserstoff nachweisen. Das geht 2029 mit 15% los und erhöht sich 2035 auf 30% und 2040 auf 60%. Die Rechnung auf Basis der heutigen Gaspreise zu machen, halte ich jedenfalls für riskant.
§ 71 GEG - Einzelnorm -> (9)
*edit: Wärmekosten in einem Fernwärmenetz sind auch nicht zu vergleichen mit Gaskosten. Man vergleicht ja auch nicht Reisekosten mit der Bahn nur mit den Spritkosten des Autos. Jedenfalls nicht, wenn der Vergleich seriös sein soll.