Danke, Hane Das steht in der VwV-StVO zu §9, Randnummer 3. Mir ging es auch nicht nur um die rote Farbe sondern grundsätzlich darum, dass man Radfahrern nicht ein Eindruck vermitteln sollte, sie hätten Vorrang wo sie keinen haben. Ein breiter roter Streifen mit Fahrradpiktogramm über eine Vorfahrtstraße an einer ausgeschalteten Ampel kann zu gefährlichen Missverständnissen führen.
Wir erleben das ja auch ständig an Fußgängerüberwegen, wo alles Mögliche geglaubt wird, welche Rechte oder Pflichten Radfahrer dort angeblich haben (keine anderen als an jeder beliebigen anderen Stelle auch). Trotzdem sieht man oft Radfahrer, die am Fußgängerüberweg ohne auf den Fahrbahnverkehr zu achten, die Fahrbahn kreuzen und hört regelmäßig, dass man als Radfahrer am Fußgängerüberweg auf jeden Fall absteigen müsse (muss man aber nur, wenn man dann als Fußgänger Vorrang haben will).
Daher sehe ich Radverkehrsführungen über Fußgängerüberwege auch sehr kritisch. Die Stadtverwaltung versteht unter einem Fußgängerüberweg allerdings wohl eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer.
Hier hat es im letzten Jahr einen Unfall mit einem schwer verletzten Radfahrer gegeben: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3703234

Hier: https://www.google.de/maps/@53.59555…m/data=!3m1!1e3
Der Radweg verläuft zwischen der Bremervörder Straße und dem Lerchenweg parallel zur B73, aber dann zwischen Lerchenweg und Kuckucksweg abseits. Der Radfahrer kam entgegen der Richtung, in der das Foto aufgenommen wurde vom Kuckucksweg. Mir ist die Situation dort unklar: Gilt hier §9 für den Radverkehr, der dem Verlauf der B73 folgt? Ist das bei den Verschwenkungen noch geradeaus fahrender Radverkehr? Gehört der Radweg überhaupt zur B73 oder ist es ein unabhängig geführter Weg?
Kreuzt der Radweg hier den Rechtsabbieger und Radfahrer sind wartepflichtig? Hier sollte die Vorfahrt eindeutig geregelt werden, entweder durch ein
am Rechtsabbieger oder meinetwegen auch für den Radweg. Wenn dort beide glauben, dass der jeweils andere warten muss, dann knallt es.
Zitat von VwV-StVO
Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.