Verkehrszeichen sind das Eine und was die Leute dann machen, das Andere. Ich habe hier die Sache mit der Straße laufen, wo es ebenfalls in einem Gewerbegebiet einen einseitigen Zweirichtungsradweg gibt. Natürlich halte ich den für gefährlich und möchte den vor allem nicht benutzen müssen. Ich weiß aber auch, dass die meisten Radfahrer dort trotzdem weiter fahren werden, wenn die Blauschilder entfernt werden. Sie fahren ja auch in der nächsten Straße auf dem (Geh-) Weg, wo keine Blauschilder stehen und zwar ebenfalls in beiden Richtungen und gucken mich noch blöd an, wenn ich es nicht tue.
Ich halte allerdings gar nichts davon, dieses Verhalten zu fördern, indem man das erlaubt (weil es ja sowieso alle tun) oder gar vorschreibt. Es ist vielmehr darauf hinzuwirken, dass Radfahrer dort, wo die Benutzung eines Radweges (oder eines Gehweges) die Gefährdung signifikant erhöht, auf der Fahrbahn fahren. Auch dann ist klar, dass das nicht 100% der Radfahrer tun werden, aber das ist dann ihr eigenes Risiko und dafür müssen sie sich auch selbst verantworten. Wenn man an einem linksseitigen Weg ein
hinstellt, obwohl es schlecht einsehbare Kreuzungen und Grundstücksausfahrten gibt, verbessert sich die Situation nur im Schadensfall bei der Haftungsfrage. Das Ziel muss aber sein, Unfälle (und die daraus resultierenden Haftungsfragen) zu vermeiden. Die Kriterien für die Freigabe linksseitiger Radwege sind klar definiert: Nur wenige Kreuzungen und Einmündungen und dort gute Sicht auf den Radverkehr, der auf der falschen Straßenseite fährt. Benutzungspflicht innerorts auf linken Radwegen grundsätzlich nicht. Man fragt sich, was daran nicht zu verstehen ist.
Wenn man Separation wirklich für erforderlich hält, dann müssen halt Radwege auf beiden Seiten gebaut werden, die den Erfordernissen entsprechen. Innerorts sollten solche Wege aus meiner Sicht grundsätzlich nicht benutzungspflichtig sein, sondern nur ein Angebot für diejenigen, die keinesfalls auf der Fahrbahn fahren würden. Und wenn man es nicht will (zu teuer) oder wenn man den Platz für beidseitige Radwege nicht hernehmen will, dann braucht man eine Alternativlösung. Dort, wo keine Separation erforderlich ist, sollte es auch kein solches Angebot geben.
Ein Vorteil des Radfahrens mag es zwar sein, dass man sich überall schnell durchmogeln kann, aber wo es um die Sicherheit geht, müssen auch Radfahrer lernen, mal einen Umweg zu fahren.
Problematisch finde ich tatsächlich die dörfliche Struktur. Ich fahre regelmäßig Strecken, wo es außerorts nur einen Radweg gibt. Wenn ich auf der linken Seite in eine kleine Ortschaft fahre, habe ich die Wahl, am Ortseingang und am Ortsausgang die Straßenseite zu wechseln, um im Ort auf der Fahrbahn zu fahren oder ich fahre auf dem linken (in der Regel weiterhin benutzungspflichtigen) Radweg weiter. Bei einem kleinen Ort, in dem ich nicht einmal 1km fahre, muss man sich das gut überlegen. Besonders schwachsinnig wird es aber, wenn ich außerhalb der Ortschaft ohnehin auf der Fahrbahn fahre, weil es gar keinen Radweg gibt und dann im Ort auf die linke Seite geschickt werde. Auch das findet man regelmäßig, z.B. an der B4 zwischen Gifhorn und Uelzen. Kein Radweg an der Bundesstraße, aber in jedem Kaff wird man auf irgendeine 1,20m breite Buckelpiste auf der falschen Straßenseite geschickt und soll dafür noch zweimal die Bundesstraße überqueren.