Ein Hochladen zu fb, fotocommunity, instagram, twitter, youtube und Co. ist streng genommen keine "öffentliche Zugänglichmachung", sondern erst einmal das Übertragen von umfangreichen Nutzungsrechten von Inhalten an einen Verwerter
Wenn ich ein Bild bei Facebook & Co hochlade, dann veröffentliche ich es. Damit erlaube ich auch niemandem automatisch, das Foto woanders zu veröffentlichen. Dass Bilder, die ich bei Facebook poste, bei Facebook geteilt und verbreitet werden, muss mir vorher klar sein, erst recht, wenn ich das Bild nicht nur mit meinen "Freunden" teile, sondern für alle Nutzer öffentlich mache. Wenn ich das nicht will, sollte ich es bleiben lassen. Das Teilen von Inhalten bei Facebook ist auch nur ein Verlinken. Andere Nutzer verlinken dann meine eigene Veröffentlichung. Wenn ich nicht will, dass Facebook daran verdient, dass meine Inhalte veröffentlicht werden, darf ich dort nichts hochladen.
Wenn ich allerdings sehe, dass ein Foto, das ich bei Facebook gepostet habe, ohne meine Zustimmung z.B. in der Zeitung auftaucht oder auf einer anderen Webseite, dann kann ich dagegen vorgehen. Das gilt auch, wenn ich mitbekomme, dass ein Bild außerhalb der von mir festgelegten Nutzergruppe veröffentlicht wird, weil es z.B. nicht geteilt, sondern heruntergeladen und mit geänderten Zugriffsrechten erneut hochgeladen wurde.
Dass das in der Praxis kaum umzusetzen ist, steht auf einem anderen Blatt.