Beiträge von Yeti

    Edit meint, ich habe die Ebene der Richtlinien unterschlagen. Die kommt optional zwischen Verordnung und externen Normen. Sie werden von der zuständigen Behörde erlassen für Bereiche, bei denen eine besonders konkrete Vorgabe an die Adressaten dringend geboten erscheint. Auch in ihnen wird oft auf den Stand der Technik verwiesen, gerne in Form von Verweisen auf VDE, DIN, DVGW oder ähnliches.

    Z.B. eine Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen :)

    Mal sehen, ob es die Stadt Stade mit Hilfe dieser Skizze schafft, das Z123 richtig zu platzieren, bzw. die Richtlinien-konforme Aufstellung durchzusetzen.

    Ich frage mich wirklich, warum so etwas in aller Regelmäßigkeit nicht richtig funktioniert. Es ist doch eigentlich nicht schwer, aber wenn es "nur" um den Radverkehr geht, scheint es allen völlig am Arxxx vorbei zu gehen. Immerhin ist im vorliegenden Fall ja auch der "richtige" Fahrbahnverkehr durch die fehlerhafte Aufstellung betroffen, weil das Schild zu nah am Fahrbahnrand steht. Wenn dann einer mit dem Außenspiegel seines Wohnmobils daran hängen bleibt, ist das Geschrei anschließend groß, aber wenn ein Radfahrer dort stürzt, heißt es nur, dass er nicht aufgepasst und keinen Helm getragen hat (selbst schuld...).

    Wird das in der Genehmigung des Verkehrszeichenplans nicht geprüft, wo die Schilder aufgestellt werden? Oder wird das den ausführenden Personen nicht gesagt, wie sie die Schilder aufzustellen haben? Fällt niemandem auf, dass das so nicht in Ordnung sein kann?

    Was haben bloß die ganzen Henker gemacht, nachdem die Todesstrafe abgeschafft wurde? Und was ist aus den vielen Hufschmieden geworden, als Pferde fast nur noch für Hobby und Sport gehalten wurden? Auch als gelernter Heizer auf einem Dampfschiff findet man heute kaum noch einen Job.

    Eine Umschulung zum Deichbauer könnte sich lohnen... Frei nach Dieter Nuhr: Wir müssen nicht die Natur schützen, sondern wir müssen uns vor der Natur schützen. Wenn Holland überflutet ist, ist es dem Meer egal, aber es ist schlecht für Holland.

    Zitat von VwV-StVO zu §39 Verkehrszeichen

    Zu Zeichen 215 Kreisverkehr

    VI. Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Momentan ist die B73 "außerorts", denn vor der Einfahrt zur B73 steht beidseits ein [Zeichen 311]. Im Kreisverkehr haben Radfahrer auf umlaufenden Radwegen außerorts keine Vorfahrt. Das bedeutet, dass Radfahrer entlang der B73 dort künftig gegenüber allen anderen wartepflichtig sind oder absteigen und über den Zebrastreifen schieben müssen. Das hat großes Potenzial für Missverständnisse und daraus resultierende Gefahren. Man muss dann beim Queren der Kreiszufahrten zwei Richtungen im Auge behalten (ausfahrende und einfahrende Kfz).

    *edit: Moment mal: Zebrastreifen außerorts? =O

    Hinzu kommt, dass der Radweg entlang der B73 nur auf der nördlichen Straßenseite verläuft und Radfahrer in Richtung Südosten auf der linken Straßenseite fahren. Momentan gibt es eine ampelgeregelte Kreuzung, aber künftig müssen Radfahrer, die der B73 folgen, entgegen der Kreisrichtung die Einmündung der Thuner Straße queren. Erfahrungsgemäß achten Autofahrer beim Einfahren in einen Kreisverkehr aber nicht auf Radfahrer von rechts, sondern sind komplett auf den Verkehr auf der Kreisfahrbahn fixiert. Da die B73 dort die Hauptverkehrsrichtung ist, haben Autofahrer aus der Thuner Straße also genug damit zu tun, eine Lücke auf der Kreisfahrbahn abzupassen und werden keine Aufmerksamkeit für Radfahrer haben, die aus der anderen Richtung kommen. Und ob Autofahrer beim Ausfahren aus dem "Turbo-Kreisel" wohl auf Fußgänger und Radfahrer achten?

    Wenn man stadtauswärts von Groß Thun nach Klein Thun fährt, muss man erst auf die linke Straßenseite wechseln, um den Tunnel zu erreichen und landet dann am Barger Weg, der derzeit Einbahnstraße in Richtung B73 ist. Man muss vom Ausgang des Tunnels dann also auch auf der südlichen Seite der B73 entgegen der Kreisrichtung bis zur südlichen Thuner Straße fahren. Oh je...

    Die bisherige Situation ist allerdings auch Murks. Entlang der B73 gibt es zwar die Ampel, aber in Richtung Klein Thun wird man auch falsch herum in eine nicht freigegebene Einbahnstraße (Barger Weg) geschickt. Das ist hier: https://www.google.de/maps/@53.58625…m/data=!3m1!1e3

    Hier landet man, wenn man die B73 an der Fahrradampel überquert. Warum dort diese Gitter sind, kann ich nicht nachvollziehen.

    So in etwa stelle ich mir das vor

    Platz ist genug da (eher schon zu viel) und daher ist es nicht vorhersehbar, wo die LKW in Richtung Abfallzentrum lang fahren und wo man sich als Radfahrer hinstellen soll zum Linksabbiegen.

    Bei dem Bild aus dem vorigen Beitrag kommt die Radfahrerin von links und möchte von dort nach links in die (für Radfahrer durchlässige) Sackgasse einbiegen.

    So wie von Gerhart überspitzt dargestellt, ist es ja nicht einmal im Luftverkehr: Die Anforderungen an Personal und Technik steigen mit dem "Desasterpotenzial". Wer einen 400 Tonnen schweren A380 mit zahlenden Fluggästen an Bord bewegt, muss andere Voraussetzungen erfüllen als ein Segelflieger oder Pilot eines Ultraleichtflugzeuges. Das gilt auch für die Zulassung und Wartung der Flugzeuge. Es gibt auch in der Luftfahrt zulassungs- und erlaubnisfreie Bereiche (z.B. Modellflug mit Flugmodellen <25kg). Beim Segelfliegen bin ich in der Regel auch nicht in Kontakt mit Fluglotsen und bewege mich nach den allgemeinen Luftverkehrsregeln in einem gemeinsam genutzten Luftraum.

    Das ist im Prinzip im Straßenverkehr genauso: Je größer die mögliche Gefährdung ist, desto höher die Anforderungen (z.B. medizinische Untersuchungen für LKW-Fahrer ab dem 50. Lebensjahr, regelmäßige HU für Kfz, Versicherungspflicht, ...). Daher ist es nur logisch, dass an Fußgänger und Radfahrer andere Voraussetzungen gestellt werden

    Ich halte die komplette Übertragung der Vorgehensweise aus der Luftfahrt auf den Straßenverkehr weder für notwendig noch für sinnvoll. Es zeigt aber eine andere Herangehensweise auf: Auch in der Luftfahrt sind ja Abweichungen von den Zulassungsvorschriften möglich. Aber man ist dann in der Pflicht, zu beweisen, dass es dann immer noch mindestens genauso sicher ist. (*edit: das dürfte bei Radwegen regelmäßig scheitern)

    Jede beabsichtigte sogenannte "Special Condition" muss übrigens veröffentlicht werden und es steht jedem EU-Bürger das Recht zu, die beabsichtigte Abweichung zu kommentieren, hier: https://www.easa.europa.eu/document-libra…n-consultations

    Das wäre mal lustig, wenn es ein solches Verfahren auch für verkehrsrechtliche Anordnungen gäbe, die von den Vorgaben der VwV-StVO abweichen :)

    Ich kann beide Sichtweisen nachvollziehen. Grundsätzlich muss es auch einen Ermessensspielraum geben, um Vorschriften an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Das Problem für Radfahrer ist doch aber, dass der Ermessensspielraum (oder auch weit darüber hinaus) meistens zu deren Ungunsten ausgeschöpft wird.

    Die Empfehlungen als solche zu betrachten, ist ebenfalls sinnvoll. In den ERA steht ja viel mehr als das umstrittene Diagramm mit den Richtgrößen für die Vorauswahl von Radverkehrsführungen. Mich stört hier eher, dass die Empfehlungen regelmäßig vom Tisch gewischt werden, weil es ja nur Empfehlungen und keine verbindlichen Vorschriften sind. Als wäre es vollkommen OK, das genaue Gegenteil dieser Empfehlungen zu machen, nur weil diese nicht verbindlich sind. Es kommt einem ja so vor, als wären die Empfehlungen nur dann von Bedeutung, wenn sich daraus eine Benutzungspflicht begründen lässt.

    Ich bin in der Luftfahrtforschung und Entwicklung tätig. Bei der Zulassung eines Flugzeuges geht es ganz anders zu: Es gibt eine Zulassungsvorschrift und eine Verkehrszulassung kann nur erfolgen, wenn man entweder die Einhaltung dieser Vorschrift vollständig (!) nachgewiesen hat oder wenn man nachgewiesen hat, dass trotz Abweichungen von den Forderungen das selbe Maß an Flugsicherheit erreicht wird. Darüber hinaus gibt es auch technische Empfehlungen, die aufzeigen, wie sich die Sicherheit des Luftfahrzeuges verbessern lässt. Die Empfehlungen fließen regelmäßig in aktualisierte Fassungen der Zulassungsvorschriften ein, wenn sie von der Europäischen Flugsicherheitsbehörde als sinnvoll erachtet werden und den vorgesehenen Prozess für die Einführung neuer Regelungen durchlaufen (Veröffentlichung, öffentliche Kommentierung, Berücksichtigung der als sinnvoll erachteten Kommentare, ...).

    Übertragen auf die Radverkehrsinfrastruktur würde das bedeuten: ERA sind unverbindliche Empfehlungen, die den Stand der Technik beschreiben, und die Eingang finden in die VwV-StVO. Die dort festgelegten Standards sind verbindlich und jede Abweichung muss von der Verkehrsbehörde begründet werden und ist nur zulässig, wenn nachgewiesen (!) werden kann, dass trotz der Abweichung ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht werden kann.

    Hier liegt meines Erachtens das Hauptproblem, dass man damit ziemlich hemdsärmelig umgeht und Abweichungen von den Standards auf die leichte Schulter nimmt, bzw. nicht über Alternativen nachdenkt. Wenn der Platz für einen benutzungspflichtigen Radweg nicht ausreicht, dann kann man ja mal darüber nachdenken, die Gefahren zu begrenzen, die ihn angeblich nötig machen, bevor man einfach blaue Schilder neben völlig untermaßige Wege mit schlecht einsehbaren Kreuzungen und Ausfahrten und am besten noch auf der linken (=falschen) Straßenseite aufstellt.

    Ich war heute Vormittag mit der Polizei und der StVB auf dem Fahrrad unterwegs im Gewerbegebiet Stade Süd.

    https://www.google.de/maps/@53.57885…m/data=!3m1!1e3

    Wir haben versucht, uns 100% regelkonform entsprechend der vorliegenden Beschilderung zu verhalten und gemeinsam festgestellt, dass das mindestens schwierig, teilweise sogar unmöglich ist und dass sich spezielle Gefahren erst durch die Radwegbenutzung ergeben. Man hat zumindest erkannt, dass die bestehende Situation alles andere als durchgängig ist und ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass unklare Situationen oftmals erst durch das Vorhandensein von Radwegen entstehen, während die Verkehrsführung auf der Fahrbahn einfacher zu erfassen ist.

    Die Hauptverbindung in das Gewerbegebiet ist die Gottlieb-Daimler-Straße. Dort gibt es keinen Radweg, während es in den meisten abgehenden Nebenstraßen einseitige, benutzungspflichtige Radwege gibt. Ich hoffe, dass diese Widersinnigkeit deutlich wurde, dass man auf der Straße mit dem höchsten Verkehrsaufkommen auf der Fahrbahn fährt, während es in den Nebenstraßen angeblich so gefährlich sein soll, dass man lieber das gefährliche Geisterradeln anordnet als Radfahrer auf die Fahrbahn zu lassen.

    Zwei Blauschilder müssen in der Zwischenzeit von alleine abgefallen sein oder ich habe das falsch in Erinnerung. Daher war es aber auch legal möglich, zu demonstrieren, dass man dort problemlos auf der Fahrbahn fahren kann, während 300m weiter der linksseitige Gehweg wieder mit [Zeichen 240] verziert war und wir dann regelkonform die Straßenseite gewechselt haben. Ich hoffe mal, dass unser Ausflug nun nicht dazu führt die beiden "fehlenden" VZ240 aufzuhängen, sondern die noch vorhandenen abzunehmen (man darf ja noch träumen).

    Der Polizist war in zivil dabei und berichtete, dass er auf der Hinfahrt von einem Fahrschulauto angehupt wurde, als er regelkonform auf der Fahrbahn gefahren ist anstatt auf dem Gehweg :)

    Ganz interessiert wurde auch der Vorschlag aufgenommen, an dieser Stelle durch eine Markierung oder bauliche Maßnahme (Insel) eine Möglichkeit für Radfahrer zu schaffen, sich zum Linksabbiegen einzuordnen, ohne dabei vom Gegenverkehr abgeräumt zu werden. Es handelt sich immerhin um den Schulweg vom Stadtteil Ottenbeck zu den weiterführenden Schulen an der Harsefelder Straße, aber auch um den Weg zur Mülldeponie.

    hier: https://www.google.de/maps/@53.58123…m/data=!3m1!1e3

    Das Argument ist immer doof. Du hast es überlebt. Wie viele andere nicht?

    Dasselbe Argument wird ja auch bei "Kinder"-Krankheiten wie Masern gebracht. An der Krankheit sind viele Millionen Menschen gestorben.

    Es sollte gar kein Argument für oder gegen etwas sein, sondern nur der Hinweis, dass man früher Vieles etwas sorgloser gesehen hat und es dennoch auch nach damaligen Gesichtspunkten außergewöhnlich gewesen wäre, wenn eine 6-jährige alleine mehrere Kilometer von zu Hause weg unterwegs gewesen wäre. Ich habe keine Ahnung, was das jetzt mit Masern zu tun haben soll.

    An der Bushaltestelle ist damals tatsächlich nie etwas passiert, obwohl es aus heutiger Sicht vollkommen unvorstellbar ist, dass ein Schulbus rückwärts in die Haltestelle setzt. Die Bushaltestelle wurde auch vor langer Zeit verlegt, ohne dass dafür erst etwas Schlimmes passieren musste.

    Ich hatte in meiner Kindheit (1970er Jahre) sicherlich viele Freiheiten, die heute kaum mehr vorstellbar sind. Es war normal, bereits ab der 1. Klasse alleine zum Schulbus zu gehen, obwohl es in dem Dorf keinen Gehweg gab. Es war auch normal, dass der Schulbus rückwärts in die Haltestelle gefahren ist, weil er dort gewendet hat. Wir haben das alle überlebt und gelernt, aufzupassen.

    Aber mit 6 Jahren war ich noch nicht mehrere Kilometer von zuhause entfernt alleine unterwegs. Nicht mit dem Fahrrad und auch nicht zu Fuß. Und wenn ich alleine in der Nachbarschaft unterwegs war, wussten meine Eltern das und auch, wo sie mich finden würden. Das bezweifele ich im vorliegenden Fall der 6-jährigen und das hat auch mit einer 24/7 Dauerüberwachung durch Helikoptereltern nichts zu tun.

    So nach dem Motto "man soll vorsichtig mit dem sein, was man sich wünscht! ;)

    Ich wünsche mir vor allem, dass man die Widersprüchlichkeit erkennt, einerseits aus angeblichen Gründen der Sicherheit Radwege benutzungspflichtig zu machen, sie aber andererseits nicht benutzbar zu halten. Oder dass man kein Problem damit hat, dass Fußgänger gefährdet werden, weil dieser BMW dort parkt und man keinen Bock hat, sich darum zu kümmern. Oder dass die Polizei wie im Beispiel von 2und4zig selbst ohne Not auf dem Radweg parkt.

    Und sollen sie mich doch anhalten, wenn ich trotz Blauschild auf der Fahrbahn fahre. Dann werde ich ihnen erklären, dass ich das Blauschild "übersehen" habe und aufgrund der Beschaffenheit des Weges und der fehlenden besonderen Gefahrenlage auf gar keinen Fall davon ausgehen konnte, dass es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt :saint: