Edit meint, ich habe die Ebene der Richtlinien unterschlagen. Die kommt optional zwischen Verordnung und externen Normen. Sie werden von der zuständigen Behörde erlassen für Bereiche, bei denen eine besonders konkrete Vorgabe an die Adressaten dringend geboten erscheint. Auch in ihnen wird oft auf den Stand der Technik verwiesen, gerne in Form von Verweisen auf VDE, DIN, DVGW oder ähnliches.
Z.B. eine Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen
Mal sehen, ob es die Stadt Stade mit Hilfe dieser Skizze schafft, das Z123 richtig zu platzieren, bzw. die Richtlinien-konforme Aufstellung durchzusetzen.
Ich frage mich wirklich, warum so etwas in aller Regelmäßigkeit nicht richtig funktioniert. Es ist doch eigentlich nicht schwer, aber wenn es "nur" um den Radverkehr geht, scheint es allen völlig am Arxxx vorbei zu gehen. Immerhin ist im vorliegenden Fall ja auch der "richtige" Fahrbahnverkehr durch die fehlerhafte Aufstellung betroffen, weil das Schild zu nah am Fahrbahnrand steht. Wenn dann einer mit dem Außenspiegel seines Wohnmobils daran hängen bleibt, ist das Geschrei anschließend groß, aber wenn ein Radfahrer dort stürzt, heißt es nur, dass er nicht aufgepasst und keinen Helm getragen hat (selbst schuld...).
Wird das in der Genehmigung des Verkehrszeichenplans nicht geprüft, wo die Schilder aufgestellt werden? Oder wird das den ausführenden Personen nicht gesagt, wie sie die Schilder aufzustellen haben? Fällt niemandem auf, dass das so nicht in Ordnung sein kann?