Beiträge von Yeti

    Gegenstände iSd § 32 StVO umfasst nur verkehrsfremde Gegenstände (angefahrenes Wild, Holzstapel, Blumenkübel), wobei ich die Verkehrsfremdheit daran festmachen würde, dass das Ding offensichtlich nicht den gängigen Normen entspricht, ein Verkehrsteilnehmer insb nicht damit rechnen muss.

    Bei diesen Holzkonstruktionen handelt es sich eindeutig um verkehrsfremde Gegenstände. Und ich bin auch der Meinung, dass z.B. Laternen- oder Ampelmasten nichts auf dem Radweg zu suchen haben, auch wenn diese Gegenstände vielleicht nicht "verkehrsfremd" sind.

    Die beiden Hindernisse habe ich bereits vor über einem Jahr moniert und es ist rein gar nichts passiert. Vermutlich muss ich das mit der Anzeige mal durchziehen.

    In Gegenrichtung zeigt sich auch wieder, dass man hier Radfahrer als Fußgänger mit Rädern behandelt. Die Fahrradhauptroute verläuft über einen Fußgängerüberweg.

    Aus dieser Richtung wechselt der brave, zum Gehwegradeln erzogene Stader Radfahrer selbstverständlich rechtzeitig auf den linken Gehweg, damit er an dieser Stelle ohne nach links und rechts zu gucken über den Zebrastreifen brettern kann. Wenn man aus der Gegenrichtung kommt, hat man gar keine andere Wahl als über den Fußgängerüberweg zu fahren. Darf man zwar, wenn die Fahrbahn frei ist, führt aber regelmäßig zu Missverständnissen.

    Ich frage auch deshalb, weil es auf beiden Wegen Hindernisse gibt. Einmal am Ende des Weges vor der Einmündung in eine Straße und einmal mitten auf dem Weg. Für Lastenräder oder Fahrräder mit Anhängern sind beide Wege daher unpassierbar. Es handelt sich um die ausgewiesene Hauptroute des Radverkehrs zu den westlichen Stadtteilen Hahle, Haddorf und Wiepenkathen. Hier, die beiden Wege in Verlängerung des Triftgangs: https://www.google.de/maps/@53.60150…m/data=!3m1!1e3

    Zitat von §32 StVO

    (1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__32.html

    Und ist das "Die Straße"? Laut Nieders. Straßengesetz ja, denn die Wege sind offensichtlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet!

    Zitat von §2 Niedersächsisches Straßengesetz

    (2) Zur öffentlichen Straße gehören:

    1. der Straßenkörper; das sind insbesondere der Straßengrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Rad- und Gehwege;

    http://www.nds-voris.de/jportal/portal…#jlr-StrGNDV3P2

    Einfach nur ein verstoß gegen §32 StVO oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

    Zitat von §315b StGB

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html

    Wie ist eigentlich der rechtliche Status für unabhängig geführte Wege ohne Blauschilder?

    Fall 1: Weg mit zwei unterschiedlichen Pflasterungen, grau und rot. Ein Fahrrad-Wegweiser weist Radfahrern den Weg da hinein.

    Darf ich da mit dem Fahrrad fahren? Wenn ja: Auf welcher Seite? In Gegenrichtung gibt es ebenfalls kein [Zeichen 241-30] oder [Zeichen 240] oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], das den Status dieses Weges klären würde. Bordstein ist nicht abgesenkt, 10m weiter rechts gibt es einen Fußgängerüberweg.

    Wäre so etwas neben einer Fahrbahn, würde ich getrennte Bereiche für Fußgänger und Radfahrer, also einen Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht darin sehen (Radfahrer auf der der Fahrbahn zugewandten Seite). Aber es gibt ja keine Regelung, aus der sich aus der Farbe der Pflastersteine eine Zuordnung für Radfahrer und Fußgänger ergibt. Das rote Pflaster ist nicht breit genug für zwei Radfahrer, die sich dort begegnen.

    Fall 2: Weg mit einheitlicher Pflasterung, ebenfalls mit Wegweisung für Radfahrer. Darf ich dort mit dem Fahrrad fahren oder ist es ein Gehweg? Der Weg ist nicht straßenbegleitend. Darf man dort auch mit dem Auto oder mit einem Mofa reinfahren? Abgesenkter Bordstein, ebenfalls kein Blauschild, das den Weg exklusiv Fußgängern und/oder Radfahrern vorbehält.

    In Gegenrichtung muss man dann leider auch die durchgezogene Linie überfahren oder sein Fahrrad auf die rechte Straßenseite schieben.

    Gibt es hier Heizöl-Lieferanten?

    Oben Z269 "Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung": Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung nicht benutzen. Darunter Z250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (also auch für Fahrzeuge mit mehr als 20l wassergefährdender Ladung)

    Und dann ein Zusatzzeichen mit viel Text: "Landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer frei 150m"

    Quizfrage: Wie kommt das Heizöl zu den Anliegern 100m von hier entfernt? Zusatzzeichen beziehen sich auf das direkt darüber angeordnete Verkehrszeichen, also auf das Z250. Dann gilt das Z269 ab sofort. Alle brauchen dort eine Gasheizung und jede Heizölanlieferung ist illegal.

    Oder gilt das Zusatzzeichen auch für das obere Z269? Dann dürfte man mit dem Heizöl-LKW noch 150m weit in die Straße einfahren. Weiter darf man mit dem Heizöl-Laster wegen Z250 aber ohnehin nicht fahren, denn die Öllieferung ist ja kein landwirtschaftlicher Verkehr.

    Und dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge nach 150m noch mit mehr als 20l wassergefährdender Ladung weiter fahren? Darf ich auf dem Lastenrad 25l wassergefährdender Ladung transportieren? :/

    Ich muss doch glatt nochmal nachschauen, welche Schilder 150m weiter stehen.

    Deshalb schrieb ich ja "Dilemma". Hier gibt es einige Hauptstraßen, auf denen ich völlig problemlos auf der Fahrbahn fahre. Wenn ich das erzähle, schaue ich regelmäßig in völlig entsetzte Gesichter. Die Leute fahren hier auch, wie sie wollen, links rechts, auf Gehwegen, aber Hauptsache nicht auf der Fahrbahn. Das hinterlässt schon seine Spuren, wenn die StVB seit gut 20 Jahren einfach geltendes Recht konsequent ignoriert: Hier finden das alle normal.

    Ich möchte auch nicht die Radwege abschaffen, sondern deren generelle Benutzungspflicht. Gleichzeitig soll die Stadt dafür sorgen, dass die bestehenden Wege in einen Zustand gebracht werden, dass sie benutzbar sind für diejenigen, die dort sowieso niemals auf der Fahrbahn fahren würden. Mit denen hat man schon genug zu tun, dass sie nicht auf Gehwegen fahren, wo es keinen Radweg gibt.

    Und ich sehe das auch nicht dogmatisch: Bevor ich mich auf die Fahrbahn in den Feierabend-Stau stelle, fahre ich auch lieber auf einem freien Radweg an der Autoschlange vorbei. Immerhin ist mir dabei klar, dass ich mich da nicht in falscher Sicherheit wiegen darf.

    Kann mir jemand helfen, wie ich diese Schilderkombination verstehen soll?

    Das steht hier https://www.google.de/maps/@53.60001…m/data=!3m1!1e3 auf der nördlichen Straßenseite des Lerchenweges. Für welchen Abschnitt soll das Z250 gelten, auf dem nur Busse zugelassen sind? Ich habe kein anderes Bild, aber das steht so direkt vor den Bäumen. Am Lerchenweg steht nördlich des Hahler Weges [Zeichen 267]. Wenn sich das [Zeichen 250] auf den Lerchenweg bezieht, würde das heißen, dass nur Busse in die Einbahnstraße fahren dürfen.

    Wegen Kopfsteinpflaster fahren Radfahrer dort natürlich auf dem Gehweg...

    (die obige Schilda-Kombination steht an dieser Stelle links)

    Gegenrichtung am Hahler Weg:

    Wie sind die Anwohner zu ihren Grundstücken gekommen? Der Bus nimmt keine Autos mit...

    Das soll ein Zweirichtungsradweg sein? Wo steht denn das [Zusatzzeichen 1000-31]oder [Zusatzzeichen 1000-33]?

    Das gibt es in Stade nirgends. Überall wird Geisterradeln vorgeschrieben und dort, wo es nicht vorgeschrieben ist, machen es die Leute trotzdem. Es gibt weder bei den Radfahrern, noch bei der Verwaltung ein Bewusstsein dafür, wie gefährlich das ist. Wozu dann also eine entsprechende Kennzeichnung, wenn sich sowieso niemand an die Regeln hält? Geisterradeln ist hier echt die Pest, wen wundert's...

    Hier sind Wege, die das Mindestmaß aufweisen, bereits überdurchschnittlich breit und ein etwas buckeliger Weg kommt den Leuten eben vor. Und dann kommt so ein Krampf-Adler wie ich und mosert rum, dass das immer noch nicht reicht und dass er den sowieso nicht benutzen will ("das Essen schmeckt nicht und außerdem sind die Portionen zu klein").

    Das Dilemma ist, dass man keine neuen Radfahrer dadurch gewinnt, indem man konsequent die Abschaffung aller Radwege fordert. Da kannst du den Leuten 1000 mal was von Unfallstatistiken erzählen oder aufzeigen, welche besondere Gefahren auf den angeblich so sicheren Radwegen lauern. Auf Radwegen glauben sie, das Risiko selbst unter Kontrolle zu haben, während sie sich auf der Fahrbahn schutzlos ausgeliefert fühlen. Gegen Emotionen lässt sich schlecht argumentieren.

    Vor einiger Zeit berichtete das Wochenblatt über den desolaten Zustand des Radweges an der Altländer Straße. Inzwischen wurde dort auf einer Länge von 150m gebaut und der Radweg "ausgegraben". Man hat auch Gullideckel verlegt, die vorher im Bereich des Geh- und Radweges zur Stolperfalle werden konnten.

    So weit, so gut. Man freut sich ja fast schon über die kleinen Dinge. Grund zum Jubeln sehe ich dort aber nach wie vor nicht. Dafür dass der Weg gerade frisch "saniert" wurde, ist die Oberfläche immer noch sehr uneben. Größtenteils hat man die alten Pflastersteine wiederverwendet.

    Die Breite des Weges beträgt auf dem instand gesetzten Abschnitt zwischen 1,50m und 1,60m. Das ist gerade einmal das Mindestmaß für einen Einrichtungsradweg.

    Allerdings ist der Radweg in der Altländer Straße ab dem Kreisverkehr stadtauswärts auch in Gegenrichtung auf der linken ( = falschen) Straßenseite benutzungspflichtig. Die Mindestbreite für Zweirichtungsradwege beträgt 2,00m, empfohlen werden 2,40m. Innerhalb geschlossener Ortschaften soll es wegen der besonderen Gefahren an Kreuzungen und verkehrsreichen Ausfahrten grundsätzlich keine Benutzungspflicht für linksseitige Radwege geben.

    In Ausnahmefällen ist lediglich eine Freigabe zur Benutzung in Gegenrichtung möglich, wenn die Mindestbreite gegeben ist und der Radverkehr an Kreuzungen und Einmündungen gut einsehbar ist. Das ist hier (z.B. an der Ausfahrt von DHL) nicht gegeben. Dort, wo der Radweg immer noch in seinem ursprünglichen Zustand ist, beträgt die nutzbare Breite teilweise gerade einmal 1,10m. Eine sichere Begegnung zweier Radfahrer oder das Einhalten eines Sicherheitsabstandes zu parkenden Fahrzeugen ist dort unmöglich, ohne auf den Gehweg auszuweichen.

    Fahrradfreundlich geht anders!

    Im Übrigen gibt es in der Altländer Straße aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund für eine Benutzungspflicht, im Gegenteil: Es kommt an den Ein- und Ausfahrten zum DHL-Depot, einer Tankstelle, zweier Autohäuser, einer Autowaschanlage und einem REWE-Markt regelmäßig zu Konflikten.

    Ich bin auf der Fahrbahn bislang auch immer mit ausreichendem Abstand überholt worden und diejenigen, die gerne auf solchen Buckelpisten fahren wollen, weil sie das für sicher halten, dürften das auch ohne [Zeichen 241-30].

    Das Wochenblatt findet es toll: https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/…rt-d123796.html

    vorher:

    edit: es geht um diesen kurzen Abschnitt vom Ortseingang bis kurz vor dem BMW-Händler https://goo.gl/maps/jhEn2GmUsyE2

    Im weiteren Verlauf zwischen Kreisverkehr und der Kreuzung Am Schwingedeich steht übrigens stadteinwärts kein [Zeichen 241-30] (war bestimmt keine Absicht ;) )

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/t…-a-1210305.html

    Schön praktisch sei auch, dass man das E-Moped auf dem Gehweg abstellen dürfe, solange da noch ein Kinderwagen und ein Radfahrer aneinander vorbeipassen, steht im Artikel ...

    Es ist ja nicht nur wichtig, dass auf Gehwegen genug Platz für Radfahrer bleibt. Mit dem Elektroroller kann man auch prima auf dem Gehweg am Stau vorbei fahren, den die anderen Lieferfahrzeuge auf der Fahrbahn verursachen.

    Ich habe mal überlegt, wofür ich überdurchschnittlich viel Geld ausgebe und das Ergebnis ist: Für's Wohnen und Essen. Lebensmittel kaufen wir überwiegend auf dem Wochenmarkt, sowie beim örtlichen Fleischer und wir besuchen gerne die örtliche Gastronomie. Würde ich das Geld stattdessen an der Tankstelle ausgeben, bliebe deutlich weniger davon vor Ort. Im Versandhandel bestelle ich nur äußerst selten Dinge, die ich vor Ort nicht kaufen kann.

    Doch, da bin ich hart. Denn diese unnützen Dinger nehmen Platz weg, den man dort für Fahrradständer gut gebrauchen könnte. Ich finde es durchaus faszinierend, wenn man es schafft, nützlichen Dingen auch eine ansprechende Form zu geben und nicht alles nur ausschließlich pragmatisch nach der Devise "form follows function" gestaltet ist. Es muss mir nicht alles gefallen, aber wenn die eigentliche Funktion aufgrund des Designs nicht mehr gegeben ist, geht es zu weit.

    /Offtopic

    Hier hat man zum Beispiel vor zwei Jahren an der Bushaltestelle dieses "Wartehäuschen" aufgestellt. Es ist aus CFK! Kein technischer Grund spricht dafür, diesen Leichtbau-Werkstoff zu nutzen. Man könnte dieses Teil genauso gut aus Beton, Holz oder Stahl bauen. Es ist aus CFK, damit es aus CFK ist (es steht vor einem CFK-Forschungszentrum).

    Aber es erfüllt als Wartehäuschen keine Funktion: Man kann sich nicht hinsetzen, es spendet im Sommer Schatten nur auf der dahinter liegenden Wiese, schützt weder vor Wind noch Regen. Im Gegenteil: An jedem schönen Sommermorgen sammelt sich Tauwasser am Dach und tropft auf die darunter wartenden Fahrgäste. Es ist nicht einmal eine Möglichkeit vorhanden, einen Fahrplan anzubringen.

    Da wir hier nebenan an der effizienten Nutzung von CFK arbeiten, empfinde ich dieses Ding als Beleidigung und Materialverschwendung. Ob es schön ist oder nicht, interessiert mich gar nicht: Es ist nutzlos, weil das Design über die Funktion gestellt wurde. Es richtet mehr Schaden an als es nutzt und das ist bei diesen Spiral-Dingern genauso, weil die Leute auf die dumme Idee kommen könnten, darin ihr Fahrrad abzustellen und dabei das Vorderrad zu verbiegen.