Für mich ist er einfach nur ein widerwärtiger, reaktionärer, populistischer Sexist. Sein „Erfolg“ beweist lediglich, dass er nur die Spitze des Eisbergs ist …
Ein "gefällt mir" reicht dafür nicht aus.
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Für mich ist er einfach nur ein widerwärtiger, reaktionärer, populistischer Sexist. Sein „Erfolg“ beweist lediglich, dass er nur die Spitze des Eisbergs ist …
Ein "gefällt mir" reicht dafür nicht aus.
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da kannst du deinen Lenker einhängen/aufliegen lassen.
Dafür müsste man aber noch einen Schlitz in den Baum sägen, wo das Vorderrad reinpasst.
Kurze Antwort: Nein
Ein Hochladen zu fb, fotocommunity, instagram, twitter, youtube und Co. ist streng genommen keine "öffentliche Zugänglichmachung", sondern erst einmal das Übertragen von umfangreichen Nutzungsrechten von Inhalten an einen Verwerter
Wenn ich ein Bild bei Facebook & Co hochlade, dann veröffentliche ich es. Damit erlaube ich auch niemandem automatisch, das Foto woanders zu veröffentlichen. Dass Bilder, die ich bei Facebook poste, bei Facebook geteilt und verbreitet werden, muss mir vorher klar sein, erst recht, wenn ich das Bild nicht nur mit meinen "Freunden" teile, sondern für alle Nutzer öffentlich mache. Wenn ich das nicht will, sollte ich es bleiben lassen. Das Teilen von Inhalten bei Facebook ist auch nur ein Verlinken. Andere Nutzer verlinken dann meine eigene Veröffentlichung. Wenn ich nicht will, dass Facebook daran verdient, dass meine Inhalte veröffentlicht werden, darf ich dort nichts hochladen.
Wenn ich allerdings sehe, dass ein Foto, das ich bei Facebook gepostet habe, ohne meine Zustimmung z.B. in der Zeitung auftaucht oder auf einer anderen Webseite, dann kann ich dagegen vorgehen. Das gilt auch, wenn ich mitbekomme, dass ein Bild außerhalb der von mir festgelegten Nutzergruppe veröffentlicht wird, weil es z.B. nicht geteilt, sondern heruntergeladen und mit geänderten Zugriffsrechten erneut hochgeladen wurde.
Dass das in der Praxis kaum umzusetzen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Warum sollen Verwerter für irgendwas auch nur einen Cent bezahlen, wenn die Massen wie blöd kostenlosen Content hochladen und wie bei facebook z. B. damit quasi sämtliche Urheberrechte vollkommen aufgeben...!?
Man kann sein Urheberrecht nicht aufgeben, sondern man kann allenfalls Nutzungsrechte vergeben. Wenn man ein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergibt, dann hat man in der Regel auch den Anspruch auf eine Vergütung vereinbart. Möchte man solche Werke nutzen und selbst veröffentlichen, muss man vom Inhaber der Nutzungsrechte eine Lizenz erwerben.
Wenn du Content hochlädst, für den du kein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergeben hast, bedeutet das aber noch lange nicht, dass sich daran jeder frei bedienen und ohne deine Zustimmung diesen Content weiterverbreiten darf. Jedenfalls, wenn dieser Content eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und daher als Werk im Sinne des Urheberrechts angesehen werden kann. Der Urheber alleine entscheidet, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird, z.B. kann der Urheber sein Werk auch als gemeinfrei zur unbeschränkten Nutzung überlassen.
Und man kann natürlich auch keine Verwertungsgesellschaft dazu zwingen, Nutzungsrechte für die eigenen Werke zu erwerben und die Nutzung zu vergüten. Wenn du dich als Urheber dazu entscheidest, ein Werk öffentlich zugänglich zu machen, hast du keinen Anspruch auf Vergütung (wenn du z.B. Plakate mit deinen Bildern drucken lässt und sie an Laternenpfählen in der Pfalz aufhängst) . Wenn eine Zeitung deine Bilder kauft, um sie zu veröffentlichen, aber schon.
Um nochmal auf den geplanten T-Rohr Filter zurück zu kommen (noch einmal der Link zum Video von C. Solmecke https://youtu.be/w6J-68_xALU ). Hier wurde gerade das Forum vollgespamt mit Angeboten für gefälschte Dokumente und wir haben gleich ein Beispiel, das in diese Richtung geht. Ob dahinter tatsächlich ein kriminelles Angebot steht oder vielleicht auch nur ein Troll, der dieses Forum nicht mag, spielt dabei gar keine Rolle.
Malte als Betreiber kann unmöglich der Aufgabe nachkommen, ständig sicherzustellen, dass solche "Beiträge" innerhalb von 1 Stunde wieder verschwinden. Selbst wenn er noch 20 User mit Moderatorenrechten ausstatten würde, die solch einen Mist sofort löschen, wenn sie ihn bemerken, könnte man das nicht rund um die Uhr garantieren.
Unterschied zu Art. 13: Beim T-Rohr versteht man keinen Spaß und daher gibt es auch keine Ausnahme. Jeder, der die Möglichkeit bietet, Kommentare auf einer Website zu hinterlassen, soll dafür sorgen, dass so etwas nicht vorkommt. Leider muss ich euch auch aus leidvoller Erfahrung sagen, dass in der Vergangenheit wirklich JEDER Blödsinn durchgewunken wurde, wenn es angeblich der Sicherheit gegen T-Rohr dient.
Von den Befürwortern des Art. 13 wird ständig über Youtube und Facebook geredet und davon, dass diese Plattformen viel Geld verdienen, indem ihre User urheberrechtlich geschütztes Material hochladen und die Plattformen dann an der eingeblendeten Werbung verdienen. Es wird immer betont, dass die Urheber (!) von diesem Geld etwas abbekommen sollen.
In Wirklichkeit geht es aber um die Interessen zweier unterschiedlicher Verwertungsgesellschaften: Um die klassischen Verwertungsgesellschaften (Verlage, Gema, ...) und die neuen Verwertungsgesellschaften (Youtube, Facebook, ...). Die Urheber werden von dem Kuchen auch in Zukunft kaum etwas abbekommen, jedenfalls nicht mehr als vorher.
Und natürlich wird wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, bei Art. 11-13 genauso wie beim T-Rohr Filter. Niemand kann es ernsthaft gut finden, dass Internetplattformen dafür genutzt werden, Raubkopien zu verbreiten oder T-Rohr Aktivitäten zu planen. Das ist aber bereits alles verboten.
Der nächste Blödsinn: Uploadfilter gegen T-Rohre.
Ich hoffe, dass Frau Klöckner irgendwann dafür zur Verantwortung gezogen wird.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/n…-a-1256793.html
Falls es hilft: https://aktion.campact.de/bienengift/kloeckner/teilnehmen
Jetzt nochmal mit aktuellen Bildern von heute Morgen.
250m vor der Baustelle geht's los. "Sicherheitshalber" gleich mit Absperrgitter und weil die Weiterfahrt für Radfahrer ab hier verboten ist, Fußgänger aber noch bis zum Heidbecker Weg weitergehen dürfen, steht das Gitter konsequenter Weise natürlich auf dem Gehweg anstatt auf dem Radweg. Warum hier überhaupt schon ein Gitter?
So sieht es dann direkt an der Arbeitsstelle aus. Fußgänger, die aus der Straße rechts kommen und zum Beispiel zur Tankstelle ode rzu Mc Donald's gehen wollen, werden schon einen Weg finden: Entweder dicht an der Baustellenabsperrung entlang auf der Fahrbahn oder man überquert diese halt zweimal. Wo ist das Problem?
Den Fahrbahnverkehr wollte man auf gar keinen Fall auf eine Fahrspur reduzieren. Dann doch lieber Fußgänger verbieten. Hinweise auf die Fahrbahnverengung, z.B. in Form der VZ 120 oder 121 sucht man vergebens. Auch auf eine gelbe Behelfslinie, die auch die Gegenfahrspur verengt, hat man verzichtet. Es gibt aber auch keine VZ 208 und 308, man sieht ja schließlich, was gemeint ist.
Radfahrer, die hinter der Arbeitsstelle von der Fahrbahn auf den "rettenden Radweg" zurück wechseln, sehen sich wenig später mit einem weiteren Absperrgitter konfrontiert.
Auch Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehhilfe können zusehen, wo sie bleiben. Warum muss man hier eine Absperrung aufstellen, wenn der Weg bis zur Baustelle noch nutzbar ist? Aber egal: Wer bei Mc Donald's isst, geht dort sowieso nicht zu Fuß hin sondern fährt mit dem Auto.
Könnte man ja auch unter "Medienhinweise" posten.
Auch wenn man angeblich sieht, was gemeint ist, wenn diese Schilder auf dem Gehweg oder Radweg stehen, sollte man damit trotzdem etwas sparsamer umgehen. Ein Bauzaun macht auch deutlich, dass es nicht weitergeht. Anstatt den Weg dann noch zusätzlich mit
und
vollzustellen, ist es doch wichtiger, dass jedem klar wird, wo man stattdessen gehen oder fahren soll. Das ist hier nicht der Fall.
Das seh ich eben nicht so...
Das
steht dort über einem Zeichen 600. Ich deute das so, dass hier nur der rechte Gehweg für Fußgänger gesperrt ist.
Wie würdest du denn das quer auf einem Fuß- und Radweg stehende Zeichen 600 ohne
deuten?
Doch, das haben sie mir gegenüber bestätigt, dass sie es so angeordnet haben.
Wer so was aufstellt, hat keinen Plan und dem ist es auch völlig egal.
Da stimme ich zu! Es ist wirklich zum Haare raufen ![]()
Hier mal auszugsweise ein paar Kostproben
Zitat von VB StadeDie Absperrungen müssen stets den Örtlichkeiten anpasst werden und unterliegen immer einer Einzelfallprüfung. Eine perfekte Lösung ohne Unannehmlichkeiten für einzelne Verkehrsteilnehmer kann es dabei meist leider nicht geben, ...
Mit "einzelnen Verkehrsteilnehmern" sind hier grundsätzlich Fußgänger und Radfahrer gemeint.
Zitat von VB StadeDas Verkehrszeichen auf dem anliegenden Foto ist kein offizielles Verkehrszeichen. Die angeordnete Beschilderung ist an dieser Stelle eindeutig, entspricht der Straßenverkehrsordnung und erfordert keine zusätzliche Erklärung der Rechtslage.
In diesem Fall kennen sie sich gut aus. Das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen" darf also nicht verwendet werden, weil hier keine zusätzliche Erklärung der Rechtslage erforderlich ist.
Wie gut das in Stade funktioniert, sieht man auch an dieser Stelle, wo 99% aller Radfahrer auf der linken Straßenseite fahren, anstatt auf der Fahrbahn oder auf dem zwar gesperrten, aber 5m weiter wieder benutzungspflichtigen "Radweg".
Ich werde gleich noch einmal darauf hinweisen, dass das Zusatzzeichen "Gehweg in 90m gesperrt, Ampel benutzen" ebenfalls kein offizielles Verkehrszeichen ist. Der Rest ist ja ohnehin unwirksam, weil sich das Verbot für Fußgänger offenbar nur auf Radfahrer bezieht, die vorher abgestiegen sind: Schieben verboten!
Ich könnte dort in den nächsten Tagen allerdings auch immer wieder mal das Fahrrad am rechten Fahrbahnrand bis zur nächsten Kreuzung schieben, denn der linksseitige Gehweg ist dafür zu schmal. Dann fällt denen bestimmt auf, dass das
doch nicht nur für den rechten Gehweg sondern für die gesamte Straße (vor allem für die Fahrbahn!) gilt.
Kann mir jemand helfen, ob das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen", wie es z.B. hier zu sehen ist http://www.kn-online.de/Lokales/Eckern…er-Kreis-am-Zug im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt ist? Welche rechtliche Grundlage gibt es für dieses Zusatzzeichen?
Hintergrund: Wegen einer Baustelle hat man hier den Geh- und Radweg bereits 250m vorher an einer Fußgängerampel mit
und
gesperrt. 99% aller Radfahrer wechseln an dieser Stelle ebenfalls die Straßenseite und fahren als Geisterfahrer auf der falschen Straßenseite weiter. Ich habe gerade mit meiner Lieblings-Verkehrsbehörde telefoniert und vorgeschlagen, stattdessen ![]()
mit dem oben gezeigten Zusatzzeichen aufzustellen. Das Zusatzzeichen "Radfahrer Fahrbahn benutzen" mag zwar in normalen Städten überflüssig sein, aber hier kommt ja kein Radfahrer von alleine auf die Idee, dass man bei einem unbenutzbaren Radweg nicht auf der falschen Straßenseite sondern auf der Fahrbahn weiter fährt.
Ansonsten hatte ich noch auf den Regelplan B II / 7 der RSA 95 hingewiesen.
http://www.rsa-online.com/15/RSA/rsa-online.htm
Die eigentliche Baustelle ist keine 50m lang, aber auf die Idee, dass man auch Fahrspuren schmaler machen kann, um Fußgänger an der Arbeitsstelle vorbei zu führen, kommen sie auch nicht.
Ich bin ja im letzten Jahr einmal die B4 entlang von Braunschweig nach Uelzen gefahren, wo es größtenteils keinen Radweg gibt. Dort, wo wieder ein Radweg vorhanden war, bin ich wegen einer Straßensperrung eine Umleitungsstrecke über Bad Bodenteich gefahren, ebenfalls ohne Radweg. Gehupt wurde auf den 95km nicht ein einziges Mal und knappe Überholmanöver gab es auch nicht.
Offenbar ist es von Vorteil, wenn es überhaupt nichts gibt, was bei Autofahrern den Eindruck erweckt, es könne sich dabei um einen "Radweg" handeln.
Noch besser, als ein neues Verkehrszeichen einzuführen für Wege ohne Benutzugnspflicht, wäre es natürlich, wenn man neue Verkehrszeichen für Radwege mit Benutzugnspflicht einführen würde. Die heutige Situation haben wir ja nur deshalb, weil man nach 1997 einfach alle alten Schilder stehen lassen hat. Würde man neue Verkehrszeichen für benutzungspflichtige Radwege einführen, dann wäre überall, wo man die alten Schilder einfach stehen lässt, die Benutzungspflicht aufgehoben und die Behörden müssten für jeden benutzungspflichtigen Weg eine neue Anordnung schreiben. Man könnte dann auch gegen jedes neue Schild sofort klagen. Vielleicht würde dann die eine oder andere Verkehrsbehörde etwas gründlicher darüber nachdenken, wo sie benutzungspflichtige Wege anordnet.
Anstatt ein neues Verkehrszeichen zu erfinden, könnte man auch einfach die Regel des einzeln stehenden
auf die rechte Straßenseite ausweiten.
Es wäre allerdings wünschenswert, dass dafür klare Grenzen aufgezeigt werden, wann eine solche Regelung in Betracht kommt (und eigentlich nicht nur dafür). In Abhängigkeit des Fußgängeraufkommens, der verfügbaren Breite, der Einsehbarkeit von Knotenpunkten:
- Unter welchen Voraussetzungen ist das Radfahren auf Gehwegen auf jeden Fall zu verbieten?
- Unter welchen Voraussetzungen kann man das Radfahren auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit erlauben?
- Unter welchen Voraussetzungen kann man das Radfahren auf Gehwegen auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit erlauben?
Benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege sollten dann innerorts generell abgeschafft werden. Dort, wo man meint, eine außerordentliche Gefahrenlage nachweisen zu können, muss dann diese Gefahr durch geeignete Maßnahmen reduziert werden, wenn kein Platz für einen Radfahrstreifen oder baulich getrennten Radweg geschaffen wird.
Radweg = für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche. Da steht nicht, dass diese Fläche nicht auch gleichzeitig für Fußgänger vorgesehen sein darf und ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen sein muss. Wäre das so, dann hätte man schreiben müssen:
"Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237 oder 241."
Einen Radweg ohne VZ 237 oder VZ 241 erkenne ich daran, dass es daneben noch einen Gehweg gibt: Entweder einen optisch erkennbar getrennten Bereich auf dem selben Weg oder einen separaten Weg. Aber man hat explizit auch Wege ohne VZ 240 genannt und diesen Fall gibt es eben nur, wenn es nicht zwei getrennte Wege gibt sondern nur einen, der keine erkennbare Trennung zwischen zwei Bereichen aufweist. Würde es generell keine Verkehrsflächen geben, die gleichzeitig für den Radverkehr als auch für Fußgänger vorgesehen sind, dürfte es auch das Z240 gar nicht geben (was ich übrigens innerorts sehr begrüßen würde).
Bislang hängen doch viele
in der Gegend herum, bei denen nicht die Voraussetzungen für die Benutzungspflicht erfüllt sind. Die Begründung lautet dann, dass Radfahrer ohne das Z240 auf der Fahrbahn fahren müssten und man das denen, die sich dort unsicher fühlen, nicht zumuten will. Dafür mutet man uns dann zu, diesen Weg benutzen zu müssen (in Wahrheit möchte man dem Autoverkehr nicht zumuten, mal hinter einem Radfahrer herfahren zu müssen, bis eine Überholmöglichkeit besteht).
Ich will keinesfalls auf allen Gehwegen, die derzeit mit Z240 benutzungspflichtig sind, das Radfahren erlauben und kenne hier aus Stade viele Wege, auf denen das Radfahren für alle besser explizit verboten werden sollte, anstatt es sogar vorzuschreiben. Aber es gibt eben auch Fälle, wo man meines Erachtens auf vorhandenen Wegen auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit Fahrrad fahren kann, wo aber die Voraussetzung für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind. Warum sollte man das Radfahren verbieten, wo nur wenige Fußgänger unterwegs sind und der Weg ansonsten die Anforderungen an einen gemeinsamen Geh- und Radweg erfüllt?
Woran erkennt man eurer Meinung nach eine für den Radverkehr vorgesehene Fläche ohne Zeichen 240? Wenn es das gar nicht gibt: Warum steht das dann explizit in der VwV-StVO?
"Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241."
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm zu §2, Rn 30
In der Erläuterung zu VZ 239 steht:
"Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist."
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html Rn 18
Warum sollte eine Klarstellung notwendig sein, wenn ein Hochbordweg ohne erkennbare Trennung des Fußgänger- und Radverkehrs automatisch immer ein Gehweg ist und sonst nichts? Das VZ 239 wäre dann ja komplett überflüssig und damit gemäß §39 sogar generell unzulässig.
Damit möchte ich keinesfalls sagen, dass ein Gehweg ohne Z239 immer ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht ist, aber offenbar ist diese Konstellation grundsätzlich vorgesehen, zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Es fehlt in der StVO und/oder VwV-StVO eine Klarstellung, woran man eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche ohne die Verkehrszeichen, die eine Benutzungspflicht anordnen, zweifelsfrei erkennt. Für die Freigabe eines linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweges gibt es diese Möglichkeit, warum dann nicht für die richtige Straßenseite?
Woran erkennt man zweifelsfrei, welcher Teil eines getrennten Geh- und Radweges ohne VZ 241 für Fußgänger und welcher Teil für den Radverkehr vorgesehen ist? Gewöhnlich ist zwar der fahrbahnseitige Teil der Radweg, aber warum?
Was wäre, wenn hier die Benutzungspflicht aufgehoben würde? Wo fahren dann die Radfahrer und wo gehen die Fußgänger? Welcher Zeil des getrennten Weges ist eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche und woran würdet ihr das erkennen? Sollte ich hier Fußgänger, die den rechten Teil des Weges nutzen, auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen?
Man könnte natürlich auch fragen, warum dort derzeit auf einem Abschnitt von 150m die Radfahrer und Fußgänger die Seiten wechseln sollen oder ob dort einfach nur jemand das falsche Zeichen aufgehängt hat. Man könnte aber auch argumentieren, dass der Radweg immer der Teil mit den Hindernissen darauf ist. ![]()