Beiträge von Yeti
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.radfahr…1a10ea9acd.html
Bei Facebook kursieren auch noch Bilder, wie die Kinder fröhlich neben den Kuscheltieren in entgegengesetzter Richtung über den roten Teppich fahren und es wurde auf Nachfrage bestätigt, dass das dort nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben ist. Im Artikelbild sieht man am oberen linken Bildrand noch einen Teil des
und kurz dahinter ein
Zitat„Nur baulich geschützte Radwege bringen wirkliche Sicherheit“, sagt Wittich.
Herrje...
*edit: Warum heißt es in der Zeitung eigentlich immer "Drahtesel"? Wenn es um Autos geht, schreiben sie ja auch nicht "Töff-töff"
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Oh, Mann... Der dritte tödliche Unfall dieses Jahr im Landkreis Stade
Allerdings der erste mit Verschulden eines Autofahrers.
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Manchmal wären es einfach nur Kleinigkeiten...
*edit: der Text rechts unten stammt aus dem Radverkehrskonzept von 1999. Der Weg ist inzwischen asphaltiert worden (was man im Herbst unter dem ganzen Laub aber kaum merkt), aber die nutzlosen Poller, die einfach dauerhaft umgeklappt sind, gefährden dort die Radfahrer bis heute.
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Okay. Alternativ könnte ich mir auch
vorstellen. Das Zusatzzeichen nimmt den Radverkehr vom Gebot aus. Sieht zwar blöd aus, wäre aber praktikabler als die kritisierte Kombi.
Müsste halt in der StVO definiert werden und dann könnte man auch ein allein stehendes
auf der rechten Seite so definieren.
Das wird ja schon gemacht, z.B. hier, rund um den Flughafen Finkenwerder: https://goo.gl/maps/UfZ7NXHG1782
Nur wenige Fußgänger, wenig und gut einsehbare Ausfahrten. Oft wird an solchen Wegen ein
aufgestellt, damit man ihn überhaupt benutzen darf (dann allerdings auch benutzen muss).
Es fehlt eine rechtssichere Methode, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht zu kennzeichnen.
ergibt außerorts überhaupt keinen Sinn. Wenn ich mich mit Schritttempo fortbewegen möchte, gehe ich zu Fuß. Dass man auf gemeinsamen Wegen auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen muss, haben auch nicht alle begriffen, das muss besser gehen. Aber warum soll ich auf freier Strecke Schritttempo fahren, wenn weit und breit außer mir niemand da ist? Das ist doch realitätsfern.
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Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Wenn die Polizistin in Ausübung ihres Dienstes auf einem Radweg steht, dann darf man sie nicht über den Haufen fahren. Wer darauf besteht, beim Ausweichen nicht auf dem Gehweg zu fahren, fährt entweder auf die Fahrbahn oder schiebt das kurze Stück über den Gehweg.
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Das touristische Epizentrum von Stade, der Fischmarkt, ist tagsüber auch noch für den Autoverkehr frei. Ist zwar als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, aber das funktioniert eher so mittel. In einer Zufahrtstraße wird um 20:00 Uhr ein Poller hochgefahren, aber es gibt noch einen anderen Weg auf den Fischmarkt, über den die Fußlahmen dann anreisen oder einfach nur im Kreis fahren, um ihren Geltungstriebwagen vorzuführen.
Auf dem Platz selbst ist eingeschränktes Halteverbot mit Z286, aber das kümmert niemanden. Der größte Fürsprecher ist die ansässige Gastronomie und da setzt es bei mir aus: An einem schönen Sommerabend sitzen 500 Leute in der Außengastronomie. 10 von ihnen sind mit dem Auto gekommen und 490 sind von den Autos genervt. Welcher "Schaden" würde entstehen, wenn man den Platz abends komplett für den Autoverkehr sperren würde?
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Diese Argumente gab es in der Vergangenheit wohl bei der Einrichtung jeder einzelnen Fußgängerzone.
Trotzdem würde ich nicht verallgemeinern, sondern man muss das Umfeld betrachten. Wenn es in bequem erreichbarer Entfernung alternative Einkaufsmöglichkeiten gibt, wo die Leute mit dem Auto hinfahren können, kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Vor allem ein Problem in Kleinstädten, wenn am Stadtrand große Einkaufszentren entstehen. Für die Kundschaft, die aus der Umgebung ohnehin mit dem Auto kommt, ist das dann die bequemere Alternative. Dort, wo meine Eltern wohnen, ist genau das passiert: Immer mehr Einkaufszentren am Stadtrand und Tote Hose in der Innenstadt. Jetzt überlegen sie dort, die Fußgängerzone wieder aufzuheben und dann wird die Innenstadt noch unattraktiver.
Für die Attraktivität der Stadtzentren ist es nicht wichtig, dass man direkt vor jeden Laden mit dem Auto fahren kann, sondern dass man dort ein Angebot und eine Atmosphäre vorfindet, die es vom Einkaufszentrum am Stadtrand abhebt.
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Ich halte das für ein falsches Begehr, eine kurze Texteinblendung im bisherigen Video reicht. Zur Fehlerkultur gehört, daß ein Fehler als solcher erkennbar bleibt. Eine Richtigstellung in einem nachfolgenden Video bringt mehr, auch ihm an Achtung seiner Abonnenten, von denen er immerhin über eine Viertelmillion hat, was für einen Juristen mit juristischen Themen wirklich beachtlich ist.
Man kann bei Youtube nicht nachträglich etwas in ein Video einblenden, sondern kann es allenfalls löschen und eine korrigierte Version online stellen. Solange dieses Video online ist, werden es Leute anschauen und sich später darauf berufen. Also geht es nicht anders, als das bisherige Video zu entfernen. Ehrlicherweise sollten sie es dann durch ein Video ersetzen, wo sie auf ihren Fehler hinweisen und diesen richtig stellen.
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Du dichtest immer noch etwas dazu, das ich gar nicht geschrieben habe
1. Wenn mich jemand anhupt, will er mir wohl signalisieren, dass er mich gesehen hat oder er grüßt mich, weil wir uns von irgendwoher kennen. Ich grüße dann in der Regel freundlich zurück. Da nehme ich mir gar nichts zu Herzen. Allerdings hat nicht jeder ein dickes Yeti-Fell. Wie du selbst sagst, ist es vielen Verkehrsteilnehmern sehr wichtig, auf gar keinen Fall den fließenden (Auto-) Verkehr zu behindern. Lieber parkt man auf dem Gehweg oder fährt dort Fahrrad, weil man nicht stören will. Auch dieses devote Verhalten ist das Ergebnis motorisierter Gewalt, die in den Köpfen fest verankert ist.
2. Ich bin auch relativ entspannt, was Überholabstände angeht. Natürlich werde ich auch gerne mit ausreichendem Abstand überholt, aber ich breche bei Abständen < 1,5m auch nicht gleich in Panik aus. Viele Radfahrer machen aber einen Riesen-Bohei darum und tun so, als wären sie fast gestorben, wenn sie mit 1m Abstand überholt wurden. Keine Frage, dass es auch Grenzen gibt, wo es nicht nur unangenehm, sondern wirklich gefährlich wird, z.B. wenn nicht mit konstantem Abstand knapp überholt wird, sondern wenn es während des Überholens zur seitlichen Annäherung kommt.
3. Selbstverständlich kostet es Geld, bestehende Regelungen zu ändern. Dass das immer "nennenswert" viel ist, habe ich nicht behauptet. Oftmals können geänderte Verkehrsregeln durch bauliche Maßnahmen unterstützt werden (z.B. eine Überleitung auf die Fahrbahn, geänderte Markierungen, Rückbau von getrennten Geh- und Radwegen zu ausschließlichen Gehwegen...). Der Polizei möchte ich hier nicht die Aufklärungsarbeit überlassen und im Übrigen kostet es auch Geld, wenn es die Polizei übernimmt, denn die hat üblicherweise auch andere Aufgaben.
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Die B73 geht am Ort vorbei und ist außerorts, auch dort, wo sie zwischen zwei Ortsteilen verläuft. Da gibt es noch einen Radweg, aber sobald du von der Bundesstraße in den Ort fährst, gibt es am Ortseingang eine Überleitung auf die Fahrbahn. Ich war da auch zuletzt im Sommer und seitdem haben sie auch an den Ortseingängen noch Schilder aufgestellt, die darauf aufmerksam machen sollen, dass Radfahrer dort grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren.
Es gab übrigens auch noch viele, die nach meiner Beobachtung trotzdem weiter auf dem Hochbord gefahren sind. Aber ich denke, dass es mit der Zeit immer weniger Gehwegradler geben wird, wenn sich das eingespielt hat.
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Willst du Gehwege auch gleich mit abschaffen? Alles verkehrsberuhigter Bereich mit einer durchgehenden Fläche für alle? Damit es auch keinen Gehweg mehr gibt, den man fälschlicherweise für eine "Radverkehrsanlage" halten könnte, auf den man dann lautstark und mit Einsatz der Hupe verwiesen wird?
Du hast aber sicherlich recht: Wo es viele Radwege gibt, wird auch mehr erwartet, dass sie benutzt werden, egal ob da blaue Schilder stehen oder nicht. Mir hat hier ein leitender Fuzzi der Stadtverwaltung mal gesagt: "In Stade gilt das Paradigma, dass Radwege, die vorhanden sind, auch benutzt werden sollen." Der hat nicht mal im Ansatz begriffen, warum die allgemeine Radwegebenutzungspflicht 1997 abgeschafft wurde und ich habe den auch schon auf dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite auf dem Gehweg fahren sehen. Zum Glück hat er mit der Verkehrsbehörde nichts zu tun, aber er ist verantwortlich für den Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung.
Das ist dann ein Teufelskreis: Wo Autofahrer erwarten, dass "die Straße" ihnen gehört, verhalten sie sich auch aggressiver gegenüber Radfahrern und wo Radfahrer sich deswegen noch unsicherer fühlen, fahren sie im Zweifel lieber falsch herum auf dem Gehweg als auf der Fahrbahn. Die Verwaltung sieht darin die Bestätigung, dass die Leute Radwege wollen.
In der Nachbargemeinde Horneburg wurde im Frühjahr der Radverkehr komplett und konsequent auf die Fahrbahn gebracht. Es gibt im ganzen Ort keinen einzigen Radweg mehr und keinen einzigen für Radfahrer freigegebenen Gehweg. Ich bin zuversichtlich, dass es sich trotz anfänglichem, massivem Widerstand aus der Bevölkerung bewähren wird und dass sich spätestens in 10 Jahren niemand mehr vorstellen kann, dass man dort mal auf den Buckelwegen Fahrrad fahren musste. Allerdings hat die am stärksten befahrene Hauptstraße dort eine max. Verkehrsbelastung von 600 Kfz in der Spitzenstunde und nicht 2000.
Umgekehrt ist mir auch schon aufgefallen, dass man als Radfahrer besser akzeptiert wird, wo die Kommunen sich erkennbar an die Regeln halten und wo (insbesondere benutzungspflichtige) Radwege die Ausnahme sind. Es mag für die meisten, die in diesem Forum aktiv sind, kein Problem darstellen, einfach ohne weiteres auf der Fahrbahn zu fahren, mache ich ja auch. Aber das ist nicht repräsentativ. Dreht mir jetzt bitte nicht wieder das Wort im Mund um und behauptet nicht, ich würde "mehr Radwege" fordern. Aber auch die Integration der Radfahrer ( =Abkehr von der Separation) kostet Geld.
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Da die Fläche allerdings für die Mitbenutzung durch KFZ-Führer gesperrt wird, wenn ein Sonderweg eingeführt wird, beanspruchst "du" die Fläche allerdings nicht nur dann, wenn du da bist, sondern auch wenn du nicht da bist. Diese rund-um-die-Uhr-Blockade halte ich für das genaue Gegenteil des Weniger-Beanspruchens (gilt umgekehrt natürlich genau so, also für den Fall, dass die Fahrbahn wegen des Radweges auch in Abwesenheit von KFZ für Radfahrer gesperrt bleibt...).
Warum beanspruche ich eine Fahrbahn auch dann, wenn ich nicht da bin?
Aber doch nur dann, wenn du blaue Lollies missachtest?
Hä? Man wird als Radfahrer auf der Fahrbahn sogar dann drangsaliert, wenn überhaupt kein "Radweg" da ist. Zu solch feinen Unterscheidungen, ob ein Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht, ist doch die Mehrheit überhaupt nicht imstande.
Oder schau dir die Berichterstattung in der Presse an: Da wird über Radfahrer berichtet, die sich (offenbar selbst) verletzt haben, während das Fehlverhalten der Kfz-Führer bagatellisiert wird. "Der LKW" ist rechts abgebogen und sein Fahrer konnte den Radfahrer wegen des Toten Winkels nicht sehen. Lieber schreibt man noch dazu, dass ein verunfallter Radfahrer keinen Helm getragen hat, auch wenn das für den Unfallhergang oder die erlittenen Verletzungen völlig unerheblich war. Schau dir die brutalen Kommentare an, die unter den Unfallberichten abgesondert werden. Radfahrer scheinen die letzte Gruppe in unserer Gesellschaft zu sein, die man nach Herzenslust beleidigen und bedrohen darf, ohne dass es einen entrüsteten Aufschrei gibt.
ZitatDas ist jedoch auch nix anderes als eine ständig wiederholte Lüge, die sich leider auch in sehr vielen Köpfen festgesetzt hat.
Leider nein. Es mag z.B. im öffentlichen Dienst so sein, aber ich kann dir aus meinem Freundeskreis Beispiele nennen, wo Frauen ein geringeres Gehalt bekommen als ihre männlichen Kollegen: Trotz gleicher (oder sogar besserer) Qualifikation, mehr Berufserfahrung, gleicher Aufgaben und Verantwortung.
Genau so werde ich als Radfahrer behandelt: Ich soll mich unterordnen und mit dem zufrieden sein, was man mir übrig lässt und was man mir zugesteht. Ich soll vor allem den "richtigen" Verkehr gefälligst nicht stören, denn offenbar ist es nicht so wichtig, wenn ich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre. Wichtig ist eine Fahrt erst dann, wenn sie mit dem Auto erledigt wird. Daher soll ich mich als Radfahrer unterordnen, werde gezwungen, auf baufälligen Wegen zu fahren, auf denen ich an jeder Kreuzung "übersehen" werde. Ich fahre zu langsam und störe daher den Verkehr und gleichzeitig fahre ich zu schnell und daher werde ich "übersehen". Hältst du dich nicht an die Verkehrsregeln, erfüllst du das Radfahrer-Klischee und wenn du die Einhaltung der Verkehrsregeln einforderst, bist du ein Kampfradler. Fährst du ohne Licht, bist du ein lebensmüder Rowdy und fährst du mit Licht, blendest du Autofahrer. Egal, was man als Radfahrer macht: Es ist immer falsch und man ist auch immer für das Fehlverhalten aller anderen Radfahrer mit verantwortlich.
Motorisierte Gewalt: http://fahrradzukunft.de/25/motorisierte-gewalt/
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Oh , Mann... Der liest aus der StVO vor und lässt das entscheidende "bis zum 31. Dezember 2016" einfach weg.
Fazit: Hupende Autofahrer haben recht?
Zum Glück findet man im Abspann des Videos eine Mailadresse
ZitatSehr geehrter Herr Solmecke,
in Ihrem bei Youtube veröffentlichten Video https://www.youtube.com/watch?v=dzeJj4…=youtu.be&t=347 geht es ab 5:50 um die für den Radverkehr geltenden Lichtzeichen. Sie zitieren aus §37 StVO und lassen die entscheidenden Worte einfach weg:
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An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
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Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt galt also nur bis Ende 2016! Seit fast 2 Jahren gilt eine Fußgängerampel nicht mehr für den Radverkehr. Es gibt immer noch Lichtzeichenanlagen, wo die zuständigen Verkehrsbehörden es versäumt haben, die Streuscheiben mit einem kombinierten Fußgänger- / Fahrradsymbol nachzurüsten. Diese Versäumnisse können aber nicht den Radfahrern angelastet werden, die sich an solchen Kreuzungen rechtmäßig verhalten und die Lichtzeichen des Fahrverkehrs beachten.
Ich bitte Sie um Richtigstellung!
Mit freundlichen Grüßen
Yeti
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Die Diskussion über die Aufteilung der Verkehrsfläche führt in die falsche Richtung, denn ich brauche mit dem Fahrrad keine andere Fläche als ein VW Golf, sondern ich beanspruche sie mit dem Fahrrad nur weniger. Trotzdem bin ich Sanktionen der Polizei und Verkehrsbehörden und Aggressionen der anderen Verkehrsteilnehmer ausgesetzt, wenn ich das tue.
Reden wir mal über das Geld: In meiner Stadt sind im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr gerade einmal 2,1% der Investitionen im Bereich Straßen und Brücken für den Radverkehr eingeplant. Nirgends geht es darum, Radverkehr tatsächlich zu integrieren, sondern alle Maßnahmen sind nur Flickschusterei an einem desolaten Radwegenetz. Man versenkt Geld in die Separation des Radverkehrs, die an jeder Kreuzung, Grundstücksausfahrt und an jeder sich öffnenden Beifahrertür sowieso nicht funktioniert.
Die Ungerechtigkeit sehe ich darin, dass mit zweierlei Maß gemessen wird: Es ist unvorstellbar, dass man Hindernisse wie Ampelmasten, Laternenmasten oder Umlaufsperren dem MIV auf der Fahrbahn bereitet. Es gäbe einen Aufstand, wenn die Fahrbahnen im selben Zustand wären wie Radwege, oder wenn sich die geltenden Verkehrsregeln an jeder Kreuzung ändern. Das Problem ist, dass man das normal findet, solange davon "nur" der Radverkehr betroffen ist.
Es erinnert mich vom Prinzip an die Geschichte der Gleichberechtigung von Mann und Frau. In vielen Köpfen ist es immer noch normal, wenn Männer für die selbe Arbeit ein höheres Gehalt bekommen oder bei der Besetzung von Führungspositionen bevorzugt werden. Bei der Gleichberechtigung im Straßenverkehr stehen wir immer noch ganz am Anfang und wir sind hier so etwas wie die Suffragetten des Verkehrs: Für ein Wahlrecht der Verkehrsfläche.
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Das ist aber oft die Rechnung ohne den Wirt gemacht zu haben. Denn wenn Behörden schon ordentliche Radwege bauen, dann wollen sie die Radfahrer auch darauf fahren sehen. Und zwar alle.
Und dann geht der Spaß erst richtig los.
Ich fürchte zwar, dass unsere Strategie nicht aufgehen wird, aber wir probieren es: Die aktuellen Wege erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht, also sind die Blauschilder zu entfernen. Es gilt anschließend die Aufforderung an die Verwaltung, die Wege so herzustellen, dass sie dem Stand der Technik entsprechen und freiwillig benutzt werden. Für die Radfahrer, die sowieso niemals auch nur auf die Idee kommen würden, auf der Fahrbahn zu fahren, ist das eine Verbesserung.
Dies alles nur für die Hauptstraßen: Bremervörder Straße, Harsefelder Straße, Hansebrücke, Teile des Innenstadtrings, wo es keine parallelen Wege durch's Grüne gibt, Freiburger Straße, Glückstädter Straße, Altländer Straße, Harburger Straße. Die B73 ist im wahrsten Sinne außen vor, weil nicht innerorts. Man sieht die Hauptstraßen gut in der Übersicht, wenn man die aktuelle Verkehrslage anzeigen lässt: https://www.google.de/maps/dir///@53…4m1!3e0!5m1!1e1
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Hatten wir doch schon alles... Wir haben das in unserer Maßnahmenliste im April wie folgt formuliert: "Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht überall dort, wo die Voraussetzungen der VwV-StVO nicht erfüllt sind". Im Klartext heißt das: überall. Hätten wir das aber so deutlich in die Liste geschrieben, würde man uns für Irre halten.
Wir haben an den Hauptstraßen bislang überwiegend getrennte Geh- und Radwege mit Z241. Nach Aufhebung der Benutzungspflicht haben wir Radwege ohne Benutzungspflicht. Im zweiten Schritt kann man weitermachen und den Leuten erklären, warum sie diese Wege möglichst nicht benutzen sollten.
Trotzdem muss man akzeptieren, dass die meisten Radfahrer sie weiter benutzen werden. Die Leute fahren nicht mit dem Fahrrad, wenn sie sich unsicher fühlen, auch wenn du ihnen 1000mal die Unfallstatistiken vorlegst und erklärst, warum ihr geliebter Radweg nur gefühlt sicherer ist. Das ist vor allem dort wichtig, wo nach Aufhebung der Benutzungspflicht mit vorherigem Z240 alle auf der Fahrbahn fahren müssen. Zu Schritt 2 gehört folgerichtig auch, die gefühlte Sicherheit zu erhöhen (natürlich nicht auf Kosten der tatsächlichen Sicherheit), sonst fahren alle weiter (dann illegal) auf dem Gehweg.
Und noch ein "trotzdem": Es gibt Situationen, da habe auch ich keine Lust, mich mit den stinkenden Autos zusammen in den Stau zu stellen sondern fahre lieber auf einem Radweg daran vorbei. Und es gibt hier Stellen, da wird es keinesfalls politisch durchsetzbar sein (vermutlich nicht einmal vor dem Verwaltungsgericht), alle Radfahrer auf die Fahrbahn zu zwingen, ohne eine Alternative, separiert vom Kfz-Verkehr anzubieten. Und es gibt außerdem unabhängig geführte Wege durch's Grüne, die ebenfalls ausgebaut und instand gehalten werden müssen. Auch dafür braucht man Geld.
Mich stört auch, dass der Posten im Haushaltsplan "Radwege" heißt und nicht "Radverkehr". Wir arbeiten daran, dass man hier begreift, dass Radverkehrsförderung viel mehr umfasst als den Bau oder Ausbau von Radwegen und dass Radverkehrsförderung sogar den Rückbau von Radwegen bedeuten kann. Wir leben hier eben noch in der radverkehrspolitischen Steinzeit.