Beiträge von Yeti

    Ich habe mir in der letzten Zeit nochmal einige der Unfallstellen aus dem Jahr 2017 angeschaut. Man findet dann oftmals interessante Details, wie z.B. zu diesem Unfall vom 19.10.2017: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3766422 (nicht die verletzte Katze, sondern weiter unten)

    Es geht um diese Stelle. https://goo.gl/maps/nvWstQZKvtq

    Die beiden Radfahrerinnen kamen in der gezeigten Richtung über die Holzbrücke. Am Ende der Brücke wollte die 82-jährige nach links in die Straße Am Burggraben abbiegen und wurde in dem Moment von einer anderen Radfahrerin überholt, die geradeaus fuhr. Dabei kam es zum Zusammenstoß zwischen den beiden, bei dem die 82-jährige stürzte und sich dabei leicht verletzte. Die andere Radfahrerin fuhr weiter, ohne sich um die Frau zu kümmern und daher war es der Polizei auch eine Pressemeldung wert.

    Was mich an dem Unfall viel mehr interessierte, ist die Tatsache, dass die Dame nach links in die Straße Am Burggraben abbiegen wollte. Wie man auf dem Bild sieht, gibt es nach links sogar eine Wegweisung für Radfahrer zum Bahnhof, Richtung Altes Land (Jork), nach Drochtersen und zur Innenstadt (obwohl man über die Brücke gerade von der Innenstadt kommt, aber egal).

    Wenn man aus einer anderen Richtung schaut, sieht man aber das hier:

    Die Wegweisung führt entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr nicht freigegeben ist, was aber gar nicht sichtbar ist, wenn man von der Brücke kommt. der Weg links im Bild hat zwei unterschiedliche Pflasterungen, so dass man aus der Gegenrichtung kommend dort auch mit dem Rad fahren darf anstatt auf dem Kopfsteinpflaster. Es wird auf dem 1,20m breiten Streifen aber munter in beide Richtungen geradelt, was sicherlich auch 99,9% der Radfahrer aufgrund der Wegweisung für OK halten. Es ist aber weder auf der Fahrbahn, noch auf dem linksseitigen "Radweg" erlaubt.

    Feinstaub hat weder mit Fahrverboten noch mit Grenzwertüberschreitungen oder dem Luftreinigungskasten irgendwas zu tun.

    Und das, obwohl insbesondere die ultrafeinen Partikel (UPM) als gesundheitsschädlich gelten, jedoch schwer zu messen sind und daher nicht systematisch erfasst werden und der Feinstaubgrenzwert PM10 der EU (40 µg/m³) doppelt so hoch ist wie der WHO Richtwert (20 µg/m³) und der PM2.5 Grenzwert der EU (25 µg/m³) 2,5-fach über der WHO Empfehlung (10 µg/m³) liegt. Würde man die EU-Grenzwerte an den WHO-Empfehlungen ausrichten, hätten wir viel eher Fahrverbote wegen Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte als wegen Stickoxiden. Daher gehört schon beides in die Debatte.

    Natürliche Feinstaubquellen (Pollen, Winderosion, ....) tragen eher zum "gröberen" Feinstaub bei, während insbesondere die Ultrafeinen Partikel ihren Ursprung hauptsächlich in Verbrennungsprozessen haben. Auch wenn sie aufgrund ihrer geringen Größe nur eine geringe Massekonzentration aufweisen, sind sie aufgrund ihrer großen Anzahl und der insgesamt großen Oberfläche, an der sich Giftstoffe anlagern können, die über die winzigen Partikel direkt in den Körper gelangen, gesundheitlich besonders problematisch.

    Auf dem Wasser gibt es aus genau diesem Grund eine Kurshaltepflicht für denjenigen, der einem anderen Boot/Schiff nicht ausweichen muss: Er soll für den Ausweichpflichtigen berechenbar bleiben und muss daher seinen Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Die Auslegung, man müsse sich einer grünen Ampel so langsam nähern, dass man bei Umschalten auf rot sofort anhalten könnte, ist weltfremd und physikalisch unmöglich.

    Den Tatbestand "bei gelbem Licht noch gefahren, obwohl rechtzeitiges Bremsen möglich gewesen wäre" gibt es doch auch nur, damit es keine Diskussion um Rotlichtverstöße direkt nach Umschalten der LSA auf rot gibt. Oder sind Fälle bekannt, dass das Fahren bei gelbem Licht schon mal geahndet wurde? Außer vielleicht bei Auffahrunfällen, wenn der Vordermann bremst, aber man selbst noch Gas gibt, um bei gelb rüber zu kommen.

    Man kann also immer davon ausgehen, dass jemand, der bei rot fährt, noch genug Zeit hatte, bei gelb zu bremsen und anzuhalten. Wenn es keine Gelbphase gäbe, müsste man genauso eine Karenzzeit einräumen, bei der man noch bei rot fahren dürfte. Erst durch das gelbe Licht wird es eindeutig: Rot ist rot, weil davon niemand überrascht wird und weil es ausreichend Zeit zum Anhalten gab.

    Mit geringem Tempo an die Ampel ranfahren. Anhalten, egal ob Rot oder Grün. Warten bis Rot kommt. Warten bis Grün kommt. Dann sofort losfahren, um nicht in der nächsten Rotphase zu landen.

    Sicherheitshalber sollte man zwei Ampelumläufe abwarten, um sich die Dauer der Grünphase einprägen zu können; mindestens sofern man im Verdacht stehen könnte, ortskundig zu sein.

    Würde die von Julius ins Spiel gebrachten Gelblichtverstöße rigoroser sanktioniert werden, gälte dies natürlich auch für den Autoverkehr. Wobei Autofahrer dann sogar die Gelegenheit hätten, die zu erwartende Dauer der Grünphase statistisch abzusichern, wenn sie die Wartezeit hinter den vor ihnen wartenden Fahrzeugen bereits sinnvoll für eine kleine Messkampagne nutzen würden.

    Am Ballindamm gibt es doch die Ampel, bei der angezeigt wird, wie lange es noch dauert, bis wieder grün angezeigt wird. Das könnte man fairer Weise natürlich auch für grüne Ampeln tun, insbesondere wenn es kein Gelblicht gibt.

    Die ganze Verhandlung drehte sich, nachdem ich meine Personalien angegeben hatte und den Vorfall aus meiner Sicht geschildert hatte, nur noch um diesen einen Aspekt: Rot ist rot.

    Warum wird dann beim Autoverkehr unterschieden zwischen rot und roter? Bei der LSA für den Fahrverkehr gibt es immer auch die Farbe gelb, also kommt rot niemals überraschend. Warum werden also Rotlichtverstöße bis 1s dann weniger streng geahndet? Wenn die Gelbphasen so lang sind, dass man entweder rechtzeitig vor der Haltelinie zum Stehen kommt oder noch mit der aktuellen Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich einfahren kann, bevor die Ampel auf rot umspringt, dürfte man doch eigentlich keinen Unterschied machen: Rot ist rot!

    Aber hier trifft den Verkehrsteilnehmer, der anstatt zu bremsen auf's Gaspedal tritt, um schnell noch rüber zu kommen, ein milderes Bußgeld, wenn es denn doch nicht mehr ganz geklappt hat. Rot ist dann doch noch nicht rot, sondern "spätgelb", "dunkelgelb", ....

    Zum kxxxx! :cursing:

    Und vermutlich glauben das wirklich ganz viele, dass es gefährlich ist und verlassen sich auf ihre Intuition. Daher wird auch nicht unterschieden zwischen "ich fühle mich dort nicht sicher" und "es ist zu gefährlich".

    Es geht in dem Artikel auch gar nicht um die Risiken, Rechte und Pflichten beim Einfahren auf die "Auto-Fahrbahn" (sic.), sondern um das Fahren darauf.

    Und weil die Leute sowieso am liebsten das annehmen, was sie ohnehin glauben, finden sie in jedem solcher Artikel ihre Bestätigung (hat ja selbst die Polizei gesagt). So viele Fakten kann man gar nicht zusammentragen, um dem etwas entgegenzustellen. :rolleyes:

    Es ist wie bei der aktuellen Debatte über Schadstoffgrenzwerte: Lieber glaubt man einer unwissenschaftlichen Behauptung, die einem in den Kram passt, als der Faktenlage aus über 70.000 wissenschaftlichen Studien.

    Einer der Unfallorte, der typisch ist für viele Kreuzungen. Hier gab es 2017 einen Unfall vom Typ 3 "Einbiegen / Kreuzen Unfall" mit einer schwer verletzten Person zwischen einem PKW und einem Radfahrer und ich fürchte, dass sich bei der Sache nicht der PKW-Fahrer schwer verletzt hat.

    Irgendjemand war in den 1970er Jahren der Meinung, dass es eine tolle Idee sei, die Rampen vom Radweg im Kreuzungsbereich mit kleinen Natursteinen zu pflastern. Die Furtmarkierung hat man auch weggelassen, weil das auf dem Pflaster bestimmt nicht so toll zu markieren ist und auch die Haltelinie, die zu dem [Zeichen 206] gehört, ist nur mit etwas Fantasie zu entdecken.

    Wer jetzt einwendet, dass dieser Radweg hinter der Kreuzung mangels [Zeichen 241-30] nicht benutzungspflichtig sei, hat natürlich Recht, denn man nimmt es hier auch nicht so genau, die Blauschilder des zuvor benutzungspflichtigen Weges an jeder Kreuzung zu wiederholen. Von rechts aus der Nebenstraße kommen sowieso keine Radfahrer, weil niemand Bock hat, auf dem Kopfsteinpflaster zu fahren und diejenigen, die deswegen dort lieber auf dem Gehweg fahren, kommen auch nicht auf die Idee, in der Hauptstraße auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Dabei hat es durchaus weitere Vorteile, an dieser Stelle auf die Fahrbahn zu wechseln, weil man dann nämlich 3 Minuten an der Ampel hinten im Bild spart, wenn man in einem Zug auf der Fahrbahn Richtung Hansebrücke abbiegt, anstatt sich über die Radverkehrsführung von einer Insel zur nächsten zu hangeln und dabei immer sehen kann, dass man von der nächsten Insel bereits grün hätte, aber leider noch einen Umlauf warten darf, bis man da hin kommt. Gut, dass die Stadt jetzt Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen werden möchte. Vielleicht erklärt dort jemand, dass so etwas nicht fahrradfreundlich ist und allenfalls zu Rotlichtverstößen ermuntert, weil sich die Leute nicht beliebig verscheixxern lassen.