Nachtrag: In der Diskussion wurde wieder einige Male genannt, dass sich Verbotszeichen auf die gesamte Straße beziehen. Ein Beleg dafür wurde bisher nicht genannt.
Es wurde allerdings auch kein Beleg dafür genannt, dass es andersrum wäre. Ich bin Ingenieur und kein Jurist und muss mich auch immer wieder bemühen, die Sprache im juristischen Sinn richtig zu verstehen. Aber wäre es so, dass die Verbotszeichen nur für einzelne Straßenteile gelten, würde das in der StVO stehen. Steht da aber nicht und darum muss man davon ausgehen, dass es eben nicht so ist, dass das Verbot für jeden Straßenteil gesondert angeordnet werden muss, sondern dass es immer für die gesamte Straße gilt.
U. hat Beispiele gezeigt, wo die Straßenverkehrsbehörde das offensichtlich zwar nicht so gemeint hat und vermutlich beabsichtigt hatte, dass das Verbot nur für einen Teil der Straße gelten soll. Eine solche Verwendung der entsprechenden Verkehrszeichen ist aber missbräuchlich. Es schafft Unklarheit darüber, was tatsächlich gemeint ist (sonst würden wir hier nicht tagelang darüber diskutieren) und es ist auch unnötig, weil es immer eine andere Möglichkeit gibt, einzelne Straßenteile zu sperren.
U. ist auch ein gutes (Negativ-) Beispiel dafür, wohin es führt, wenn nicht einmal die Verkehrsbehörden die Verkehrszeichen korrekt anordnen, oder wenn Verstöße nie geahndet werden: Es kann bei weniger fachkundigen Verkehrsteilnehmern (also bei fast allen) der Eindruck entstehen, dass die Bedeutung der Verkehrszeichen verhandelbar ist, oder dass jede Anordnung einen Interpretationsspielraum bietet, innerhalb dessen man nach eigenen Vorstellungen von der Regelung abweichen darf.
Insbesondere bei Baustellen halte ich es übrigens für viel wichtiger, dass den Leuten sofort klar ist, wo sie tatsächlich fahren oder gehen sollen, anstatt irgendwelche sinnlosen Verbotsschilder aufzustellen, an die sich dann sowieso keiner hält.